Parken auf privatem Parkplatz ohne gültigen Parkschein – Parker Louis GbR Dresden Neustadt
Montag, 2. August 2004 | Autor: Michael C. Neubert
ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG
Da dieser Blog-Eintrag mit seinen bislang weit über 150 Kommentaren für einen “Neuling” nicht mehr ganz übersichtlich ist und eventuell für mehr Verwirrung als für Klarheit sorgt, habe ich die “Sache mit den Parkplätzen in der Dresdner Neustadt” nochmal zusammengefasst.
Und hier gibts die Zusammenfassung!
ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG
weiter im alten Text….
Heute morgen legte mir mein Anwalt in der Wahlstation den Brief eines Dresdner Kollegen vor, der den Betreiber eines privaten Parkplatzes vertritt. Es entwickelte sich gleich eine heftige Diskussion über dessen Inhalt. Ich war auch nicht ganz unvorbereitet, da mein Cousin den gleichen Brief bereits erhalten hatte und ich schon etwas recherchiert hatte.
Zum Hintergrund:
In Dresden betreibt eine Privatperson (oder Firma) in einer Häuserlücke einen Parkplatz. Der Betreiber hat keine Schranke aufgestellt sondern einen Parkscheinautomaten, wie man ihn auch von öffentlichen Parkplätzen kennt. Aus eigener Erfahrung glaube ich mich daran zu erinnern, dass am Automaten ein Hinweis angebracht ist, dass Parken ohne gültigen Parkschein 40,- € kostet. Ich habe auch selbst gesehen, dass “Parküberwacher” Fotos von Autos gemacht haben, die ohne gültigen Parkschein abgestellt waren.
Nun hat der Eigentümer oder Betreiber des Parkplatzes an die Halter von Fahrzeugen, die ohne gültigen Parkschein abgestellt waren, Briefe mit der Aufforderung zur Zahlung von 40,- € verschickt.
Diejenigen, die darauf nicht reagierten, haben dann (etwa 1 Monat später) den oben erwähnten Brief eines Anwalts erhalten. Auch dieser fordert zur Zahlung der 40,- € auf – zzgl. nun noch 10,- € für die Halterfestellung, diverse Auslagen und Anwaltsgebühren – die Summe beträgt nunmehr ca. 100,- €.
Nun hat sich uns heute morgen die Frage gestellt, ob dieser Zahlungsanspruch tatsächlich besteht und durchsetzbar ist.
Sicherlich kann davon ausgegangen werden, dass zwischen dem Betreiber des Parkplatzes und dem Fahrer des Pkw zumindest konkludent ein Mietvertrag zustande kommt. Lässt nun jemand seinen Pkw mit abgelaufenem Parkschein weiter stehen, so verletzt er seine Pflichten aus dem Mietvertrag und macht sich schadensersatzpflichtig. Allerdings müsste er den tatsächlichen Schaden doch eigentlich nachweisen – fraglich ob wirklich ein Schaden in Höhe von 40,- € entstanden ist – einen pauschalisierten Schadensersatz kann er aber doch sicher nicht verlangen. Seltsam auch, dass erst im zweiten anwaltlichen Schreiben die Kosten für eine Halterfeststellung geltend gemacht werden – schon für das erste Anschreiben musste doch der Halter ermittelt werden – wie bekommt eigentlich eine Privatperson oder eine Firma die Halterinformationen??
Das Hauptproblem ist aber wohl eher, dass hier doch keine Halterhaftung besteht. Der Parkplatzbetreiber muss ja wissen, mit wem er einen Mietvertrag geschlossen hat und kann höchsten diesen in Anspruch nehmen. Wenn nun der Halter des Pkw behauptet, er habe den Wagen an dem Tag nicht gefahren….
So kann es also eigentlich nicht gehen.
Dann bleibt eventuell noch Hausfriedensbruch durch Abstellen des Pkw ohne Einwilligung des Parkplatz-Betreibers. Hierfür kann vielleicht der Halter verantwortlich gemacht werden – aber wieviel solche Hausfriedensbruch-Anzeigen wird sich die Staatsanwaltschaft wohl gefallen lassen…
Ich bin wirklich auf andere Meinungen gespannt!!!
- ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG
Da dieser Blog-Eintrag mit seinen bislang weit über 150 Kommentaren für einen “Neuling” nicht mehr ganz übersichtlich ist und eventuell für mehr Verwirrung als für Klarheit sorgt, habe ich die “Sache mit den Parkplätzen in der Dresdner Neustadt” nochmal zusammengefasst.
Und hier gibts die Zusammenfassung!
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also, ich habe ja bisher von nichts eine ahnung, aber… könnte man nicht vielleicht schadensersatz fordern, weil durch das unberechtigte parken ein platz besetzt wurde, für den ein anderer fahrer an der stelle hätte zahlen können, wäre der platz zu dem zeitpunkt frei gewesen? dadurch, dass der platz besetzt, aber nicht bezahlt war, hat der parkplatzverwalter vielleicht weiteren finanziellen verlust gemacht.
Ja, insoweit würde ich einen Schaden auch bejahen – aber um auf 40,- € bei vielleicht 2,-€ die Stunde zu kommen, muss das Auto schon ganz schön lange ohne Parkschein stehen.
Das Problem liegt wohl eher in der Frage, von WEM man hier Schadensersatz verlangen könnte.
kommt es nicht auch darauf an, was z.b. am kartenautomat steht? wenn dort steht, dass man 40 euro “erhöhte parkgebühr” zahlen muss, wenn man keinen parkschein kauft, kann es dann eventuell wie beim schwarzfahren behandelt werden? beim schwarzfahren richte ich pro fahrt ja auch keinen schaden von 40 euro an.
Das Argument mit der Halterhaftung ist der vielvesprechendste Ansatz. Wenn der Halter abstreitet, das Auto geparkt zu haben, fehlt es an einem vertraglichen Anspruch gegen ihn. Ein gesetzlicher Anspruch kommt kaum in Betracht. Selbst wenn man eine Zustandsstörung, die sowieso schon fernliegend ist, annimmt, gibt diese nur einen Unterlassungs- oder Entfernungsanspruch, aber keinen auf Schadensersatz. Außerdem könnte ein Schaden nur dann eingetreten sein, wenn der Betreiber nachweist, dass währen der Parkzeit alle Plätze belegt waren und (zahlende) Kunden woanders geparkt haben. Eine Auskunftspflicht, den Fahrer zu benennen, existiert für den Halter auch nicht.
In Düsseldorf gibt es auch so einen Anbieter. Meine Mandanten hat er dank dieser Argumentation noch nie verklagt, obwohl außergerichtlich ähnlich großes Getöse gemacht wird.
Das sehe ich genauso!
Für meinen Cousin habe ich heute folgenden Brief an den gegnerischen Anwalt geschrieben:
Sehr geehrte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben, erhalten am 02.08.2004, teile ich Ihnen mit, dass ich der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen werde.
Wie der Parkplatzordnung der ******** GbR zu entnehmen ist, kommt ein konkludenter Nutzungsvertrag, wenn überhaupt, dann nur mit dem Fahrzeug-Führer zustande.
Ein Anspruch auf ein erhöhtes Nutzungsentgelt aufgrund etwaiger Vertragsverletzungen kann daher auch nur – was bestritten wird – gegen den Fahrzeugführer entstehen.
Eine Haftung des Fahrzeug-Halters ist vorliegend jedenfalls ausgeschlossen.
Im Übrigen müsste Ihre Mandantschaft den ihr konkret entstandenen Schaden durch eine etwaige Vertragsverletzung auch nachweisen – eine Pauschalierung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig – siehe unten.
An dem streitgegenständlichen Tag, dem 07.03.2004 um 00:40 Uhr, habe ich meinen Pkw selbst nicht gefahren.
Ich bin am sehr frühen Morgen des 07.03.2003 in die USA geflogen und hatte meinen Pkw bereits am Vortag, wie üblich, meinen zahlreichen Familienmitgliedern und Freunden zur freien Benutzung überlassen.
Nach nunmehr über 5 Monaten konnte ich selbst nach großen Anstrengungen nicht mehr nachvollziehen, wer mein Auto am 07.03.2004 gefahren ist – ich war es jedenfalls nicht.
Ich gehe nunmehr davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist.
Im Übrigen darf ich Ihnen mitteilen, dass ich eine Deckungszusage meiner ADAC-Rechtsschutzversicherung für den vorliegenden Rechtsstreit bereits eingeholt habe. Zukünftige Korrespondenz erfolgt dann durch meinen Rechtsanwalt.
MfG
**** edit admin ****
Nach einem freundlichen Hinweis der Betreiberin möchte ich auf Folgendes hinweisen:
1. Grundsätzlich hat derjenige, der Schadensersatz geltend machen möchte, nachzuweisen, welcher Schaden ihm im Einzelfall konkret entstanden ist.
2. In Allgmeinen Geschäftsbedingungen ist die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders von AGB’s auf Schadensersatz nur dann zulässig, wenn
- die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartendem Schaden entspricht und
- dem anderen Vertragsteil der Nachweis gestattet wird, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als der Pauschalbetrag entstanden ist.
3. Die Parkordnung der Betreiberin kann wohl als AGB qualifiziert werden.
Sie enthält nach deren eigener Aussage eine Regelung zum Nachweis eines gar nicht entstandenen oder geringeren Schadens. Ich habe diese Angaben nicht nachgeprüft, weil mir dies eine extra Fahrt nach DD nicht wert ist ist und ich mich mit dem Betreten des Geländes wohl strafbar machen würde, weil mir die Betreiberin ein Hausverbot erteilt hat. Und auf der Homepage der verbraucherfreundlichen Betreiberin konnte ich zumindest soeben (19.09.2005 21.40 Uhr) die AGB’s nicht finden.
4. Bleibt die Frage, ob der Pauschalschadensersatzbetrag von 40,00 EUR nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten ist. Fraglich ist, mit welchen ähnlich gelagerten Fällen der hier vorliegende Sachverhalt zu vergleichen ist. Die Betreiberin bemüht Regelungen für Schwarzfahrer und Ladendiebe, bei denen das erhöhte Entgeld oder die “Fangprämie” ähnlich hoch ist. Ein Vergleich mit den Gebühren der Ordnungswidrigkeiten für falsches Parken im öffentlichen Raum könnte hier auch herangezogen werden. Diese liegen je nach Art der Owi und ggf. Dauer der Parkzeitüberschreitung weit unter 40,00 EUR – aber die Stadt muss hier nicht unbedingt wirtschaftlich arbeiten und will die Autofahrer auch erziehen – der Vergleich ist daher nur bedingt geeignet.
Festzuhalten ist jedoch, dass der Verwender der AGB’s nachweisen muss, dass seine Pauschale dem typischen Schadensumfang entspricht (vgl. BGH 67, 319).
Will der Verwender dies nachweisen, muss er beachten, dass die Einbeziehung von nicht ersetzbaren Positionen die Klausel insgesamt unwirksam macht.
Nicht ersetzbare Positionen sind z.B. die Kosten von Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen. Dazu zählen insbesondere die Detekteikosten zur Aufklärung bzw. Verhinderung von Parkverstößen sowie die Bearbeitungsgebühren (vgl. insoweit das wirklich lesenswerte Urteil des LG München II vom 27.01.1988, Az. 13 O 5957/88, abgedruckt in DAR 88, 383). Und genau in diesem Urteil wird darauf hingewiesen, dass ein Vergleich zur Fangprämie bei Ladendiebstählen gerade nicht erfolgen darf (vgl. auch BGH 75, 230, 232).
Der von der Betreiberin herangezogene Vergleichsfall (Fangprämien) dürfte daher nicht zu halten sein. Es fragt sich, welche Kosten noch bleiben, wenn die Kosten der Überwachung- und Sicherung abzuziehen sind.
Der Vergleich mit den Fangprämien und Schwarzfahrern hinkt meiner Ansicht nach noch aus einem anderen Grund: Ein Ladendieb oder Schwarzfahrer handelt in der Regel vorsätzlich und verstößt bewusst und gewollt gegen die Gesetzte. Die meisten Betroffenen im vorliegenden Fall haben einen Parkschein gelöst und überschreiten die Parkzeit oft ungewollt um eine nur geringe Zeit. Manchmal haben sie vielleicht auch nur zu wenig Kleingeld dabei um für eine genügend lange Parkzeit ein Parktiket lösen zu können oder können Abends vielleicht einfach nur nicht schnell genug zahlen in der Kneipe. Alles keine wirkliche Entschuldigung, zeigt aber, dass ein Vergleich mit einem Ladendieb nur schwerlich möglich ist.
Bei der Überprüfung der Parkordnung und der Wirksamkeit der hier besprochenen Klausel über den pauschalen Schadensersatz muss sich die Betreiberin auch fragen lassen, ob sie einen Schadensersatz nicht vielleicht sogar selbst provoziert. Auch bei dieser Betrachtung müssen Vergleichsfälle herangezogen werden. Die meisten Parkplatzbetreiber benutzen ein Schrankensystem – da kann der Parkkunde so lange parken wie er möchte und zahlt danach den Stundenpreis, der sich ergeben hat. Gewiss mag so ein Schrankensystem etwas teurer sein, als ein einfacher Parkautomat. Aber über etwas höhere Parkgebühren und durch den wohl geringeren Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand wären diese Mehrkosten sicher zu finanzieren.
5. Ich darf zusammenfassend festhalten, dass die Schadensersatzpauschale der Betreiberin über deren Parkordnung wirksam vereinbart ist, sofern die entsprechende Klausel dazu in der Parkordnung wirksam ist. Daran habe ich meine oben begründeten Zweifel.
Es bleibt abzuwarten, ob die Betreiberin die Chance gewährt, ihre Klausel gerichtlich überprüfen zu lassen und ihrem Kunden für den Fall der Wirksamkeit die Chance gibt, den Nachweis zu führen, dass keiner oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Michael C. Neubert
Rechtsanwalt
**** edit admin ****
Sehr interessant das Ganze, wenn man, als Laie, nach einem Dresden-Besuch, auf der Suche nach Hilfe wegen “Parken ohne Parkschein” im Netz, auf diese Seite trifft:
Wie Sie vielleicht schon erkannt haben, bin ich eine sog. “Hausfriedensbrecherin” (s.o.), leider hat sich mein Fall allerdings so dargestellt: ich habe den Parkscheinautomat überhaupt nicht gesehen, bin jedoch bei meiner Rückkehr (20 Minuten) zum Auto von einem “Fotoapparat-bewaffneten Parküberwächter” gesichtet worden, der wohl kurz vorher einen “Brief/Zahlungsaufforderung” an mein Auto geheftet hatte, dieses wohl auch fotografiert hat und mir süffisant erklärte: wenn ich innerhalb von 3 Tagen bezahlen würde, käm’s nur 24,50 EUR. Da ich noch nie von einem Bußgeld in Höhe von 24,50 innerhalb von 3 Tagen/ später 40 EUR gehört habe, sondern im Bußgeldkatalog die Rede von “Parken ohne Parkschein bis zu 30 Minuten = kostet 5 EUR” ist, habe ich brav 5 EUR überwiesen und per FAX an eine 0190-Nummer, unter Angabe meiner Adresse, Widerspruch mit Hinweis auf den Bußgeldkatalog eingelegt. Nun habe ich die erste Mahnung über 35 EUR erhalten und weiss gar nicht mehr, was ich tun soll gegen diese Art der Abzocke in einer ansonsten sehr schönen Stadt…
Hallo Elke,
Dein Fall stellt sich nun noch etwas komplizierter dar, als all die anderen:
Hat er denn auch Dich fotografiert? Dann hätte er nämlich quasi schon den Beweis, wer der Fahrer war und mit wem hier ein Mietvertrag zustande gekommen ist.
Außerdem stellt Deine Zahlung von 5,- € quasi schon ein Eingeständnis dar, dass Du die Fahrerin warst.
Der Bußgeldkatalog ist hier auf privatem Gelände übrigens nicht anwendbar, wie Du sicher auch schon bemerkt hast.
Bleibt nur noch die Frage des Schadens - grundsätzlich muss Dir nachgewiesen werden, dass dem Betreiber tatsächlich ein Schaden in Höhe von 40,- € entstanden ist – das wird ihnen vielleicht mit gewissen Einschränkungen sogar möglich sein – für den Fall, dass die Regelung zum pauschalen Schadensersatz in der Parkordnung der Betreiber wirksam sein sollte, musst Du nachweisen, dass denen ein geringerer Schaden entstanden ist . (siehe auch Beitrag # 5 weiter oben)
In Anbetracht der Umstände bei Dir, würde ich vielleicht einfach die 35,- € zahlen – denn wenn tatsächlich feststeht, dass Du die Fahrerin warst (Foto und / oder Deine Überweisung als erster Anschein), dann zahlst Du bei einem Rechtsstreit vielleicht nicht die vollen 35,- € aber zumindest auch die Anwaltskosten der Gegenseite und die dürften höher sein.
Gruß Michael – hoffe Du kommst trotzdem nochmal wieder nach Dresden!
Hallo…mich hat es bei selbiger Firma ebenfalls erwischt.Toll.Ich bin Studentin und finde
diese Abzocke eine totale Frechheit.
Meine Frage ist, ob es nun ausreicht anzugeben, dass man an diesem Tag
nicht gefahren ist – ähnlich dem Brief – Ich habe auch keine Rechtschutzversicherung und möchte
“einigermaßen” sicher sein nicht am Ende doch 100 Euro zu zahlen 8-/
Einen schönen Abend wünscht
Miriam
Hi Miriam, wenn Du absolut kein Risiko eingehen willst, solltest Du wohl zahlen – auch wenn ich mir ziemlich sicher bin, dass der Parkplatzbetreiber in einem Prozess kaum eine Chance hat, so bleibt auf jeden Fall ein Restrisiko – ob man das eingehen möchte, muss jeder selbst entscheiden – vorallem, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat.
Gruß
Michael
Hallo Leute
hatte auch so einen “netten” Zettel am Auto,schon 17!! Minuten nachdem die Parkzeit abgelaufen war.
Ich kann nur den Besuchern der Dresdner Neustadt empfehlen diese Parkplätze (Louisenstr.63/Prießnitzstr.9) zu meiden.Sonst machen sich diese Abzocker noch überall breit und das wollen wir doch alle nicht,oder??
Ein Knöllchen von der Stadt ist ja dagegen ein Schnäppchen.
Und wenn man sein Auto gar nicht erst mitnimmt, sondern gleich die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt läßt es sich doch viel besser und ohne Sorgen feiern.
Ein Besuch ist Dresden trotzdem wert.
Gruß
Jens
also, auch ich habe wohl ein paar minuten (übrigens auch 17) überfällig dort geparkt. habe auch keine RS-versicherung. werd wohl zahlen – einen netten vermerkt auf den überweisungsträger draufschreiben und dann nochmal n paar tage später auftauchen, um dem armen, ehrlichen parkplatzbesitzer, die ja sooo eine einbuße durch meine 17 minuten hatten, einen schaden in höhe von – sagen wir viel mehr euro zuzufügen. materiell, das tut keinem weh!
nur für die innere genugtuung. der fotograf is sicher auch nur ein armes schwein, dem man dafür nich gleich zusammenlegen muss! der kann sicherlich nichts dafür…
ich weiss – gewalt ist keine lösung. is auch nich meine art – aber ich bin einfach nur wütend. wer kennt den coolen von der schule nich? wer “vertraut” einer briefkastenfirma?
wer ruft 0190er an, um sich zu beschweren?
das mach ich nich mal, wenn am anderen ende eine stöhnt!
junge junge… das is abzocke vom feinsten!
dagegen sind die 5 euro von einer netten dresdener politesse wirklich ein schnäppchen!
also, nimmer da parken, dann klappts auch mit dem nachbarn!
Update:
Auf den Brief hin, den ich für meinen Cousin geschrieben und oben veröffentlicht habe, hat ihn der gegnerische Anwalt aufgefordert, seine Flugtickets als Beleg dafür vorzulegen, dass er zum Tatzeitpunkt schon in der Luft war. Mal sehen, was sie sich jetzt noch einfallen lassen und ob sie sich nun tatsächlich trauen zu klagen.
Übrigens:
))))))
Meiner Referrer-Liste kann ich entnehmen, dass fast täglich mehrere nach einer google-Suche bei diesem Beitrag landen. Der oben veröffentlichte Brief ist übrigens urheberrechtlich geschützt – kopieren und weiterverwenden ist gegen eine Lizenzgebühr, die im Ermessen des Kopierers liegt, gestattet. Zahlung an Michael Neubert, BLZ: 77350110, Konto: 20259644 Danke!!
…sagen Sie mal Herr Neubert, gehört Ihnen vielleicht der Parkplatz???
…dann würde ich ja sicher nicht behaupten, dass der Parkplatzbetreiber sehr schlechte Karten hat, sein Geld auf dem Klageweg zu bekommen, oder?
wie ich gestern im Vorbeifahren gesehen habe, wird derzeit ein dritter Parkplatz dieser Art eingerichtet. Auch auf der Louisenstraße (Nähe Alaunstraße). Das Geschäft scheint sich also zu lohnen…
was ich dabei nicht verstehe: Es handelt sich doch offensichtlich um privatgrundstücke, gut die wollen abzocken, aber wenn ihr ein auto zum parken dort abstellt, müsst ihr halt zahlen. auch auf em meisten öffentlichen grund müsst ihr fürs parken bezahlen und jetzt regt ihr euch über die 40 euro abzocke auf. parkt woanders oder nutzt die öffentlichen verkehrsmittel. und wenn eine studentin der rechtswissenschaften, die bewiesenermassen rechnen kann, ein auto hat, dann sollte sie auch geld für einen parkschein haben. auch ich habe was gegen abzocke, aber die entscheidung dort zu parken und 17 minuten zu spät zu kommen, trifft doch wohl jeder selber. wenn niemand dort parken würde, würde dort kein parkscheinautomat und kein frührentner (selber einer) mit nem fotoapparat stehen. freundlichst fliege
Bei mir liegt der Fall fast so wie bei Elke. Ich bin nicht gefahren (weiss auch nicht wer, habe auch keine Lust, das herauszufinden, der/diejenige hat aber auch 5,—€ überwiesen).
Ich als Halter bekam dann den “netten†Brief mit der Aufforderung nochmal 35,—zu zahlen. Werde ich nicht tun. Ich erwarte jetzt erstmal den Brief vom Anwalt der werten GbR.
@ fliege
Na klar muss derjenige, der sich auf den Parkplatz stellt auch dafür zahlen – ich glaube das ist jedem bewusst und man zahlt ja auch gerne, wenn man mitten in der Neustadt einen Parkplatz bekommt.
Allerdings kann es doch schon mal vorkommen, dass man 10 Minuten später zum Auto zurückkommt. Kein Problem – auf jedem seriösen Parkplatz mit Schranke zahlt man eben eine Stunde extra – das ist fair.
Aber bei 40,- € für 10 Minuten überziehen liegt es doch nahe, dass es dem Betreiber nicht so sehr auf die regulären Entgelde ankommt, sondern er sein Geld mit den Schadensersatzforderungen verdiente – und das IST ABZOCKE!
Gruß MCNeubert
Sind diese Fotos von parkenden Autos eigentlich ein Beweis? Ich kann mich an einem Menschen erinnern, der bekam in einer Stadt immer Knöllchen. Er aber behauptete, dort die geparkt zu haben. Zum Beweis hatte er Fotos seines Autos gemacht. Die Kamera blendete dazu Datum und Uhrzeit ein.
Das Gericht glaubte den Bildern aber kein Stück, denn die Zeitangaben kann man bei seiner Kamera ja selber einstellen.
Wenn jetzt auf diesem Parkplatz Autos mit abgelaufenen Parkschein fotografiert werden, dann muss ja irgendwo die tatsächliche Uhrzeit stehen. Oder stehen die Autos immer so, dass eine Kirchturmuhr mit drauf ist?
@ Marc
Die Fotos können sicher als Beweis dafür gewertet werden, dass das jeweilige Auto an der Stelle gestanden hat, wenn die Umgebung auf dem Foto zu erkennen ist. Z.B. reicht ein Foto, wenn das Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz steht.
Für die Zeit mag das Foto mit eingeblendeter Zeit sicher auch ein gewisser Indiz sein – kann aber widerlegt werden.
Das gilt natürlich nur dort, wo es eine Halterhaftung gibt.
Die Fotos auf dem hier genannten Parkplatz beweisen aber maximal, dass der Pkw dort abgestellt war. Auf diesem Privatgelände benötigt der Parkplatzbetreiber aber gerade den Fahrer und nicht den Halter, weil nur mit dem Fahrer ein konkludenter Vertrag zustande kommt, aus dem sich eventuell der Schadensersatz ergeben kann – und ein Foto vom Auto beweißt ja noch lange nicht, wer es gefahren hat – die Fotos bringen also nix!
Gruß
MCNeubert
Nach Rücksprache mit mehreren Juristen aus meinem Freundeskreis kann ich jedem nur raten: Sofern nicht der tatsächliche Fahrer nachzuweisen ist (durch Foto etwa): Nicht zahlen, Briefe ungelesen in die Rundablage! Ein Musterprozess wird schon sehnlichst erwartet. Die GbR hätte hier äußerst schlechte Karten, warum auch sonst wurde von der beauftragten Anwaltskanzlei noch nie ein Gerichtsverfahren eingeleitet?
@ Kaiser
Ich warte auch auf einen Musterprozess – glaube aber nicht, dass es einen geben wird.
Sollte jemand so ein Musterverfahren kennen, dann bitte melden!
Gruß
MCNeubert
Die Ansprüche der guten Parker Louis GbR sind ohne konkrete Kenntnis des Fahrers nicht durchsetzbar. Das weiss die GbR, das weiss der Anwalt, nur weiss das eben nicht jeder Nutzer. Darauf zieht die ganze Masche ab und viele lassen sich durch die albernen und lächerlichen Drohungen in den Schreiben beeindrucken und zahlen. Mittlerweile hat fast jeder in meinem Freundeskreis so ein “Verfahrten” laufen und noch nie ist einer verklagt worden. Die längsten Fälle waren vor fast einem Jahr. Nach einem Anruf beim Anwalt, dass man nicht gefahren ist und sich jeden weiteren Schriftverkehr verbittet sondern endlich Klage eingereicht werden soll, wurde erst letzte Woche ein”Verfahren” eingestellt.
Also keine Sorgen machen. Andererseits wäre es bei den wirklich humanen Parkpreisen auch angebracht ausreichend Geld einzuwerfen – dann gibts auch keinen Ärger.
Hallo Leute,
auch ich bin ein Park.. …. GBR geschädigter …
Ich bekam heute den Brief vom Anwalt über 100 €.
Ich werde mich mal an den Anwalt in dem DNN Artikel siehe unten
wenden.
http://www.dnn.de/dnn-heute/52855.html
Euch weiterhin viel glück
Hallo,
habe auch ein Problem mit dem Parken, allerdings anderer Art. In Stuttgart
(große Firma) ist ein Firmenparkhaus, von außen öffentlich zugänglich. Die
Einfahrt mit einer Schranke geregelt die “eigentlich” die Anzahl der
eingefahrenen Fahrzeuge zählen soll. Nun stimmt die Zählung absolut nicht
(die Gründe sind mir bekannt, und eigentlich sehr einfach lösbar) und das
Parkhaus ist immer überfüllt (geschätzte 50 falschparker am Tag). Jetzt
verteilt die Firma Betriebsbußen in höhe von 15 Euro. Man solle sich
möglichst bald (innerhalb von 14 Tagen) mit dem zuständigen
Werksicherheitsdienst in Verbindung setzen. Wenn ich dies nicht mache werden
meine Kfz-Halterdaten kostenpflichtig über die Zulassungsstelle ermittelt.
Normalerweise bin bereit solche Strafen auf mich zu nehmen aber hier gehts
ums prinzip, man fährt 20min alle Parkdecks ab und findet keinen Parkplatz
irgendwann parkt man halt doch mal “auch” falsch. Kann man hier was machen
ähnlich wie bei dem privaten Parkplatz einfach sagen man ist nicht gefahren?
Darf die Firma aus einem solchen Grund meine Halterdaten des Fahrzeugs von
der Zulassungsstelle erhalten und womöglich noch bei sich im Rechner
speichern? (Ich gehöre dieser Firma nicht an sondern bin externer
Dienstleister) gilt eine Betriebsvereinbarung über eine Parkplatzordnung für
mich dann auch?
Hallo,
ich hatte ebenfalls so einen netten Zettel an der Autoscheibe. Allerdings hatte ich einen Parkschein gelöst, der dann wohl irgendwie beim Türe zu machen, runterfiel. Mein Widerspruch wurde natürlich abgelehnt und mein beigelegter Parkschein ignoriert. Ich soll weiterhin 40,- € zahlen, obwohl ich einen Parkschein vorweisen kann. Wie soll ich mich in meinem konkreten Fall verhalten?
Hallo
nicht 17 Minuten, sondern 18. Minuten stehen bei mir auf dem Wisch drauf.
Die zentrale Frage ist doch nicht die, ob der Fahrzeughalter für das “Vergehen” des Fahrzeugführers verantwortlich gemacht werden kann?; sondern die: Wie Privatpersonden und Privatgesselschaften über das Kennzeichen an die Adresse des Halters rankommen?
Meiner Überzeugnung nach kann es eigentlich nur zwei Möglichkeiten geben:
1: Es gibt irgendwo ein Maulwurf, welcher Zugriff auf ein Zentralregister hat: Dieser könnte bei der Polizei, Zulassungstelle oder gar in Flensburg sitzen. Flensburg ist unwahrscheinlich, da der Halter des betroffenen Fahrzeugs keine Punkte hat und somit in Flensburg nicht registriert ist.
2: Es könnten falsche Tatsachen vorgetäuscht werden. Hypothese: Der Anwalt des Parkplatzbetreibers geht nur Polizei und verlangt die Daten des Halters, der angeblich Fahrerflucht begangen hat… Dann aber müsste ja ein offizieller Formalismus in Gang gesetzt werden, bei dem die Polizei ermittelt.
Ich würde mich erst im 2. Schritt auf den Rechtsanwalt des Betreibsers einlassen.
Meine Empfehlung ist daher die Kontaktierung der Datenschutzbeauftragten des Bundes, des Landes Sachsens und unter Umständen des Bundeslandes, in welchem der Halter gemeldet ist. Denn diese sind dafür zuständig, dass persönliche Daten (Name, Adresse usw.)von offizieller Seite nicht in private Hände fallen. Dann könnte ja jeder gleich seinen Namen und Adresse an sein Auto schreiben und wir wären gläsern.
Viele Grüsse
Matze
Bin’s nochmal,
Der mensch in dem Mercedes E-Klasse Kombi (T-Modell, Bj. ca. 92) stellt immer die “Strafzettel” aus. Auf die Frage, wie er an die Adressen kommt, antwortete er – mehr oder weniger zögerlich und ausweichend -, dass wenn mal Geld zahlt immer an die Adressen kommt.
Sehr seltsam, riecht nach Korruption!!!!
Also Leute, bleibt qool und gelassen!!!
Matze
@ Vanessa
Ich würde an Deiner Stelle alle weiteren Schreiben auch ignorieren. Allerdings ist bei Dir das Risiko doch etwas größer – immerhin hast Du ja indirekt bereits zugegeben, dass Du die Fahrerin gewesen bist.
@ Matze
Ja, dass ist wirklich seltsam, wie die offensichtlich so einfach an die Halterdaten kommen – ich werde dazu mal etwas mehr recherchieren.
@ Parker Louis GbR
Ich warte immer noch auf die erste Klage gegen einen Halter – traut Ihr Euch nicht, oder was ist los?
@ Matze
Es ist wohl tatsächlich kein Problem, an die Halterdaten zu kommen – hier mehr dazu.
http://lawblog.mcneubert.de/2005/04/29/kfz-halterdaten-ermitteln/
Also ich streite mich schon seit längerer Zeit mit PL GbR in dresden rum. Für mich gibt es keinen ausreichenden Beweis. Nur weil ein Nachbar (der vielleicht früher das selbe bei der STASI gemacht hat) oder irgendein Student mein Auto fotografiert ist für mich klar, dass dieser in Hinblick auf seine Erfolgsprovision es mit der Zeit sicher nicht so genau nimmt.
————–
In dem fall lasse ich mich verklagen, werde das mit meiner RS Versicherung durchziehen und warte mal ab.
etwas off Topic:
bin kein Jurist und die meisten hier werden es daher sicherlich besser wissen: es handelt sich ja um eine GbR, also eine Personengesellschaft, welche sich einen Firmennamen gebeben hat. Ist dieses überhaupt bei Personengesellschaften erlaubt? Oder findet hier so eine Art Etablissement-Name Anwendung? Das wäre doch zeimlich ungewöhnlich für einen Parkplatz, oder?
Die Frage, die sich mir stellt: wie sollte ein Parkplatzbetreiber seine die Gelder überhaupt einfordern können? Sicher sind 40 Euro für 17 Minuten verdammt viel. Aber angenommen ist parkt einer ohne Ticket – oder er stellt früh ab – und kommt abends wieder …
Doch, auch eine GbR darf sich einen Phantasienamen geben – stammt bestimmt von Parken und Louisenstraße.
@ René
Der Parkplatzbetreiber stellt einfach eine Schranke auf – angeblich ist ihnen das aber zu teuer und lohnt sich nicht für Parkplätze in Baulücken, die irgendwann mal wieder bebaut werden – klar, dann fehlen ja auch die “Bußgelder”.
Ich bin gleichermaßen als Halter betroffen und konnte damit nicht gleich umgehen – mein Anwalt aber schon!
..genauso unverschämt wie die Höhe der Geldforderungen für eine Parkzeitüberziehung, genauso plump sind nach genauerem Anschauen die Zahlungsaufforderungen dieser Briekastenfirma. Der Versuch diese Schriftstücke sehr amtlich und in einem mehr oder weniger zusmmengestoppelten Rechtsdeutsch die Halter der Fahrzeuge einzuschüchtern, mit dem Gerichtsvollzieher und Schufa zu drohen – unter Einbeziehung anwesender Nachbarn – grenzt schon fast an Nötigung. Diese Leute sollten sich die §§ des Strafrechtes, schon im eigenen Interesse, mal genauer durchlesen… Laßt Euch nicht einschüchtern. Nehmt Eure Rechtsschutz und laßt Euren Anwalt eine Gegenklage führen. Ihr werdet sehen, das angedrohte Verfahren wird ziemlich schnell ad acta gelegt und Eure Kosten müssen diese Herren tragen.
Der Wunsch, ein schnelles Geld zu verdienen, kann sich für diese “Firma” und ihre eventuellen Hintermänner ganz schnell ins Gegenteil verkehren!
Ist übrigens immer die gleiche Kanzlei.
@ Petra
Danke für Deinen Beitrag – ich würde gerne mehr erfahren über deren Vorgehen in Deinem Fall – vorallem, weil Du schreibst: “unter Einbeziehung der Nachbarn” – waren bei Dir “Geldeintreiber” persönlich an der Wohnung? Worauf zielte die Gegenklage ab.
Gerne auch persönlich an meine mail-Adresse, wenn Du es hier nicht vröffentlichen magst.
Danke und Gruß
MCNeubert
Ein Tipp, wie man die Scheiße bykottieren kann … Falsche Münzen in den Parkautomaten werfen ….!!!!
Hi,
auch ich bin heute abend von Parker Lewis wg. Überschreiten der Höchstparkdauer abgelichtet und mittels “Knöllchen” zur Zahlung von 24,50 bzw. 40 Euro aufgefordert worden. Nun war ich aber so clever (?),
mir vom noch anwesenden “Fotografen” bestätigen zu lassen, daß ich 19min später am Fahrzeug war.
D.h. der Parkplatz wird wieder frei und den Herren von der GbR entsteht ein Schaden von “19min” oder meinetwegen “1h=1 Euro” Parkgebühr.
Das ist nachweisbar, unabhängig davon, ob mich der Typ abgelichtet hat,
als Fahrer ansieht usw. usf. Darf dann die GbR trotzdem pauschaliert 40 Euro einfordern ? Für einen Kommentar wäre ich dankbar.
