2. jur. Staatsexamen Bayern Termin 2004 I / Klausur 3
Sonntag, 27. Juni 2004 | Autor: Michael C. Neubert
Zusammenfassung der dritten Klausur im Termin 2004 I
Entscheidung des Gerichts mit Tatbestand / Rubrum und Streitwertbeschluss erlassen
Sachverhalt (aus urheberrechtlichen Gründen zusammengefasst):
Klage:
Frau wird verklagt an Vater rückwirkend Unterhalt zu zahlen. Regelunterhalt ohne Anrechnung von Kindergeld nach Düsseldorfer Tabelle.
Parteien sind verheiratet, getrenntlebend. Gemeinsame Tochter lebt beim Vater. Mutter leistet aufgrund einer mit dem Vater geschlossene Freistellungsvereinbarung keinen Unterhalt für die Tochter.
Kläger (Vater) kann Unterhalt wegen Pfändungen nicht mehr zahlen – lebt in neuer Lebensgemeinschaft – neues Kind – muss für beide Kinder Unterhalt leisten.
Problem: Vor Gericht am Wohnort Vater (wo Kind wohnt) Weilheim geklagt – Mutter wohnt in München, rügt örtliche Zuständigkeit.
Mutter nicht leistungsfähig: Monatlich netto 760,- – nach Abzug 5% berufsbedingter Aufwendungen liegt Einkommen unter Selbstbehalt. Mutter arbeitet 21h Woche – 2003 und 2004 um Ganztagsstellung bemüht – 15 Bewerbungen – keine Zusage – auch beim jetztigen Arbeitgeber kann sie nicht mehr arbeiten. Wegen Freistellungsvereinbarung (Vater wird allein für Unterhalt der Tochter aufkommen und von Mutter keinen fordern) nicht zur Zahlung verpflichtet. Kindergeld wäre hälftig anzurechnen (77,-€). Unterhalt könne nicht rückwirkend gefordert werden.
Widerklage: Vater soll verurteilt werden die Mutter von Unterhaltszahlungen freizustellen.
Widerklage sei unzulässig, da Streitgegenstand bereits anderweitig anhängig. Beklagte muss Vollzeit arbeiten – kann 1.300 € monatlich verdienen (fiktives Einkommen) – Bemühungen um Vollzeit ungenügend – Finanzielle Lage Vater seit Vereinbarung gändert: erwerbsunfähig wegen Krankheit, ohne Arbeit, Erwerbsunfähigkeit, jetzt 920,-€ monatlich – vorher 2.550,-€ im Monat. Gingen bei Vereinbarung davon aus, dass Vater erwerbsfähig – Krankheit nicht ansatzweise vorhanden.
Probleme:
örtliche Zuständigkeit
Zulässigkeit Widerklage – Unterhalt und Freistellungsvereinbarung gleicher Streitgegenstand
Unterhaltspflicht Mutter – fiktives Einkommen? – Rangverhältnis – Selbstbehalt – Kindergeld
Freistellungsvereinbarung – Wirksamkeit – Wirkung zwischen Eltern – Wirkung zu Lasten Tochter – Entscheidung Widerklage


















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