Anwaltshaftung in neuen Kategorien
Montag, 28. Juni 2004 | Autor: Michael C. Neubert
Wie die FTD am 28. Juni 2004 meldet, erhebt der Mischkonzern Werhahn Schadensersatzforderungen in Höhe von 480 Mio. Euro gegen die Großkanzlei Haarmann Hemmelrath wegen Falschberatung.
Die Kanzlei habe das Unternehmen angeblich bei dem Verkauf der AKB Bank an die spanische Bank Santander Central Hispano falsch beraten. Die von Haarmann Hemmalrath empfohlene steuerliche Konstruktion wurde von den Finanzbehörden nicht anerkannt, weshalb eine Steuernachzahlung in Höhe von 480 Mio. Euro droht.
Die Kanzlei ist mir “lediglich” 200 Mio Euro haftpflichtversichert – hauptsächlich bei dem Gerling Konzern.
Dies ist der größte je gemeldete Schaden in der Vermögens-Haftpflichtversicherung in Deutschland. Der Partner Wilhelm Haarmann bestätigte nur die Meldung an die Versicherung, äußerte sich aber nicht zur tatsächlichen Höhe und weiteren Einzelheiten.
Ein Haftungsfall, von dem man sicher noch hören wird!


















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