H.-J.
Hi, nochmal ich, fand gerade folgende Seite:
http://www.ra-karlbrenner.de/privatparkplaetze_und_stvo.htm
Fazit ist in etwa: auch auf privaten Parkplätzen, die öffentlich sind, gilt die StVO und die entsprechenden Bußgeldvorschriften !
Der Text im Detail:
Leser B aus S fragt: Kann ein privater Parkplatzbetreiber Bußgeldbescheid erwirken für Falschparken
Kann ein privater Parkplatzbetreiber, der Zettelchen an die Scheibe hängt, weil evtl. die Parkzeit ( Parkschein aus Automat ) überschritten wurde, eine Anzeige gegen den PkW-Fahrer beim Ordnungsamt machen und dieses dann per Verwarnung usw. den Pkw-Fahrer verfolgt ? Gilt die StVO in diesem Fall auf einem privaten Parkplatz, wenn kein Schild auf sie und in irgendeine Weise auf den Betreiber hinweist?
Antwort:
Die Straßenverkehrsordnung gilt im öffentlichen Straßenverkehr. Öffentlich ist der Straßenverkehr auch dann, wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt. Voraussetzung ist nur, dass das Privatgelände für das Abstellen (Parken) von Fahrzeugen beliebiger Gäste oder Besucher bestimmt ist. Gegensatz: Der Grundstückseigentümer oder Grundstücksbesitzer will nur den Verkehr von Personen dulden, die in engen persönlichen Beziehungen zu ihm stehen oder gerade anlässlich ihres Besuches auf dem Privatgrundstück eine solche Beziehung anstreben). Das Abstellen von Fahrzeugen muss also vom Eigentümer des Privatplatzes entweder ausdrücklich oder auch stillschweigend für jedermann zugelassen sein und auch tatsächlich benutzt werden (vgl. beispielsweise OLG Düsseldorf DAR 2000, Seite 175). Für einen Privatgrundstück, das von einem privaten Parkplatzbetreiber betrieben wird besteht öffentlicher Straßenverkehr jedenfalls solange wie das Grundstück als Parkplatz benutzt werden darf (Öffnungszeiten).
Der öffentliche Charakter muß für den Benutzer erkennbar sein. Das können ausdrückliche Hinweise oder Schilder sein, er kann sich aber aus den allgemeinen Umständen ergeben, die der Parkplatzbenutzer vorfindet. Im vorliegenden Falle sind die Parkautomaten eine ausreichende Kennzeichnung für einen öffentlichen Straßenverkehr (wer auf seinem privaten Grundstück nur seine Verwandten und Freunde parken lassen will – das wäre keine öffentlicher Straßenverkehr -, wird wohl kaum Parkautomaten für sie aufstellen).
Einen Hinweis, dass die StVO auf dem (privaten – öffentlichen) Parkplatz gilt, ist nicht erforderlich. Es ist wie sonst – in der Regel auch – wer sich im Rechtsraum bewegt, der muss auch die gelten Rechtsvorschriften kennen. Kennt er sie nicht, so liegt in der Regel ein nicht-entschuldbarer Verbotsirrtum vor. Denn: Rechtsvorschrift hat man zu kennen.
Findet auf einem privaten Grundstück aber öffentlicher Straßenverkehr – wie vorstehend beschrieben -statt, so gelten auch alle Straßenverkehrsregeln. Falls dagegen verstoßen wird, gelten auch die entsprechenden Verwarnungsvorschriften und Bußgeldvorschriften. Das bedeutet also, dass der Parkplatzbetreiber entsprechende Anzeigen, z. B. wegen Überschreitens der Parkzeiten machen kann und die Bußgeldstelle eine Verwarnung aussprechen oder einen Bußgeldbescheid erlassen kann.
@ Hans-Jürgen
Vorliegend will der Parkplatzbetreiber aber gerade kein Bußgeld eintreiben, sondern Schadensersatz, der viel höher liegt als ein entsprechendes Bußgeld nach dem Bußgelkatalog.
Ob der Parkplatzbetreiber öffentliche Ordnungskräfte rufen kann, die dann eine Verwarnung / Bußgeld ausstellen ist fraglich, macht der Betreiber aber gar nicht.
Er stellt selbst “Knöllchen” aus und verlangt Schadensersatz, weil gegen die “Parkplatzbenutzungsvereinbarung” verstoßen wurde. Dagegen kann aber nur der Fahrer und nicht der Halter verstoßen – es gibt diesbezüglich keine “Halterhaftung”.
Es bleibt daher bei dem schon mehrfach gesagten: Der Parkplatzbetreiber kann grundsätzlich von demjenigen, der die bezahlte Parkzeit überschritten hat, Schadensersatz verlangen. Der Betreiber muss jedoch die konkrete Höhe seines Schadens nachweisen und weiterhin nachweisen, wer der Fahrer des Pkw war – der Halter ist nicht ausreichend.
Hallo,
ich wollte auch einmal einen Beitrag zu diesem leidigen Thema leisten:
Bei mir geht die ganze Geschichte schon fast ein jahr. ich habe vor 2 monaten einen brief im kasten gehabt, mit dem Hinweis ich solle 40 Euro zahlen. ich hätte wohl mitte letzten jahres die parkzeit überschriten. was weis ich, was vor einem jahr passiert ist. da kann man ja schonmal was vergessen über so einen langen zeitraum!! in dem brief war aber kein beweis (foto…) mitgeliefert, da kann ja jeder behaupten, was er will. ich widersprach diesem wisch. und ohne darauf einzugehen bekam ich die tage einen brief von einem fadenscheinigen anwalt, ich solle 100€ zahlen. na klar! sonst noch jemand bedarf? bin ich die wohlfahrt? ich finde wer geld braucht, soll sich das ehrlich verdienen!!
Orginaltext: “… sicher möchten sie vermeiden, dass der schuldbetrag per gerichtsvollzieher vor ihrem nachbarn, bzw per gehaltspfändung bei ihrem arbeitgeber vollstreckt wird. auch möchten sie vermeiden, dass ein negativeintrag bei der schufa erfolgt, wodurch sie ihre kreditfähigkeit verlieren. …” und ein strafverfahren wollen sie einleiten, wegen erschleichung von leistung.. irgendwas mit betrug und untreue, völlig wirres zeug und bla bla bla. sowas hab ich ja noch NIE auf einer seriösen mahnung gelesen. das ist eine handfeste drohung. ok, dann muss ich halt zum anwalt, da hat er was zu lachen, man hatt ja sonst nix zu tun, war ja erst vor gericht… ich glaub ich fang mal an jura zu studieren..
im übrigen errinert mich das stark an raubritter- bzw. wildwest methoden.
MfG
Hallo
@McNeubert
Du schreibst:
“Es bleibt daher bei dem schon mehrfach gesagten: Der Parkplatzbetreiber kann grundsätzlich von demjenigen, der die bezahlte Parkzeit überschritten hat, Schadensersatz verlangen. Der Betreiber muss jedoch die konkrete Höhe seines Schadens nachweisen und weiterhin nachweisen, wer der Fahrer des Pkw war – der Halter ist nicht ausreichend. ”
Hätte der “Kontrolleur” doch machen können: nämlich 1 Euro von mir kassieren, wo ich noch auf dem Parkplatz war und wegfahren wollte.
Bin zwar nicht der Halter, aber der Fahrer, und er hat mich ja “abgelichtet”.
Hola,
Wurde ebenfalls mit einem Knöllchen beglückt. Ich glaube aber mein “Parkzeit” übertrifft alles. Ich hab genau 2:30 Minuten gestanden um was abzugeben, da hatte ich schon ein “Knöllchen” dran. Wenn ich demnächst einen Brief vom Anwalt bekomme, wäre es günstiger darauf zu antworten und zu sagen man wäre nicht der Fahrer gewesen, oder einfach nichts zu tun? Der Typ mit dem Fotoapparat hat mich zwar gesehen, aber nicht fotografiert. Darf er meines erachtens auch gar nicht, würde die Persönlichkeitsrechte verletzen.
@ Hans-Jürgen
Mit dem einen Euro verdienen die ja nix – die Sache ist ja auf 40,00 EUR angelegt.
Sind Sie eigentlich selbst fotografiert worden oder nur Ihr Auto?
Hallo.
Stand am samstag 15:20 auf dem fast leeren parkplatz auf der luisenstraße und wartete nur kurz auf einen kumpel (max. 5 minuten). Plötzlich stellte sich ein weinroter merzedes vor mein auto und der fahrer musterte mich. Als er mich dann für schröpfungswürdig befand parkte er neben mir (ebenfalls ohne Ticket) und zückte die Kamera. Als ich ihn fragte, ob ich noch schnell ein Ticket lösen könnte, sagte er nur, dass es nun zu spät sei und ich habe Pech gehabt.
Leider war ich in diesem Moment zu perplex um nicht pampig zu reagieren.
Da mir dieser Kontrolleur nicht geheuer vorkam und er keinen seriösen eindruck machte (abgesehen vom auto) suchte ich nach anderen denen es ähnlich ging und siehe da…
Bin übrigens auch nur Fahrer des Fahrzeugs gewesen, nicht Halter. Und der Mensch hat mich IM Auto fotografiert… Kann ich da nicht, wie oben schon erwähnt, etwas geltend machen, wegen verletzung der persönlichkeitsrechte?
Hab leider keine Rechtsschutzversicherung und kann mir keinen Anwalt leisten. Sollte ich dann lieber schleunigst zahlen, oder einspruch erheben?
Bitte um schnelle antwort… Danke
@Mc Neubert
Ich vermute, dass der Kontrolleur mich am Auto fotografiert hat, als ich den Wisch
von der Scheibe geklaubt habe, bin mir aber nicht 100% sicher. Halter ist allerdings meine Frau.
H.-J.
@ Basti
Wird ja immer unverschämter deren Masche.
Mit dem Foto könnten sie natürlich nachweisen, wer gefahren ist. Und ich bin mir auch nicht sicher, ob ein solches Foto als Beweis unzulässig ist – schließlich dient es der Beweissicherung und dies könnte möglicherweise einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte rechtfertigen.
Hier ist es schwierig etwas zu raten – ich würde trotzdem nicht zahlen und es drauf ankommen lassen.
Gruß
MCNeubert
Hallo an alle “Leidensgenossen”,
ich möchte Euch auch an meinen Fällen teilhaben lassen. Die Parker Louis ist wirklich eine lustige Truppe. Wenn ich mit meinem Firmenwagen, natürlich mit den entsprechend großen Werbeaufklebern dort parke, passiert gar nichts. Fahre ich mit dem Auto meines Freundes, ganz in zivil, kommen die üblichen Briefe.
Wir werden nun erst mal die zustellfähige Anschrift ermitteln (falls die schon jemand hat, wäre ich für eine Mitteilung natürlich dankbar, dann sparen wir uns Kosten…) und eine negative Feststellungsklage gegen die GbR erheben. Im übrigen erhalten die von uns eine Abmahnung wegen einiger Fehler, die die sich so leisten.
Ich werde Euch bei Interesse auf dem Laufenden halten.
Liebe Grüsse aus dem schon dunklen Bayern.
Patrator
@ Patrator
Natürlich interessiert das. Würde mich sehr über zusätzliche Infos freuen – und natürlich ausführlich über das Verfahren hier berichten wollen – Infos gerne auch erstmal per Mail an mich.
Ich bin auch gerne bei der Klage oder den Abmahnungen behilflich.
MCNeubert
(admin)
Hallo “Parkplatz-Sünder”,
ich kenne die beiden Betreiber des Parkplatzes durch meine berufliche Tätigkeit recht gut. Ich muss gestehen: ich bin entsetzt, weil ich beiden so eine Abzocke-Art nicht zugetraut habe.
Grüße von
Damaris
Auf den Blog bin ich eigentlich zufällig gekommen – auf der Suche nach den zu erwartenden Kosten für Parken ohne Parkschein. Aber da ich auch einmal in DD gelebt habe und hin und wieder dort bin, hat’s mich dann doch interessiert. Nach einigem Googeln stieß ich auf das hier – wäre ja schlimm, wenn es so weit kommen würde!
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SZ-online.de, 09.08.2004
„Für andere Dienste zahlt man auch“
Parkplatzbetreiber weisen Abzocker-Vorwurf zurück
Andreas Heusel und Ludwig Grau haben in der Dresdner Neustadt Parkplätze geschaffen. An der Prießnitzstraße und der Louisenstraße sind sie schon in Betrieb. Ein dritter soll wahrscheinlich im September an der Louisenstraße 32 eingerichtet werden. Ihre Parker Louis GbR würde auch gern das geplante Parkhaus Kamenzer Straße betreiben, Gespräche dazu laufen bereits.
95 Prozent der Kunden machen keine Probleme…
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Achja, “zur Verstärkung des Teams” sucht man noch eine “Vollzeitkraft – gerne auch Rentner oder Vorruheständler – zur Überwachung der Parkflächen und Wartung der Automatentechnik. Sie sollten ein sicheres Auftreten haben und technisch bewandert sein.” Vermutlich sind Photo-Kenntnisse auch nicht von Nachteil.
@ Vorkommentator, der aus persönlichen Gründen der Schreiberin gelöscht wurde
Offensichtlich stimmst du mit den Geschäftsgebahren der GbR überein.
Dann findest du das also auch in Ordnung, dass für geringste Überschreitungen der Parkzeit gleich Unsummen von 40€ kassiert werden. Und sollten diese nicht gleich bezahlt werden, werden Briefe mit massiven Drohungen geschickt. Dass allein ist eigendlich schon eine Klage wert. Und wenn du weiterhin verteidigst, dass durch diese Geschäfte, welche sich in einer rechtlichen Grauzone befinden, auch die stadt bei Touristen schaden nimmt herzlichen glückwunsch!
Warum soll sich die GbR sachlich äußern? Bis jetzt war nirgends etwas sachliches zu lesen, sondern nur aus der Luft gegriffene massive Drohungen.
Ich habe nichts gegen die Parkgebühren, obwohl ich der Meinung bin, dass auf einem so schlechten, unbeleuchteten Parkplatz keine höhren Gebühren zu verlangen sind. Würde die GbR nicht mit ihreren hohen “Gebühren” von 40€ kommen sondern für zu langes Parken nur 5 oder 10€ kassieren hätte sich KEINER beschwert und alle gezahlt. Aber um die Geringen Parkgebühren zu refinanzieren muss man den Leuten halt anderweitig Geld abverlangen. Ich glaube kaum, dass du ohne weiteres das Geld überwiesen hättest. Nur kann man halt viel schreiben, wenn man in BW sitzt und ein die Sache nicht betrifft.
Ich muss “nameless” zustimmen – warum sollte sie die Gesellschafter der GbR sachlich äußern?
Es macht jedenfalls nicht den Eindruck, als würden die möglicherweise zu Unrecht Beschuldigten Andreas Heusel und Ludwig Grau den Dialog mit “der Öffentlichkeit” suchen.
Das Postfach, der ausdrückliche Hinweis “kein Publikumsverkehr”, die Call-Center-Bandansage und darauf enthaltene Hinweis, dass ein Fax an die 0190-er Nummer die Einzige Kontaktmöglichkeit bei Beanstandungen sei, lassen einen eher Öffentlichkeitsscheuen Eindruck entstehen.
Servus!
Ich vertrete gerade Freunde gegen die PL GbR. Es wird immer wieder mit Strafanzeige und nun mit einer “Inkasso-Institution” gedroht. Mit Spannung wird deren Auftreten erwartet (Russland, Albanien?? – würde zum Geschäftsgebahren passen!)
Auch wir werden nunmehr negative Feststellungsklage erheben, das Theater ist auf diesem Wege am besten geklärt.
Hinweise von meiner Seite:
Keine Angst vor Strafanzeigen wegen Erschleichen v. Leistungen. Erstens fehlt es am Vorsatz ( v.a. bei kurzer Rückkehrverspätung) vor allem aber an der zusätzlich notwendigen Absicht, gerade kein Entgelt für eine Leistung zu entrichten. Auch objetiv fallen die Parkautomaten nicht unter die Norm, weil sie keine Leistungsautomaten sind, obwohl privat, geben sie keine Leistung frei oder ermöglichen den Zugang zu einer Leistung. Auch ein Zutritt zu einer Einrichtung wird nicht erschlichen, schon nicht weil dies das Umgehen von Sicherheitseinrichtungen voraussetzt(Schranke).
PL Gesellschafter selbst sind strafbar wegen Nötigung. Entsprechende Strafanzeige wurde gestellt – Staatsanwaltschaft lässt sich jedoch Zeit. Nötigung weil hier mit einem empfindlichen Übel (Strafanzeige) gedroht wird und diese drohung verwerflich und damit rechtswidrig ist. Letzteres liegt vor, da der angebliche Anspruch nicht entsteht, bei derart ungesicherten Ansprüchen – bei klarer und unschwieriger Rechtslage – darf der Gegner nicht durch derartige Drohungen zur Zahlung motiviert werden. Es wäre der ordentliche Rechtsweg zur Durchsetzung zu beschreiten.
Daher – stellt selbst Anzeigen!! je mehr Fälle desto höher die Strafe!
Die Parkordnung, auf welche sich die GbR bezieht, stellt eine Abfolge von AGB im Sinne der §§ 305ff. BGB dar. Diese werden im Rahmen des konkludenten Mietvertragsabschluss durch Aushang wirksam einbezogen. Sie verstoßen jedoch in zahlreichen Punkten gegen die Klauselkontrollnormen. Die Pauschalschadenersatzregelung verstößt gegen § 309 nr. 5 a,b BGB. Sie fällt damit weg,ein Anspruch auch. PL kann dann nur noch den tatsächlichen Schaden verlangen – Parkzeit-nachlösegebühr 1 EUR ( wenn Parkplatz voll war) und ggf.Adressermittlungskosten. Kann man jedoch abwenden, wenn man beim ersten Brief an der Windschutzscheibe kurzfrtig unter Anspruchsbestreiten seine Adresse mitteilt.
Ich bitte Euch aus Interesse an diesem Zustand – zweck Unterbindung in Zusammenarbeit mit Behörden Stadt Dresden/StA um weitere Berichte, auch über das ggf. eingesetzte Inkassounternehmen sowie den Anwalt (Name, Adresse – zwecks RAK-Mitteilung) der PL GbR, Gerichtsverfahren?!
danke
xxx
@ Danilo Friedrich
Interessante geschichte.
Das fiel mir bisher gar nicht auf: trotz sofortigen Einspruchs wurden Gebühren zur Adressermittlung verlangt. Diese hatte ich ja aber der GbR bereits mitgeteilt. Also schon wieder ein ungerechtfertigter Anspruch auf Geld.
Thema Inkasso:
Es werden von einer Rechtsanwaltskanzlei mit Inkassoabteilung (oder so9 ähnlich) Briefe versand. Alle gleich, alle Ohne Unterschrift (so wurde mir zugetragen) und wieder mit Drohungen. Nach bisheriger Erkenntnis ist aber nach diesem Schreiben bei allen Fällen noch kein weiters gefolgt.
Ich hab mir das eben nochmal angeschaut das steht unten geschrieben:
mit freundlichen Grüßen – Rechtsanwalt.
Aha! Da weis man ganz genau wer das geschrieben hat.
Die Kanzlei:
Welche mir das Schreiben übersandt nennt sich Holzhauser und Partner (Rechtanwälte GbR -> schon wieder eine GbR).
http://www.holzhauser.de
Das Schreiben:
Wir weisen darauf hin,dass die .. Daten bereits elektronisch zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens abgespeichert sind.. sinngemäß: welches dann wohl auch eingeleitet würde sollte man nicht zahlen.
… wir informieren Sie bereits jetzt davon, dass im Falle der fruchlosen Vollstreckung Ihre Daten an .. eine .. Kreditschutzorganisation (SCHUFA) gemeltet werden..
Dazu brauch ihr aber erstmal ein Gerichtsurteil!
Die Perker Louis GbR:
Sind wohl zwei in Frankfurt ansässige Studenten.
Was die mit den Parkplätzen in Dresden zu schaffen haben würde mich mal interessieren.
Also ich würde sagen, wir gehen alle zu dem “Parkplatzüberwachungsopi” nehmen dem die Kamera weg und versteigern die bei Ebay.
Das war blos Spaß!
Ich hoffe aber wenn einige negative feststellungsklagen gelaufen sein sollten lassen die ihre Zettelei mit den 40€ sein.
@nameless:
> Die Parker Louis GbR:
Sind wohl zwei in Frankfurt ansässige Studenten.
Was die mit den Parkplätzen in Dresden zu schaffen haben würde mich mal interessieren.
Meinen Eintrag hat’s jetzt irgendwie nicht richtig übernommen: Also es sind weder Studenten, noch sind sie in Frankfurt. Ich kenne die zwei. Sie wohnen wirklich in Dresden.
@Katrin
ach so.
gut, das wurde mir halt so kommuniziert.
allerdings ist die Vorwahl der Nummer für TeleFon/Fax eine Frankfurter Vorwahl. Wie kommt die denn da zu stande?
Wenn du die beiden kennst, frag sie doch mal, warum die Masche mit den 40€ und diesen massiven Drohungen abgezogen wird. Würde man wie gesagt nett und höflich wegen der überzogenen Parkzeit um 5€ bitten als “Entschädigung” hätten glaube ich alle gezahlt und dieses ganze Theater gäbe es nicht. Da kann man halt nur vermuten das die Haupteinnahmequelle nicht die Parkgebühren sind.
Ich hoffe das der GbR der Parkplatzbetrieb in der Form baldigst untersagt wird.
@nameless
Die Tel.-/Fax-Nr. mit der Frankfurter Vorwahl ist, so weit ich weiß, eine Service-Nr. Ich weiß, dass z. B. Firmen, die Büro- bzw. Telefon-Dienstleistungen erbringen, für Kunden eine extra Nummer bereitstellen können.
Dass nicht EUR 5,00 für überzogene Parkzeiten, sondern EUR 24,50 bzw. EUR 40,00 berechnet werden, hat mehrere Gründe: Als private Anbieter bekommen sie die KfZ-Halter-Daten nur gegen Gebühr. Stadtverwaltungen erhalten diese Daten dagegen kostenlos. Ich weiß nicht, wie viel Gebühren die GbR pro Auskunft bezahlen muss. Aber ganz billig ist das nicht.
Die EUR 24,50 bzw. EUR 40,00 sind vom Status her wie die Gebühren, wenn jemand in öffentlichen Verkehrsmitteln beim Schwarzfahren erwischt wird. Es ist also kein Bußgeld wie auf städtischen Parkplätzen.
Übrigens, auf den Parkplätzen der GbR ist die Parkplatzordnung gut sichtbar ausgehangen. Ein großes Schild weist zusätzlich auf diese Parkplatzordnung hin. In sofern geschieht nichts “heimtückisch”.
Den Inhalt des Schreibens vom Rechtsanwalt kann ich nicht beurteilen. Ich kenne den Inhalt nur aus dem, was ich jetzt hier gelesen habe. Die EUR 40,00 würden sich aber vielleicht nicht auf freundlichere Weise eintreiben lassen. Gut, ich persönlich würde wahrscheinlich anders formulieren. Aber wie gesagt, ich habe so ein Schreiben selbst noch nicht gesehen.
Sorry, die xxx neulich waren nur ein Test, weil meine Wortmeldung beim Abschicken verloren ging. Auch heute habe ich eine solche verfasst. Sie war nicht länger als die meisten anderen auch, dennoch erhielt ich nur ´ne Nachricht auf Engl., dass mein Text irgendwie als Spam gelöscht wurde. Kann mir mal jemand verraten, warum`s nicht klappt?
Seltsam, teelöffelweise scheint´s zu funktionieren. Deshalb schicke ich jetzt jeden Satz einzeln: Will als ebenfalls PL-GbR-Geschädigte auch meinen Senf dazugeben u. mich für das Engagement von MCNeubert, patrator, Danilo Friedrich, nameless etc. für die aufschlussreichen Info`s bedanken.
Wieder Pech gehabt, 2 Sätze sind auch schon zuviel!
Hatte das Auto auch nicht selbst abgestellt. War perplex, als ich auf dem Heimweg beim Überqueren der Elbe als Beifahrer um 0.27 Uhr las, dass unser Auto noch 0.26 Uhr auf besagtem Abzockplatz gestanden haben soll, zumal weder beim min-langen Verabschieden von 10 Bekannten noch beim Einsteigen dort ein Kontrolleur zu sehen war…
Da hat aber einer ganz schön geschummelt mit der Parkzeit!! Die ohnehin geringe Überschreitung (lt. PL 19, tatsächl. max. 15 min) lässt sich allein mit fast 20 minütigem Showbeginn im Carte Blanche erklären, was ich schriftl. per Einrede auch tat. Als Antwort erhielt ich ein Zahlungsultimatum und verschärfte Drohungen.
Kann es vielleicht sein, dass der Knöllchenschreiber einen Informanten beim Veranstalter hat u. gezielt kurz vor Show-Ende auf dem Parkplatz aufkreuzt? Da wir immerhin für 4 Std. bezahlt hatten, ist der Vorwurf des Erschleichens von Leistungen haltlos, der des Hausfriedensbruchs erst recht, schließlich ließen wir nicht den Motor laufen…
Korrektur zu oben: nicht 20-minütiger Showbeginn sondern Verspätung
beim Beginn
Mich würde mal interessieren, was das für `ne Werbung auf patrators Auto ist, die der PL GbR so viel Respekt abringt, dass sie Gnade walten lässt…?
Im Übrigen ist es unüblich, noch nach Mitternacht Parkgebühren zu kassieren bzw. kontrollieren, die Stadt jedenfalls verzichtet darauf vielerorts bereits ab 19 Uhr! – Gibt es noch jemanden, bei dem die angebl. festgestellte Parkzeit aufgerundet war?
Auch wir sind betroffen von der Abzocke, am Ende eines super Dresden Besuchs, der mit dem Besuch der Semperoper einen Höhepunkt hatte und uns diese tolle Stadt bis auf folgenden Sachverhalt in guter Erinnerung bleiben läßt.
Ich selbst habe nicht einmal den Pkw als sochen verlassen, bin deshalb wohl mit Sicherheit auf den Fotos erkennbar.
Folgender Sachverhalt:
Nach der Fahrt auf den Parkplatz Prießnitzstraße stieg ich aus dem Pkw aus, um im Kofferraum meines Pkw einiges zu entnehmen, u.a. anderem auch meine Tasche mit den notwendigen Utensilien nebst Geldbörse. Als Tourist hat man einiges dabei, was sich im Auto befindet und was Blicken von außen verborgen bleiben muss. Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, wie viele Minuten dies in Anspruch genommen hat, war jedoch erstaunt, dass ein Herr auf uns zukam, unseren Pkw und uns fotografierte und sagte, dass dies teuer würde. Meine Nachfrage, was dies bedeute, was er mit den Fotos bezwecke und wer er sei, beachtete er nicht, eine Legitimation präsentierte er nicht. Als er weiter fotografierte und uns unterstellte, wir würden uns um die Parkgebühr drücken, fassten wir den Entschluss, dieses Gelände zu verlassen und eine neue Parkmöglichkeit in der Nähe zu suchen.
Ich weise den Verdacht, dass ich mir eine Leistung erschleichen wollte, weit von mir. Wäre in der gebotenen Höflichkeit ein Hinweis erfolgt bezüglich des Parkscheines, so hätten wir selbstverständlich einen solchen gekauft.
@ Rainer
Deine Schilderungen sind ja haarstreubend.
Als erstes hat jeder das recht am eigenen Bild. Ich würde die Foto´s also zurückverlangen. An dieser Stelle weis die GbR warscheinlich auch nicht mehr was recht ist und was man halt nicht so einfach darf. Diese Foto´s dienen auch nicht der Beweissicherung, sie zeigen ja keinen Fahrer sondern nur wär im Gepäckabteil des PKW kramt. Und der muss ja net zwangsläufig der Fahrer sein.
Mein Fall liegt ja nun über ein Jahr zurück. Ich sprach den Herren auch an, da verhielt er sich aber ganz kooperativ. Er zeigte mir seine Kamera und mein damit fotografiertes Auto. Und meinte auch ich solle halt schriflich was schicken, weil das mit der Telefonnummer sehr teuer würde.
Die Methoden (oder der Kontrolleur oder beides) scheinen sich aber geändert zu haben. Sicher aus dem Grund, da die GbR mitbekommt, dass ihre masche nicht so richtig zieht. Da würd halt schon beim fotografieren eingeschüchtert. Trotzdem: nicht zahlen! nicht antworten! ignorieren!
@Katrin
Das ermitteln der Halterdaten beträgt laut dem Schreiben der Kanzlei Holzhauser, welche die GbR vertritt 10.20. Sind wir bei 15.20€. Da hab ich noch eine kleine Differenz zu 25€ bzw. 40€.
@Ute
erstmal danke für die Blumen.
ob die Parkzeitüberschreitung um vier Minuten differiert finde ich spielt da nicht so eine große Rolle.
Nicht Zahlen! Nicht Antworten! Ignorieren!
Wenn die Kohle haben wollen müssen die Klagen.
Und dann ist noch nicht sicher, dass die überhaupt recht bekommen.
Wenn du im ADAC bist, geh zum Alwalt wie ich, leg dem das vor, wenn er in Dresden ist wird er das Problem kennen und dir raten nicht zu zahlen.
Und das halt nach 19Uhr noch kontrolliert und kassiert wird liegt in der Natur der Sache. Da ist für den Parkplatz die Haupteinnahmezeit. Sollen sie doch, wer ein Perkplatz zur verfügung stellt soll dafür auch Geld bekommen. Und 1€ und 0,5€ für jede weitere Stunde sind O.K. Aber keine Drohungen und keine 40€!!!
Sorry für die Fehler:
nur wär -> nur wer
Da würd halt -> da wird halt
Alwalt -> Anwalt
Hallo. Nun hats uns wohl auch erwischt. und das für 5Minuten Rezept holen.
Ich bin schon am überlegen, ob man nicht vielleicht das Pferd anders herum aufzäumen soll: in dem Anschreiben bzw. der Zahlungsaufforderung fehlen die korrekte Anschrift (nur ein Postfach) und Steuer Nummer. Desweiteren ist, falls es sich um eine Leistung handelt welche erbracht worden ist, auch eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. nötig.
Desweiteren wurde in diesem Schreiben gleich noch ein Hausverbot für alle zukünftigen Fahrer des Pkw angedroht. Das klingt ja schon nach Sippenhaft…
@gretex
Ich würde da jetzt einfach nichts weiter machen, als einen Widerspruch schreiben und das war’s dann. Aus den Beiträgen hier geht hervor, dass noch nie weitere Schritte von seiten der GbR gegangen worden sind.
Und ich weiß aus eigener Erfahrung in einer anderen Angelegenheit, in der auch die rechtlichen Dinge nicht hundertprozentig klar waren, dass ein Einspruch von mir genügte und ich seitdem nichts wieder gehört habe. Da ging’s um eine strittige Vertragsangelegenheit mit einem Internet-Provider. Im Grunde genommen stand Aussage gegen Aussage, und ich hatte mir nicht allzu viele Chancen ausgerechnet, aus der Sache ohne Gerichtsverfahren heraus zu kommen. Aber da war so viel unklar, dass es der Provider nicht drauf ankommen ließ.
Und genauso sehe ich das hier: Ich würde nicht aus lauter Angst bezahlen. Auch wenn die Forderungen auf EUR 100,00 steigen.
@gretex
Noch eine Frage: Hattest Du die Parkzeit überzogen? Oder hattest Du gar keinen Parkschein gelöst?
es wurde gar kein Schein gezogen. Allerdings war auch kein Hinweis am Pkw.
Lust hätte ich, die Geschichte mal durchzuziehen…
Kurz zum Verständnis: 5 Minuten zum Arzt und kein passendes Kleingeld dabei rechtfertigen m.E. keine 40 Euro.
Was mich aber noch mehr stört, ist der Ton, mit welchem Mann (oder Frau) in die Nähe von Straftätern gestellt wird.
Zitat: “Frist bis zur Beantragung des Strafverfahrens” oder “empfindliche Strafrechtliche Sanktionen”.
Das Schreiben erfüllt meines Erachtens schon den Tatbestand der Nötigung. Über Wucher u.s.w. will ich mich gar nicht weiter auslassen.
Interessant ist allerdings für mich, inwieweit diese Fa. Zahlungsaufforderungen ohne Rechnung stellen kann!
@gretex
Hm … also ganz ohne Parkschein ist’s schwieriger. Das ist dann wie beim Schwarzfahren: Ohne Fahrschein angetroffen kostet EUR 60,00 (oder so – weiß nicht genau). Da spielt es dann auch keine Rolle, ob man nur 5 Min. lang schwarz gefahren ist.
Wenn Du auf städtischen Parkplätzen ohne Parkschein parkst, kommt auch keine Rechnung, sondern eine Zahlungsaufforderung, und die ist auch nicht ganz ohne. Bin auf die Weise auch schon mal EUR 25,00 losgeworden. Was anderes war’s, als ich mal die Parkzeit überzogen hatte, da fiel die Forderung etwas milder aus.
In Deinem Fall würde ich dann doch zahlen. Etwas anderes wäre es, wenn Du einen Parkschein gehabt hättest, und hättest nur 5 Min. überzogen und das wäre nachweisbar. Denn dann hättest Du gute Aussichten, das Recht auf Deiner Seite zu haben. Aber so?
Wäre mal interessant zu erfahren, was andere jetzt dazu meinen? Wie seht Ihr das? Bin ich jetzt auf dem “falschen Dampfer”?
@ Gretex
Also ich meine, dass wenn du nich zahlst vielleicht nix passiert weil das ganze Sstem mehr auf Enschüchterung basiert. Ich meine die machen da kein Unterschied, wer gar nicht zahlt oder halt zu lange parkt.
Das kann man an den immer gleichen Schreiben und der gleichen Höhe des Betrages entnehmen. Ein kleines Restrisiko trägst du dabei aber immer. Es gibt ja auch noch keine generelle Rechtssprechung was die genau dürfen und was net. Und mit einem Städtischen Parkplatz ist das nun gar nicht zu vergleichen, hier ist es privatrecht.
Und ich hab mir erklären lassen, das da nie ein Vetrag zustande kommt, auch wenn du den Parkplatz befährst. Denn für die logik: Die GbR weis im Moment des Parkens mit wem sie einen solchen Vertrag abgeschlossen haben will. Wie geht denn das? Ich mach ein Vertrag weis aber nicht mit wem.
Wenn du allerdings wirklich nur 5 min geparkt hast und (wenn es je dazu kommen sollte) vor Gericht erklärst, dass du in den 5 min nur das nötige Kleingeld besorgen wollstest dürfte die ganze Sache unter den Tisch fallen.
Was anderes wär es, du hättest eine halbe Stunde da gestanden oder so.
Ist natürlich alles ohne Gewähr, kann auch anders kommen und die verklagen dich und du verlierst.
Die Chance ist aber äußerst gering.
Wie gesagt, wenn die den Prozess verlieren wird das öffentlich und da zahlt keiner mehr. Das Risiko werden die nicht eingehen.
Haoffe dir geholfen zu haben.
Nachtrag:
.. Die GbR weis im Moment des Parkens NICHT mit wem sie einen solchen Vertrag abgeschlossen haben will..
Also mit Interesse nehme ich die Auswüchse in Dresden zur Kenntnis. Ich selber habe die Elbmetropole in sehr guter Erinnerung, war ich doch als junger Anwalt in den Jahren 1992/1993 dort tätig.
Der Admin. dieses Forums hat die Angelegenheit bereits zutreffend dargelegt, es gibt keine zivilrechtliche Halterhaftung.
Das Argument gegenüber dem Parkplatzbetreiber, der in Anspruch genommene Halter sei nicht der Fahrzeugführer zu den fraglichen Parkzeiten gewesen, zieht immer.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des AG Darmstadt 310 C 287/02.
Bei privaten Parkraumbetreibern kann man(n) dieses Spiel auch gefahrloser betreiben als bei öffentlich-rechtlichen Verwarn-/Bußgeldern, da dort bei mehrmaligem Benutzen dieses Verteidigungsmittels die Anordnung eines Fahrtenbuches droht.
@nameless:
“… da zahlt keiner mehr …”
Ich verstehe nicht, wo jetzt das Problem liegt: Parker Louis GbR hat Parkplätze eingerichtet, bezahlt für die Plätze Miete. Und auf allen drei Plätzen stehen Parkscheinautomaten. Das ist doch völlig normal: Wenn ich irgendwo parke, bezahle ich Parkgebühren.
@RA H.
Das klingt gerade so, als ob Private Betreiber noch für ihre Initiative bestraft werden und eigentlich nicht einmal die Möglichkeit haben, Parkgebühren zu verlangen. Also, wenn jemand gar keinen Parkschein erst löst, kann die GbR nichts machen. Meinten Sie das so?
Dann frage ich mich ernsthaft, warum Leute in Neustadt Parkplätze einrichten, um die allgemein schlechten Parkbedingungen zu verbessern. Wenn sie von allen Seiten dafür noch noch angefeindet werden, braucht sich wirklich keiner zu wundern, wenn sie eines Tages aufgeben und die Parkplätze wieder abschaffen. Das könnte ich nur zu gut verstehen.
Nur die andere Seite der Medaille ist: Die Stadt Dresden schafft in der Neustadt keine Parkplätze. Die Mühlen der Behörden mahlen sehr langsam.
Dagegen ist eine Parkmöglichkeit mit vergleichsweise geringen Parkgebühren doch ein super Angebot. Und ich sehe keinen Grund dafür, warum man Parkgebühren nicht bezahlen sollte, wenn man einen Parkplatz befährt.
@ katrin
Ich habe nur die rechtliche Lage unter Hinweis auf ein rechtskräftiges Urteil zu den hier thematisierten “Vorgehensweisen” erläutert; dies sollte jedoch keine Aufforderung zum stetigen kostenlosen Parken auf derartigen vorübergehend zu Parkflächen eingerichteten Baulücken sein-:)
Ich selber lebe und arbeite in der Nähe von Düsseldorf, auch hier herrscht – wie wohl in jeder bundesdeutschen Großstadt- akuter Parkraummangel.
Was mich jedoch erstaunt hat, sind die Schilderungen der Vorredner über die Vorgehensweise der Betreiberin von sog. vorübergehenden uneingefriedeten Baulücken-Parkplätzen in Dresden.
Da die Schilderungen mehrfach und nahezu inhaltlich identisch vorgetragen werden, halte ich sie für real und das erschreckt mich.
Da muß man wirklich den Begriff “Abzockerei” in Erwägung ziehen, ohne dass ich den Begriff hier direkt verwenden möchte.
Zum Ganzen nur 2 Gedanken:
1. Der Parkraummangel wird durch diese vorübergehenden Baulücken-Parkflächen nicht behoben. Im Gegenteil, der notwendige politische Druck auf die Stadtväter in Dresden zur Behebung des Parkraummangels wird hierdurch sogar noch (unerwünscht) vermindert.
2. Die Betreiber versuchen offenbar eine Masche zu betreiben, mit der maximaler Profit eingefahren werden soll. Auf einer billigst für wenige Monate angemieteten unschönen und mit ein wenig Splitt notdürftig hergerichteten Baubrache werden Autofahrer mit geringen Parkgebühren von 0,50 € die Stunde angelockt um íhnen sodann -Parkzeit nun abgelaufen oder nicht, da geht die Uhr des Kontrolleurs eben anders als die des Fahrzeugführers- anschließend in jedem Fall eine Zahlungsaufforderung über 40,00 € usw. zuzustellen, welche sodann mit anwaltlichem Mahnschreiben auf über 100,00 € anwächst.
In Düsseldorf kosten Parkflächen bis zu 5,00 €/Stunde und sie sind -so sie denn privat betrieben werden- allesamt eingefriedet und durch Schranken gesichert. Das finde ich auch korrekt, denn das Bauen eines Parkhauses bzw. das dauerhafte Anlegen einer Parkfläche kostet viel Geld und erfordert von der Bereiberin hohe Investitionen die diese wieder reinholen müssen.
Denken Sie einmal drüber nach.
@ RA H.
Hm – aus der Perspektive habe ich die Dinge bisher noch nicht betrachtet.
Wie schätzen Sie das ein, macht sich die GbR strafbar oder nicht?
@ Katrin
1. Hast du mich falsch verstanden.
mit dem Satz “.. da zahlt keiner mehr..” war gemeint, dass dann die übliche Praxis mit den 40€ nicht mehr durchgezogen werden kann.
Es war gemeint, dass die (die 40€!!) keiner mehr zahlt.
Dies ist eine rechtliche Grauzone und wie schon angeführt gab es noch kein Urteil zu dieser Sache bei uns, soviel zum Thema macht sich die GbR strafbar.
Wenn man das jetzt einschätzt evtl. mit den massiven Drohungen.
2. Hab ich echt keine Ahnung, warum du die GbR so verteidigst. Die armen geschundenen Parkplatzbetreiber die ja so großes geleistet haben und eigentlich schon Ehrenbürger sein müssten. Die in Wirklichkeit bloß die Leute mit Ihrer Schnellen-Geld-Masche “erleichtern”. Würde es um eine wirkliche Beseitigung der Parkraumnot gehen wären die Parkplätze ordentlich hergerichtet und beschrankt.. Schau sie dir an, die kann man mal grad so mit einem Panzer befahren.
@RA H.
Als erstes muss ich deinen Gedankengängen voll zustimmen.
Aber ganz so drastisch liegt der Fall zum Glück nicht.
Es wird nicht in jedem Fall eine Zahlungsaufforderung unter den Scheibenwischer geklemmt. Man kann dort schon zwar mehr schlecht als recht aber immerhin sehr preisgünstig parken. Und ich finde immer einen Stellplatz, sollte ich mal so einen Parkplatz nutzen. Aber wehe man kommt 5min zu spät, dann geht´s los.
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Mein Tipp: lieber eine halbe Stunde mehr lösen als unbedingt notwendig (die 0,50€ tun keinem weh) und die ganze Sache ist save.
Würde mich interessieren, ob die “nur” von den Parkgebühren überhaupt leben können.
Warum macht es sich die Park-GbR eigentlich so schwer mit Halterermittlung und schriftlicher Zahlungsaufforderung? Eine Parkkralle anzubringen, bis der Fahrer die geschuldete Parkgebühr bar gezahlt hat, wäre doch viel wirkungsvoller und legaler (§§ 578 I, 562, 562b BGB).
@ Florian
Eigentlich eine gute Idee – aber ich sag Dir, warum die das nicht machen: Dann müssten auch diejenigen, die den “Mut” haben sich gegen die Abzock-Masche zu wehren, erstmal zahlen um ihr Auto wieder zu bekommen – wer das Auto “auslöst” muss aber nicht der Fahrer und damit nicht der Schuldner sein – und die Halter würden dann die gezahlte Summe erfolgreich gerichtlich zurück fordern – dann hätte die GbR ihren Präzidenzfall und müsste sich was Neues einfallen lassen.
Also setzt man lieber auf diejenigen, die brav zahlen, mahnt die anderen wengistesn nochmal an und lässt sie danach in Ruhe – und schwimmt wahrscheinlich schon im “Bußgeld”
Uns hat es auch erwischt. Wir sind inzwischen mit dem “offiziellen” Schreiben der GbR Holzhauser&Partner bedacht worden (ebenfalls mit “Rechtsanwalt” unterzeichnet). Es ist erstaunlich, daß diese Vorgehensweise schon bekannt ist.
Meine Frage hierzu: Heißt es still sitzen und sich nicht rühren oder sich schriftlich an die GbR wenden, ggf. wie?
Bislang haben wir die Schreiben alle ignoriert.
Hallo Steffen,
Kommentar Nr. 5 enthält ein Musterschreiben an die Anwälte – aber die scheinen die Schreiben sowieso nicht mehr zu lesen – Du kannst Dir das Porto auch sparen und überhaupt nicht antworten.
Erst wenn ein Mahnbescheid oder eine Klage kommen sollte, womit wohl nicht zu rechnen ist, müsstest Du auf jeden Fall antworten.
@ steffen2h
Von meinem Anwalt hörte ich zu dem Schreiben folgende Worte:
“..Schmeißen Sie es weg..”
Wie gesagt: Ignorieren, ein minimales Restrisiko bleibt.
Interessant ist auch, dass das Schreiben keine Unterschrift enthält. Die werden also pauschal auf gut Glück verschickt.
Ich wünsche einen schönen guten Tag.
Dies ist mein erster Eintrag auf diese Seite. Wir haben hier das gleiche Problem nur ist unsere Situation ein wenig anders. Jedenfalls glauben wir das, weil wir nix vergleichbares gefunden haben.
Wir standen auf dem Parkplatz auf der Louisenstraße und der Fahrer wollte Geldwechseln gehen um den Parkschein zu lösen. Was hier schon als erstes eigenartig ist, ist das der Hinweis zum Geldwechseln in umliegenden Cafés nur als Zettel in einer Folie außen am Automaten steht und so von sonst wem stammen könnte. In einem Mahnschreiben wurde allerdings zugegeben das man Zeit zum Wechseln hat. Also taten wir das und zum Freitag Abend in der Neustadt in einem Café Geld zu wechseln ist schon sehr schwierig. Das Ganze hat ca. zehn Minuten gedauert. Ich wöllte da mal wissen ob die Cafés dafür überhaupt verpflichtet sind das zu tun und grade in solchen Stosszeiten. Als wir zum Parkplatz kamen und den Schein lösten, haben wir keinen gesehen der dort Zettel verteilte aber bei uns klebte schon einer dran. Auf dem stand, dass 18.15 Uhr das “Vergehen” protokolliert wurde und unser Parkschein wure 18.16 Uhr gelöst. Wir legten Einspruch ein und führten eine Kopie des Parkscheins bei, auf dem aber nur das Parkzeitende zu erkennen ist. Die Betrug 21.16 Uhr. Der originale Schein ist leider leider leider verschwunden. Der Einspruch wurde nicht anerkannt und vor kurzem erhielten auch wir das Schreiben seines Anwalts. Im Anhang sende ich noch das Einspruchschreiben und hoffe auf Hilfe..
Einspruchschreiben:
Dresden, den 19.02.05
Sehr geehrte Damen und Herre,
hiermit lege ich Einspruch gegen die Forderung nach Schadensersatz der Parkordnung ein, welche mir auf der Louisenstraße 63 am 18.02.05 verhängt wurde.
Ich bin gegen 18.20 auf dem Parkplatz angekommen und musste Geld wechseln, da der Automat keine Scheine nimmt. Da dies auch eine Aufforderung ist, die am Automaten hängt, bin ich einen näher gelegenen Laden gegangen. Das hat mich einige Minuten gekostet, da zum Freitag Abend in einer Café-Gegend sehr viel los ist. Dennoch war ich gewillt den Parkschein zu lösen, wie es in der Kopie des Parkscheins in der Anlage zu sehen ist. Deswegen sende ich ihnen eine Kopie meiner Aufforderung als Beweis zu. Mein Kennzeichen ist **-** ****!
Ich bin der Meinung, dass dadurch keine abschitliche Straßenverkehrsordnungsverletzung zu erkennen ist und denke, das damit weitere Handlungen unnötig sind.
Bei Rückfragen Tel.: ***********
MfG……………..
@Basti2
Dein Fall liegt, finde ich, wie alle anderen auch. So wie dein Fall unterscheiden sich alle voneinander durch kleine Details.
Besonders scharf ist natürlich bei dir, dass man dir nicht mal zeit gelassen hat Kleingeld zu holen.
An diesem Punkt wird zum Wiederholten male deutlich, dass sich die GbR ihr Geld nicht vorrangig durch “ordentliche” Parkgebühren erwirtschaftet.
Das gleiche bei dir: Die GbR versucht es, du zahlst nicht, Sache erledigt.
Bis jetzt war das Anwaltsschreiben das immer letzte.
Wie gesagt: Ignorieren, ein minimales Restrisiko bleibt.
Sollten die wirklich Bock zum klagen haben sind noch genug Leute vor dir dran.
Das alles nur leere Drohungen sind zeigt auch, dass ein Hausverbot bis zur Zahlung der 40€ verhängt wird. Ich habe demzufolge nach ein solches und bis jetzt hat sich noch keiner bei neuerlichem parken meinerseits daran gestört.
P.S. Die StVZO findet, da Privatgelände, keine Anwendung.
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Fazit: WER ZAHLT VERLIERT.
Hallo,
als Betroffener habe ich dem ADAC eine Mail zugesandt. Mal sehen wie die sich dazu äußern.
Bin gegen das Schreiben der Abzocker in den Widerspruch gegangen und habe mir das Aufstellen von Behauptungen verbeten.
Ich halte euch auf dem laufendem.
hallo,
Also ich hab heute auch eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 40,00 erhalten. Jedoch war ich einen 100 Euroschein wechseln, dies konnte die Bar nebenan nicht, also bin ich in den nächstem Laden, als ich raus kam fotografierte dieser bereits besagte Mann mein Auto, als ich auf ihn zukam und sagte das ich Geld wechseln war bekam ich zur Antwort ich stehe schon seit 20 Minuten da, was jedoch nicht sein konnte, da ich 20 Minuten vorher noch bei meinem Bruder war. Aber das allerbeste war, er fragte nach dem KFZ-Schein! Wo gibt es denn sowas?? Auf der Zahlungsaufforderung steht das nurschriftliche oder Anffragen per Fax bearbeitet werden können. Aber Fax-Nummer steht keine drauf! Werde mich morgen um einen Anwalt bemühen! Hat zufällig jemand einen guten Anwalt in dresden zur Hand, der das bearbeitet und vielleicht schon Erfahrung damit hat? Bitte um schnellst mögliche Antwort!
Ok hier noch ein neuer Input:
- 16 min parkzeitüberschreitung
- habe 5 Euro überwiesen
- bin mittlerweile nach mehrene Forderungsbriefen bei ca 100 Euro
Ich erwarte nun die Klage, habe aber nach Lektüre dieses Forums den Eindruck, dass diese wohl nicht kommen wird.
Ich kann nur jedem den Rat geben, “seinen Fall” offen zu lassen, so dass im Anschluss an eine gewonnene Musterklage ein Recht auf Rückforderung besteht. Dann ist Parker Luis GbR pleite.
Hallo,
habe eine Stunde zu lang auf deren Parkplatz gestanden! Übliche Forderung wie bei allen anderen auch! Mein Freund ist der Halter des Fahrzeuges, hat aber keine RS-Versicherung und ist sich natürlich unsicher, ob er das Risiko einer “Klage” eingehen kann.
Was sagt Ihr dazu? Bezahlen oder nicht?
Hallo Bianca,
wenn Du nicht zahlst geht die Forderung nach und nach auf 100 Euro hoch. Danach passiert anscheinend nichts mehr. Jedenfalls gibt es keine Info über höhere Forderungen und auch bisher keine Anklage. Entweder Du zahlst jetzt und hast keinen weiteren Ärger, oder Du häst es aus, dass jemad von Dir steigende Beträge fordert.
Als Betroffener habe ich erst mal Einspruch gegen die Zahlungsaufforderung eingelegt. Ich habe in meinem Schreiben aufgefordert Behauptungen zu einem Vertragsverhältnis sofort einzustellen.
Zu der Herausgabe der Halterdaten hat sich die Mitarbeiterin der KFZ Zulassungsstelle offen bekannt. Es geschieht auf Weisung ihres Chefs. Eine Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten des Freistaates, sowie eine Beschwerden beim Oberbürgermeister zum Vertsoß gegen den sorgsamen Umgang mit personengebundenen Daten ist per Post raus.
Mal sehen was passiert.
Ich halte Euch auf dem laufendem.
Noch mal an alle Unschlüssigen die GbR ist in der Beweispflicht, bekommt ihr Geld also nur auf dem Klageweg. Der Rat kann nur lauten nicht zu bezahlen.
Im übrigen hatte ich sicherheitshalber dem ADAC eine e-mail zugesandt, als Mitglied kann man eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Im Zweifel ADAC anmailen die senden eine PDF Datei zum Ablauf.
Es sollten sich noch viel mehr Leute über die Zulassungstelle beschweren die Herausgabe der Halterdaten ist nicht zulässig.
Hallo mal wieder
also, .. an alle die dem ADAC mailen möchten:
Ich war bei besagter Rechtsberatung, dem Anwalt so wie den ADAC ist das Problem weitreichend Bekannt. Ich finde es macht aber nix, mal eine Mail zu senden damit die Tragweite der Problematik erkenntlich wird.
Der Anwalt hat noch 20 Fälle im Schrank bei allen das gleiche Bla bla, sein Kollege auch und so weiter. Gezahlt hat keiner.
Mein Fall ereignete sich im Juni 2004 bis jetzt habe ich nicht gezahlt und lebe immer noch.
@ Norbert
Klasse Idee, ich werde auch mal einen solchen Brief verfassen. Je mehr desto besser. Es kann nicht sein, dass jeder dahergelaufene -zensiert- an meine Daten kommt. Des weiteren erachte ich einen Brief an die Stadt als sehr sinnvoll, was so halb in ihrem Namen abgezogen wird “.. parken in der Landeshauptstadt..”. Das schreckt dann bisschen die Touri´s.
@ Bianca/Diana
Meine Meinung: Nicht zahlen.
So, zum Abschluss habe ich mal eine Idee:
Wie wäre es, wenn mal ca. fünf “Betroffene” z.B. aus diesem Forum zu diesem netten Menschen gehen und ihn zur Rede stellen, was das soll.
Mich würde mal interessieren wie er sich rechtfertigt.
oder
Jeder der sich in der Neustadt aufhält fragt den mal. Dann wird er sooft zugequatscht, dass er keine Lust zum Zettelschreiben hat.
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Ich finde, die Masche muss aufhören!!
————————————————————————————–Wer zahlt, bestärkt die GbR in ihrer Auffassung!!
Die Diskussionen über die Zulässigkeit von Halteranfragen ist überflüssig. Diese ist gesetzlich geregelt und der (notwendige) Datenschutz wird beachtet.
Die Abwägung des Gesetzgebers lautet hierbei: Wer ein berechtigtes Interesse nachweist bzw. dartut, erhält auf Antrag seitens der Zulassungsstelle Auskunft über die abgefragten Halterdaten. Der Verkehrsunfall -z.B. bei Flucht- ist hier das häufigste Beispiel, aber auch das (unzulässige) behindernde Parken z.B. vor oder in privaten Zufahrtsbereichen gehört hierzu.
Auch der Betreiber einer privaten Parkfläche hat dementsprechend die dargestellten Auskunftsrechte.
Zahlen muss trotzdem niemand die erhobenen Parkgebühren; etwas anderes gilt nur für den Fall, dass der konkrete Fahrzeugführer vor Ort von einer Kontrollperson unmittelbar angetroffen wird bzw. ein anderweitiges Beweismittel (z.B. Lichtbild) vorliegt, oder aber eben eine “ungeschickte schriftliche Einlassung” des Betroffenen existiert.
Und nochmals: Die vorübergehenden Baulücken-Parkplätze in der Dresdner Neustadt verschaffen der Betreibergesellschaft eine lukrative Einnahmequelle für einen gewissen Zeitraum, sie ändern jedoch nichts an dem akuten Parkraummangel. Im Gegenteil, sie verschärfen ihn nur noch !
Der notwendige politische Druck auf die Stadt Dresden zur grundlegenden Behebung des Mangels wird (unerwünscht) vermindert oder (unnötig) in die Zukunft verschoben.
hallo,
hätten alle sich hier gemeldeten geschädigten (nämlich mind. wegen nötigung) bereits anzeige erstattet wäre diese dubiose “firma” längst verurteilt! die schreiben sollte man tunlichst mit einer anzeige bei der polizei der zuständigen staatsanwaltschaft zukommen lassen, damit diese bei der unmenge an sachverhalten reagieren muss.
also, auf zur polizei!
ich habe auch schon einen solchen brief gesehen, wo sogar auf dem briefumschlag in roter fettschrift “letzte mahnung” oder so ähnlich drauf stand. erfüllt m.e. auch den tatbestand der verleumdung, eine postfrau kennt in einem kleinen dorf jeden und wie schnell ist man dann zu unrecht als “böser schuldner” abgestempelt?!
im übrigen ist selbst schuld, wer auf “normale” forderungen per post, also ohne einschreiben, reagiert.
Parker A.Heusel L.Grau
Louis GbR
Parkraumbewirtschaftung
Postfach 100445
01074Dresden 24.11.2004
Widerspruch gegen Zahlungsaufforderung von 40 € , Zahlungsfrist 03.12.04
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 21.07..04 bin ich mit unseren Bekannten auf den Parkplatz Prießnitzstraße gefahren. Mein Bekannter wollte die Parkgebühren, bezahlen leider war der Einsteckschlitz für die Münzen gesperrt (wahrscheinlich voll ).Ich habe daraufhin entsprechend der Anweisung am Parkautomat „Bei Störung Parkscheibe benutzen“ meine Parkscheibe sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt. Nach Beendigung der Besichtigung von Pfunds Molkerei ca. 10 Minuten, kamen wir an mein Fahrzeug und sahen wie ein großer blonder Mann mit Pferdeschwanz aus einen rotbraunen Kleintransporter DD ****** (Ihr Zeuge Herr ********) ein Knöllchen unter den Scheibenwischer steckte. Wir versuchten diesen Mann davon zu überzeugen, dass wir korrekt gehandelt haben. Vier Personen, meine Bekannten, meine Ehefrau und ich alle im Rentenalter wurden von dem Knöllchenleger der Lüge und des Erschleichens von Leistungen bezichtigt. Ein unmöglicher Vorgang. Über die Vorgänge auf diesem Parkplatz wurde auch in der SZ vom 5. / 9. / 12. August berichtet.
Soll bis heute schon 100,44€ bezahlen. Habe Vorgang meiner Rechtsschutzvers. (ADAC) übergeben. Bis heute kein Ergebnis!!!!!
@ Katrin
Pl ist eine Firma die Geld verdienen muß, dazu müssen Die PrkerGeld bezahlen, wenn sie dies nicht tun müssen sie strafe bezahlen, so weit so gut.
Ich denke der Punkt der hier alle erregt und für unmut sorgt ist die Höhe der Forderung nämlich Pauschaliert 40€.
auch ich hab meinen Anwalt kontaktiert der mir erklärt hat das diee Schadenersatzforderung angemessen sein muß. bei mir gehts um 16 min.
Auch wenn PL betont das sie nichts mit der Stadt Dresden zu tun haben (von anzeigen wegen Amtsanmaßung mal abgesehen)
so darf der Buß/Verwarngeldkataog doch als orientierung dienen.
5€ sind angemessen, das hab ich PL angeboten, aber noch keine Antwort erhalten.
werde ein Schreiben nach schicken und um Aüßerung bitten da ich sonst davon ausgehe das kein intresse an der Verfolgung besteht.
so long
Fränkie
HI FALSCHPARKER,
ich hatte vor einem Jahr auch dieses leidige Problem. Bin aber mit meiner Begründung durchgekommen und habe von der Parker L. GbR nie wieder was gehört.
Ich habe im Anhörungsbogen höflich darauf verwiesen, einen Anwohnerparkplatz von Herrn ******* (welcher wirklich im angrenzenden Nachbarhaus wohnt und eine entsprechende Sonderparkerlaubnis besitzt) genutzt zu haben. Wenn der Kameratrottel zu blind war und meine Sondergenehmigung nicht gesehen hat, ist er selbst dran Schuld. Ergo, es gibt Parkplätze mit Sondergenehmigung für Anwohner. Und wenn der Anwohner im Urlaub ist, darf sein Großcousin 3 Grades dort parken oder etwa nicht.
Jetzt habe ich schon wieder ne Aufforderung für 40€, blöderweise wegen 17 Minuten Überziehung. Mal schaun was mir diesmal einfällt.
MFG
EXdresdner
Ja sehr schlimm das Ganze. Schön das alles zu lesen.
Da sollte mal jemand was tun. Vielleicht von der echten Presse.
Was wir wissen, sollten auch alle anderen wissen.
Ein netter Parkplatzkontrolleur ist z.B. Herr ********.
edit admin****************
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***************edit admin
da müßten aber schon ein paar Dresdner
mithelfen, da wir nur Touristen waren, können wir keine “Ich muß hier draußen bleiben” Schilder an Dresdens wunderschöne Neustadtkneipen hängen. Natürlich mit Bild von******* – das gibt´s auch auf seiner website unter Portfolio-Portraits.
Nur am Rande: Dass sich die Stadt und Behörden in Dresden dieses Theater von
Parker Luis GbR gefallen lassen, finden wir das Allerunlustigste an der ganzen Sache.
edit admin ****************
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***************edit admin
weiteres folgt.
Super Gruesse an Alle und Kopf hoch
Ein Tourist
(wir kommen wieder)
******** Der Fotograf macht das doch auch nur, um sich ein paar Euro nebenbei zu verdienen – ihn muss ja keiner mögen, aber man kann ihm das auch höflicher schreiben******* MCNeubert
Ich habe im April einen Parkschein gezogen und hinten sichbar ausgelegt. Im Frontbereich war es aufgrund der Enge an der Hauswand nicht sinnvoll. Wie in den geschilderten Fällen lag dann die Zahlungsaufforderung an der Windschutzscheibe. Ich habe dann den für den Zeitpunkt gültigen Parkschein und ein Schreiben an die angegebene Nummer gefaxt.
Ein munterer Schriftwechsel mit Drohungen und Untersellungen folgte und der bekannte Brief des Rechtsanwaltes. Nach der Inkassoandrohung habe ich das einer Anwältin übergeben und bin nun gespannt.
Hat jemand eine Idee, wie der PL GbR dieser Stil abgewöhnt werden kann. Ich habe ordentlich einen Parkschein gekauft und bin auch der Meinung, dass ein solches Gewerbe in der Neustadt sinnvoll ist. Aber muss mit diesen Mitteln gearbeitet werden.
Welche Behörde der Stadt Dresden erteilt der PL GbR denn die Betriebserlaubnis ? Und sollten diese Praktiken nicht zum Entzug der Erlaubnis führen ?
Ich bin auch schon am Überlegen, ob es nicht Möglichkeiten gibt, aktiv gegen die Betreiber vorzugehen. Am Samstag Abend habe ich mich schon mal selbst ne halbe Stunde auf den Parkplatz in der Louisenstr. gestellt – aber es ist nix passiert (schönen Gruß an den Betreiber – was hat in der Zeit eigentlich Euer Fotograf ************ getrieben??) – wollte wenigstens auch so ein Ticket haben – als “Betroffener” hätte man vielleicht mehr Möglichkeiten….
Aber deren Schreiben, die bewusst einen offiziellen, staatlichen Eindruck erwecken sollen “Parken in der Landeshauptstadt Dresden” sind sicher geeignet zumindest Unbehagen beim örtlichen Ordnungsamt hervorzurufen.
Ich informiere, sobald ich in der Sache was unternommen habe.
Irgendjemand hatte hier bereits gerichtliche Schritte angekündigt – wie ist da denn der Sachstand?
MCNeubert
Sehr geehrter Herr Michael C. Neubert,
Vorsorglich erklären wir Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich den Platzverweis im Sinne eines Hausverbotes auf den Grundstücken Louisenstr. 63, Louisenstr. 32, Prießnitzstr. 9 und Bautzner Str. 61 – alle in 01099 Dresden. Hilfsweise empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit den strafrechtlichen Konsequenzen vertraut machen, für den Fall, dass Sie dieses ab heute gültige Hausverbot missachten. Formelle Zustellung des Hausverbotes in Schriftform an Ihre Kanzlei folgt.
Parker A.Heusel L.Grau
Louis GbR
Parkraumbewirtschaftung
Postfach 100445
01074Dresden
Parker Louis hat sich also doch von meinem völlig frei erfunden Kommentar provozieren lassen – Danke!
Mein Kommentar darauf hat einen eigenen Beitrag bekommen.
@ Mc Neubert und @Parker Louis
Jetzt wird’s aber albern … Weder Sie, Herr Neubert, noch Sie Herr Heusel, sollten sich so weit erniedrigen, in so einen “albernen” Kampf zu treten. Gehen Sie doch beide einfach Ihre Wege.
Hallo mal wieder.
@ Katrin
Also ganz so wie du sehe ich die Sache nicht.
—————————————————–
Aus mehreren Gründen:
Das es dieses Forum gibt und das über diese Masche der Parkplatzbetreiber diskutiert wird ist wichtig und richtig.
Den es engagieren sich viele Personen und viele Leute haben hier rat gefunden. Ohne dieses Forum hätten sicher viele Leute einfach gezahlt. Die Diskussion in diesem Forum klärte sie über diese Masche auf.
Auch mich.
An dieser Stelle viele Grüße und vielen Dank an Hr Neubert!!
Die Reaktion der GbR auf dieses Fake zeigt, wie nervös selbige ist.
Und wie sehr dieses Forum Wirkung zeigt beweist die Reaktion.
Hätte dieses Forum die GbR nicht interessiert hätte die GbR diesen Kommentar nicht verfasst. Somit hat sie selbst gezeigt, dass dieses Forum für uns Nutzer wichtig ist und ein Dorn im Auge der GbR. Und das soll es, finde ich, auch sein.
Auch eine Beweis: z.Zt. 1090 Anfragen über Google. -ohne Kommentar-
Und um dieser Masche der Bereiber endlich die Grundlage zu entziehen sollte man auch noch weiter etwas tun.
Interessant: die Seite von Hr. ******** ist vom Netz..
“Diese Seite wird momentan neu gestaltet…” – na dann.
Ich wollt ihn mal beauftragen mein Tolletenrohr von innen zu fotographieren. Schade.
Also alles in allem: Die ganzel Leute die zu der GbR gehören sich alle ganz witzig und haben sich noch mehr lächerlich germacht.
Oh, da hat sich der Fehlerteufel wieder bös eingeschlichen bei meinem Kommentar.
Was solls, ihr wisst ja was ich meine.
wirklich ein interessanter verein, diese parker louis gbr…vor allen dingen scheinen sie auch den überblick zu verlieren, welche grundstücke ihnen denn nun gehören, und welche nicht…hier im blog sind ja gleich mal vier adressen hinsichtlich hausverbots erwähnt, im fax, welches ja auch einsehbar ist, sinds dann nur noch zwei…nun ja, bei soviel stress mit der verwaltung der ganzen zukünftigen “strafsachen” kann man wohl schon mal den überblick verlieren *gg*
Hallo allerseits,
ich habe heute auch so eine Zahlungsaufforderung erhalten, konnte damit überhaupt nichts anfangen und habe aus dem Grund nach “Parker Louis” gegoogelt und war überrascht, eine solche ausführliche Diskussion über diese Firma zu erleben. Bei mir liegt der Fall aber nun völlig anders.
1. Ich wohne in Dresden und jobbe die Woche über in einer anderen Stadt. Zu dem angegebenen “Tattag” vor fast einem Jahr (!) war ich definitiv und beweisbar nicht in Dresden.
2. In der Zahlungsaufforderung wird zwar ein Kfz- Kennzeichen genannt, das einem Auto gehört, was auf mich zugelassen ist (wird von meiner Frau, Schwiegereltern und Kindern gefahren), aber die Automarke stimmt nun überhaupt nicht.
3. Niemand in meiner Familie kann sich erinnern, an diesem Tag und auf diesem Parkplatz geparkt zu haben.
Ich vermute nun, dass sich der Kontolleur im Kfz- Kennzeichen verguckt hat.
Ich sehe das alles recht locker und bin am überlegen ob ich das nun folgende ignoriere (ich habe eigentlich wichtigeres zu tun) oder selbst aktiv werde, wenn das Procedere der Firma und des RA richtig beginnt.
Denn was ich zu diesem Thema alles so gelesen habe schadet diese Art und Weise von Geldeintreibung meiner Heimatstadt Dresden.
Ich finde übrigens nicht, dass die Leute sich witzig und lächerlich machen, meine Schwiegereltern haben einen gehörigen Schreck bekommen (“strafrechtliche schritte wegen Hausfriedensbruch und Erschleichen von Leistungen…StGB”) bekommen, aber das ist ja wahrscheinlich die Masche der Typen einschließlich ihrer Rechtsanwälte. Ich glaube auch, dass die Parkgebühren denen eigentlich egal sind und sie mit dem “Schadenersatz” richtig Kasse machen.
Damit ich nicht falsch verstanden werde, die Leute sollen zu ihrem Geld für die Parkplatzbereitstellung kommen. Aber das ganze drum und dran einschließlich der Höhe Forderung und der dubiosen Mittel zur Geldeintreibung mit Drohungen lässt mich doch mehr als den Kopf schütteln. Ich muss mal mit meinem Anwalt sprechen, wenn ich weitergehe (negative Feststellungsklage, evtl. Nötigung) , stell ich es hier rein, wenn ich nichts mehr von mir hören lasse, geht alles in den Papierkorb.
@ Terra Zulu
Ja, so sehe ich das halt auch.
Wer Parkraum schafft darf dafür auch was bekommen.
Nur wie gesagt, der Rest der Geschichte macht das wogegen ich mich entschieden ausspreche.
Und ich hab das auch erst nicht besonders witzig empfunden, nur wenn man die ganze Sache dann mit Abstand betrachtet ist das ganze nur noch ein riesen Witz.
Und genau die Drohungen und Einschüchterungen sind der Grund, warum man da so dringend etwas gegen diese Leute unternehmen muss!!
Dieses Forum ist erst der Anfang.
Denn so werden genug Leute eingeschüchtert, die dann vor Schreck zahlen.
Für alle die auf so einem Parkplatz parken möchten kann ich halt nur mein Tip wiederholen:
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Mein Tipp: lieber eine halbe Stunde mehr lösen als unbedingt notwendig (die 0,50€ tun keinem weh) und die ganze Sache ist save.
Würde mich interessieren, ob die “nur†von den Parkgebühren überhaupt leben können
Hallo MCNeubert und alle Besucher,
****edit admin ****
Herr Richter hat hier behauptet, er sei wegen der Sache vom Gerichtsvollzieher besucht worden, nachdem er den ganzen Schreiben keine Beachtung geschenkt hätte.
Ich habe Herrn Richter per mail angeschrieben und aufgefordert mir den Vollstreckungsbescheid oder einen anderen Titel, den der Gerichtsvollzieher dabei gehabt haben muss zu schicken oder auch nur das Aktenzeichen.
Ich habe zwar eine kurze Reaktion erhalten, aber keinerlei Nachweise, dass seine Aussagen der Wahrheit entsprechen.
Ich gehe daher – bis zum Nachweis des Gegenteils – weiter davon aus, dass der Kommentar vom Betreiber stammte und habe ihn gelöscht.
Trotzdem nochmal zur Sicherheit:
Wenn jemand auf Schreiben der Betreiber oder deren Anwälte nicht antwortet, kann nichts weiter passieren.
Auf Mahnbescheide und gerichtliche Schreiben muss aber unbedingt geantwortet werden – und bitte hier dazu was posten, wenn ich auch die Aktenzeichen etc. zur Prüfung haben kann.
****edit admin****
oh. Schreibfehler. Richtig: Der wollte Geld haben und hat mir noch mal alle Schreiben vom Gericht mitgebracht.
ACHTUNG SPAM-VERDACHT !!!!!
Ich hatte heute mehrere “sehr gute” SPAM-Einträge, die selbst Spam-Karma nicht verhindern konnte.
Ich vermute, dass es sich bei den beiden obigen Kommentaren von Matthias Richter ebenfalls um Spam handelt. Wahrscheinlich hat hier der Betreiber gepostet – hätte ich an dessen Stelle schon längst gemacht.
Wenn man dem Kommentar von Matthias glaubt, dann haben der Betreiber bzw. dessen Anwälte einen Mahnbescheid beantragt, gegen den nicht Widerspruch eingelegt wurde. Sodann kam der Vollstreckungsbescheid, gegen den kein Einspruch eingelegt wurde – und dann kam der Gerichtsvollzieher.
Natürlich hat hier im Forum keiner geraten, auf einen Mahnbescheid nicht zu reagieren – man sollte auf jeden Fall Widerspruch einlegen!!
Ich habe Matthias Richter unter seiner E-Mail Adresse angeschrieben – wenn er mir nicht innerhalb einer Woche eine Kopie des Mahnbescheides oder Vollstreckungsbescheides sendet, werden die Kommentare gelöscht bzw. editiert.
Bislang ist mir noch nicht bekannt, dass der Betreiber Mahnbescheide beantragt oder in das gerichtliche Verfahren geht – sollte dies aber wirklich so sein, wäre dies nun eine neue Situation, auf die man entsprechend reagieren muss.
Aber nochmal: Bis jetzt gehe ich von SPAM DER BETREIBER AUS!!! ALSO MIT VORSICHT LESEN UND NICHT ALLES GLAUBEN, WAS IN SO EINEM FORUM STEHT!!!!
MCNeubert
Ich kann Deine Zeilen nicht glauben, wie konnte Dir PL nachweisen das Du Dein Auto abgestellt hattest und damit Vertragspartner geworden bist. Sollte PL tatsächlich Fotos der Fahrzeugführer schießen machen die sich damit strafbar. Nach §6 BDSG muss ein eindeutiger Hinweis auf dem Gelände angebracht sein um Fotos von Fahrzeugführern zu machen. Ich komme gerade aus der Neustadt kein einziger Hinweis und dabei hatte ich Gelegenheit mich mit einem neuen Geschädigtem zu unterhalten. Übrigens auch der Schadensersatzanspruch ist in Frage gestellt, da Dauerparker die Flächen für 35,- € pro Monat angeboten bekommen. Laut ****** werden Digitalfotos gemacht, sollte das tatsächlich so sein sind die Fotos nicht als Beweismittel zulässig. Die im Schreiben angedrohte Halterhaftung hat im Privatrecht keine Geltung.
Bis demnächst
Hatte heute übrigens versucht schon einen Kommentar zu schreiben ,ist mir allerdings unter der Aussage auf Spamprüfung nicht gelungen. Dafür habe ich sie heute an meine e-mail zurück bekommen.
Norbert
DER SPAM-VERDACHT erhärtet sich, wenn ich die IP-Adressen des offiziellen Kommentars vom Betreiber und die beiden Kommentare von Matthias Richter anschaue!
Also die Kommentare von Matthias Richter mit GROSSER VORSICHT LESEN!!
Hallo ich habe auf dem Parkplatz eines Supermarktes geparkt und die Parkscheibe ordnungsgemäß, wie in einem Schild ausgewiesen, eingelegt. Hatte mich dann allerdings 10 Min. verpätet und soll nun 10.00 Euro bezahlen.
Unten steht dann auf dem Zettel, daß die Feststellung der Adresse über das Straßenverkehrsamt erfolgen würde, falls man nicht bezahlt.
Ist das datenschutzrechtlich überhaupt zulässig?
Unterschrieben hatte die Hausverwaltung.
@ MCNeubert: IP-Adressen werden dynamisch vergeben. Zwischen 1. Sep und 5. September hat man schon mindestens die 5. IP-Adresse
Sollten die beim gleichen Provider sein und in der selben Stadt leben ist es ganz natürlich, dass sie ähnliche IPs haben.
@ Andre
Soweit schon klar, aber wenn diese Kommentare und der Spam mit IP Adressen vom gleichen Provider stammen und noch dazu die ersten 3 IP-Nummern-Blöcke identisch sind, ist das schon auffällig, mehr aber auch nicht!
Eieiei.
Was ist denn hier los?
@McNeubert
so, also mal zur Sache:
Ohne das gerichtlich entschieden ist, ob die GbR überhaupt ein Recht auf das Geld hat können die gar nichts.
Ich weis nicht, wann ihr alle falsch geparkt habt aber
ich habe mitte 2004 dort geparkt. Ich habe im laufe eines Jahres alle Schreiben, welche es so gibt erhalten. Mal hab ich geantwortet mal nicht.
Bei mir war noch keiner. Müsste ja nach Aussage des Mathias aber, oder? Also macht euch nich in die Jacke, wenn es bei mir geklingelt hat sag ich euch bescheit.
So, wenn die das Geld haben möchten müssen die Klagen. Hab ich schon tausendmal geschrieben und ich glaube wir haben immer noch den gleichen Rechtsstaat.
Da könnte ja jeder was wollen. Und ich lasse mich auch gern verklagen.
Da freut sich der ADAC, wenn die GbR den ersten Schritt macht…
Der Artikel von Matti ist also völliger Pfeffer. Der Betreiber hat es nicht geschafft mit Platzverweisen Leute einzschüchtern jetzt versucht er es so.
Immer schön geschmeidig bleiben. Der Text liest sich vom Inhalt und von der Aussage her wie die schreiben der GbR.
Weiter die Devise: nicht zahlen, nicht antworten, ignorieren
WER ZAHLT VERLIERT.
Schöne Grüße an die GbR: ganz so dumm wie ihr denkt sind wir nicht.
Und hunderte Leute im Nachgang verklagen ist schon bissel mehr als Drohbriefe schreiben.
@ Verena
Auch wenn das nicht schön ist, aber ja es ist zulässig.
Ja im Prinzip zählt hier der ganze rechtliche Zutsch, wie bei der GbR.
Dieses Forum wurde das erste mal bei “sz-online” “urkundlich” erwähnt.
Weiter so!!
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=922340
Hi,
ich nochmal.
Hier mal ein Ausschnitt aus der SZ:
Andreas Heusler, einer der Parkplatzbetreiber, hat keine Lust, sich für seine Strafgebühren zu rechtfertigen:
“Ich behaupte einfach mal, das ist nicht zu teuer. Diese ganze Gebühr ist für uns ein Nullsummengeschäft.“ Für Privatpersonen mit einem plausibel dargelegten Rechtsanspruch kostet die Ermittlung des Fahrzeughalters bei der KfZ-Zulassungsstelle eine Datenschutzgebühr von 5,10 Euro. Der Rest gehe für Verwaltungs- und Personalkosten drauf…”
Mein Kommentar:
…kostet die Ermittlung des Fahrzeughalters bei der KfZ-Zulassungsstelle … 5,10 Euro. … -> in meinem Schreiben im Auftrag der GbR Stehen 10.20€!! Für jedes Kennzeichen einmal??
…Der Rest gehe für Verwaltungs- und Personalkosten drauf… -> Die Kosten entstehen ja aber erst mit den Zahlungsauforderungen. Wenn´s ein Null-Summen-Geschäft ist, dann lasst es doch und schont die Nerven der Leute!!
…Ich behaupte einfach mal, das ist nicht zu teuer… -> nee, is klar.
So, nun seid Ihr wieder dran.
hallo ihr sünder,
macht ja ganz schön jagd auf die leute,
****edit admin****
Jetzt lasst mal die Finger von dem Fotografen, der bekommt schon Angst!
****edit admin****
Hallo an alle Leser
Finde ich schade, dass mein Kommentar derart zensiert wurde. So schlimm war das gar nicht formuliert, dafür dass JD uns mit seinem Bus bei seiner Flucht fast über den Haufen gefahren hat.
Schön ist aber, dass Herr JD mit seiner WEbsite jetzt offline ist. Er kann zwar Knöllchen verteilen, Autos und Leute fotografieren, aber sich gleichzeitig schnell aus dem Staub machen. Und dieses Forum war dazu auch ein Volltreffer.
Wäre die GbR so seriös, würde sich hier auch keiner so aufregen. Aber das eine ergibt das andere. Und dieses Medium und vor allem dieses Forum hat uns sehr geholfen,
auf diese Leute nicht reinzufallen.
Die Parkgebühr finde ich in Ordnung, ein 5 Euro Knöllchen hätten wir evtl. auch akzeptiert. Das sollten sich die Leute der GbR auch mal überlegen, ob das dann nicht akzeptabler wäre, als so über die Stränge zu schlagen.
cu
entsetzter Tourist
Ich hab mir mal so überlegt, dass man zu diesem Thema mal eine eigene Homepage machen könnte.
Vorteil: Man kann häufig gestellte Fragen gleich mittel FAQ beantworten und die Rechtslage (unverbindlich) für jederman umfangreich erklären.
Un eine Homepage mit einer einfachen Domain lässt sich auch besser kommunizieren.
Natürlich mit Link hierher und so weiter.
Irgendwie muss die GbR mal sacht aber bestimmt gebremmst werden.
Mailt mir einfach mal eure Meinung an: gbr_homepage@yahoo.de
Viel Spaß.
… auch mich hat es gestern abend erwischt.
als besucherin in dd und nicht ortansässige war ich froh, nach langem suchen, endlich eine parkplatz gefunden zu haben. einen parkschein habe ich selbstverständlich gelöst. nur leider bin ich 10 minuten zu spät an meinem pkw wieder aufgetaucht, so dass der dort schon offensichtlich auf mich wartende radfahrer plötzlich begann zu fotografieren. auf unsere frage, wer er sei und was das hier soll, bekamen wir (meine Begleitung und ich) keine zufriedenstellende antwort und so wie die fotos gemacht wurden -nämlich total hektisch- und so überrascht, wie der radfahrer offensichtlich war, war er auch schon verschwunden. AUS ANGST?
also dies ist für mich wirklich totale abzocke. meines wissen nach gibt es doch regelungen bei verstößen im straßenverkehr, also auch festlegungen für die höhe von bußgeldern, wenn verstöße stattfinden. 40 Euro für das überziehen der bezahlten parkzeit scheint mir kein “angemessener schadenersatz” zu sein. aber dazu werde ich mich jetzt weiterbelesen und hoffe, in diesem forum die antwort darauf zu finden, wie ich mich am besten verhalten sollte.
für eine rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
ps: wenn ich hier die einträge so überfliege muss ich feststellen, dass dieses vorgehen der pl gbr sehr besucherfeindlich bzw. autobesitzerfeindlich ist. vielleicht sollten sich hier auch mal die ansässigen geschäfte zusammentun, um dieser abzocke und somit negativwerbung für diesen stadtteil entgegenzuwirken.
@ sandy
Hi.
hat der dich direkt fotografiert? das letzte mal, wo ich so etwas vor ein paar wochen beobachtet hatte hat der radfahrer nur die karre fotografiert.
es is nämlich nich nur unser “freund mit der homepage”
jay dee (-> **… **…), nein es macht auch noch ein radfahrer fotos, der von einem parkplatz zum anderen flitzt.
Is aber unsinnig. wenn du nich der halter bist kann er sich das foto auf´s klo hängen, anhand dessen finden die ja keine zugehörige adresse.
trotzdem: immer locker bleiben.
und ich kann immer nur wieder sagen: schmeißt doch einfach 50 cent mehr in die büchse…
bsp.: geplanter aufenthalt in der neustadt 22.00-1.00Uhr = 3h = 2€.
Einwurf 2,50 = 4h = dickes polster.
Vergleich: brief an gbr wegen einspruch: 55 cent
eine stunde länger gelöst: 50 cent
und dann kann jay dee oder “der radfahrer” ´ne pfütze fotgrafieren oder was weis ich.
in der negativwerbung steht auch was zu dem sz-artikel. kann ich nur empfehlen.
Hallo Ihr Kämpfer!
Ich hab jetzt den 100€ Drohbrief erhalten. Allerdings ist der fall bei mir so das
ich dort nur gehalten habe um das Fahrad meiner Freundin einzuladen,.
Wärend der Mensch von der Pizzeria (die sich auch auf dem Grundstück befindet) sie beschimfte,weil ihr Fahrad dort stand, hat der Fotograf mein Auto geknipst.
Auf den Hinweis das ich gar nicht Parke(was er auch sa) sondern nur halte, erhielt ich nur die
Anwort, das sich dies um ein Privatgrundstück handele.(also kann man mich und mein Auto sofort fotografieren und Abzocken)
Mein Auto ist auf die Adresse meiner Eltern gemeldet (die kennen solche Schreiben nicht und haben sich ganz total erschrocken)
Ich hab ne ganz schöne Wut im Bauch, bloß gut das ich dieses Forum gefunden habe.
Was sagst nu Katrin
NACH EINEM FREUNDLICHEM HINWEIS DER BETREIBERIN HABE ICH IN KOMMENTAR NR. 5 (dort oben kann man noch leicht durchzählen
) EINE KORREKTUR ZUM PAUSCHALEN SCHADENSERSATZ UND EINIGE HINWEISE ZUR WIRKSAMKEIT DER PARKORDNUNG VERFASST!
Hallo!
und die STVO gilt auch auf öffendlich gemachtem Privatgelände.
Danke für die schnelle Reaktion.
Ich hab mir nochmal Ihre Internetseite Angeschaut und mir ist folgende Aussage aufgefallen “Ein konkludenter Mietvertrag kommt höchstens mit dem Fahrer zustande. Der Halter ist aber meiner Ansicht nach nicht verpflichtet den Fahrer zu benennen. Dazu kann ihn keiner zwingen. Eine gerichtliche Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen den Halter dürfte daher wenig Aussicht auf Erfolg haben.” Fahrer war meine Freundin ich war nur beifahrer und werde mich natürlich hüten ihr Namen zu nenen.
Ich werde es halten wie nameless, abwarten.
Ausserdem hat sie eh nur gehalten
hallo zusammen,
ich fühle mich euch allen zugehörig und war freudig überrascht eine so große gruppe gleichgesinnter zu finden.
ich schreibe schon seit juki 2005 mit PL. habe allerdings das parken eingestanden. sehe jedoch keine der strafrechtlichen grundlagen als gegeben an. wenn überhaupt sehe zivilrechtliche Ansprüche nach §823 I BGB.
ich hatte damals eine angemessenen Schadenersatz von 6 EUR (1EUR für Parkausfall und 5 EUR für Bearbeitung) überweisen. Die Annahme des Geldes ohne Widerspruch bedeutet für mich eigentlich konkludentes Handeln und erledigt weitere Ansprüche. Kann sich jemadn der Ansicht anschließen? Werde nun aber in der Antwort auf die erneute Zahlungsaufforderung auch mit Androhung einer Strafanzeige wegen Nötigung hinweisen.
Hallo zusammen,
bei mir liegt der Sachverhalt etwas komplizierter:
Ich habe zunächst die Parkgebühr für 3 Stunden am Automaten bezahlt.
Da sich kurzfristig die Notwendigkeit eines längeren Aufenthalts ergeben hat und ich das Ende der Pakzeit nicht abwarten konnte habe ich 0,5 Stunden vor Ablauf der bereits bezahlten Parkdauer nochmal die Parkgebühr für weitere 3 Stunden bezahlt. Da die Parkzeit vom Zeitpunkt des Geldeinwurfs gezählt wird, endet die Parkzeit auf dem zweiten Schein 0,5 Stunden früher. Genau diese 0,5 Stunden stand mein Auto zulange auf dem Parkplatz. Mein Agumentation, dass ich in Summe die Parkgebühr für 6Stunden bezahlt habe und damit die Parkzeit nicht überschritten wurde, wurde nicht akzeptiert. Hätte ich die gesamte Summe auf einmal gezahlt, entspräche dies sogar einer Parkzeit von 10 Stunden ! Naja, leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, so dass ich nach 2 Mahnungen die 40Euro bezahlt habe…
Gruß Dani
Hallo wiede einmal,
heute war es soweit die Rechtsanwälte der PL haben sich zu Wort gemeldet also bin ich jetzt bei 100,44 €. Werde im Anschluss das üblich bla, bla an die schreiben.
Müsste bei einem solchem Schreiben der Kanzelei nicht die Umsatzsteuer und Umsatzsteuer ID Nr. angegeben sein???
Halte euch auf dem laufendem.
hallo!!
Zwischenbericht :
..
vor ca. vier Wochen habe ich eine Strafanzeige bei der StA Dresden eingereicht…über deren Ergebnis werde ich informieren
..
d.
Hallo,
schnelle Reaktion der Rechtsanwälte man hat mir ein Schreiben mit Fotos zugesandt auf denen der Fahrer neben seiner Familie zu sehen sein soll. Man sieht keine Person im oder am Auto sondern nur wie sie weggehen und wiederkommen. Die Methoden sind schlimmer als bei der Stasi, selbst wenn der Fahrer einen Parkschein gezogen hätte wäre er schon dokumentiert. Ich werde am Dienstag meinen Rechtsbeistand einschalten und PL anzeigen. Übrigens soll ich jetzt beweisen (mit einem Foto) das auf den gemachten Bildern nicht ich zu sehen bin. Mal sehen was weiter passiert.
Bis demnächst
@ Danielo
Danke für den Zwischenbericht – bin gespannt auf weitere Infos!
@ Norbert
Danke für Deinen Kommentar – wenn möglich, schick mir doch bitte mal die Anzeige Deines Rechtsbeistandes – Diskretion wird zugesichert – keine Veröffentlichung ohne Absprache.
Danke und Gruß
MCNeubert
Hallo an alle,
hat jemand die allgemeinen Geschäftsbedingungen der PL in Dateiform? Wenn nicht muss ich jemanden in die Spur schicken.
Ansonsten habe ich mich ausführlich durch meinen Anwalt beraten lassen. Werden mal sehen wie das ausgeht.
@ MCNeubert
Wenn die konkreten Maßnahmen abgestimmt und durch meine RS bestätigt sind, werde ich mich melden.
Bis demnächst
Norbert
hallo zusammen,
in meinem letzten kommentar (22.09.05) hat ich erzählt, daß ich PL eine ausreichende Frist gesetzt habe um auf meinen brief zu reagieren. da bis heute noch keine antwort eingegangen ist dürfte doch durch den grundsatz “schweigen = zustimmung” meine sache erledigt sein, oder? schließlich haben diese damit meinen bereits gezahlten schadenersatz von 5 eur akzeptiert. vielleicht wäre dies auch ein weg für die restlichen geschädigten?
gruß
Jo
es ist schon erstaunlich wieviele hier bekanntschaft mit dieser art abzocke gemacht haben.
ich bin auch unverschuldet ein opfer dieser gbr-machenschaften geworden.
hier mal die “kurzform”: ich war an dem besagten tag nachweislich auswärts (mehrere zeugen, inkl. meines arbeitgebers) mein fahrzeug steht jedoch meiner sippe zur verfügung.
da ich die sog. “mahnung” für ein irrtum hielt(und auch immernoch halte) legte ich einspruch ein, mit ausführlicher begründung. unter anderem forderte ich dazu auf, das beschriebene foto meines kfz bzw. des fahrers beizulegen, falls sie sich mit meiner wiederrede nicht einverstanden erklären.
es kam der brief, wo aussen gut lesbar “letzte mahnung” draufstand-prima!, in dem mir “schutzbehauptung” und alle möglichen anderen dinge vorgeworfen werden…aber kein(gefordertes) foto beilag! -auf anraten reagierte ich nicht.
nun kam auch zu mir dieser sog. anwaltsbrief, mit der aufforderung 100,44 euro zu bezahlen.
ich bin mir nun nicht ganz sicher was jetzt für mich das beste ist…die einen sagen “anzeige wegen nötigung!” und andere raten mir einfach garnix zu tun und auf eine anzeige zu warten “falls da je was passiert”
eigentlich fühl ich mich auf der sicheren seite, da ich an dem tag wirklich nachweislich nicht in dresden war. aber dennoch mach ich mir schon gedanken welches verhalten für mich, rein finanziell, das günstigere ist?? ich hab die rs bisher noch nie in anspruch genommen und weiss daher (noch) nicht wie das abläuft bzw. wann ich anspruch darauf habe…??
@ Felix
Anruf bei der RS genügt die sagen sofort ob sie übernehmen, wenn man keinen Anwalt kennt vermitteln die sofort.
Hallo an alle,
habe gestern ****** bei seiner Arbeit beobachtet, am liebsten hätte ich dieses *****……. mal so richtig aus seinem roten Karren gezogen. Wie ein Stasispion schleicht er über den Parkplatz.
Hallo,
ich bins nochmal, der Anwalt aus der Nähe von Düsseldorf und Bewunderer der schönen Landeshauptstadt Sachsens.
Sieht das sächsische LandesR eigentlich eine Obligatorische Streitschlichtung vor ?
Falls nicht, sollte ein Kollege nach entspechender aussergerichtlicher Korrespondenz und Fristsetzung mit einer Negativen Feststellungklage den Sachverhalt in einem präjudiziellen Verfahren einmal klären lassen (unter Hinweis auf das von mir in diesem Forum bereits zitierte Urteil des AG Darmstadt).
Gegebenenfalls würde sich auch die Auswahl eines Geschädigten mit Wohnsitz ausserhalb des LG-Bezirkes Dresden anbieten.
M.f.G.
RA H.
…nun ja, wer was unrechtes tut… ..es ist schon amüsant, wie wenig ausgeprägt das Schuldbewußtsein ist..
Bin hier zufällig gelandet, weil ich “halterermittlung” gegoogelt hab. Aber hier in Hamburg läuft das ganz anders: Parkt man z. B. auf dem Parkplatz von MINIMAL, was Kunden bis zu 2 Stunden kostenlos erlaubt ist und ist 5 Minuten zu spät, wird ein Abschleppwagen geholt und das Auto entfernt.
Man kann es sich dann gegen Zahlung von 180€ aus einem eingezäunten Parkgelände am anderen Ende der Stadt abholen. Nach 24 Uhr kostet es treffenderweise 240 €.
Gleiches gilt übrigens auch für städtische Parkflächen.
40 € ??? Lachhaft.
na prima, da würd ich mir aber verkneifen bei minimal einkaufen zu gehen…wenn das deren hauseigener parkplatz ist…
nur weil das bei euch da oben so üblich ist, sollen wir uns jetzt damit abfinden und das geld zahlen?
echt ein toller beitrag!
es gibt leute, für die sind 40€ sehr viel geld! was sie höchstwahrscheinlich aus ihrer position nicht nachvollziehen können…
hallo aus düsseldorf,
so nun habe ich ein Schreiben des RA aus DD mit der Zahlungsaufforderung erhalten. Meine Rechtsschutzversicherung hat mir für den Fall Deckung gegeben, das bedeutet ich ziehe in den Kampf. Auch wenn es sich für die Beträge eigentlich nicht lohnt, aber hie geht es ums Prinzip. Hat vielleicht jemand Lust in ein Verfahren mit einzusteigen? Ich denke es ist von Vorteil um so mehr geschädigte dagegen vorgehen.
Wie kan ich denn den RA H in Düsseldorf finden?
gruß
Jo
Hallo Jo,
ich gebe Deine Mailadresse mal an den RA H aus der Nähe von Düsseldorf weiter – ich hoffe, Du bist damit einverstanden.
Ansonsten natürlich viel Erfolg und bitte hier berichten!
Gruß
Michael C. Neubert
Hallo!
Ich habe heut ebenfalls eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 40,00 EUR von dem vermeintlichen Parkplatzkontrolleur in Dresden erhalten. Kann mir jemand nen Tip geben, wie ich mich jetzt verhalten soll? Meines Erachtens kann ja nur die Stadtverwaltung Strafzettel verteilen oder? Ich hatte mein Auto in der Neustadt abgestellt und war höchstens 5 Minuten über der Zeit! Ich find das eine Frechheit! Isabel
@ Isabel
Bitte die obigen Kommentare lesen und relaxen – nichts weiter unternehmen.
Gruß
Michael C. Neubert
hallo herr neubert,
hallo parkplatzfans,
habe nun schon eine renomierte kanzlei in ddf. gefunden. gegen die weitergabe der email habe ich jedoch nix. ich fände es allerdings toll, wenn sich noch jemand entschließen könnte gemeinsam vor den kadi zu ziehen. denke, daß dies vor gericht mehr eindruck macht. denn wenn nur ein einzelner vor gericht geht erscheint das problem ja wohl nicht so groß.
gruß
jo
Hallo MCNeubert,
habe selbst am Sonntag abend, den 23. Okt. 2005 auf der Louisenstr. 63 geparkt, jedoch dann auch die Parkzeit überschritten (25 min), bin aber nun froh dieses Forum gefunden zu haben, sonst hätte ich sicherlich heute abend den Betrag von 24,50 € überwiesen.
Doch nun sieht die Sache ganz anders aus und ich werde abwarten.
Danke an MCNeubert und andere Forumuser wie nameless und Norbert
Gruss
Olafsen
Zunächst einmal ganz ausdrücklich: es geht nicht darum, um eine “angemessene und vor allem dem gewöhnlichen Lauf der Dinge” entsprechende Strafe bzw. hier der sog. “Schaden” herumzukommen! Jedoch entspricht der Schadensersatzbetrag bei überschreiten der Parkuhr um nur wenige Minuten wohl kaum dem gew
Als angehende Juristen habe ich mich umgehend informiert, nachdem meiner besten Freundin ebenfalls wegen nicht einmal 10 Minuten (!) das gleiche mit der PL GbR passiert ist.
Zunächst einmal liegt der Fall hier (wie zumeist) ein klein wenig anders. Ihr ist erst mit einem Drohbrief der vorgeworfene Sachverhalt bekannt geworden. Nachdem ich nun einen bekannten Rechtsanwalt um Rat gefragt habe, hat er auch nur gegrinst und gemeint, ich solle bis auf das Schreiben von den Herren Holzhauser&Partner warten und dort selbst anrufen, mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die fehlende Halterhaftung. Er selbst hat dies so gemacht und es hat funktioniert. ABER: das Problem ist, ich bin nunmal noch kein Anwalt und kann mich daher nicht als solcher ausgeben. Somit werde ich nur an die Sachbearbeiterin verwiesen, die man nur mit größtem Glück erreichen kann. Ist mir bislang noch nicht geglückt!
Das war jetzt aus Versehen reingestellt! War noch nicht fertig.
Zum ersten Absatz: …dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und gar als angemessen kann dies nicht bezeichnet werden!
Anfügend an den letzten Absatz:
Weiterhin sind sämtliche Schreiben der PL GbR rechtlich absolut nicht einwandfrei!
1.Die Bezeichnung “Parken in der Landeshauptstadt Dresden” ist höchst irreführend! …aber wahrscheinlich noch im zulässigen Bereich – leider.
Oder kann dort etwas im Urheberrechtsbereich gemacht werden???
2. Die Androhung eines Strafverfahrens ist weiterhin rechtlich höchst bedenklich – zumal tatsächlich die Tatbestände wohl kaum durchgehen können. Es fehlt wohl bei fast allen der hierfür nötige Vorsatz!
3. Die Hinweise auf das Bekanntwerden bei Arbeitgeber, Schufa und weiteren erscheinen in größtem Maße dem normalen Bürger als Drohung/Nötigung. Eine Strafanzeige wäre vielleicht zu überlegen!
4. Eine schnelle (Kosten vermeidende) übliche außergerichtliche Klärung (die in Zweifelsfällen wohl jedem zustehen sollte) ist mit der PL GbR nicht möglich.
Diese hat doch wohl auch die Pflicht, Kosten zu vermeiden! Oder???
mfg
Hallo, also ich bin auch eine “Sünderin”, allerdings stand ich da noch nicht mal 5 Minuten (mußte neben an mal die Örtlichkeit nutzen), hatte zu dem kein Kleingeld dabei und als ich dann an mein Auto zurück kam, hatte ich eben auch diesen Zettel an der Scheibe und sah wie ein Herr gerade wieder in sein Auto stieg, mit einer Kamera in der Hand.
So nun kam der erste Brief, mit der Aufforderung 40 Euro zu zhalen, sollte ich das nicht tun, wir das gerichtliche Mahnverfahren angedroht. Ich hab nicht unternommen, heute erhielt ich Post von dem besagten Anwalt und soll nun 100 Euro zahlen. Bin im Moment überfragt und komme, je mehr Beiträge ich dazu lese, völlig durcheinander. Vielleicht ist kann mir jetzt nochmal jemand sagen wie ich vorgehen soll.
Muss noch dazu sagen das mein Auto in einer anderen Stadt gemeldet ist und ich in Dresden wohne. (vielleicht hilft diese Info irgendwie weiter :-/)
Auf eine schnelle Antwort von euch “Leidensgenossen” hoffe ich bis bald
venus_02
Hi Venus, Du hast recht, es sind hier einfach schon zu viele Kommentar – ich werde die wichtigsten Infos mal in einem Artikel zusammenfassen.
Für dich die kurze Version: Du kannst noch einen Brief an die Kanzlei schreiben und denen mitteilen, dass Du nicht die Fahrerin warst. Oder auch einfach nichts weiter machen – die Kanzlei wird vielleicht noch ein oder zwei Briefe schicken – mehr ist bislang wohl nicht passiert.
Gruß
Neubert
alles klar, danke das werde ich tun.. danke für die schnelle antwort.. ich halte euch auf dem laufenden
grüße
Hallo Herr MCNeubert,
mich würde doch nochmal genau interessieren, wie es mit der rechtlichen Seite der gemachten Fotos aussieht? Wie beweiskräftig sind die?
Wenn man Holzhauser&Partner anschreiben würde, welche Argumente würde am Ehesten einen Erfolg erzielen?
Wenn man den “ca. 100 €”-Brief bereits bekommen hat, mit welchen Reaktionen seites Holzhauser&Partner muss man dann noch rechnen?
Welchen Erfolg erzielt ein Anruf mit dem Hinweis der fehlenden Halterhaftung bzw. wie müsste man dies “anwaltlich korrekt” formulieren?
Würde eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Sinn machen?
Bitte antworten Sie! Meine Freundin hat sich an mich gewandt und ich weiß nicht, wie ich ihr noch helfen soll!
Mfg
Mit den Fotos muss ja bewiesen werden, welcher Fahrer mit dem Auto auf dem Platz geparkt hat. Das Auto alleine reicht also nicht – Fotos, auf denen Beifahrer oder Mitfahrer auch noch zu erkennen sind, dürften nicht verwertbar sein.
Ein Foto vom Fahrer selbst, in dem Moment, in dem er gegen die AGB’s der Parkplatzbetreiber verstößt, dürfte wohl als Beweismittel zugelassen und vewertbar sein – ich denke, hier geht das Interesse an der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen dem Recht am eigenen Bild vor, wenn es tatsächlich nur als Beweismittel verwendet wird.
Aber der Mietvertrag kommt mit demjenigen zustande, der als Fahrer auf den Parkplatz gefahren ist. Es müsste also für den tauglichen Beweis ein Foto beim Auffahren auf den Platz gemacht werden und dann nochmal ein Foto, vom Pkw mit überzogener Parkzeit. Ich bin mir nicht sicher, ob die tatsächlich solche Bilder haben. Das wird wohl auch der Grund sein, warum solche Fotos nach meiner Kenntnis noch nicht als Beweismittel für einen Prozess verwendet wurden – außerdem gab es wohl noch überhaupt keinen Prozess.
Der Kanzlei zu schreiben macht wohl keinen Sinn – die kennen die Argumente mindestens genauso gut! Auch ein Anruf hat hier sicher keinen Erfolg – auch die Anwälte kennen die Halterhaftung und werden wegen eines Hinweises darauf nicht von der Geltendmachung Ihrer Forderung absehen.
Über den Sinn einer Strafanzeige wurde hier schon oft gesprochen – eventuell wegen Nötigung, weil die Briefe so viele sinnlose Drohungen enthalten – aber das machen auch Inkassofirmen so – da muss man sich daran gewöhnen – eventuell noch wegen der Foto, aber wohl mit wenig Aussicht auf Erfolg.
Also, am besten alle Briefe weiter gut lesen – nur reagieren, wenn tatsächlich ein Mahnbescheid oder eine Klage kommen sollten – und ansonsten nicht darauf antworten.
Gruß
Hallo an alle,
da beim befahren des Geländes nicht auf die Überwachung mit Foto oder Video hingewiesen wird, Verstößt das Verhalten der GbR gegen § 6 BDSG.
Es handelt sich um ein öffentliches Gelände. (Zugang zu dem Cafe, Gebäuden usw.)
Auf den Fotos, welche ich zugeschickt bekam, waren viele Personen zu sehen, nach Meinung der RA Holzhauser eine Familie. Auf Grund dieser Bilder habe ich eine Anzeige bei Sächsischen Datenschutzbeauftragten gemacht, leider bisher ohne Reaktion. Ich werde noch einmal nachstoßen.
Ansonsten ist Ruhe eingekehrt, nachdem mein Rechtsbeistand übermittelt hat, dass er mich vertritt.
Hallo,
@MCNeubert:
Dem Problem mit den vielen Beiträgen und der geringfügigen Unübersichtlichkeit für Erstbesucher des Forum´s wollte ich mit einer Seite Begegnen, auf welcher alles nochmal übersichtlich zusammengefasst ist.
Aus diese brächte man dann nur verweisen. Info´s, Meinungen, Idee´n:
gbr_homepage@yahoo.de
@ jo:
ich würde mich schon daran beteiligen, schon allein des klagens willen, nur liegt mein Fall schon sehr lange zurück. man müsste natürlich das Kostenrisiko etc. erwägen.
mit den Foto´s:
generell sind die natürlich kacke, weil nicht zu erkennen ist (zumindest bei mir nicht) WO das Frzg. geparkt ist. Wie mein Auto aussieht weis ich allein.
allerdings gilt der Fotograph (“jay dee” oder “der Radfahrer”) vor Gericht natürlich als Zeuge, is klar. Wenn man also ein Gegenzeugen hat, welcher bezeugt, dass der Beschuldigte zum fraglichen Zeitpunkt NICHT dort geparkt hat und man es schafft das Foto in Abrede zu stellen dann würde ich vielleicht sagen in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten.
Aber es ist müßig darüber zu spekulieren, ich hab nach dem Schreiben vor fast einem halben Jahr der Anwälte Halzauser&so weiter (bis jetzt) nichts mehr gehört. Und der Anwalt, wo ich gewesen bin hatte wie gesagt vielmehr hauptsächlich die Erkenntnis vermittelt, dass dieses Schreiben für den Papierkorb bestimmt sei.
@olafsen
danke danke, man tut was man kann.
_____________________________________________________________
-> WER ZAHLT VERLIERT.
Aus diese brächte man dann nur verweisen -> Auf diese bräuchte man dann nur… -> da war das hirn schneller als die Finger
mann, mann…
bin ebenfalls opfer…hatte im juni auf dem pl-parkplatz naehe dem ‘backstage’ hotel geparkt, um den schluessel fuer die hotel-tg zu holen…kein parkschein (mea culpa)…der uebliche wisch am auto (ein firmenwagen)…seitdem ca. drei schreiben, dass letzte als ‘letzte’ mahnung ausgefuehrt…unsere rechtsabteilung hat jetzt mit dem hinweis auf die halterhaftung die beweisfotos angefordert…mal sehen, was passiert…das schoene ist, dass sich die pl gbr im zweifelsfall mit ‘mayer brown rowe’, der drittgroessten anwaltskanzlei weltweit anlegen darf, wenn unserem leiter der rechtsabteilung der faden reisst…die werden dann wohl den ‘juristischen radikalschlag’ ansetzen, um dieser dummdreisten truppe final das handwerk zu legen…i am looking forward to seeing the spectacular event…also…ich bin gespannt…
****edit admin**** URL der Kanzlei ***edit admin****
****Erklärung: Ich will hier keine Kampange gegen die Kanzlei betreiben, durch welche sich die Betreiberin vertreten lässt****
…ein schelm, der boeses dabei denkt…alles aus einer hand….btw…habe dem leiter unserer rechtsabteilung den link zu diesem blog hier weitergeleitet…ihm ist (wie erwartet) spontan der geduldsfaden gerissen, zumal ein weiterer kollege betroffen zu sein scheint….beim nächsten approach durch die pl gbr bzw. ihre schergen, dürfen letztere zeigen, was sie so drauf haben…dabei wünsche ich ihnen schon jetzt viel spass…www.mayerbrownrowe.com lässt grüßen…
das ganze ist dann wohl ungefähr so spannend wie ein spiel von dynamo dresden gg. chelsea london (nichts gegen die dresdner fussballkunst, aber…)…vielleicht der juristische vergleich aber ebenso unterhaltsam…jetzt geht’s los, jetzt geht’s los….muhahahahaha….
Bezug auf den Link im oberen Kommentar:
Die Fälle die von “Der GbR” kommen fallen dann halt unter Punkt 3 zweiter Anstrich: “Ausfilterung nicht weiterverfolgungsgeeigneter Fälle”
und damit is ruhe im Karton.
hallo zusammen,
also mein anwalt hat nun einen brief an die kanzlei prof.h. geschrieben. sofern die forderung nicht eingestellt wird, wird eine nichtigkeitsfststellungklage angedroht.
nameless/ ossi_possi:
vielleicht kann man sich ja da zusammenschließen? damit reduzieren wir das kostenrisiko
kann man sicher machen, ich denke aber, dass wir den schlag ‘final’, d.h. mit groesstmoeglicher vehemenz fuehren werden. da es sich um eine firma handelt, die hier von pl ‘angeschossen’ wird, nehme ich an, dass ein zusammenschluss der interessen sicher eher schwierig sein duerfte…waere ich ein privatmann, haette ich damit sicherlich keine probleme…wie gesagt, wir warten auf den naechsten move der schergen aus dd und dann legen wir ein flotten walzer auf’s parkett…ich freu’ mich schon, denn ich habe mit den kollegen von mayer brown schon auf ganz andere kaliber geschossen und war dabei ausnahmslos sehr erfolgreich. irgendiwe beginnen mir die amateure schon ein wenig leid zu tun…aber halt…nein, nicht wirklich…wie gesagt, nachdem theater wird dann mit sicherheit so agiert, dass der truppe ein fuer alle mal ihr jaemmerliches ‘business’ werden einstellen muessen…i keep u posted…
p.s.: ingesamt gibt es nach einem rundschreiben an alle mitarbeiter drei betroffene, es lohnt sich also…
Na, na liebe Forumer, nun bleibt mal auf dem Teppich.
Wir sind hier nicht im rechtsfreien “Wilden Westen” (oder auch Osten), auch wenn manche Beiträge hier insoweit den Eindruck erwecken.
Daran ändern auch auf mittelgroße deutsche Kanzleien aufgesetzte Namen von amerikanischen lawfirms nichts !
Wir betreiben hier einen Rechtsstaat und da entscheidet letztlich immer noch der unabhängige Richter.
Zur Rechtslage habe ich bereits Ausführungen gemacht, dem ist nichts hinzusetzen.
Der Poster mit der angekündigten “Nichtigkeitsfeststellungsklage” (= richtig: Negative Feststellungsklage) mag von dem Prozessergebnis berichten und das entsprechende Aktenzeichen des AG Dresden hier veröffentlichen.
Gruss
RA. H
Mir auch etwas zu heftig, aber ich habe keinen Grund zum editieren gefunden – lass es daher stehen.
Hoffe aber auch, es bleibt nicht nur bei Ankündigungen und wir erfahren hier bald mehr von den tatsächlichen Prozessen…
Gruß
MCN
gentlemen,
das einzige, was hier ‘zu heftig’ ist, scheint mir das vorgehen der pl gbr zu sein. eine diskussion über die gewaltenteilung bzw. die unabhängigkeit der gerichte zu führen, lag mit sicherheit nicht in meinem interesse…aber m.e. gilt eben in (fast) allen lebenslagen: ‘auf einen groben klotz, gehört ein grober keil’, n’est pas? der ‘ankündigung’ werden mit sicherheit taten folgen, sollte sich das aus vielerlei hinsicht doch sehr fragwürdige verhalten der pl gbr und ihrer ‘affiliates’ nicht ändern…und ein rechtsstaat in dem toleriert würde, dass falschparker mit drohgebärden übelster machart eingeschüchtert und zur zahlung überhöhter ‘bussgelder’ bewegt werden soll, wäre zumindest für mich ein absoluter alptraum…deswegen sollte man den anfängen wehren…nichts für ungut…
Mich hat es Samstag in DD erwischt.
Ich war heilfroh erstmal einen Parkplatz gefunden zu haben, der erstaunlich wenig besucht war.
Jetzt weiß ich auch warum.
Zum Problem: Als ich außstieg gab mir ein freundlicher Dresdener sein Parkticket, welches noch über eine Stunde gültig war.
Ich kam nun nichts ahnend wieder zum meinem PKW zurück und war geschockt als ich den Strafzettel sah.
Dann habe ich mir die Parkplatzordnung durchgelesen aber keinen Absatz gefunden indem eindeutig steh ob man einen Parkschein übernehmen kann oder nicht.
Das kommt mir alles ganz schön spanisch vor.
Genau so wie die Regelung mit der “3 Tagesparfrist”, bei der man wenn man innerhalb von 3 Tagen bezahlt “NUR” 24,50EUR bezahlen muss.
Kann man nicht dagegen vor gehen?!?
Immerhin muss man auch jeden Cent 2mal umdrehen.
Ich würde mich über eure Vorschläge freuen.
Gruß Micha.
RoyalMan@web.de
@ Michael
D.h. Sie haben die Zahlungsaufforderung nur bekommen, weil Sie den Parkschein übernommen haben – die Parkzeit haben Sie eigentlich überhaupt nicht überschritten??
Das wäre ja nun mal was ganz neues und es wird immer heftiger!
Gruß
MCN
@ MCNEUBERT
Ja das ist es ja was mich an….
Ich war pünktlich wieder da.
Das ist für mich bloß Willkür und reine Geldmacherei.
Ich brauche dringend hilfe….da für mich als Student auch 25 Euro viel Sind.
Hat jemand vielleicht die Möglichkeit an die AGBs von dem “Verein” ranzukommen.
Gruß Micha
Hallo,
nun zerhackt euch nicht gleich!
wer klagen will tut das und berichtet hier.
Ich persönlich gehe den Weg des geringsten Widerstands.
Verklagen die mich nicht, verklag ich sie nicht und ich zahle nicht.
Schluss fertig aus.
Spart Zeit, Kosten und Nerven. Ich dachte nur, man könne dem Einhalt gebieten und somit andere ahnungslose Bürger schützen – aber ich glaube das geht auch anders.
@ Michael
….. ich würde nicht zahlen …….
ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG
Da dieser Blog-Eintrag mit seinen bislang weit über 150 Kommentaren für einen “Neuling” nicht mehr ganz übersichtlich ist und eventuell für mehr Verwirrung als für Klarheit sorgt, habe ich die “Sache mit den Parkplätzen in der Dresdner Neustadt” nochmal zusammengefasst.
Und hier gibts die Zusammenfassung!
ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG
Ist das nun laut der Parkplatzordnung legitim das die Herren mir ein Knöllchen gegeben haben?
Weil ich habe bei “Überfliegen” der Platzordnung nichts dementsprechendes gefunden.
(Es ging um die Übernahme des noch 1h GÜLTIGEN Parkscheins)
@Michael
Ich kann es Dir nicht sagen, weil ich die Parkornung auch nicht Wort für Wort kenne – im Internet ist sie jedenfalls nicht zu finden.
Aber wahrscheinlich widerspricht dieses Vorgehen tatsächlich der Parkordnung. Sicher ist der Vertragspartner (Fahrer) verpflichtet, den Mietpreis zu zahlen…..
Aber was solls – Parkschein gut aufheben – eventuell noch kurzes Schreiben and die Betreiberin, dass ein gültiger Originalparkschein vorliegt – nicht zahlen und die weiteren Ratschläge hier befolgen.
Gruß
ich komme aus chemnitz und war mit meinem freund auf besagtem parkplatz im juni diesen jahres. da ich 80% schwerbeschädigt bin habe ich die sonderparkgenehmigung für schwerbeschädigte- sprich sachsenregelung. dies schreckte besagte parker louis gmbh nicht ab uns eine “knolle ans auto zu heften. ich habe nun mittlerweile 3 mahnbescheide a 40,- euro erhalten und jetzt eine letzte aussergerichtliche frist bis 11.11.05. ich bin der festen überzeugung das dies nur abzocke ist. ich habe verbindung zur bußgeld-stelle in dresden aufgenommen und von dort die gleiche antwort bekommen- nicht bezahlen. der 11.11. ist morgen und ich erwarte die androhung des gerichtsverfahrens….ich werde Sie auf dem laufenden halten !
mfg marion
@marion
nicht irritieren lassen – mehr als eine Androhung kommt da nicht. Und schon gar nicht in Ihrem Fall – kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass da von seiten der PL ein Gerichtsverfahren in Gang gesetzt wird
… die haben auch vor nichts Skrupel…
hallo zusammen,
habe ja von der einschaltung meines anwaltes bereits berichtet. nunmehr haben wir antwort von der kanzlei des prof.h. erhalten. das verfahren wurde ohne weitere ansprüche in absprache mit deren mandantin (P&L) eingestellt. das könnt ihr nun als betriebswirtschaftliche vernunft oder als angst vor einer gerichtlichen auseinandersetzung interpretieren. ich bin auf jeden fall raus.
hallo,
nach dem ich jetzt gleich 2 briefe von pl bekommen habe muß ich mich hier auch einmal äußern:
im ersten fall habe ich, wenn ich mich recht erinnere, keine 3 min gestanden (nur etwas ausladen, ersichtlich am offenen kofferraum), im zweiten fall verhält es sich ähnlich wie bei micha, nur daß der parkschein noch mehr als 2 stunden gültig war.
im ersten fall war ich sehr überrascht, einen brief zu bekommen, da ich nicht einmal den berüchtigten wisch an der windschutzscheibe hatte
im zweiten fall hatte ich den, allerdings absolut kein unrechtsbewußtsein (hatte ja einen gültigen parkschein). also habe ich mir noch einmal die kleingedruckte parkordnung neben dem automaten durchgelesen (prießnitzstr.). dort stand sinngemäß, daß man den parkeschein selber ziehen muß und eine weitergabe ihn ungültig macht. nun ist das beim befahren des grundstücks nicht ersichtlich und es stellt sich die frage, wie in diesem fall überhaupt ein schadensersatzanspruch ableitet.
zahlen werde ich jedenfalls nicht!
Gruß
Hallo zusammen,
wir kamen aus Süddeutschland und uns war kein Weg zu weit, um auch unsere Erfahrungen mit PL zu machen, das war in der 2. Oktoberwoche. Eigentlich wollte meine Frau nur was fragen auf der Bautzner Landstrasse gleich um die Ecke und so blieb ich für die 5 Minuten sitzen im Auto. Frage: Ist das ein Parkvorgang?
Während dieser Zeit schlich sich JR, wie ihr ihn so nett nennt, also dieser Typ mit Foto, heran und machte mehrere Aufnahmen vom Auto und auch ganz nah durch die Frontscheibe, von mir. Inzwischen war meine Frau zurück und wir sprachen ihn an, was das solle. Darauf füllte er dieses Knöllchen mit den 24,50 € aus und überreichte es uns mit den üblichen Erklärungen – und fuhr in seinem roten Lieferwagen davon. So weit, so gut. Inzwischen hatte sich ein Parknachbar dazugesellt, und während wir noch über die ganzen Unverschämtheiten diskutierten kam besagtes Enfant terrible wieder angefahren, stieg aus, kam zu uns und meinte, er würde die Überweisung wieder zurücknehmen (hörte sich gut an), worauf wir ihm dies gaben. Kaum hatte er das Papier, zerriss er es vor unseren Augen und meinte, jetzt werde es nicht mehr so billig, stieg ein und fuhr wieder davon. Danach lösten wir ein Ticket. Das Ganze spielte sich in einem Zeitraum von ca. 10 min. ab. Gestern flatterte dann die übliche Zahlungsaufforderung über 40 € ins Haus. Zeitunterschied zwischen unserem Ticket und der “Deliktzeit” 10 min.
Die Frage erhebt sich, ab welcher Zeit das Abstellen eines Fahrzeugs als Parken betrachtet werden kann. Genau genommen macht man sich ja schon strafbar, wenn man auf das Gelände fährt, denn da hat man sicher noch kein Ticket. Also vorher ein Ticket holen und dann einfahren?
Frage: Was soll nun passieren? 40 € zahlen? 24,50 € zahlen (innerhalb 3 Tage nach Erhalt der 40€ Aufforderung)? Gar nichts zahlen?
Gruss aus Süddeutschland von einem, dessen Großvater einmal das Ganze Gelände gehörte (kein Witz!!)
HP aus K
.
Wusstet ihr dass Rechtsanwalt Prof. Dr. Guido Holzhauser sich für gesunden Babyschlaf engagiert. In diesem Zusammenhang lässt er sich auch gerne von der Presse ablichten. Er scheint auch nur einen Anzug besitzen und gerne seinen hellblauen Lieblingsschlips zu tragen (zu sehen auf seiner Homepage und bei der Eröffnungsfeier des Babyschlaf Vereins.
Es gibt auch einen Rechtsanwalt names Prof. Dr. Guido Holzhauser der im Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen AG sitzt.
Ein Prof. Dr. Guido Holzhauser gibt in München eine Vorlesung zum Versicherungsvertragsrecht. Dieser gibt auch ein Buch zum Versicherungsvertragsrecht unter (ISBN 3-406-45512-3) heraus.
Viele Grüße auch an die momentanen Mitarbeiter von PL: Jürgen, Ines, Michael, Dietmar, Max.
Ach übrigens, wenn ihr nicht zahlt werden euch eure Beine werden euch wahrscheinlich von Mitarbeitern der H&P Inkasso International abgeschnitten die auch von Bratislava und Gdansk operieren.
ACHTUNG: Der Babyschlaf-Verein wird von Guido nur unterstützt und ist eine wirklich gute Sache. Bitte spendet gesparte Mahngebühren und Anwaltskosten direkt an diesen Verein. Guido hat schon drei Büros hier in Dresden seit dem er 1990 im Osten seine Kanzlei eröffnete.
Untersuchungen belegen, dass es einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen Alter der Forderung und Realisierungswahrscheinlichkeit gibt: Bereits bei einem Forderungs alter von 3 Monaten sinkt die Realisierungswahrscheinlichkeit auf ca. 80% und fällt nach 6-9 Monaten auf ca. 50%. (Auszug der Webseite)
Sollten Sie noch länger durchgehalten haben und nicht an Parker Louis gezahlt haben, dann verlieren wir auch den Mut. Dann haben Sie wohl doch gewonnen
Hallo,
auch mich hat es getroffen! Gestern kam dann auch der Brief mit den 40Euro.Ich habe da nur noch paar Fragen! Weiß jemand was genau für Fotos gemacht werden?? Da ich mich weder in meinem Auto oder gar in der Nähe meines Autos befand würde mich das schon mal interessieren. Fotografieren die da genau den Parkschein in der Frontscheibe?? Kann man da überhaupt ringsherum erkennen ob es sich hier dann überhaupt noch um mein Auto handelt??? Denn wenn er den Parkschein fotografiert, müsste er ja ganz nah an die Scheibe ran. Und was mich auch interessiert ist, weiter oben wurde beschrieben das jemand seinen gültigen Parkschein weiter gegeben hatte. Das find ich ja auch ok, aber warum ist derjenige dann trotzdem zur Zahlung aufgefordert worden, wo sehen die Betreiber denn das der Schein von jemand anderen eingelöst worden ist????? Danke wenn mir da jemand weiterhelfen kann!!
@ BonnyM
Du bekommst eine schöne Fotoserie, es wird sogar aus einem Fahrzeug heraus fotografiert wenn man kommt oder geht. So war es bei mir.
Ich habe nicht bezahlt und das war die richtige Entscheidung.
Der Skrupel der Frechheit nimmt zu… So auf dem Parkplatz Prießnitstr. 9. Man wird hier, wenn man ehrlich sein will daran gehindert. Der Falltag ist der 27.11.05 g. Mittag. Seit Jahr und Tag –mehrmals im Jahr- nutze ich diesen PP. Bisher ging auch alles klar, selbst 50-Cent-Münzen wurden angenommen und der Parkschein ausgedruckt. Diesmal nahm der Automat weder 50 Cent noch 1 Euro Münzen an. Der Versuch dauerte ca. 5 min. Zwischendurch hat meine Gattin noch weiteres Kleingeld im Geschäft neben der Pfund-Molkerei eingetauscht. Auch dieser Versuch ging daneben. Deshalb haben wir, wie es am Automaten lesbar angeschrieben ist, bei DEFEKT, Parkuhr hinterlegen. Ich habe einen DEFEKT angenommen und die Parkuhr sichtbar hinter der Frontscheibe abgelegt und dabei meine Ankunftszeit genau eingestellt! Das besonders auffällige was mich erst hinterher, nach der Feststellung des „Strafbefehls“ hinter dem Scheibenwischer, stutzig machte, war das ein Herr mit Bart und in schwarzer Kleidung sowie mit einem guten Fotoapparat ausgerüstet, neben dem Automat stand und von dem einen oder anderen Fahrzeug bzw. Benutzer des PP Fotos machte und danach sprintartig in einem roten Kleinbus, mit abgedunkelten Scheiben ‚untertauchte. Als er neben uns (1 Meter) neben dem Automaten stand, habe ich ihm auf die Funktionsunfähigkeit des Automaten angesprochen und ihm gefragt ob er auch damit Probleme hatte oder helfen kann. Hinterher musste ich feststellen es war der ‚Wachhund“. So einen relativ gutaussehenden unfreundlichen stummen Menschen (überhaupt nicht typisch für einem Dresdner) habe ich als Polizeibediensteter noch nicht kennen gelernt. Ich habe eine Parkzeit von 45 min gehabt. War auch bereit die entsprechende Gebühr, so wie ich es bisher 20x getan habe, zu entrichten, aber diesmal wollte der Automat mein Geld nicht. Vielleicht wollte er nur 2 Euro Münzen, aber die hatte ich nicht und die habe ich auch nicht in der berühmten Molkerei erhalten! Ja und nebenbei bemerkt, die Pfunds habe ich schriftlich von den stinkenden Dingen im Innenhof in Kenntnis gesetzt, denn schließlich wird auf diesen Parkplatz im Innenhof, auf der entsprechenden Homepage hingewiesen. Die Inhaber der Dresdner Molkerei Pfund Gebrüder Pfund GmbH sollten sich von diesem Hinweis trennen und eine andere günstigere saubere Parkmöglichkeit anbieten bzw. nur auf die Anreise mit Busen oder der Straßenbahn hinweisen. Man muss ja solchen Betreibern nicht das Geld in den Hals werfen. Ich habe dann ca. 1 Std. mit meinem Sohn das Geschehen im Hinterhof bzw. im Rücken der so berühmten Molkerei beobachtet. Es ist einem übel geworden… Abzocke!!! Hätte der stumme‚Aufpasser’ in der Zeit, in der aus dem dunklen Kunden beobachtet und fotografierte, als Kassierer betätigt, dann hätte er sich warm gehalten…Geht aber auch nicht! Die Firma Parker Louis GdR mit den Herren H. u. G., die sich als Parkraumbewirtschaftung ausgewiesen hat – auf dem Strafbefehl- müssen ja Geld einnehmen und das reicht aus den einfachen Parkgebühren nicht um zukünftig eine Verbesserung des Untergrundes bzw. einer ordentlichen Parkleiteinrichtung auf dem Parkplatz Prißnitzstraße 9 vorzunehmen. Wie lange gibt’s diese Form schon und nicht wurde getan, damit die Vertragspartner (Nutzer) ordentliche Bedingungen vorfinden…. Ich werde klagen. Leute meidet die Parkplätze des Betreibers so u.a. Louisenstraße 32 und 63; Bautzner Str. 61
die
Wenn man im Auto sitzen bleibt für 5 Minuten, ist das schon Parken, oder muss man ausgestiegen sein?
P
@Dietmar
Kurze Anmerkung:
Der Wisch ist kein “Strafbefehl” und überhaupt nicht mit einem solchen zu vergleichen. Nicht irre machen lassen!! Das ist nur eine Bittschrift, oder so ähnlich. Kann man bezahlen, muss man aber nicht.
Ich verweise an dieser Stelle auf den oben genannten Link.
@ Norbert,
Oh cool, da bekomm ich wenigstens mal paar schöne Fotos von meinem Auto!!
Aber das mit dem Parkschein weiter geben, kann mir hier wohl keiner beantworten???!!!
LG
Hallo in die bunte Runde!
Hab soeben diese Seite entdeckt und bin angenehm überrascht, so viele Gleichgesinnte gefunden zu haben…
Ich selber erhalte seit reichlich 6 Monaten regelmäßig Post mit wachsenden Wertangaben in den Zahlungsaufforderungen. Zuletzt waren es wohl über 100 EUR mit Androhung von Mahnverfahren, Schufa-Eintrag u.s.w.
Da das sehnsüchtig erwartete gerichtliche Schreiben noch nicht eingetroffen ist, frage ich mal in die Runde:
Hat jemand bereits eine gerichtliche Zahlungsaufforderung in dieser schnöden Angelegenheit erhalten?
Wann verjährt eine solche Forderung, wenn der ger. Mahnbescheid nicht zeitnah nach der Androhung folgt?
Ach so, die Werthaltigkeit der mich betreffenden Forderung beruht auf 5 min Halten/Parken auf PL-Parkplatz zwecks Überbringung eines Briefes
Hallo Leute,
Mir ist das vor etwa einem Monat in der lous 63 passiert. Dort stand für eine Stunde 1 €, weitere 0,50 cent. Zunächst habe ich aus Versehen einen Parkschein gezogen (für eine Stunde), bin dann vor Ablauf dieser Stunde hingegangen, um zu verlängern. Da der Automat keine Verlängerungsparkscheine vorgesehen hatte, las ich mir sicherheitshalber die Parkordnung durch und fand keine Passage, die verlangt, dass man zu Beginn seine Parkzeit festlegen muss. Also zahlte ich wieder 1 €, und legte die beiden Parkscheine sichtbar nebeneinander. Zuvor hatte ich den Parkwächter schon in Aktion erlebt, das war dieser langhaarige Blonde mit Brille, aufgrund der Größe nicht zu übersehen, hatte gerade ein junges Päärchen beim Herausfahren fotografiert, nachdem die nur kurz dort gehalten hatten. Ich hatt nun schon 2 Euro bezahltund das reicht ja nach den gültigen Tarifen für eine Parkdauer von 3 Stunden. Trotzdem bin ich nach 2 Stunden nocheinmal hin und wollte dem “Blonden” das nocheinmal erklären. Gottseidank erwischte ich ihn gerade. Aber da hatte er schon den zettel verteilt.
Ich bot ihm an, er solle doch die Passage in der PO zeigen, in der steht, dass man zu Beginn zahlen müsse, ich bot ihm an, einen Euro nachzuzahlen. Alles umsonst. Nun hätte ich etwas gründlicher im Internet recherchieren sollen, dann hätte ich nicht die Dummheit begangen, einen Brief an die Parker Louis zu schreiben. Natürlich tat ich es ohne Adresse, außer meiner e-mail. Ich habe es mit einem meinerseitigen Angebot zur Güte geschlossen, indem ich zusagte, weiter den Parkplatz zu benutzen, und nachdrücklich darauf hinwies, dass ich des Hausrecht der Parker Louis respektiere, aber eben keine Wegelagerei.
Ich bin nämlich nicht Halter des Fahrzeugs. Meine Dummheit erklärte mir gestern eine befreundete Anwältin, die wohl mit ihrer Kanzlei auf die Parker Louis eingeschossen ist. Aber ich weiß ja nun schon, wo ich hingeh, wenn tatsächlich ein Schreiben kommt. Soll preiswert sein, auch ohne Rechtsschutz
Mfg Rolo
heute hinterlasse ich hier meine neusten inputs betreffs PL:
es flatterte mir heute das schreiben des Rechtsanwalts von PL ins haus-ich muß 100,44 Euro berappen- werde ich aber tunlichst lassen. ich habe mich anwaltlich auch erkundigt, das hierfür- und schon gar nicht für schwerbehinderte- keine handhabe existiert. mal sehenwas als nächstes kommt.
mfg
marion
Hello again,
@ Rolo > also nutzt mir der 2.Parkschein auch nix. Hab nämlich auch einen 2. gehabt, der meine Parkzeit dort “abgedeckt” hat!
Aber eins ist doch gut, die von PL haben den totalen Aufwand an kosten fürs Papier, Fotos, Benzin und den lang-lotschen Bombenleger (das sind bei mir Kerle mit langen Haaren)…! Irgendwie entstehen ja kosten!! Hihihi
Wenn sich das irgendwann nicht mehr für die lohnt geben die dann eh auf. Und so können wir uns doch alle ins Fäustchen lachen. Blöd nur das zu wenige von diesen Forum wissen und dann eben doch noch zahlen. Hat denn hier niemand mal so ne richtig gute Idee wie man mehr auf dieses Forum aufmerksam machen könnte, so das die anderen “Betroffenen” auch nicht mehr zahlen?? z.B. mal über die Zeitung auf die Situation hinweisen!?
MfG BonnyM
@Boney M.
Man beachte, dass die Firma mit dem Slogan wirbt: Nicht diskutieren, handeln. Und eben das ärgert mich. Wennn man sich so innovativ, jung, dynamisch und ach so professionell kundenorientiert gibt, als integrativer Bestandteil der Neustadtszene etc. und ungefragt die Vornamen seiner Mitarbeiter rausposaunt, und gleichzeitig mit null Kulanz nicht nur nicht diskutiert sondern auch noch provoziert und gedroht wird, dann möchte man den Herren Heusel und Grau eine Nachschulung hinsichtlich Unternehmensführung empfehlen. Ich war an dem Tag mit meiner Tochter und anderen kleinen Kindern im Panama (Tierspielplatz), da möchte ich ja noch öfter hin. Es ist richtig, die Gebühren sind erträglich, und wenn dort sichtbar steht : die erste Stunde 1 €, jede weitere 0,50 Euro, dann zahle ich für 3 Stunden eben 2 und nicht 3 €. Die Automaten sind nicht so flexibel, aber dieses technische Problem ist nicht mein Problem. Wie hier schon richtig geschrieben worden ist, wird die PL GbR schwer einen Schaden nachweisen können, den ich Ihnen ersetzen soll. Den Schaden erleidet die PL GbR aber jetzt. Ich parke so lange nicht mehr dort, (meine Tochter nervt mich schon: Tiiiierspielplatz!!!!!!) bis ich keine e-mail von denen über die Einstellung des Verfahrens erhalte. Aber wenn ich den Beitrag von Marion lese, ist diese Erwartung wahrscheinlich unbegründet.
Die Zeitung hat schon darüber berichtet und Herr Heusel durfte uns in der SZ schon etwas über sein Nullsummengeschäft mit 5.20 € Halterkosten, Personalkosten (“Blondie” muss sich ja auch lohnen) und Verwaltungskosten, für die 40 € angeblich draufgehen, vorheulen.
Ich habe denen keine Hoffnung gemacht, Ihnen das auch mit den entsprechenden Paragraphen über Schadensersatz, Erschleichen, Hausfriedensbruch u.s.w. begründet, wenn Sie trotzdem genug Geld für Ihren Anwalt haben, bitte schön.
Mfg Rolo
hallo,
auch ich stand ende dezember auf diesem parkplatz und steckte 4 euro in den automaten mit der hoffnung das ich wohl eher da bin als die zeit abgelaufen ist. aber dem war leider nicht so. auch ich bekam diesen wisch hinter die windschutzscheibe gedrückt. die erste mahnung bekam ich ende august, die 2-te dann im oktober und nun im dezember bekomme ich doch tatsächlich das angedrohte schreiben vom rechtsanwalt. dieses schreiben wurde maschinell erstellt, sehr komisch und misteriös für eine anwaltskanzlei. naja, jedenfalls habe ich bis ende dezember zeit den angeblich entstandenen schaden von 100,44 euro zu überweisen.
wir habt ihr euch verhalten? zahlen oder nicht zahlen?
wenn ich mal drum herum bemerken darf das ganze auftreten und die namen erinnern mich sehr an fantasiegeschichten und parker louis ist eigentlich ein eingetragener markenname.
vielen dank für eure kommenden antworten
gruss
Hallo,
haben heute ein Schreiben von der Parker Louis bekommen, sollen 40€ überweisen. Netterweise gab es aber am Parkplatz gar kein Knöllchen, nur dass jemand vorgesprintet kam und uns im Auto sitzend fotografiert hat und auf Nachfrage übel beschimpfte. Ist eine ziemliche Frechheit, wir werden uns erst mal die Beweise anschauen und dann anwaltlich beraten lassen. Wir hatten ja auch nicht mal die Chance, den ersten Betrag zu überweisen (egal ob wir es tatsächlich gemacht hätten), wie kann man denn in Verzug kommen, von etwas, dass man gar nicht weiß ? Fragen über Fragen und merkwürdige Geschäftspraktiken.
Stephan
Nunja, wenn ich mal so durchschaue, hat ja schon seit geraumer Zeit kein “PL-Versteher” mehr gepostet.
Dabei ist die Frage ja durchaus berechtigt, wie denn ein Privatparkplatz sein Hausrecht und seine Parkordnung durchsetzen sollte. Was ich im vorherigen Posting schon ansprach: Die Geschäftsidee, in der diesbezüglich problembeladenen Neustadt Parkplätze zu schaffen, und damit auch Geld zu verdienen, ist nicht verwerflich, der Einsatz eines Wächters, der die Einhaltung der Parkordnung überprüft, auch nicht. Aber: Betrachten die Herren H. und G. im Parker einen Kunden ?
Dazu zitiere ich sinngemäß einen unvollendeten Satz von unserem Forumsliebling “J.D”(der Langlotsche), der während des Disputes auf dem Parkplatz gefallen ist:”Ich bin nur ein kleiner Parkwächter. Mein Chef stellt mich hier hin, damit….”
Ja, warum leisten sich die Herren H und G. diesen Herren mit der großen Kamera und dem so “sicheren Auftreten”? Um Kundendienst zu betreiben (wie im Falle des defekten Automaten), um anwesende oder nur kurz haltende Fahrzeugführer zu ermahnen, notfalls zum Verlassen des Grundstücks aufzufordern?
Zum Vergleich: Als ich vor Jahren mal in einer Fußgängerzone hielt, da wir etwas einladen mussten, kam eine Politesse( die war sicher nicht zimperlich), und forderte mich energisch unter Androhung eines Bußgeldes auf, schleunigst die Fliege zu machen. Das war nicht besonders höflich, aber fair und korrekt. Die wenigsten hier beschriebenen Fälle waren bösartige Gebührenverweigerer, viele waren sogar zur “Tatzeit” anwesend. Eine Vorwarnung, ein klärendes Gespräch, notfalls auch das Nachzahlen der einen oder anderen Münze hätte die Situation im beiderseitigen Interesse bereinigen können. Aber dazu steht J.D. nicht dort bzw. hetzt er nicht von einem Parkplatz zum anderen. Vermutlich würden wir ihm, wenn er sich so kundenfreundlich verhielte, auch nicht mehr lange bei der Arbeit zusehen können. Denn sein Chef stellt ihn ja dort nicht hin, um Kundendienst zu betreiben. Vermutlich steht der arme Mann unter enormen Druck, Herr H. kann ihm, nach allem was ich weiß, aus dem Fenster dabei zusehen und würde ihm sicher keine Schwäche verzeihen, und wir wissen doch alle, wie schlimm das heutzutage ist im Zeitalter von Harz IV .
Also hackt nicht alle so auf dem armen J.D herum.
Ansonsten: Nicht zahlen, ignorieren und googeln, z. B. “Abzocke”"Neustadt”
Vielen Dank an MCNeubert und die anderen kostenfreien Berater!
Mfg
Rolo
@rolo
ich finde aber, privates Vergnügen sollten nicht unter dieser Praxis leiden.
“Ich parke so lange nicht mehr dort..” “Tierspielplatz”.
Ein Brief über die Einstellung des Verfahrens kommt unter Garantie nicht, zumindest nicht von selber. Mein “Vorfall” war Mitte 2004 ich habe noch keinen Brief zu Einstellung erhalten. Auf den bestehe ich aber gar nicht.
Ansonsten muss ich da voll zustimmen. J.D. macht sich mit der Nummer zwar komplett lächerlich als Fotograf (is ja sein Problem) aber eigendlich nur seinen, wenn auch fragwürdigen, Job. Allerdings muss er wie hier oft berichtet nicht auch noch unfreundlich sein. Kann ich aber nicht sagen, zu mir hatte er sich damals noch korrekt verhalten.
Das Übel sind die Betreiber!!
————————————————————————————–
Immer den Weg des geringsten Widerstandes gehen, nicht Zahlen fertig aus. – Und andere vor zahlung warnen!!
Hallo,
wir waren an einem Samstag Ende November 2005 im “Carte Blanche” (Travestie-Theater). Übrigens sehr empfehlenswert. Das sollte unsere Weihnachtsfeier sein. Laut dem Programm sollte die Veranstaltung bis 24.00 Uhr gehen. Ging aber bis 0.45 Uhr. Wir hatten den Parkplatz bis 0.45 Uhr gelöst und kamen so gegen 0.50 Uhr an unser Auto. Da kam schon dieser “wegelagerische Blondschopf” angehechtet und fotografierte uns und das Auto und den 5 min. überfälligen Parkschein. Auf Anfrage, brummelte er nur unverständliche Worte herum. Aber das Knöllchen war schon unterm Scheibenwischer geklemmt. Jedenfalls stand auf dem Knöllchen, dass ich 40,- € Strafe zu zahlen habe oder als GÜTEANGEBOT 24,50 €, wenn ich innerhalb von 3 Tagen überweise. Solche Praktiken kannte ich bisher noch nicht. Auch nicht aus Berlin, wo ich öfter bin. Ich kannte nur die Gebühren für Überschreitung der Parkzeit laut der StVo. Da hätte ich 5,- € bezahlen müssen. Also bin ich nachts noch auf die Polizeistreife in DD-Neustadt gefahren und habe einer sehr netten Polizeibeamtin mein Leid geklagt. Das Problem und der Ärger ist auch der Polizei bekannt. Da es aber ein Privatparkplatz ist, greift die StVo dort nicht. Die Gebühren kann der Betreiber festlegen, wie er will. Man könnte ihn eben verklagen, ob die Höhe des Knöllchens angemessen ist oder nicht. Da ich aber keine Rechtsschutzversicherung habe und mir weiteren Ärger ersparen wollte habe ich die 24,50 € bezahlt.
Wäre ich eher auf dieses Forum gestoßen, dann würde ich die 24,50 € noch besitzen.
Also lieber Parkplatzbetreiber, viel Spaß beim Ausgeben meines Geldes!!!
Auf welche Methoden diese “Parkplatz GmbH” so kommt, ist echt ein starkes Stück.
Auf allen Parkplätzen dieser “Parkplatz GmbH” dürfte keiner mehr parken. Habe meine Bekannte schon beauftragt, die wohnt in der Nähe und geht abends noch mit dem Hund raus, alle auf den Parkplatz einfahrenden Pkw zu warnen.
@Roberto Marchel
Wirklich schade, dass Du gezahlt hast. Solange die Herren H+G mit ihrer Einschüchterung bei der Hälfte der Opfer Erfolg haben, kann es ja kein Nullsummengeschäft sein, wie Herr H. einst in der SZ klagte. Denn die Gebühren für die Halterermittlung usw. entfallen ja, wenn das “Angebot zur Güte” angenommen wird und man kassiert noch immer fast 10 Euro mehr als das Ordnungsamt fürs Falschparken.
Gut, dass Du andere Opfer warnen willst. Dazu wäre auch ein Hinweis auf dieses Forum hilfreich. Vielleicht sollte man die web-adresse in den anliegenden Besuchermagneten (Travestietheater, Max, Panama, Milchladen) aushängen bzw. als Handzettel auslegen.
mfg
Rolo
Hallo Ihr KOSTENLOSPARKER !!!!!!!!
Ich finde den Aufwand und euer Engaengemt echt tragisch. ( Handzettel verteilen auf denen vor der Abzocke gewarnt wird ¿Habt ihr anderen Ideen?)
Erst zahlt Ihr fuer eine Dienstleistung nicht und dann wird eine Buergerbewegung gegruendet.
In der Stadt in der ich zur Zeit lebe zahlt man pro Stunde 2 bis 4 Euro fuers parken und wer nicht zahlt, wird festgekrallt bis er zahlt.
Hier beschwert sich keiner, man ist froh einen Parkplatz zu haben und bedankt sich beim Kassierer.
Saludos de Santa Cruz
S
still ruht der see….seit unsere anwälte mit dem hinweis auf die halterhaftung nach fotos fragten, die den fahrer identifizieren könnten, ist nichts passiert…ich denke, dass sich bei p&l und deren rechtsanwälten/inkassoschergen die erkenntis durchgesetzt hat, dass in diesem fall nichts zu holen ist…na denn…schade eigentlich…;-)
@sonnenanbeter
Es war ja schon langweilig, so ganz ohne Gegenstimmen. Allerdings hat hier niemand zum Kostenlos-Parken oder zum Verstoß gegen die Parkordnung aufgerufen. Wenn Sie gründlich gelesen hätten, wüssten Sie, dass hier einige sogar mehr als die vorgeschriebene Parkgebühr bezahlt haben.
Danke, dass Sie sich darüber hinaus Sorgen machen über den Aufwand, den die Forumsteilnehmer betreiben. Auch hier scheint Ihnen die viele Sonne den Blick getrübt zu haben. Oder war es eine Parkkralle? Im Gegenteil, dieses Forum hat vielen einen unnötigen Aufwand erspart.
Über Ihre Idee einer Bürgerbewegung sollte man nachdenken. Sie müssen wissen, dass die Dresdner Neustadt seit je her ein sehr bürgerbewegtes Viertel ist. Da gab es eine Zeit, da stellten einige Bürgerbewegte ein paar Kisten in eine leerstehende Erdgeschosswohnung, schmierten ein paar Hackepeterstullen, verkauften ungarischen Wein und nannten das ein Cafe. Als die Hygiene einschritt, hatten sie genug Geld zusammen, um die geforderten Auflagen zu erfüllen. Diese “Gründer”-Zeiten sind längst vorbei.
Vor einigen Jahren kamen hier einige Leute dann auf die Idee, eine schlammige Häuserabrisslücke mit einem Parkautomaten zu versehen und das ganze eine Dienstleistung zu nennen. Wie unsere Bürgerbewegten Kneiper der ersten Stunde müssen sich diese Damen und Herren aber auch an geltendes Recht halten. Darum geht es in diesem Forum.
Einen schönen Gruß an die Sonne, wir haben hier zur Zeit herrlichen Schnee
Mfg Rolo
Hallo zusammen !
Wenn ich das Ganze richtig verstehe, scheint die Halterhaftung eines der wesentlichen “Probleme” zu sein. Warum schließen die Betreiber die Halterhaftung nicht einfach aus ? Oder geht das gar nicht ?
@Sonnenanbeter
Um was es hier geht hat ja rolo schon beschriebne, bestätigt in der Annahme es handele sich bei “den Betreibern” um Abzocke bestätigt die Tatsache, dass es in der Neustadt einen zweiten Parklplatzbetreiber gibt.
Dieser ist noch GÜNSTIGER und beim befahren zieht man ein Ticket, beim verlassen stopft man es in einen Automaten, bezahlt, steckt das bezahlte Ticket in die Schranke und bumm Sache erledigt. Keine Knöllchen, kein Fotofritze nix und gar nix. Kann nur empfehlen dort zu parken!! Ich teile die Straße bei Gelegenheit mal mit.
Wer die Möglichkeit hat, die Parkordnung mal zu fotografieren o.ä. würde ich nett finden, wenn er das mal mailen könnte.
Ich wollte dies schon lang´ mal tun, nur leider bis jetzt die Zeit oder Kamera nicht gehabt. an gbr_homepage@yahoo.de
@ Michael
die Halterhaftung kann man nicht ausschließen. Es steht die Frage: wann haftet wer für was. Das sind Gesetze, die kann man nicht einfach umgehen. Also nicht wie beim Einkauf der Ausschluß von Umtauch, was jeder festlegen kann.
Wer die Möglichkeit hat
der vorherige Artikel war von mir.. warum auch immer der name nicht drin steht..
Hallo Allerseits,
ich habe am 03.09.2005 in dem Forum meinen Fall schon mal dargelegt. Obwohl mein Anwalt (und Freund) mir den Rat gab – ab in den Papierkorb, habe ich gedacht, so einfach machst Du es den Herren doch nicht. Also hab ich im September 2005 Parker Louis geantwortet:
Zahlungsaufforderung …
Sehr geehrter Herr ……… sehr geehrte/r Frau/Herr ………,
Ihre o.a. Zahlungsaufforderung weise ich zurück. Ich besitze kein Fahrzeug ……. mit dem angegebenen KfZ.- Kennzeichen. Weiterhin war ich war an dem betreffenden ……….. nachweisbar nicht in Dresden.
Ich fordere Sie auf, mich nicht weiter mit Ihren unberechtigten Forderungen und Drohungen zu belästigen.
Mit freundlichen Grüßen
………
Daraufhin (aber das hätte ich ja sowieso bekommen) erhielt ich von Parker Louis das übliche Mahnschreiben mit den unverschämten Drohungen. Mein Anwalt hat mir folgende Antwort im Oktober 2005 formuliert:
Ihre Zahlungsaufforderung … vom …
Mein Schreiben vom …
Ihre erneute Zahlungsaufforderung …. vom …
Sehr geehrter Herr ……….., sehr geehrte/r Frau/Herr ………. ,
mit Befremden habe ich Ihre o.a. erneute Zahlungsaufforderung zur Kenntnis genommen.
Wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom ………. mitgeteilt habe, besitze ich kein Fahrzeug ………..mit dem angegebenen KfZ.- Kennzeichen. Weiterhin war ich war an dem betreffenden ……….nachweisbar nicht in Dresden.
Sie versuchen nunmehr unter Androhung von empfindlichen Übeln, dass ich an Sie Zahlungen vornehme, auf die Sie aus den o.a. Gründen keine Ansprüche besitzen. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, ist die Androhung dieser Übel zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen und beinhaltet damit den Straftatbestand der Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch. Sollten sie mich weiter bedrohen und belästigen, werde ich unter Einschaltung meines Rechtsanwaltes gegen Sie Strafanzeige erstatten und die mir entstehenden Schäden von Ihnen einfordern.
Mit freundlichen Grüßen
………….
Mein Anwalt hat mir für meinen Fall sehr, sehr gute Erfolgsaussichten für eine Strafanzeige und Schadenersatz prophezeit, dass ich richtig enttäuscht bin, von den Jungs nichts mehr zu hören. Aus dem Grund habe ich im Dezember 2006 nochmal folgendes Schreiben hinterher geschickt:
Ihre Zahlungsaufforderung … vom …
Mein Schreiben vom …
Ihre erneute Zahlungsaufforderung … vom …
Mein Schreiben vom …
Sehr geehrter Herr ………., sehr geehrte/r Frau/Herr …..,
bezug nehmend auf den o.a. Schriftverkehr bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob Sie Ihre unberechtigte Zahlungsforderung aufrechterhalten. Ich möchte die Angelegenheit mit meinem Anwalt abschließen.
Sollte ich bis Montag, den …….keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie erkannt haben, dass Ihre Forderung unberechtigt ist und Sie in Zukunft jegliche Forderung und Drohung zu diesem Sachverhalt unterlassen. Damit ist die Sache für mich erledigt.
Falls dies nicht der Fall ist, bitte ich um entsprechende Mitteilung und werde in diesem Fall die Angelegenheit zur weiteren Klärung und Abschluss entsprechend der Hinweise meines Schreibens vom … an meinen Anwalt abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
………….
Ich habe bis zum heutigen Tag nichts mehr von Parker Luis oder Ihren RA’n gehört. Also kann ich davon ausgehen, dass Parker Louis erkannt hat, dass ihre Forderungen unberechtigt sind. Wenn sie doch noch weitermachen sollten, lass ich den Sachverhalt wie angekündigt klären und berichte hier. Aber ich glaube, die trauen sich nicht aus ihrer Anonymität sind von Grund aus feige!
Hallo
Mich hat es letzte Woche mitten in der Nacht auf der Priesnitzstrasse erwischt. Ein überaus freundlicher Mann fotografierte dort lustig alle Autos. Da ich leider 20 Minuten zu spät zu meinem Auto kam gab er mir netterweise gleich den Überweisugsträger mit. Da ich davon schon oft gehört hatte blieb ich sehr entspannt was ihn wahrscheinlich wunderte. Bekannte von mir machten auch schon die Erfahrung und zahlten nie-die Zahlungsaufforderungen blieben damals nach ca. 1 Jahr einfach aus.
Meine Frage ist da ich nur Fahrer und nicht Halter bin kann mir doch eigentlich nichts passieren? Ich habe ausserdem eine gute RS Versicherung und würde im Zweifel aufs Äusserste gehn. Ist es trotzdem Tatsam schon vorher einen Anwalt einzuschalten-oder soll ich einfach abwarten? Vielen Dank
Hallo alle,
so nun bin ich auch einer von euch
. Gestern flatterte mir ein Schreiben von PL ins Haus. War erst total verstutzt was die von mir wollen. War mir keiner Schuld bewusst. Warum? Ich hatte für eine Stunde gezahlt und nur eine halbe geparkt. Hm eigentlich ein klarer Fall von Abzocke! Hier wollte ich mir wenn möglich mal was richtig gutes einfallen lassen für die Sch…! Hat jmd Tipps?
@nameless: den Parkplatz den du meinst, der ist auf der Alaunstraße! Den find ich echt super, ordentlich –> Kein Drecksloch! Und Supersimpel. Und der wird zusätzlich noch überwacht. Als ich Nachts mal da stand, ging der Automat nicht mehr. Total genial und entgegenkommend, kam so ein Wachmann (Privater Wachschutz glaube ich) und öffnete die Schranke per Hand und lies alle frei raus. Gerade mal 4 min gewartet. Den werde ich glaube auch weiterhin nutzen. Der ist ggb von der Katharinstraße.
So für Tipps bin ich immer zu haben.
Viele Grüße
Clark
Hallo
Habe gestern auch ein erstes Schreiben bekommen. Erst wollte ich auch das ganze der Rundablage übergeben. Da es aber zuviele Leute betrifft und ich dieses rüde Vorgehen dem Ansehen unserer Stadt für abträglich halte, habe ich mich doch zu einem Brief aufgerafft. In diesem konkreten Fall ist das Schreiben an eine Firma gegangen.
„Dresden, den ……..
Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten AZ ……
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Zahlungsaufforderung vom …… an die …Firma…. habe ich erhalten. Wie ich der Internetseite http://lawblog.mcneubert.de/ entnehmen konnte, gibt es im Zivilrecht keine Halterhaftung. Wenden Sie sich mit Ihren Forderungen an den Fahrer des PKW´s.
Insofern sehe ich Ihre Zahlungsaufforderung als SPAM an, da eine Firma ja kein Auto fahren kann.
Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person / Firma gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:
KFZ Kennzeichen: ………….
Postalische Adresse: ………..
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person/Firma gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Namen/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meiner Namen bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich die Adresse meines Anwaltsbüros:
……..
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3
Rein vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, das ich die Aufrechterhaltung bzw. weitergehende Forderungen an die ….Firma…… unter Androhung von empfindlichen Übeln über Ihr Anwaltsbüro Prof. Dr. Guido Holzhauser, als Straftatsbestand der Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch ansehe. Sollten sie mich weiter bedrohen und belästigen, werde ich unter Einschaltung meines Rechtsanwaltes gegen Sie Strafanzeige erstatten und die mir entstehenden Schäden von Ihnen einfordern.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen ….Firma“
Nicht das Ihr glaubt, das stamme alles aus meiner Feder. Es ist eine abgewandelte Form von „Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen“ aka TFFFFF aka TFFFF aka T5F. Findet Ihr unter http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/ . Eignet sich bei jeder Art von Spam, egal ob per Brief oder eMail. Wollen doch mal sehen wie die Herren bzw. Ihre Anwälte reagieren.
Chico
Guten Tag,
da haben sich seit meinem letzten Besuch ja wieder einige neue Opfer eingefunden. Schlicht und ergreifend unerhört, was hier teilweise für Vorfälle berichtet werden.
Wieso die Parkanlage nach wie vor nicht gesichert ist (Beschrankung), ist mit persönlich ein Rätsel. Offenbar finden sich dort für die Betreiber noch genügend zahlende Parker, wäre hier (Raum Düsseldorf/Köln) undenkbar, da würde kaum einer auch nur daran denken einen Parkschein “ohne Not” (= d.h. ohne Parkplatzschranke) zu lösen.
Na ja, wie dem auch sei, die rechtlichen Aspekte wurden hier bereits genügend beleuchtet.
@ RA H.
Zur Schrankenlösung hat Herr Heusel sich zum wiederholten Male negativ geäußert (letzte Woche wieder in der SZ). Seiner Argumentation nach täte es sich für Ihn nicht lohnen, da er die Parkflächen nur für eine beschränkte Dauer nutzen kann.
Es sei einmal dahingestellt, ob eine Schranke in der Anschaffung und Wartung langfristig teurer ist als kostenintensive und erfolgsungewisse Rechtsstreits mit permanenter Negativpresse. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es technisch unmöglich ist, nach Schließung eines Parkplatzes eine solche Schranke an einen anderen Platz neu anzubringen.
Kurzfristig ist die Sorge des Herrn Heusel jedoch alles andere als unbegründet.
1. Eine Schranke hätte vermutlich einen Einheitspreis zur Folge. Der liegt am beschrankten Parkplatz neben der Scheune bei 0,50 €, damit ist er günstiger als jeder derzeitige PL-Parkplatz, (soviel zur Legende des günstigen Parkens, manche haben wahrscheinlich vergessen, dass 1€ mal gut 2 DM waren.)
Wenn die PL sich diesem Preisniveau angleicht,würde sie jeweils 50 Cent für jede erste Stunde einbüßen.
2. Die PL scheute allerdings keine Kosten, um für ihr Angebot auf einem nagelneuen Hinweisschild mit großen Lettern auf der Louisenstraße 63 zu werben. Diese Ankündigung suggeriert, dass man nach der ersten Stunde, die mit einem Euro berechnet wird, alle weiteren angerissenen Stunden für 0,50 € parken kann. Was dieses Schild, ob mit oder ohne Absicht, verschweigt, ist, dass es nicht möglich ist, bei Ablauf einer Parkzeit einen neuen gültigen Parkschein zu bekommen, der diesem Preis-Leistungsverhältnis entspricht. So konnte es vorkommen, dass eine der Forumsteilnehmerinnen (Dani 26.September05) den Automaten innerhalb von 6 Stunden mit etwa 5 Euro (=9 Stunden) fütterte und trotzdem eine Drohbriefserie erhielt.
An solchen “zahlenden Kunden” würde man nach Anschaffung einer Schranke in Zukunft eben auch nicht mehr verdienen als den vereinbarten Preis, ganz zu schweigen davon, dass der erpresste “Schadensersatz” wegfiele. Auch hier würde man sich die Möglichkeit auf leicht verdientes Geld verbauen.
3. Zwei Dinge vertragen sich grundsätzlich nicht: Ein gemütlicher, entspannter Abend in der “heißesten Meile” von Dresden (auch dafür wirbt die PL) und der stete nervöse Blick zur Uhr in Anbetracht des drohenden Ärgers wegen ein paar Minuten Überziehung. Was tut man “vernünftigerweise”? Man legt seine Parkzeit zu Beginn und recht großzügig fest. Da die Weitergabe noch gültiger Parkscheine vorsorglich ausgeschlossen wurde (das steht ja nun ausnahmsweise tatsächlich in der Parkordnung), lockt auch hier ein “Mehrwert”, der den vereinbarten Preis bei weitem übersteigt. Die Schranke würde auch diesen Gewinn im wahrsten Sinne auf den vereinbarten Preis beschränken!
4. Soviel ich weiß, ist es das mittelfristige Ziel des Betreibers, dass geplante und umstrittene Parkhaus in der Kamenzer Straße zu betreiben, der Schlamm der Häuserlücken dient nur als Übergangslösung. Vielleicht sollten wir die derzeitigen Vorgänge als Akkumulationsphase mit “aggressivem Marketing” begreifen. Dass Herr Heusel nicht im Traum daran denkt, an der derzeitigen Situation etwas zu ändern, zeigt, dass das auch ganz gut zu funktionieren scheint. Da ist es gut vorstellbar, dass man sich schon mal genervt fühlt, wenn man sich stets dafür rechtfertigen muss.
Mfg Rolo
@ Rolo
Ich verstehe Ihre Überlegungen schon, nur war mein Hinweis so gemeint, dass díe PL GbR eigentlich überhaupt kein Geld mit einem unbeschrankten PRIVATPARKPLATZ im Innenstadtbereich verdienen dürfte
Da es rechtlich nicht möglich ist, erfolgversprechend gegen Nichtzahler der geforderten Parkentgelte vorzugehen (siehe meine frühreren Beiträge, auch unter Hinweis auf z.B. AG Darmstadt), wäre eine Schranke zwingend geboten.
Offensichtlich kennen sich die Dresdner Bürger noch zu wenig mit der Rechtslage aus oder lassen sich von dubiosen Inkassoschreiben einschüchtern.
Wie erwähnt, im hiesigen Raum Düsseldorf/Köln würde der Betreiber eines nicht beschrankten Privatparkplatzes im Innenstadtbereich “keinen müden Euro” verdienen können, da so gut wie niemand den geforderten Parkschein ziehen würde. Die einzige Lösung für den Betreiber an ein Entgelt zu gelangen ist diejenige, den Parkraumnutzer duch das Anbringen einer Schranke zur Auslöung seines Parktickets faktisch zu zwingen.
Und wieder ein Opfer!
Ich habe zwischen den Feiertagen (Weihnachten) auch zum ersten Mal von dieser Abzocke mitbekommen. Ich habe gleich eine erste Mahnung (40 €) bekommen, ohne erste Zahlungsaufforderung, mit dem bekannten Inkasso-Einschüchterungspamphlet. Da ich mich absolut nicht erinnern konnte, wo ich geparkt haben soll, forderte ich die Parker Louis GbR auf mir Beweise für die Anschuldigung zu übersenden. Dann habe ich jetzt anstatt der Beweise die letzte Mahnung bekommen. Allein die Frechheit auf den Briefumschlag “letzte Mahnung” zu schreiben stinkt zum Himmel, das hat im Prinzip keinen zu interessieren! Diese Abgebrühtheit kotzt mich an. Evtl. bringt ein Leserbrief an die SZ oder die MoPo irgendetwas?! Und wenn die Leute nur nicht mehr auf den Parkplätzen parken, ich glaube das trifft diese Typen mehr als alles andere (leerer Parkplatz = teurer Parkplatz).
Da ich es mir nicht leisten kann, mich mit diesen Typen herumzustreiten, habe ich mich dann doch entschieden die vierzig Euro zu überweisen.
Leider habe ich dieses Forum etwas zu spät entdeckt. Evtl. hätte ich dann anders gehandelt.
mfg Oli_B
Hallo,
nach dem 1. Strafzettel, auf den ich nicht reagierte, kam heute die “letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung” in einem Briefumschlag per
Luftpost in Moskau abgestempelt. Wird nun die russische Mafia eingeschaltet?
mfg Maria
hab nun auch nach 3 mahnungen die drohung per anwalt bekommen. hab da gestern angerufen und nach beweisbildern gefragt. sie meinten in voller überzeugung das die bilder mir geschickt werden.(ich bin gerspannt)
das ordungsamt dresden erzählte mir das diese handlung von der parker louise gbr rechtens sein soll. kann das nich so glauben, hat irgentjemand ne ahnung? was passiert nun nach dieser 100 euro mahnung bei mir? soll ich zahlen??
hab keine rechtsschutzversicherung, was kann mir passieren?
grüße fab
@ Fab
da passiert nix (bis jetzt ist nie was passiert).
ich würde nicht zahlen (keine verbindliche Empfehlung, nur meine Meinung).
Ich hab nich gezahlt.
Schau die die Seite von dem Inkasso-Büro an, die Vorfälle werden nach diesem Schreiben ausgesiebt.
@ maria
ja ja, das nächste Schreiben kommt vom Paten persönlich..
@fab
Ich würde natürlich auch nicht zahlen. Allerdings bin ich zur Zeit in der glücklichen Lage, mir dieses “es geht mir ums Prinzip” leisten zu können. Das war, speziell in meiner Studienzeit, nicht immer so. Als ich damals z. B. die inzwischen für rechtswidrig erklärte Feuerwehrgebühr bezahlen sollte, obwohl ich (wie mir erst auf Anfrage mitgeteilt wurde) als Student gar nicht dazu verpflichtet gewesen wäre, aber, da ich das erste Schreiben ignoriert hatte, mit einem zynischen “wer nicht gleich widerspricht, hat Pech gehabt”, dennoch bezahlen sollte, riet mir die Anwältin: “Wissen Sie was, da Sie nicht widersprochen haben, sind die von der Stadt berechtigt, von Ihnen die 80 DM (welch Ironie, das wären ja 40 €) zu erhalten. Deshalb gebe ich Ihnen den Tipp: Zahlen Sie einfach nicht!” Ich wurde damals daran gehindert, das auszuprobieren, mein Vater zahlte unter meinem Protest die 80 DM + Mahngebühren.” Der Tipp der Anwältin dient mir aber noch heute als Leitfaden, wenn es wieder einmal wie im Falle der PL GbR heißt: “Naja, moralisch ist das zwar recht mies, was die abziehen, aber berechtigt sind die dazu schon”o.s.ä.
Warten Sie doch einfach entspannt auf die “Beweise” (vielleicht war das auch schon Bluff) und dann telefonieren Sie mal unverbindlich mit einem Anwalt (gibt ja inzwischen einige, die sich mit der PL beschäftigen), der Ihnen sagen kann, wie Ihnen in ihrem Falle auch ohne Rechtsschutz geholfen werden kann. Verschwenden Sie das Telefongeld aber nicht wieder für irgendwelche Ämter.
Das Ordnungsamt ist nun wirklich der falsche Ansprechpartner. Das Verhalten der PL ist “rechtens”, heißt nur , nach allem, was mir bisher aus berufenem Munde zu Ohren gekommen ist:
Die sind berechtigt, das Schutzgeld, was die “Schadensersatz” nennen, zu behalten, vorausgesetzt, man zahlt dieses.
Halten Sie uns bitte auf dem Laufenden!
Mfg.
Rolo
Erwischt, gerade hat die Falle zugeschlagen und mein erster Gedanke war, mal im Internet zu schauen, ob es nicht ähnliche Fälle gibt.
Nun bin ich überrascht hier sogar so eine Vielzahl zu finde. Gibt es denn aber noch niemand der positiv aus der Sache herau gekommen ist.
Ich fühle mich regelrecht genötigt und in meinem persönlichkeitsrecht verletzt.
Wir waren mit meinem Auto unterwegs, das auf meine eigene Firma angemeldet ist. Plötzlich kam auf dem Parkplatz an Pfunds molkerei ein Mann auf uns zu. Wir waren gerade im Begriff einzusteigen., sagten ihm, das wir keinen haben und dann wurde mein Freund einfach fotografiert.
Ich war sprachlos über die vorgehensweise. Kann denn einfach jemand ein Foto von uns machen um das später gegen mich verwenden zu können?
Erst dann las ich was die von uns wollen. Wir sind durch den Torbogen auf den Parkplatz gefahren und haben den Hinweis, das dieser Parkplatz privat ist nicht gesehen.
Nun werden wir wohl eben zahlen oder?
Hallo Kathrin,
bis jetzt haben die, die gezahlt haben, immer “freiwillig” gezahlt. Es ist nach meinen jetztigen Informationen noch keiner zur Zahlung verurteilt worden.
Wer bis jetzt nicht gezahlt hat, ist wohl auch immer “positiv aus der Sache raus gekommen”
Also am besten nicht zahlen!!
Und beim nächsten mal besser hinschauen und ein Ticket lösen
Beste Grüße
Michael C. Neubert
RA
@ Kathrin
meine “Parksünde” war Mitte 2004, nach allen Mahnungen und Briefen habe ich einen Anwalt konsultiert und nicht gezahlt. Bis heute. Ich betrachte mich derzeit als “aus der Sache rausgekommen”.
Und noch mal ein Tipp. Auf der Seite der Kanzlei Holzhauser, welche die PL GbR (Betreiberin der Parkfläche(n)) vertritt geht ganz klar hervor, das sinngemäß ausgedrückt alle die Fälle wo sich das nicht weiter lohnt nach dem ersten Schreiben nicht weiter verfolgt werden. Dazu zählen die “Parksünden”.
Mit den Fotos von den Personen will die PL GbR ihrer Forderung nur mehr Nachdruck verleihen.
Mein Tipp wie immer: nicht Zahlen. (kein verbindlicher Hinweis, nur ein persönlicher Tipp).
Mahlzeit, wie viele andere auch war ich am rumgoogeln nach Parker Louis und fand dieses Forum. Ich habe auch wieder Post (Zahlungsaufforderung über 100,44€) bekommen, mittlerweile der 4. Brief nur jetzt von einer Kanzlei namens Holzhauser & Partner. Zuerst musste ich ein wenig schmunzeln, da diese GbR den Namen einer gleichnamigen US- Fernsehserie trägt. Inzwischen finde ich das Ganze nicht mehr komisch. In den Zahlungserinnerungen sind ständig unterschwellige Drohungen enthalten, die denke ich nicht rechtskonform sind. Auszug: unsere Inkassoinstitution war in meheren 100 Fällen schon erfolgreich, mit Androhung eines Negativeintrages bei der Schufa, ich sollte doch vermeiden das der Schuldbetrag per Gerichtsvollzieher vor meinen Nachbarn oder als Gehaltspfändung beim Arbeitgeber vollstreckt wird; und wie kann es sein, das Briefe mit dem Aufdruck letzte Mahnung auf der Vorderseite, so verschickt werden dürfen? Ich dachte eigentlich es gibt ein Postgeheimnis in Deutschland. Das nächste ist, in wieweit sind digitale Bilder vor Gericht aussagefähig? Jeder findige Grafikdesigner kann ein Bild mit z.B. Photoshop ect. so exzellent manipulieren, das man mit ein bisschen Geschick den Eifelturm noch mit draufbekommt?! Vielleicht hat ja die Gendarmarie auch noch ein Ticket für mich. Spaß beiseite, meine Frage wenn auch schon tausendmal gestellt: Soll ich auf diesen Bescheid vom Hr. Holzhauser antworten und Widerspruch einlegen oder es auf sich beruhen lassen? Wenn es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen würde, könnte ich auf eine Verkehrsrechtsschutz zurückgreifen, wo ich schon seit 10 Jahren einzahle und die ich noch nicht einmal in Anspruch genommen habe. Andererseits denke ich, ist der Streitwert von rund 100€ für einen Anwalt kein großer Ansporn.
Also, ich bräuchte mal ne klare Ansage was das günstigste in diesem Fall wäre.
Danke im Voraus
Klare Ansage:
Nicht antworten auf das Schreiben!
Handlungsbedarf besteht erst, wenn tatsächlich ein Mahnbescheid oder eine Klage kommen sollte. Dann damit zum Anwalt.
Die Drohungen sind frech und unverschämt – aber eben auch nicht mehr – einfach nicht drüber aufregen und ignorieren.
Gruß
M. C. Neubert
Vielen nochmal, werde es beherzigen und mich überraschen lassen was noch kommt. Bin sicher die probieren es weiter.
Schöne Grüße
Premutos
So, nun neues von mir:
2 € für wenig mehr als 2 Stunden sind der Parker Louis entgegen Ihrer Ankündigung am Eingangtor nicht genug. Dafür wendet man auch schon mal 5.10 € für die Halterermittlung + Versandkosten auf. Letzte Woche bekam der Fahrzeughalter (nicht ich) nun den 1. Drohbrief. Egal wieviel man zahlt = abgelaufener Parkschein ist abgelaufener Parkschein, so der Tenor der Erwiderung auf meinen Einspruch, und durch den abgelaufenen Parkschein fühlt sich die PL geschädigt, auch wenn sie nachweislich überhaupt keinen finanziellen Schaden erlitten hat.
Frage an die Juristen: Ist es denn nicht so, dass nach BGB ein Schadensersatz bei Vertragsverletzungen danach berechnet wird, wieviel der erste Vertragspartner bekommen hätte, wenn das schädigende Ereignis nicht stattgefunden hätte?
Ist die Pauschalschadensersatzregelung juristisch angreifbar?
Mfg Rolo
@Premutos
Denke ich nicht. Das Schreiben vom Anwalt ist das letzte in der Reihe.
Der Ablauf ist wie folgt:
Zettel an der Windschutzscheibe.
1. Mahnung durch PL
2. Mahnung durch PL
Schreiben vom Anwalt
Danach ist Sense. Ich vermute PL bezahlt einen Pauschalbetrag an die Kanzlei, diese Schickt die Schreiben raus und wer bezahlt der tut das und wer nich, der nich.
Wie gesagt: Wer zahlt verliert.
**** Comment war versehentich von SpamKarma gelöscht worden****
So, nun neues von mir:
2 € für wenig mehr als 2 Stunden sind der Parker Louis entgegen Ihrer Ankündigung am Eingangtor nicht genug. Dafür wendet man auch schon mal 5.10 € für die Halterermittlung + Versandkosten auf. Letzte Woche bekam der Fahrzeughalter (nicht ich) nun den 1. Drohbrief. Egal wieviel man zahlt = abgelaufener Parkschein ist abgelaufener Parkschein, so der Tenor der Erwiderung auf meinen Einspruch, und durch den abgelaufenen Parkschein fühlt sich die PL geschädigt, auch wenn sie nachweislich überhaupt keinen finanziellen Schaden erlitten hat.
Frage an die Juristen: Ist es denn nicht so, dass nach BGB ein Schadensersatz bei Vertragsverletzungen danach berechnet wird, wieviel der erste Vertragspartner bekommen hätte, wenn das schädigende Ereignis nicht stattgefunden hätte?
Ist die Pauschalschadensersatzregelung juristisch angreifbar?
Mfg Rolo
Ich ärger mich nun doch über mich selbst denn ich hab die Sache einfach bezahlt. Im Moment sind wir beruflich so eingespannt( wir eröffnen in Kürze ein Geschäft, aber keine Schleichwerbung), so daß mir einfach die Nerven eh schon blank liegen. aber genau darauf zielen diese Leute ja. Wollen uns den letzten Nerv rauben, bis man schließlich doch zahlt.
)
Ich werde dennoch diese Seite weiter besuchen und mit Interesse verfolgen.
Wir jedenfalls erstatten in unserem Geschäft unseren Kunden die Parkgebühr.(Bei freundlichem Einkauf
Allen “Parksündern” wünsche ich aber viel Erfolg und gute Nerven.
viele Grüße Kathrin
Hi, Ihr Leidensgenossen!
Ich habe bereits die dritte Mahnung vom PL bekommen! Jetzt haltet Euch aber fest!
Die letzte Mahnung kam aus Moskau (mit netten russischen Briefmarken, russischen Poststempel, auf dem Umschlag ganz groß geschrieben: „GERMANIA“, etc.) Ich fasse es nicht! Die dritte Mahnung beträgt immer noch 40 Euro. Die Mahnung ist am 18.01.06 in meinem Briefkasten gewesen, die Frist bis zur Beantragung des Strafverfahrens wurde per 14.01.06 gesetzt. Widersprüche ohne Ende!
Ich warte auf Euere Kommentare!
Danke Katja
@katja
Erste Variante :Auch Privatparkplätze können sich den Erfordernissen und Chancen der Globalisierung nicht länger verweigern. Da ist Flexibilität und Innovation vonnöten. Nachdem inländische Inkassoeintreiber Holzhauser und Co mit altbackenen Methoden für teures Geld auf ganzer Linie versagt haben, ist Herr Heusel auf Geschäftsreise in Osteuropa und auf der Suche nach neuen Partnern mit unkonventionelleren Eintreibemethoden.
Variante 2
Auch in Sankt Petersburg befinden sich noch viele Häuserlücken.
Oder aber Variante 3: Herr Heusel besitzt das, was man nach einer Begegnung der dritten Art mit “Jay DEE” bei Parker Louis wohl als letztes vermutet hätte:
Auf gut russisch: Jumor, cha, cha, cha
Kak dolgo ja nje zluschal takoi jumor, na storowje gospodin Choisl!
Rolo
@ katja
Von den russischen Inkassobriefen hatte ich auch schon gehört – kannst Du Deinen (Brief und Umschlag) mal einscannen und hier im Forum veröffentlichen (natürlich ohne Deine Adresse) – oder mir schicken, damit ich das machen kann – würde sicher die anderen auch interessieren.
Das Strafverfahren ist natürlich auch eine Drohung – wäre aber schön, wenn es wirklich kommen würde – sag dann einfach Bescheid.
Gruß
MCNeubert
mail @ mcneubert.de
Jetzt geht´s los.
Wieder eine neue Methode Druck zu machen, weil sich die alte rumgesprochen hat.
nichts weiter.
oder in Russland ist die Bearbeitung billiger, deshalb auch die vielen Wiedersprüche.
Hi MC Neubert,
hi Nameless,
ich habe gestern einen Brief von der Rechtsvertretung bekommen.
Diese ist ohne Unterschrift, ohne Eidesstaatlicheerklärung,etc..
Die Rechtsvertretung sitzt in Dresden.
Ich werde einfach abwarten!
LG Katrin
Hallo zusammen,
ist irgendwie beruhigend zu wissen, dass noch mehr Leidensgenossen gibt.
Mein Fall stellt sich noch ein wenig anders dar, ich habe mit gültigem Parkschein geparkt und ihn auch sichtbar hinter die Scheibe gelegt, da ich schon einmal 25 Euro gezahlt habe. Aber als ich an mein Auto zurück kam befand sich mal wieder eine Zahlungsaufforderung am Auto, mit der Begründung, dass mein Parkschein abgelaufen sei. Lt. meinem Parkschein, hätte ich aber noch gut und gerne 40 min unterwegs sein können. daraufhin habe ich einen Widerspruch geschrieben und Zahlungsaufforderung mit Parkschein (natürlich kopiert) beigelegt. In der nächsten Zahlungsaufforderung wurde mir durch die Parker Louis GbR unterstellt, ich hätte mir diesen (den kopierten Parkschein) unrechtmäßig von einem anderen Nutzer erworben und gleichzeitig wurde der Sachverhalt geändert , den jetzt habe ich mit einem Parkschein welcher nicht lesbar, bzw. verkehrt herum hinter der Windschutzscheibe lag geparkt.
Gestern kam das zu erwartende Schreiben vom Anwalt.
Übrigens auch meine letzte Zahlungsaufforderung kam aus etwas östlich gelegeneren Länderein, 10 Tage nachdem die Zahlungsfrist abgelaufen war.
hmmmm was soll man dazu noch sagen.
Ich werde mich jetzt wohl auch noch ein wenig in Geduld üben und schauen was passiert.
Viele Grüße
Sandra
@ Katja
-> ich verzichte heut mal auf groß- und kleinschreibung
ja, den brief hab ich auch.
der kommt von der kanzlei, die im namen von PL beauftragt wurde, die inkasso-schreiben zu verschicken.
das steht so sinngemäß, dass das schreiben auch ohne unterschrift gültig ist.
das hat vermutlich auch den grund, dass PL an die kanzlei einen pauschalbetrag zahlt und dann die schreiben per pc o.ä. versandt werden.
wenn das eine ordentliche kanzlei ist, hat ein anwalt natürlich weder zeit noch lust jedes von diesen schreiben zu unterschreiben.
die bekommen die daten von PL, fertigen automatisiert das schreiben, eintüten und vertig ist der lack. relativ einfach verdientes geld. der kanzei ist das dann völlig egal, ob die person dann zahlt oder nicht.
das ist alles nur show. die kanzlei hat mit der sache vermutlich auch nix weiter zu tun. ist halt ein schneller euro, wie es scheint. die drucken meiner meinung nach auch nicht das “letzte mahnung” drauf.
——–
was RA H schreibt ist zweifelsohne richtig.
wenn man der PL eins auswischen will: einfach parken, nicht bezahlen, aus der zahlungsaufforderung ein flugzeug basteln.
aber, da die PL das hausrecht hat, kann sie ein hausverbot aussprechen.
wer trotzdem dort parkt könnte rein theoretisch natürlich von der PL abgeschleppt werden.
dann rennt man erst mal seinen auto hinterher.
werden die praktisch nicht machen, weil sie auch auf diesen kosten sitzen bleiben werden.
–
mich würde dann aber doch mal interessieren, wie so ein brief von “der mafia” aussieht.
ja, Anonymous war ich.
einzutragen.
hab vergessen meinen namen
au! ferig mit “v”..
naja, bin nicht mehr ganz so munter..
Ich hatte heute auf mein Auto auf einem Privatparkplatz mit Parkscheinautomat stehen – ohne Parkschein, weil der Automat erst um 9.ooh einschaltet, ich aber bereits um 8.ooh parkte. Ich fand dann einen nette Zettel unter dem Scheibenwischer mit der Drohung, sollte man mich noch einmal “registrieren”, werde man mich kostenpflichtig abschleppen lassen. Darf man das? Eine Bekannte hatte einen Parkschein, allerdings abgelaufen, und bekam den gleichen Zettel… Wo finde ich etwas zur Rechtslage?
Karin
@ Karin
Sie sollten sich über diese “Drohung” keine weiteren Gedanken machen. Eine Antwort kann ich Ihnen aber nicht geben, ohne zu wissen, was alles auf dem Automaten oder in der Parkordnung etc. steht.
Irgendwie macht es keinen Sinn, wenn ein Private Parkplatzbetreiber seinen Parkplatz ständig offen lässt, aber erst ab 9 Uhr kassiert.
Gruß
MCNeubert
Guten Abend – und vielen Dank für den Kommentar. Auf der Parkuhr steht lediglich die Zeit, in der Parken gebührenpflichtig ist (9.00 – 18.00h). Vor und nach dieser Zeiten ist die Parkuhr gesperrt. Auf drei Schildern steht als Text: “Privatparkplatz. Parken nur mit gültigem Parkschein. Nicht Berechtigte werden gebührenpflichtig abgeschleppt.” Der Parkplatz ist zu jeder Zeit frei zugänglich. Sonstige Parkordnung gibt es nicht.
Darf bei ungültigem bzw. nicht vorhandenen Parkschein hier abgeschleppt werden?
Viele Grüße aus der Pfalz
Karin
Ja hii, also ich bin mittlerweile auch bei der 100€ Verwahnung mit Rechtsanwaltkosten angelangt. TATZEIT: irgendwann im Sept.2005.
Ich habe bis jetzt alles restlos ignoriert.
Was mich jedoch von anfang an prinzipiell verwunderte, da ich mit einem Vespa Roller irgendwo für 5 min in der Neustadt parkte habe ich das schreiben bekommen?!
Also wenn mir mal bitte irgendjemand erklären könnte, wo am roller ich einen Parkschein hinter die Windschutzscheibe legen könnte, wäre ic schon einmal sehr dankbar, genausowie über Tipps zum weiteren Verhalten meinesrseits gegenüber Louis&Abzocke Gbr
Mfg.Rexo
Am Wochenende war ich mit Freunden mal wieder in der Neustadt, natürlich vorsorglich ohne PKW. An Kathys Garage mussten wir einem einfahrenden VW-Transporter ausweichen, wobei der Fahrer mir irgendwie nicht ganz unbekannt vorkam. So konnte ich meinen Freunden zeigen, dass Dresden noch mehr als Frauenkirche, Dynamo und Elefantenbabys zu bieten hat.
Wir hatten das unverschämte Glück, die Performance eines jungen Aktionsphotographen life zu erleben.
Die Reaktionen des jungen Publikums zeigten, dass derartige Aktionskunst im eher rückwärtsgewandten Dresden noch nicht von allen verstanden wird. Eine junge Dame fauchte: “Oje, jetzt photografiert der oooch noch. Der hat Glück, dass das nich mei Audoo ist, dem würd isch poor off de Fresse hauun.”
Der junge Künstler hatte gerade einen dunkelblauen BMW abgelichtet, da kamen ein paar junge Männer und stiegen in ein benachbartes, nicht ganz so teures Auto.
Unser Künstler hatte dieses benachbarte nicht ganz so teure Auto noch nicht beachtet geschweige denn begutachtet, da wollten diese Kunstbanausen schon wieder abhauen. Doch geistesgegenwärtig schwenkte er sein Arbeitsgerät, und richtete es auf das flüchtende Objekt, so dass es den Insassen nicht mehr gelang, die Rücklichter rechtzeitig auszuschalten.
Hat jemand schon ähnliche Beobachtungen gemacht oder wurde ebenso einfach mal auf Verdacht von hinten photografiert?
Ansonsten, dieser Arbeitseinsatz fast rund um die Uhr, und gerade jetzt bei dem Wetter nötigt schon Respekt ab. Man möchte schon aus Mitleid paar Münzen werfen.
Besucher
Ich denke das diese “Künstler” und dieses Geschäftsverhalten auch für Medien wie RTL Explosiv interessant wären. Was meint Ihr?
Gruß
Visitor
Mit Interesse habe ich die Kommentare in diesem Forum verfolgt, da ich seit Dez. 2005 auch betroffen bin. Das “Vergehen”: Überziehen der Parkzeit mit Forderung eines pauschalen Schadenersatzes von 40€. Ich legte Widerspruch ein – ohne Antwort. Inzwischen bekam ich auch Post vom Rechtsanwalt des P.L. mit Kostenforderung zzgl. Verwaltungskosten, Mahn- u. Geschäftsgebühren. Daraufhin habe ich auf den unbeantworteten Einspruch hingewiesen. Laut Anwalt des P.L. soll ich nun den Schriftverkehr nochmals zusenden.
Jetzt frage ich in die Runde, wo das noch hinführen kann oder sollte man gar nicht mehr antworten? Gruß Alex
Antworten bringt nichts und lohnt nicht die Mühe – einfach alles gut lesen – nur wenn doch ein Mahnbescheid oder eine Klage kommen sollte, muss reagiert werden – aber das ist ja noch nicht vorgekommen.
@ Alex
Schade um´s Papier, die armen Bäume.
Hallo!
Ist ja voll interessant was man hier so lesen kann.
MICH HATS AUCH ERWISCHT!!!
Ich als (Ex-)Sachse dachte fahr doch mal wieder nach Dresden, aber was ich da erlebte ist ja irre.
Ich bin am 4.1.2006 mit meiner Freundin in Dresden gewesen und hatte ein Hotelzimmer im “Backstage”. Währenddessen ich beim Einchecken im Hotel war mußte meine Freundin kurz auf den Parkplatz ausweichen, da in der Prießnitzstraße keine Möglichkeit war, zu halten. Sie saß also im Auto und wartete, bis ich den Zimmer- und den Tiefgaragenschlüssel vom Hotel hatte.Das waren höchstens 5 MINUTEN!!!! Plötzlich stand jemand vor ihr und fotografierte sie. Nach der Aufforderung des Herrn verließ sie sofort den Parkplatz. Jetzt kommts: heute 3 Monate später bekommen wir einen Strafzettel über 40 Euro!!! Echt voll der Hammer!!!!
Sollen wir wirklich zahlen?????
Habe heute mit dem Hotel telefoniert. Sie kennen die Situation und werden uns eine Bestätigung schicken. Aber ich glaube, da meine Freundin im Auto saß und wahrscheinlich mitfotografiert wurde, ist bei uns der “Fahrer-Beweis” gegeben. Könnt ihr uns helfen?? Danke.
aktuelles aus der DNN vom 4.4.2006
http://www.dnn-online.de/dnn-heute/61680.html
CITY NEWS DRESDEN
Kralle gegen säumige Parker
Wenn Leute ihr Auto auf einen Privatparkplatz stellen, ohne dafür die Gebühr zu zahlen – was tun? Ludwig G. (33), Geschäftsführer der “Parker Louis” GbR, nimmt so einen Fall selbst in die Hand. Voller Tatendrang legte der Parkplatz-Betreiber vor drei Jahren dem Renault von Manuela B. eine Wegfahrsperre in Form einer Parkkralle an. Er nahm das gute Stück erst wieder ab, als die 24-Jährige das “erhöhte Nutzungsentgelt” von 40 Euro bezahlte. Vor Ort, bar auf die Hand. Wegen des Vorfalls musste sich Ludwig G. gestern vor dem Amtsgericht verantworten. Juristen nennen so ein Verhalten Nötigung.
Manuela B. erklärte, sie habe ihr Auto auf dem “Parker Louis”-Platz abgestellt, ohne ein Ticket aus dem Automaten zu ziehen. Dann sei sie mit ihrem Freund in eine Bar gegangen. Als das Paar zurückkehrte, sei eine Parkkralle an einem Rad des Wagens angebracht gewesen. “An der Frontscheibe klemmte ein Zettel mit der Telefonnummer von Ludwig G.” Sie rief an, der Parkplatz-Betreiber sei gekommen – und habe 40 Euro gefordert. “So viel hatte ich nicht einstecken. Als ich eine Überweisung anbot, winkte er ab.” Um mobil zu bleiben, habe ihr Freund die 40 Euro von einem Geldautomaten in der Nähe abgehoben und Ludwig G. auf die Hand ausgezahlt.
Wenig später flatterte Manuela B. auch noch eine Zahlungsaufforderung von “Parker Louis” ins Haus – in Höhe von 40 Euro. Daraufhin wurde es ihr zu bunt und sie ging zur Polizei. “Da ist uns ein peinlicher EDV-Fehler unterlaufen”, entschuldigte sich Ludwig G. bei der Zeugin. Auf den eigentlichen Vorwurf der Nötigung gingen weder er noch sein Rechtsanwalt Tom Hillig ein.
Richter Hans-Joachim Hlavka folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 50 Euro. “Sie haben nicht einmal die Polizei gerufen, die die Situation hätte klären müssen. Stattdessen versuchen Sie, das Recht selbst in die Hand zu nehmen, wozu Sie nicht befugt sind”, begründete Hlavka das Urteil. “Was wollen Sie außerdem machen, wenn Sie an einen Parker geraten, der Ihr Vorgehen nicht hinnimmt, sondern Krawall schlägt? Ihre Eigeninitiative artet aus”, sagte der Richter dem Angeklagten.
Der ADAC Sachsen hat die Parker Louis GbR seit längerem auf dem Kieker – der Verdacht: Abzocke. Die Parktarife würden zwar deutlich unter den Gebühren auf städtischen Stellplätzen liegen, jedoch fordere “Parker Louis” drastische “erhöhte Nutzungsentgelte” von Autofahrern, deren Parkschein abgelaufen ist. Rechtsanwälte wie Nikolaus Köhler-Trotzki oder Endrik Wilhelm berichten von mehreren “Parker-Louis-Vorgängen”, die auf ihren Tischen liegen würden.
Das Parkplatzunternehmen betreibt mittlerweile vier Parkplätze in Dresdens Neustadt – zwei in der Louisenstraße, jeweils einen in der Prießnitzstraße und an der Ecke Bautzner/ Pulsnitzer Straße.
Diana Kirsch
Seit meinem letzten Eintrag und der letzten Zahlungsaufforderung der Kanzlei i. H. v. ca. 110,00 € ist KEIN weiteres Schreiben und auch KEINE weitere Reaktion der Kanzlei erfolgt. Auch die angedrohten Maßnahmen sind nicht in die Realität umgesetzt wurden.
Dementsprechend: reines Einschütterungsgehabe
Daher: NICHT ZAHLEN!!!
Ganz nach dem Motto: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird!
Hallo allerseits,
bei mir gibt es nichts neues (seit dem Beitrag vom 07.01.2006)zu berichten – PL und die Anwälte schweigen. Damit dürfte die Sache erledigt sein. Was lehrt uns das? Nicht einschüchtern lassen und nicht zahlen!
Mit freundlichen Grüßen
Terra Zulu
Hallo @all,
ist ja wirklich interessant zu lesen wieviel “Opfer” der PL es gibt *g*.
Ich habe heute auch ein Schreiben von dieser dubiosen Anwaltskanzlei Holzhauser & Partner bekommen mit Aktenzeichen und den hier schon erwähnten Drohungen. Ich muß schon sagen, ich hatte schon mit dem einen oder anderen Anwalt zu tun, aber bisher haben sich seriöse Anwälte immer die Zeit genommen ihre Schreiben eigenhändig zu unterschreiben.
Für mich ist eins ganz klar: Von mir sehen die keinen roten Heller.
Gruß Mauze
Möchte mich heute ebenfalls als Betroffene einreihen. Habe im Dez. 2005
in DD – Neustadt geparkt ohne zu zahlen. Hatte den Automaten gar nicht
gesehen, auch nicht erwartet (denn hatte in vergangenen Jahren schon
öfter dort gestanden) und war überrascht über die Zahlungsaufforderung
an der Windschutzscheibe über 40,00 € oder das Angebot zur Zahlung von
24,50 € innerhalb von 3 Tagen. Hab mich anschließend bei unserem Ordnungsamt erkundigt, ob eine solche Gebühr gerechtfertigt
wäre und zur Antwort erhalten, dass diese Zahlungsaufforderung von
Privat und ohne Unterschrift keine Rechtsgültigkeit hätte, diese dürften
nur Ordnungsämter ausstellen. Gleichzeitig verfolge ich seit dem Euer Forum und habe weder gezahlt noch geantwortet. Habe in Folge dann auch 2 Mahnungen von PL und heute nun das Schreiben von Holzhauser & Partner mit der Zahlungsaufforderung von 100,44 € erhalten. Werde auch
stillschweigend abwarten und schauen, was passiert. Sollte es tatsächlich
noch weitergehen, werde ich meine Rechtsschutzversichertung bemühen. Gruss – Silvia
Ich bin auch ein Opfer dieser kriminellen Bande. Die 40 € sind mir Wurscht , die zahle ich aus der Portokasse. Aber wie oben schon einer geschrieben hat, sollte man mal die Medien einschalten ( RTL etc. ). Das wäre ein Fressen für die!
Bei mir war es so , daß ich den Platz befahren habe , um mein Auto zu entladen. Es stand dann für maximal 5 Minuten dort , mit offener Heckklappe (!) , während ich meine Ladung in einen Keller getragen habe. Der Herr Kontrolleur schlich die ganze Zeit über den Platz. Er hat dann wohl nur auf den richtigen Moment gewartet um unbemerkt ein Foto zu machen. Alte Stasischule sage ich nur.
Egal , mir ist die Zeit und meine Nerven zu kostbar um mich mit dieser Bande rumzuärgern. Aber ich werde mal ein paar Tips weiterleiten. Für einen Einsatz mit der versteckten Kamera oder etwas in der Art, würde ich glatt weg nochmal 40 € zahlen.
TIP für alle Besucher von Titty Twister etc. Ab 19 Uhr kann man kostenlos an der Bautzner Strasse parken. Man muss dieser Stasibande ja nicht noch das Geld in den Rachen werfen.
Es grüßt der Rudi!
ein freund meiner tochter hat auch schon solche diversen “schriftsätze” dieser netten firma erhalten. ich habe mich darüber bisher nur königlich amüsiert, denn mit welcher dreistigkeit die betreiber dort versuchen, kohle einzutreiben, ist schon bemerkenswert. dies hat auch schon zu einem gerichtsverfahren geführt, wonach hr. grau wegen nötigung sein urteil beim amtsrichter abholen durfte. da ja beide betreiber in der nähe der parkplätze wohnen, lohnt sich vielleicht mal das abklappern der umliegenden wohnhäuser und nachschau an den klingelbrettern. man wird sicher fündig. da auf einen groben klotz ein grober keil gehört, habe ich den herrschaften einen geharnischten brief geschrieben, dessen inhalt ich hier nicht wiedergeben kann, da dies der zensur zum opfer fallen würde (die von mir verwandten formulieren grenzen nämlich schon an beleidigung). mal sehen, ob sie weiter streit suchen wollen. ansonsten kann nur jedem geraten werden, die schreiben der firma in den rundordner (papierkorb) zu schmeißen u. erst auf einen gerichtlichen mahnbescheid zu antworten. alles andere ist schon gesagt worden. übrigens kann man die betreiber auch kräftig ärgern. auf den ppl fahren, nichts bezahlen und einen kumpel, freund oder verwandten (ist immer gut wegen des zeugnisverweigerungsrechts) das auto abholen lassen. dann beginnt das lustige spiel mit den bösartigen schreiben. denn vertragspartner wird ja nur derjenige, der den ppl. befährt und solange von diesem ablauf (also das befahren des ppl.) keine beweiskräftige fotoaufnahme existiert, ist die betreiberfirma die dumme. denn der abholer ist nicht zwangsläufig der vertragspartner der firma. sollte der “nette” betreiber dann wieder zum mittel der parkkralle greifen, freut sich der amtsrichter. wie gesagt, lohnt sich aber nur, wenn man sowas aus spass an der freude betreiben will und solchen ganoven das handwerk legen will.
auf gar keinen fall solltet ihr euch von solchen schreiben einschüchtern lassen, denn diese sind das papier nicht wert, auf denen sie verfasst sind.
mfg ich
Parker Louis II – Pfunds Molkerei – Parkplatz!
Ich denke es ist sinnvoll, andere Maßnahmen zu ergreifen. Ich empfehle Schreiben an das Gewerbeaufsichtsamt, an die Touristenzentrale der Stadt Dresden…
Habe noch was gefunden:
Parker Louis GbR – ein Parkplatzbetreiber mit rabiaten Methoden
Die Nachtschwärmer im Kneipen- und Theaterviertel der Dresdner Neustadt haben derzeit mit zwei Parkplätzen besonders zu kämpfen. Der Betreiber ist derselbe – die Parker Louis GbR.
Mit Einfahrt auf das jeweils schrankenlose Parkplatzgelände erklärt sich der Fahrer mit der Parkordnung einverstanden, die ihm verheißt, 40 EUR Strafe zahlen zu müssen, wenn er dort ohne gültigen Parkschein parkt. So weit, so korrekt! Die Parksünderfahndung und das Eintreiben der Strafe freilich gerät dem Betreiber ziemlich aus dem Ruder. So werden Halter festgestellter Fahrzeuge angeschrieben, deren Parkzeit selbst nach dem Inhalt der schriftlichen Zahlungsaufforderung noch gar nicht abgelaufen war. Es wird ihnen mit „strafrechtlichen Schritten wegen Hausfriedensbruchs und Erschleichen von Leistungen“ gedroht, obwohl zur fraglichen Zeit ja nicht der Halter, sondern allenfalls der Fahrer Vertragspartei eines Parkplatzbenutzungsvertrages geworden sein kann. Man beschwört bei Nichtzahlung erhebliche Kosten herauf, behauptet „gerichtsverwertbare fotografische und terminliche“ Beweise und droht gar mit einem SCHUFA-Eintrag. Die Zahlungsaufforderung sieht einem offiziellen Schreiben der Stadtverwaltung täuschend ähnlich („Parken in der Landeshauptstadt Dresden“) – wohl in Kenntnis der potentiellen Erfolglosigkeit, sich gegen kommunale Knöllchen zu wehren. Was ist dran, was ist zu tun?
Grundsätzlich hat der Parkplatzbetreiber das Recht, Parkgebühren in beliebiger Höhe zu verlangen, sofern er sie dem Nutzer deutlich erkennbar offeriert und dieser mit dem Lösen des Parkscheins einwilligt bzw. das Angebot annimmt. Gleiches gilt für die „Vertragsstrafe“ von 40 EUR. Auch diese ist dem Grunde nach nicht zu beanstanden. Der Betreiber hat nur übersehen, wem und womit er droht!
Natürlich kann nur der in Anspruch genommen werden, der den Parkplatz befahren hat – also nicht der Halter, sondern immer nur der Fahrer zur fraglichen Zeit. Angeschrieben wird jedoch stets der Halter, dessen Inanspruchnahme schon an der fehlenden Nachweisbarkeit seines Parkverstoßes scheitert.
Auch die Drohungen mit Strafanzeigen wegen diverser Delikte gehen aus demselben Grunde fehl. Hinzu kommt, dass inhaltlich weder ein Hausfriedensbruch vorliegt, noch ein Erschleichen von Leistungen. Für einen Hausfriedensbruch fehlt es bereits am „widerrechtlichen Eindringen“ bzw. einer Aufforderung, sich zu entfernen. Im Gegenteil, der Betreiber will gerade, dass man seinen Parkplatz befährt und dass man – bei längerem Verweilen – entsprechend nachlöst. Das Erschleichen von Leistungen scheitert schließlich daran, dass die Benutzung eines privatrechtlich betriebenen Parkplatzes ohne Parkschein oder ohne gültigen Parkschein nach herrschender Rechtssprechung keinen unerlaubten „Zutritt zu einer Einrichtung“ im Sinne des § 265a StGB darstellt. Hinzu kommt, dass auch der Nachweis vorsätzlichen Handelns nicht gelingen dürfte, der allein eine Strafbarkeit nach sich zöge (Detailinformationen: RA Klein, Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht, Tel. 0351-8071890, klein@kwbws.de).
http://www.kwbws.de/index.php?id=92
Ach ja: Die Anwaltskammer könnte sich doch mal mit den Freunden von Prof. http://www.holzhauser.de befassen… Der ist Honorarprofessor an der
an der Fachhochschule Heidelberg. Vielleicht sollte man dort mal nachfragen, ob man ihm lieber die Honorarprofessur aberkennt…
@ich
Ich kann Ihre Wut gut verstehen, ich habe im Guten versucht, den Betreibern zu erklären, dass Sie es auch im eigenen Interesse dabei belassen sollten, sich mit den 2 Euro für kanpp über zwei Stunden zufrieden zu geben. Kein Schaden= kein Schadensersatz. Wie oft hat gerade die Hoffnung auf das schnellere Geld zu Insolvenzen geführt. Inzwischen haben die Betreiber tatsächlich keine Aufwendungen gescheut, um die Adresse des Halters zu ermitteln, zuzüglich Anwaltschreiben usw. Dieses Verlustgeschäft hat die PL nun selbst zu verantworten. Gedeckt wird es durch die anderen behaupteten 50 % Kunden, die sofort zahlen, ohne dass wirkliche Kosten entstehen, außer natürlich die Fangprämie für “Jay Dee”. Diese Rechnung geht solange gewinnbringend auf, wie genug Leute Letzteres tun. Angeblich wollte sich Herr Grau nur “Respekt” verschaffen. Wäre mal ein Vorschlag für das Unwort des Jahres, wenn man sich ansieht, womit heutzutage junge Leute glauben, sich “Respekt” verschaffen zu müssen.
Dennoch: Ich halte nichts von Drohungen und Beleidigungen o.ä. gegen die Privatpersonen Heusel und Grau. Die wollen Geld verdienen, wie alle anderen auch. Sie wollen manchmal zu viel, das ist bei jungen Leuten meist so. Sie werden an die Grenzen des Rechtsstaates stoßen (bzw. sind es schon), an den ich den Glauben noch nicht aufgegeben habe. Und hoffentlich werden sie daraus lernen.
Also einfach weiter friedlich nicht zahlen und nicht antworten, es sei denn über den Anwalt
mfg Rolo
@rolo
Ich find’ Deinen Hinweis, dass persönliche Drohungen, Beleidigungen u. Ä. gegen die Betreiber unterlassen werden sollten, sehr gut und wichtig. Ich plädiere auch für die Trennung zwischen Betreiber und Privatperson.
Schmunzeln musste ich bei dem Satz: “Sie wollen manchmal zu viel, das ist bei j u n g e n Leuten meist so …” Herr Heusel ist 45 Jahre alt … Aber das nur so nebenbei
Schönen Tag noch,
Michaela
@Michaela
Das Alter von Herrn Heusel kannte ich nicht, pardon und danke für den Hinweis. Aber ich gehe davon aus, dass man besonders in diesem Alter gerne jünger geschätzt wird.
Und aus Fehlern lernen kann und sollte man in jedem Alter
Einen schönen Tag noch
rolo
@rolo
Oh Schreck, falls er hier mitliest, ist er jetzt bestimmt glatt aus seinem Bürostuhl gefallen …
Übrigens, “Michaela” ist nur mein Spitzname, den ich von Freunden verpasst bekommen habe. Ich verrate lieber nicht, wer ich bin
Hallo Parksündergemeinde!
Hab jetzt allerhand gelesen… aber eine Frage wurde noch nicht beantwortet (oder ich habs überlesen):
Wie ist es mit Halten (und nicht Parken) ohne Schein. Will heißen, bin mit nem bekannten auf den Parkplatz Pfundsmolkerei gefahren, habe in einem Nachbarhaus fix was abgegeben und bin zurück zum Auto (Bekannter hat dort gewartet). Dann haben wir uns jeweils ne Zigarette angebrannt. 2 Minuten später tauchte der Fotofritze auf, knipste das Auto und meinen Bekannten, der neben dem Auto stand. Auf den Hinweis, wir hätten nur gehalten und nicht geparkt und ausdrücklicher Erwähnung, dass das Auto nicht abgeschlossen ist, reagierte er nicht weiter. Also … Ziggis aus und weg während er noch seinen Schriebs ausfüllte.
Halten ist doch auch ohne Parkschein erlaubt oder?
Wegen den Fotos: Er hätte den Fahrer des Autos also genau beim Befahren des Parkplatzes ablichten müssen oder!? Wer beim Verlassen gefahren ist, ist egal!? Hab ich das richtig verstanden?
Hallo “Parksünder-Gemeinde”
habe um die weihnachtlichen Feiertage 2005 rum meinen Schwiegereltern unsere schöne Neustadt zeigen wollen.. haben bei PL geparkt, weil ich dort schon öfter gestanden habe, allerdings ohne jemals von der Parkordnung Kenntnis genommen zu haben.
Im Dezember letzten Jahres war auf jeden Fall alles verschneit, und es war wirklich von einer Parkordnung nix zu sehen. Sonst war ich meist in den Abendstunden da, aber zu dem Zeitpunkt war es taghell..
Jedenfalls hatten wir an beiden Autos besagten Zettel vorgefunden, nachdem wir geschätzte 3 Minuten zu spät an den Fahrzeugen waren.
Besagter roter T4 stand auch da, habe ihn anfangs kaum wahr genommen, bei der Rückkehr zum Auto hab ich allerdings den “lauernden” Fahrer gesehen.. Ebenso habe ich kein Schild bezüglich “Videoüberwachung” o.ä. gesehen, was ja das Photographieren erlauben würde.. na ja.
Seither habe ich (meine Eltern) glaube um die 3-4 Briefe von PL bekommen, gestern kam der Brief vom “Anwalt”. Meine Eltern (Halter) sind nun reichlich nervös, ich bleib dabei: nich melden, nich zahlen!
Ich Danke euch, mir das Gefühl der Sicherheit zu geben, dass WIR im Recht sind!
Gruß,
André
Hallo Ihr Sünder
,
nachdem ich Anfang April mein Auto an eine Person verliehen hatte, die ich hier nicht weiter benennen möchte, bekam ich heute nun die Zahungsaufforderung. Die besagte Person parkte an jenem Abend in der Prießnitzstraße 9 in 01099 Dresden (von PL auch “Tatort” genannt *grööööhl*) und überzog die bezahlte Parkzeit lediglich um einige Minuten.
Da ich sehr vergesslich bin, werde ich mich selbstverständlich nicht mehr daran erinnern, wem ich meinen Wagen an dem besagten Abend geliehen hatte. Diese Tatsache werde ich den Typen von PL mal in einem kleinen Briefchen darlegen. Ob die das überhaupt lesen? Ich glaube es ist egal ob man was schreibt oder nicht?! Ich finde diesen Blog hier genial, weiter so!
Gruß, Mischa
@ Parksünder (267)
Besser wäre gewesen, dem Typ die Kamera wegzunehmen und dort die Fotos zu löschen. Dann den Akku raus und ihm die Kamera wiedergeben und mit besten Wünschen sowie dem Akku in der Tasche davonfahren.
Sein Gesicht – eine schöne Vorstellung…
Gruß, Mischa
Hallo alle zusammen!
Auch mich hats erwischt. Dazu kurz eine Erklärung:
Das Auto, welches ich täglich nutze, gehört meinem Großvater und läuft auf seinen Namen. Vor ca. 2 Jahren hatte ich mit PL GbR bereits zu tun, habe aber schön brav die 40,- € gezahlt. Habe mir einfach gedacht “Pech gehabt – ein privater Anbieter darf das”. Gerade aus diesem Grund habe ich seitdem stets darauf geachtet ein gültiges Ticket zu holen und pünktlich zum Auto zurückzukehren.
Vor ein paar Tagen erhielt mein Großvater, zu meiner Überraschung, eine Zahlungsaufforderung von der uns allen bekannten GbR. Zu meiner Überraschung, weil auf meiner Windschutzscheibe kein Schreiben zu finden war von PL.
Dank meiner kleinen “Unordnungsschwäche im Auto” hatte ich glücklicherweise den richtigen, gültigen Parkschein noch im Auto. Ich kann also nachweisen, dass ich einen gültigen und SICHTBAR ausgelegten Parkschein besaß/besitze!!! Jetzt stellt sich mir die Frage, ob der Frührentner mit dem Fotoapparat schon zu blind ist auf Grund seines Alters, oder ob er mutwillig meinen Parkschein nicht gesehen haben will?!? Für mich ist es eine bodenlose Frechheit und ich werde den Teufel tun zu zahlen! Jetzt noch ein-zwei Fragen:
1. Ich möchte PL bekannt geben, dass ich nicht zahlen werde – auf welchem Weg? Post an die Adresse mit Postfach, oder Fax (wobei ich nirgends eine Faxnummer finden kann –> kann mir die jemand geben?)
2. Gebe ich an, dass ich der Fahrer bin u mein Großvater der Halter? Denn wo soll sonst das jetzt noch vorhandene gültige Parkticket kommen… Oder schreibe ich vertretungsweise für meinen Großvater, der angibt nicht der Fahrer gewesen zu sein, aber auch weiß, dass er den Fahrer nicht nennen muss, aber auch das gültige Parkticket erhalten hat? Wie mache ich das am besten?
3. Übernimmt solche “Dinge” jede Verkehrsrechtschutzvers.? Ich habe eine, aber nicht beim ADAC. Diese Vers. ist mit dem 1. Juni 2006 in Kraft getreten. Das Schreiben von PL trägt das Datum 06.06.2006. Die mir vorgeworfene “Tat” geschah am 25.03.2006. Welches Datum ist jetzt maßgebend für die Versicherung, ob sie diesen Fall übernehmen? Ich werde morgen auch noch selbst dort anrufen, bin aber jetzt sehr neugierig…
Ich finde es einfach unverständlich und unlogisch für etwas, wie Strafe, Schadenersatz oder wie auch immer es genannt wird, aufzukommen, wenn es gar keinen Grund gibt! Ich hatte schön brav mein Ticket gezogen und bezahlt und keine Sekunde zu lang geparkt! Wofür bitteschön Schadenersatz???
Hallo an alle,
ich fahre ein Motorrad und habe auf besagtem Parkplatz gestanden und brav meine Gebühren bezahlt, aber natürlich aus verständlichen Gründen den Parkschein nicht am Fahrzeug (wo ihn jeder entfernen kann, da logischerweise kein abgeschlossener Fahrerraum) angebracht, sondern eingesteckt. Natürlich hatte ich danach eine Bußgeldaufforderung am Motorrad. Also habe ich ein Faxschreiben aufgesetzt, das gültige Ticket sowie einen Nachweis, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Motorrad handelt an den Betreiber gesendet. Dieser hat das Schreiben nicht anerkannt und mir vorgeworfen, das Ticket eines anderen Halters verwendet zu haben und mir eine erneute Zahlungsaufforderung zukommen lassen.
Werde jetzt erstmal mit nicht antworten versuchen, die Sache auf sich beruhen zu lassen und hoffen, dass es kein Verfahren gibt.
Darf die Deutsche Bahn Strafzettel verteilen und für das unberechtigte Parken auf einem DB Grunsstück (z.B. BHF Neustadt Dresden) 20€ einfordern?
erst mal danke für die aufschlussreichen Hinweise. Ich habe zwar nicht alle Beiträge gelesen, aber was mir passiert ist, ist vorallem moralisch recht interessant: An den besagten Parkplatz auf der Prießnitzstraße grenzt ein Wohn- und Geschäftsgrundstück, zu dem es keine andere Zufahrt, als über den Parkplatz gibt. Ich habe mir also erlaubt, den Parkplatz zu befahren, um Baumaterial für eine Freundin, die gerade da einzieht, aus meinem Auto auszuladen. In der Annahme, dass ich ja nur ‘zum Entladen halte’ – und der Vorgang dauerte etwa 3 Minuten – zog ich natürlich keinen Parkschein. Daraufhin stürzte sich ein Paparazzi auf mich und fotografierte mich und mein Auto mehrfach. Auch erklärte er mir, dass es ihn ‘net interessiere’, ob ich halte, oder parke. Ich bat ihn das Fotografieren zu unterlassen (Recht am eigenen Bild) und sich auszuweisen. Beides verweigerte er, was mich veranlasste, die Polizei zu rufen – die jedoch nach einem kurzen Gespräch schulterzuckend wieder verschwand. Während der ganzen Diskussion hatte ich das Vergnügen den Geschäftsführer der GbR, dessen Anwalt und den kamerabewaffneten Wachhund kennen zu lernen …. und das alles, wegen ein paar Brettern!
Ich werde nicht zahlen, soviel steht fest, schließlich gibt es kein Bild, das mich am Steuer zeigt.
Gern würde ich mehr tun, um zu verhindern, dass meine Stadt von einer solchen Mafia in Besitz genommen wird.
am 16.05.2006 um 13:19 Uhr.
Dies war unser erster Besuch in der sehr schönen Stadt Dresden. wir sind mit drei Leuten, davon zwei Schwerbinderte auf den Parkplatz Prießnitzerstr. 9 gefahren. Beim einfahren auf diesen Parkplatz konnten wir nicht erkennen, dass dies ein privater Parkplatz sein soll. Er sah genauso aus, wie der, wir in der Nähe der Frauenkirche geparkt hatten. das heist keine Schranke, kein Parkwächter und der Parkautomat sah von weitem auch gleich aus. Da wir wie immer, unseren blauen Schwerbehinderten Ausweis am Auto sichtbar angebracht hatten, sind wir erst gar nicht zu dem Parkautomaten gegangen. ( Dieser Ausweis berechtigt kostenloses Parken auf allen Parkplätzen, sogar im Ausland )
Nachdem wir weggefahren waren, und auf einem deutlich ausgewiesenem Privatparkplatz noch einmal gehalten hatten, viel uns die Verwarnung mit den 40 € erst auf. Wir waren wie vor den Kopf geschlagen. Wir hatte so schöne Stunden in Dresden verbracht, und nun dies zum Abschluss. Wie kann ich als Fremder und Schwerbehinderter bei diesem Parkplatz erkennen, ob dies ein Privatparkplatz ist? Wir sind uns keiner Schuld bewusst. So etwas ist uns auch in ganz Deutschland noch nicht passiert. Ich hatte diesen Leuten innerhalb von 3 Tagen ein Fax gesendet, und den Fall erklärt. Heute bekam ich wieder eine Aufforderung die 40 € zu bezahlen. Ich werde nicht bezahlen. Da ich aus Mainz am Rhein komme, wäre es nett, wenn mir jemand sagen kann, wo dieser Parkplatz als Privatparkplatz ausgeschildert ist. In diesem Forum kann ich nur lesen, dass dies nur am Parkautomat beschrieben wurde. Und den haben wir ja aus bekannten Gründen nicht in Anspruch genommen. Was kann ich in diesem Falle tun?
Hallo zusammen!
Es ist erstaunlich welch glänzenden Ruf sich die PL “erarbeitet” hat! Diesen Ruf unterstützdend möchte ich meinen Beitrag ebenfalls preisgeben. Meine heutige Mittagspause verbrachte ich in einem Restaurant auf der Louisenstraße. Nebenbei erwähnt liegt das Büro in welchem ich arbeite circa 8 Minuten vom besagten Parkplatz entfernt. Gerade zu viel um zu Fuß zu gehen… Von unseren knapp 70 Mitarbeitern sind den wenigsten die Machenschaften der PL bekannt.-Eben gerade aus diesem Grunde habe ich für meine einstündige Pause am Parkautomaten nicht nur schön brav für eine Stunde bezahlt, sondern vorsichtshalber noch mal 50 Cent draufgelegt und ein Ticket für zwei! Stunden gezogen. Das war um 13:13 Uhr und das Ticket reichte bis 15:13 Uhr. Als ich meine Pause beendete und in mein Auto stieg bemerkte ich, dass auch ich nun überflüssiger Weise endlich mit solch einem “Strafzettelchen” bedient wurde. Ausstellzeit des Strafzettels war 13:42 Uhr… Etwas verduzt über die scheinbar immer amüsantere Vorgehensweise habe ich umgehend ein Fax an die auf dem Zettel stehende Fax-Nr. gesandt.-Die auf dem Schein genannte Telefonnummer ist ja schon mal sehr hilfreich, da man lediglich mit einem Anrufbeantworter verbunden wird. Ich habe in diesem Faxschreiben in Erwartung auf baldige Stellungnahme ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich ordnungsgemäß ein Ticket im Wagen angebracht habe und im Falle einer Aufrechterhaltung der Forderung bzw. in dem Fall, dass sich bis morgen keiner von PL dazu rückäußert umgehend Anzeige erstatten werde. Und genau das werde ich in diesem Falle auch tun. Hinzu kommt, dass dieses Scheinchen unter meinem Scheibenwischer derart feinfühlig angebracht wurde, dass dieser Scheibenwischer beschädigt wurde. Das hat mir noch das restliche Stück Sättigkeit auf diese Aktion von PL gegeben. Wir werden sehen was passiert, ich halte Euch auf dem Laufenden!
Man darf sich über die Art und Weise der Geschäftstätigkeit der PL gar nicht allzu sehr den Kopf zerbrechen.-Wie schon von einigen von Euch geschrieben: … auf Tickets prinzipiell nicht reagieren!!!->Auch wenn man PL gegenüber am liebsten einige Takte verlieren möchte. Eine absolute Frechheit ist es allerdings schon, dass PL Automaten aufstellt, die kein Geld wechseln können; man in Folge dessen in den anliegenden Kneipen Geld wechseln geht, um den Automaten dementsprechend füttern zu können und mit dem endlich gelösten Parkschein wiederkommt und in dem Moment schon einen Strafzettel verordnet bekommen hat, also mit PL-Worten eine “Tat” begangen hat. Oder ein anderer Oberhammer ist, wenn nunmehr schon Strafzettel ausgestellt werden, obwohl ein gültiger Parkschein vorliegt.-An der Stelle wird es definitiv kriminell.-Da ist wohl eine Anzeige nur angebracht! Wenn dann noch Schäden am Eigentum zu finden sind – wie ich auch schon von mehreren Seiten gehört habe – dann sollte man in aller Härte gegen die PL vorgehen. Die gesamten Machenschaften dieser Truppe gehen einfach entschieden zu weit; so viel ist klar! Vielleicht sollte man den Kerlen auf gleichem Weg begegnen und auf eben diesem Level antworten… Was war da noch mit Schadenersatz?—> Ah ja richtig,… auf den unbefestigten, völlig verdreckten Parkplätzen, die viel mehr wilden Müllablagerungsplätzen ähneln, kann man sich sehr sehr schnell Schäden am Auto zuziehen, denn zerschmetterte Glasflaschen oder andere Bruchgegenstände oder auch die tiefen Löcher auf diesen Ackern machen ein Befahren nicht nur zum echten Abenteuer sondern zum regelrechten Hindernissparcours. Oder betrachten wir die Unfallgefahr an der Person selbst, wenn man unumgänglicher Weise über diese vorbildlich hergerichteten, gepflegten Plätze läuft?! Im Übrigen gilt ein Verweis des Betreibers von wegen “Haftung übernimmt der Fahrzeughalter selbst, usw.” nicht. Nach dem Gesetz haftet schön feste die PL!!! Lasst Euch von diesen Verbrechern nix gefallen, denn wie u. a. hier zu lesen ist, gibt´s genug Wege einer Zahlung zu entkommen, so dass die Euch letzten Endes einfach mal gar nix können…
hallo liebe sündergemeinde, zuerst mal möchte ich meiner freude ausdruck verleihen, dass es so ein forum gibt, auch gut zu wissen, dass es viele leidensgenossen/innen gibt. und was diese firmen betrifft: wahnsinn, was in unserem rechtsstaat alles möglich ist. anyway…
mein fall liegt ein wenig anders, ich bin nicht aus dresden, sondern aus dem schönen bayern, und da anscheinend die nette firma, die sich die mühe gemacht hat, mir einen zettel unter den wischer zu klemmen, noch nicht so bekannt ist, habe ich auch nichts weiter im internet über sie gefunden ausser ihre wenig aussagekräftige website http://www.kneuer.de. (parken ist unser geschäft!!!!!!!!!!!!!!haha)
ich hatte an einem sonntag vormittag am bahnhof was zu erledigen (mittelgroßer bahnhof, alles bahngelände, nur etwa 10 kurzzeitparkplätze mit parkautomat, die natürlich alle belegt waren). in direkter nachbarschaft des bahnhofs ist ein gebäude der deutschen post mit parkplätzen im zufahrtsbereich, die für geschäftskunden gedacht sind (also am sonntag frei sind). ich also dort geparkt, kurz 10min in den bahnhof gegangen, zeitung gekauft und zurückgegangen, und dort sehe ich dann einen rentner, der gerade um mein auto rumgeschlichen ist und sich gleich zur flucht aufmachte, als er mich gesehen hatte. und da klebte ein zettel am auto, es handelte sich um ein ganz normales überweisungsformular, vorgedruckt mit kneuer gebäudemanagement im empfängerfeld und deren KN und BLZ, Betrag ist 10,00 euro (ich weiss schon, ein schnäppchen im vergleich zu dresdner verhältnissen) und im verwendungszweck steht “widerrechtliches parken”. ich schaue mich um und sehe papierplakate (!!!) neben den parkplätzen hängen, auf denen steht “parken verboten. privatgelände der deutschen post” oder so ähnlich. ich bin erstmal heim und habe mich beim ordnungsamt und der polizei erkundigt, beide haben geraten zu zahlen, da ansonsten eine privatklage und folgekosten drohen würden. ok dachte ich mir, 10 euro sind kein drama und ich hatte ja auch die papierschilder übersehen (!!!), zahle ich eben. doch dann bin ich stutzig geworden, weil das privatrechliche knöllchen weder eine unterschrift trägt (nur so eine art kürzel neben dem unterschriftsfeld) noch irgendeine nummer, die eine überweisung zuordn
ungsbar macht. mein kennzeichen steht dann unter “noch verwendungszweck”
ausserdem ist noch ein zettel (vordruck) drangeheftet, auf dem steht “sie haben keinen parkschein gelöst. wir fordern sie deshalb auf, die erhöhte parkgebühr von 10 euro mit beiliegendem zahlschein innerhalb von 8 tagen auf das konto…zu überweisen. ihr kennzeichen ist registriert. sollten sie erneut ohne gültigen parkschein parken, wird ihr fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt. sollte die zahlung ausbleiben, werden ggf. rechtliche schritte eingeleitet.
parkautomaten konnte ich dort nirgends sehen, sonst hätte ich ja gerne gezahlt. ausserdem handelt es sich dort lediglich um 2 stellplätze, da wird wohl keiner einen automaten aufstellen.
auf der homepage dieser dubiosen firma steht unter geschäftspartnern die deutsche post.
so, meine frage: auf welcher rechtsgrundlage handelt diese firma, bzw. kann mir einfach irgendeine firma einen solchen wildweststrafzettel verpassen? ich möchte mich ungern übers ohr hauen lassen. noch fehlt mir jegliches unrechtsbewusstsein und ich bin der meinung, man will da nur abzocken. sollte es rechtens sein, würde ich natürlich den betrag bezahlen.
hat noch jemand mit dieser firma erfahrungen gemacht?
ich würde mich über antworten sehr freuen, ich habe keinen rechtsschutz und würde ungern wegen so einem blödsinn zum rechtsanwalt gehen…
Hi, bei uns war es so: wir haben hinter der PfundsMolkerei auf einem Parker Louis Parkplatz den PKW geparkt. Ich wollte nur kurz etwas wegbringen, stieg also aus dem Auto (Beifahrer). Kind blieb im Auto. Mann ging zum Automat und wollte Ticket lösen. (50 cent). Die Münze nahm der Automat nicht an, da wir aber wirklich nur kurz halten wollten, sah er auch gar nicht ein, dort für 1 Euro ein Ticket zu kaufen. Die Konsequenz: er und Auto wurden von einem uniformierten Paparrazi fotografiert. Auf eine längere Diskussion hin, zog der PL ab. Wir haben nichts in die Hand bekommen o.ä. Mann hat nach der Diskussion doch noch einen Parkschein für 1 Euro gezogen, obwohl ich schon in Sichtweite erschien.
Auf dem Parkschein steht übrigens 17:45 Uhr bis 18:45 Gültigkeit und auf dem Gebührenbescheid 17.30 Uhr Kontrolltermin.
Ich bin der Meinung, wenn man Strafgeld verlangt, muss man auch dafür sorgen, dass die Automaten einwandfrei funktionieren. – Überwacht wird man ja offensichtlich, dann könnten die sich auch gleich um die Automaten kümmern. Also Verbesserungsvorschläge habe ich, aber keine Idee wir uns gegen die jetzt offenen und natürlich bis 17.07. zu bezahlenden 40 Euro wehren sollen. Kann mir jemand helfen?
@ich und er
Empfehlung
Nicht zahlen, nicht antworten…ignorieren, auch wenn die Post den Aufdruck “Letzte Mahnung” enthält, von Moskau Inkasso oder vom Anwalt H. von der Augsburger Straße 1 kommt.
Bis jetzt ist nach meiner Kenntnis in keinem der hier genannten Fälle, die ja teilweise schon mehrere Jahre alt sind, mehr, z. B. ein gerichtlicher Mahnbescheid o.ä. gekommen. Auf Verständnis oder gar Einsicht seitens der Betreiber dürfen Sie nicht hoffen. Die Herren H+G werden immer auf ihre fragwürdige Regelung verweisen, dass Sie bzw. Ihr Mann sich mit Einfahrt durch das Tor mit der Parkordnung einverstanden erklärt haben, auch wenn Sie diese vorher unmöglich studieren konnten. Für alle Fälle (auch unwahrscheinliche)würde ich aber den Parkschein gut aufheben.
Mfg Besucher
heute ist es endlich soweit gewesen, ich erhielt ein netten brief von der
Parker Louis GbR….hatt ich schon ganz vergessen
darin stand, das ich doch endlich die 40 € zahlen sollte, wie bei allen anderen auch.
Was ich schlimm finde is die Sache, das NACHTS um 00:12 ein alter Opa darauf wartet und mich armen Mönchengladbacher abzufetten, es war mitten in der Woche und ZWEI Autos standen da…ZWEI!!!
Wat soll das??? Wen habe ich mit meinem Auto geschädigt. Bei uns ist es möglich ab 18.00 Uhr kostenlos auf allen Parkplätzen zu parken.
Und wir haben sogar noch die Möglichkeit gegen mittag von 01.00 bis 03.00
kostenlos zu parken.
Wenn die netten Betreiber ihr Geld wollen sollen sie es sich persönlich bei mir abholen, von mir aus auch mit INKASSO MOSKAU oder sonstigen angsteinflößenden Gestalten.
Ich werde nix zahlen, alles Ignorieren und wenn es doch weiter gehen sollte muss ich mir wohl einen Anwalt nehmen, is der eigentlich teuer?
Hab auch keine Rechtschutz-Versicherung…
Würde H+G gern mal persönlich sprechen und kennen lernen.
hier stand auch noch was interessantes:
http://www.dnn.de/dnn-heute/61680.html
haben wir da wirklich noch zu befürchten?
fast jeder rät mir ich solle zahlen, aber so richtig lust hab ich keine…
@reese
nein, nicht zahlen! Solange es kein Foto gibt, dass dich eindeutig als den Fahrer identifiziert, haben diese Leute, selbst wenn es zu einem Verfahren kommen sollte, keine Handhabe gegen dich. Es haftet der Verursacher, nicht der Halter des Fahrzeuges – und wer gefahren ist, musst du doch nicht wissen.
Mir, als Dresdnerin, ist die ganze Sache sehr peinlich unseren Gästen gegenüber und ich würde dich sehr bitten, unsere ‘Erziehungsmaßnahmen’ zu unterstützen.
jut danke,
macht ja nix, ich war ja früher selber mal dresdner
Liebe Parkplatzsünder!
Nachdem ich nun von mehreren Seiten gewarnt worden bin als Neustäterin auf diesen beiden Parkplätzen zu parken, in diesem Forum so umfangreich über die Machenschaften von Parker Louis gelesen habe, sich das zudem alles als wirklich krasses Beispiel von Abzocke anhört – habe ich (als Freie Autorin) dem MDR Sachsenspiegel dieses Thema vorgeschlagen. Die Sache muss noch öffentlicher werden als sie es bisher schon ist. Dazu braucht man natürlich “Betroffene”. Die Frage ist ob sich der ein oder andere vorstellen könnte seine Erfahrungen mit Parker Louis in einem Fernsehinterview darzustellen.
Schön wäre ein Vermerk in diesem Forum.
@ sylvia
Es gab schon mal Anfang 2005 einen Beitrag des MDR zu diesem Thema: http://lawblog.mcneubert.de/2005/02/02/mdr-berichtet-uber-thema-aus-dem-blog/
Aber vielleicht schaffst Du es ja, dieses Thema nochmal anzubringen.
Hallo MC Neubert
Wenn es genügend “Betroffene” gibt, sollte das nicht das Problem sein. Könnte mir sogar vorstellen mit versteckter Kamera einen Versuch zu machen und den wilden Knipser zu erwischen.
Die einzige möglichkeit solchen Leuten auf den Schlips zu tretten ist Aufklärung.
Bei Bizz – einer TV Show auf mitlerweile Kabel 1 – gibts es eine Rubrik die “Fass ohne Boden” heist.
Näheres:
hier ein Auszug:
Fass ohne Boden: Der Preis, den keiner haben will
Wenn Unternehmer abkassieren, aber keine Ware liefern, wenn Politiker öffentliche Mittel verschwenden oder sich gar bestechen lassen, wenn findige Geschäftemacher im Internet ahnungslosen Surfern hohe Rechnungen schicken und sich hinter dem Kleingedruckten ihrer allgemeinen Geschäftsverbindungen verstecken, dann ziehen die Reporter los, mit dem blauen BIZZ-Fass im Gepäck. Es ist der Preis für miese Betrüger und gemeine Abzocker. Kein Wunder, dass ihn niemand haben will. Doch die BIZZ-Reporter sind hartnäckig und finden selbst untergetauchte Bösewichte, um ihnen vor laufender Kamera das Fass ohne Boden zu überreichen.
Quelle: http://www.kabeleins.de/doku_reportage/bizz/themen/05659/
Wenn sich ein paar nette, schriftgewannte Betroffene (also nicht ich
) bei Bizz melden. Das Problem schildern und auf die 101.000 google Suchergebnisse zur Parker Louis GbR hinweisen ist es mit Sicherheit nicht unmöglich Andreas Heusel und Ludwig Grau zu einem Fass ohne Boden zu verhelfen…
mfg
interessierter Beobachter
p.s.: wenn ich mal nach Dresden komme werde ich ein Foto von besagten Fahrad-/Mercedesfahrer machen
Die Idee mit Bizz ist nicht schlecht – allerdings hatten wir da auch in sachen simsen. de noch keine Erfolg – aber versuchen kann man es ja mal.
Und lasst mir bloß die Finger von den armen Aufpassern und “Fotografen” – die machen sich noch in die Hose – insbesondere der mit dem roten VW- Bus, wenn’s den noch gibt.
ab und zu fibnden sich auch mal ein paar leute, die den ganzen aufwand nicht scheuen u. den beiden herren heusel und grau auf die finger klopfen.
so bin ich heute auf einen artikel in einer dresdner tageszeitung aufmerksam geworden.
die beiden herren stehen nämlich wieder mal vor dem amtsrichter als angeklagte. diesmal geht es schon um einen verbrechenstatbestand und dies ist wirklich erstaunlich bei unseren deutschen justizverhältnissen. so nun zur sache: ein 58-jähriger ravensburger hatte geparkt, ticket gezogen und dann folgte die übliche pl-masche. nach dem dritten brief (also der mit 40,- eu , 70,- eu inkassogebühr und drohung mit anzeige u. schufa…) wurde es dem mann zu bunt und er schritt zum anwalt, mit dessen hilfe er eine anzeige wegen erpressung (also verbrechen) erstattete. es fand sich dann tatsächl. ein staatsanwalt, welcher diese sache dann auch hauptverhandlungswürdig fand (das ist wirkl. erstaunlich) und die beiden anklagte. beide machen in der hauptverhandlung von ihrem aussageverweigerungsrecht gebrauch, nur hr. heusel hat sich in einer verhandlungspause (also außerhalb des protokolls) zumindest für die journalistin hörbar jammervoll geäußert “wie viele falsche rechnungen verschickt die telekom? verklagt die jemand?” und der anwalt der beiden (hr. könig) hat dann in der verhandlung eingeräumt, dass der betroffene möglicherweise ein ticket hatte, aber dies nicht sichtbar im pkw ablegte u. dies ja den verstoß gegen die parkordnung darstellt. mit dieser variante kam man allerdings erst raus, als der betroffene nach dem dritten drohschreiben selbst einen anwalt einschaltete. gestern kam es noch zum keinem urteilsspruch, der prozess wird fortgesetzt. also leute, man merkt, nicht alles gefallen lassen und solchen brüdern immer kräftig auf die pfoten dreschen. über die rolle des rechtsanwalts der beiden lasse ich mich zunächst nicht aus, habe aber eine meinung dazu. mfg ich
hier der Text des Artikels:
Sächsische Zeitung – Mittwoch, 19. Juli 2006
Parken mit Nachspiel
Von Alexander Schneider
Es begann mit einem nicht bezahlten Knöllchen, nun droht den Betreibern von privaten Neustadt-Parkplätzen die Keule der Strafjustiz. Andreas H. (37) und Ludwig R. (33) müssen sich seit gestern am Amtsgericht Dresden wegen versuchter Erpressung verantworten. Glaubt man ihren erregten Anwälten Klaus Koenig und Martin Wißmann, ist die Anklage „lumpig“ und ohne Beispiel.
Dresden-Besucher Rudolf B., ein Lehrer aus Bayern, hatte im Mai 2005 auf dem Platz an der Prießnitzstraße ein Parkschein gelöst und in sein Ford Cabrio gelegt. Als er zurückkam, hing ein Knöllchen am Scheibenwischer: Der verdutzte Lehrer sollte 24,50 Euro zahlen.
Da eine telefonische Beschwerde ausdrücklich nicht erwünscht war, schrieb er dem Unternehmen sofort und fügte eine Kopie des Parkscheins bei – nichts passierte. Dafür erhielt B. zwei weitere Zahlungsaufforderungen, nun über 40 Euro. Außerdem wurde ihm bis August mit 70 Euro Inkasso-Gebühren, einer Anzeige wegen Leistungserschleichung, mit Schufa-Eintrag und der Information seines Arbeitgebers gedroht – B. ging zum Anwalt: „Ich fühlte mich unter Druck gesetzt.“
Gestern sagte der Lehrer, er könne nicht ausschließen, dass sein Parkschein aus Versehen umgedreht hinter der Autoscheibe lag. „Vielleicht drehte er sich um, als ich die Tür zumachte?“ Auch in diesem Fall – das ist in den Geschäftsbedingungen geregelt – muss er mit einem Knöllchen rechnen. Doch das erfuhr der Lehrer erst lange nach der dritten Mahnung. Das Gericht muss einen weiteren Zeugen hören – der Prozess wird fortgesetzt.
Habe mich lange Zeit nicht gemeldet aber nach heutigem Artikel in der Zeitung musste ich mal wieder schauen. Es ist fast ein Jahr her seit dem letzten Kontakt mit meinen Freunden von PL. Heute bin ich mir sicher das richtige getan zu haben. Nicht zahlen!!!! Leere Drohungen und ich hoffe bei dem jetzigen Prozess bekommt dieser Verein ein ordentlichen Schlag mit. Übrigens trotz meiner Absicht diese Truppe zu verklagen, mein Rechtsbeistand nahm mir den “Affen von der Schulter”. Es war gut so. Ignoriert diese Truppe.
Norbert
hallo,
ich habe auch eine lustige geschichte zu dem parkplatzbetreiber problem. ich habe ende mai auf dem parkplatz louisenstraße 63 geparkt. ohne parkschein. nach einer stunde kam ich zurück und habe einen netten zettel am scheibenwischer gehabt über den zahlbetrag von 24,50 bzw. 40 euro. ich habe mir den überweisungsträger angesehen und hab da mit erstaunen festgestellt das der kontrolleur zu blöd war mein nummernschild richtig aufzuschreiben. er hat statt einer 29 eine 26 auf den überweisungszettel geschrieben. ich hab mich natürlich gefreut und habe nicht gezahlt. gestern (18.07.2006) habe ich eine zahlungsaufforderung in höhe von 40 euro im briefkasten gehabt. heute habe ich per fax einspruch gegen die zahlungsauffoderung eingelegt mit allen kopien. straffzettel, fahrezugschein usw. bin jetzt mal gespannt was draus wird. was meint ihr wenn keine einsicht vom betreiber zu erwarten ist einen rechtsanwalt einschalten??? bin für antworten dankbar!!!
mfg stephan
Nach Interpretation der Anwälte PL verpflichtet jeder Verstoß gegen die Parkordnung zur Zahlung von 40 € Schadensersatz, unabhängig davon, ob überhaupt ein Schaden eingetreten ist. Also wird man aus meiner Sicht im Prozess nicht an der Frage der Wirksamkeit der Parkordnung als AGB nach BGB §§305ff. vorbeikommen, auch wenn es im Strafprozess eigentlich “nur” um Erpressung geht. Dem “kleinen Gutachten” von Herrn Neubert in diesem Forum aus dem vergangenen Jahr zufolge, bestehen doch gute Chancen, insbesondere die Pauschalersatzregelung zu kippen. Ist dazu ein gesondertes Verfahren notwendig?
Mfg besucher
Sächsische Zeitung – Mittwoch, 2. August 2006
Park-Prozess verschoben
Von Alexander Schneider
Mit den Worten „Das Verfahren ist ausgesetzt“ beendete gestern Nachmittag Richterin Annette Dönch den Prozess gegen Andreas H. (37) und Ludwig R. (33), die beiden Betreiber von vier Privatparkplätzen in der Neustadt. Sie müssen sich wegen versuchter Erpressung am Amtsgericht Dresden verantworten (die SZ berichtete).
Ein Kunde hatte sich bedroht gefühlt, weil das Unternehmen der Angeklagten ihm mehrere, zum Teil gepfefferte Zahlungsaufforderungen zuschickte, jedoch nicht auf die Beschwerde gegen ein Knöllchen reagiert hatte. Der Dresden-Tourist Rudolf B. aus Bayern parkte seinen Ford im Mai 2005 auf dem Privatgrund an der Prießnitzstraße. Da erhielt er ein Knöllchen, angeblich lag der Parkschein falsch herum hinter die Scheibe, und sollte zunächst 24,50 Euro, dann bis zu 110 Euro Strafe zahlen. Der Lehrer zeigte zwar seinen Parkschein, doch die Angeklagten hätten darauf nicht reagiert – also erstattete er Anzeige.
Gestern sollte – auf Drängen der Verteidigung – ein Mitarbeiter der Park-Firma aussagen. Doch der Zeuge erschien nicht. Richterin Dönch blies das Verfahren ab. Im Oktober soll der Prozess ganz neu aufgerollt werden.
Danke fuer diesen Blog.
Habe Mitte Juni das 1. (und letzt Mal) bei Parker Luis auf Luisenstr. geparkt, kein – Kleingeld –> zur Kneipe Geld wechseln –> nach 3 min zurueck –> Ticket gezogen und dachte alles OK, da nix an Scheibenwischer klemmte und ich nur so kurz weg war.
Erhielt aber natuerlich das obligator. 40 € -Ticket und wollte schon Bitt-brief schreiben, dann gegoogelt und Blog entdeckt, jetzt schreib ich lieber diesen kurzen Beitrag hier und fuehl mich besser.
Sagt mal, gibts denn überhaupt schon ein einziges Verfahren, welches von den PL’s angezettelt wurde? Oder durchgezogene Inkassofälle?
Mir kommt es so vor als enden alle Fälle an der 100,-Euro stelle.Bezahlt ihr dann doch alle? Oder verlieren sich die Androhungen dann doch, weil es denen dann zu teuer wird?
Und wie es eigentlich mit dem Fall “Halten”? Hab nicht den ganzen Blog gelesen, aber zumindest noch keine Aussage rechtlicherseits dazu gefunden…
Also?!?
@ Jung
Es ist wohl tatsächlich so, dass irgendwann immer aufgegeben wird – Klagen oder Mahnbescheide sind mir bislang zumindest noch nicht bekannt.
Ob jemand nur kurz anhält oder parkt dürfte auf dem privaten Parkplatz keinen Unterschied machen – wer den Parkplatz befährt schließt zumindest konkludent einen Nutzungsvertrag ab – hier besteht nur die Frage, ob die AGB’s beim “Halten” wirksam einbezogen wurden, weil man diese vielleicht beim Einfahren nicht gesehen hat und während des Haltens auch nicht sieht.
es ist schon so: zwischen Halten und Parken macht man da keinen Unterschied. Ich hatte ja nur gehalten – zum “be- und entladen”, und ich wurde trotzdem fotografiert (s. weiter oben). Von der Polizei, die ich daraufhin holte, wurde ich belehrt, dass auf diesem Platz die StVO nicht gilt – weil kein öffentlicher Verkehrsraum, sondern privat.
Allerdings habe ich bis heute keine Rechnung bekommen. Vielleicht war ich ja zu streitbar, weil ich gleich die Polizei gerufen habe
Ich bin auch Opfer dueser Herren geworden, obwohl ich das Auto nicht abgestellt habe. Meine Erfahrung abwarten und nur auf den letzten Brief reagieren. Ich warte heute noch auf meinen Mahnbescheid. Es passiert nichts nur keine Angst und gute Nerven.
So lautet ein Beschluss des Landgerichts Dresden: Zwar kommt eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungseinlegungsfrist nicht wegen der unterbliebenen (qualifizierten) Belehrung in Betract. Jedoch hat derAntragsteller durch die Verlage der eidesstattlichen Vericherung des Zeugen glaubhaft gemacht, dass er am 06.06.2005, mithin noch vor Ablauf der Berufungsfrist, seinen Verteidiger befragt hat, ob das Urteil trotz des erklärten Rechtsmittelverzichts noch angreifbar sei, was dieser verneinte. Diese Rechtsauskunft war objektive nicht korrekt, denn der Rechtsmittelverzicht war aufgrund der unterbliebenen qulifizierten Belehrung unwirksam. Diese annahme liegt nahe, das der Antragsteller bei Kenntnis dieser Unwirksamkeit am 06.06.2005 die umgehende Einlegung einer Berufung veranlasst hätte. Von einem mangelnden Verschulden des Angeklagten an der fristversäumung kann daher ausgegangen werden.
Wie kann man den Anwalt in Haftung nehmen für den Schäden, den er den Antragssteller verursacht hat??
Bekam von einem Dresdner Freund den Artikel “Parken mit Nachspiel” , Autor: Alexander Schneider, einer mir unbekannte Dresdner Zeitung mit Datum 19.Juli 2006 zugeschickt.
Auch ich bin Leidtragender dieser Praktiken und hatte diverse Dispute mit dem “Tunichtgut”-Fotografen (Ende November/Dezember 2004)
Zahlte einmal den Betrag 24,50 und bei einer weiteren Forderung übergab ich die Angelegenheit dann hier einem Erfurter Rechtsanwaltsbüro, die bis heute ruht.
Bin gern bereit als Zeuge aufzutreten , bzw. meinen RA zu bitten, die Angelegenheit auch in Dresden zu vertreten bzw. weiterzuleiten.
Der Stadt Dresden wird mit diesen Praktiken ein moralisch sehr großer Schaden zugefügt und es wird Zeit diesen Anonymus das “Handwerk” zu legen.
Hubertus Richter
Parkzeit überschritten – Zettel am Scheibenwischer.
Habe wie folgt reagiert:
Sehr geehrter Herr Heusel, sehr geehrter Herr Grau,
von meinen Fahrer wurde mir gerade Ihre „Forderung nach pauschaliertem Schadenersatz lt. Parkordnung“ vom 21.08.06 übergeben.
Es handelt sich hierbei um eine geringfügige Parkzeitüberschreitung, die aber durch die zugeparkte Ein- und Ausfahrt Ihres Parkplatzes entstand. Dies hätte auch Ihrem Mitarbeiter auffallen müssen. Er hätte im Sinne Ihrer Kunden auch besser daran getan, sich um das Freiräumen der Ausfahrt zu kümmern. Mein Fahrer hat, nachdem er den Zustand fotografisch dokumentiert hat, den Fahrer ausfindig gemacht und ihn aufgefordert Ihre Ein- und Ausfahrt zu beräumen.
Sie werden verstehen, dass weder mein Fahrer noch ich, unter diesen Umständen, bereit sind Schadenersatz zu leisten.
Abschließen und Vorsorglich noch der Hinweis, dass ich als Halter des Fahrzeuges nicht auf Ihrem Grundstück geparkt habe.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx
Liebe Fragesteller,
als eine von 6 Dresdner ADAC-Vertragsanwälten empfehle ich:
Ignorieren Sie einfach alle Schreiben.
Es kann Ihnen absolut nichts passieren, solange Sie sich nicht als Fahrer zu erkennen geben.
Die alles entscheidende Rechtsfrage heißt nämlich: “Mit WEM haben die Parkplatzbetreiber einen Vertrag?” Das ist nicht der Halter, sondern der Fahrer. Wenn die Parkplatzbetreiber den Fahrer nicht kennen, können sie auch niemanden mit Erfolg verklagen. Und vor allem tun sie das auch nicht. Es gibt in den von den ADAC-Anwälten beratenen Mandanten KEINEN EINZIGEN FALL, DER VOR GERICHT GEGANGEN IST.
Mein nachdrücklicher Rat also: Tun Sie gar nichts, heften Sie die Schreiben alle ab, gelesen oder ungelesen. Jeder Brief, der zu den Umständen des “Parkverstoßes” Stellung nimmt und natürlich erst recht auch jede Zahlung ist ein schwerwiegender Fehler, der dazu führt, dass Sie zahlen müssen, weil dann klar wird, dass SIE der Vertragspartner sind.
Rufen Sie auch gerne die ADAC-Anwälte an: Mitglieder werden kostenlos beraten.
Dr. Cordula Heß, Rechtsanwältin, Loschwitzer Str. 32, 01309 Dresden,
0351/318890
Hallo!
War gestern (25.9.06) in der Scheune und hab auf diesem Parkplatz geparkt. Scheinbar ist mein Parkschein beim Zuschlagen der Tür runtergefallen, auf jeden Fall hatte ich auch einen dieser linken Zahlungsaufforderungen hinterm Scheibenwischer. Soweit, so gut – das gleiche Probleme hatte Vanessa (weiter oben) auch, nur dass ich auf eben jener Telfonnummer angerufen habe (nach Angabe der wichtigsten Daten wurde das Telefonat automatisch beendet!!!), ohne vorher diesen Blog zu lesen…d.h. diese GbR weiß nun, an wen sie sich konkret zu wenden hat.
Sollte ich genauso verfahren und nicht auf etwaige Schreiben antworten, da ich ja im Besitz des Parkscheins bin, oder sollte ich doch eventuell einen Anwalt einschalten?
@ melchi
Nich anrufen, nicht antworten – alles aufheben! Alles weiter ist schon mehrfach geschrieben worden.
Hi Parksündergemeinde, hab heut auch den 100€ Wisch der RA- Kanzlei bekommen. Meine Frau hat im April auf einem PL-Parkplatz parken wollen, und eigentlich nur ein paar Schriftstücke bei nem Bekannten abgeben. Just in dem Moment als sie das Auto abstellt und sie austeigen will, bekommt sie nen Anruf. Als nach zwei!!!!!!!!! Minuten das Gespräch beendet war und sie den Parkschein holen will, steht schon der Lakai von PL vor ihr und hängt ihr in ihrem Beisein das Strafticket ans Auto, obwohl er sie von Anfang an hat sehen müssen, auch das sie grad erst da reingefahren ist. Auf Anraten unseres (auch schon PL Geschädigten) Bekannten haben wir bis jetzt die Füße still gehalten und alle Schreiben ignoriert. Jetzt wollte eigentlich doch nen bitterbösen Brief schreiben, aber nachdem ich hier jetzt so ziemlich alle Komentare durch hab, hab ich mir gedacht das ist die Mühe nicht wert. Ich werd mir mal den Rat von Frau RA Dr. Hess annehmen, und mich beraten lassen. Glücklicherweise bin ich ADAC-Mitglied. Also, vielen Dank für die zahlreichen Tipps beste Grüße
Ich muss sagen, ich bin erstaunt, dass diese PL-Masche immernoch läuft..
Das muss sich doch nun schon fast in ganz Dresden und Umgebung herumgesprochen haben..
zu “melchi” wollt wollt ich noch sagen:
Du brauchst dir meines erachten nach keine sorgen machen.
Ich hatte damals sogar einen Brief!! geschrieben mit allen Daten.
War beim Anwalt, habe nicht bezahlt und lebe immernoch!!
Das war vor über zwei Jahren!! Wer sagt denn, das du das Telefonat wirklich geführt hast??
Die können nichts!! selbst wenn die mit Schufa und Anwalt drohen.
Die Masche läuft schon (wie man an den Beiträgen entnehmen kann) sehr lange..
Wer zahlt, der zahlt; wer nicht, der nicht -> und gut!!
Mein Sohn ist 6 Jahre und Halter eines Autos. Dieses Auto von meinem 6-jährigen Sohn parkte bei Parker Luis mit 10-minütiger Parküberschreitung. Laut Zivilgesetz ist mein Sohn nicht deliktfähig und nach Strafgesetz auch nicht straffähig. Mein Sohn war zum besagtem Termin nachweislich im Kindergarten. Es ist möglich das der verstorbene Erich Honecker, Weihnachtsmann oder ein Vetreter der russischen Rübenernte das Auto geparkt hat. Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts. Jetzt mal im ernst, es stimmt wirklich so wie es es geschrieben habe. Ganz schön lustig, bin mal gespannt wie sich der Parker Loius-Anwalt vor Gericht fühlt nachdem er mitbekommt, gegen wen er Verfahren anstrengt. Was sagt Ihr dsazu? Wie sollen wir uns verhalten? Bis jetzt ist erst ein Schreiben mit 40,- Euro eingetroffen. Mein Tipp am Pakerr-Louis: Schreibt am den Parlkkautomat hintter den 40,- Euro Schedenersatz mal 4 Nullen mehr dran, dann kann Euer Anwalt demjeniger welcher seine Parkzeit überschritten hat einen Deal anbieten: Tausch 10 Minuten Parken gegen Einfamilienhaus. Das lohnt sich doch., dann würde Parker Louis den Michael Schumacher, Gebrüder Aldi und Bill Gates allesamt in einem Monat finanaziell überholen.
heute morgen wurde dieser beitrag im rahmen eines beitrages über die ungewöhnliche preisstruktur des parkplatzbetriebers im tv gezeigt (rtl?) leider ohne angabe, um welche website es sich handelt.
Hallo,
der Bericht über parker louis wurde bei RTL ausgestrahlt. Aus rechtlichen Gründen durfte der Name der Firma aber leider nicht genannt werden. Dennoch gibt es Reaktionen.
Hallo,
heute habe ich auch einen Brief von PL erhalten. nach immerhin zwei Monaten. Ich hatte keinen Schein am Fahrzeug und ich hatte sogar einen Parkschein gelöst.
Moin
Kleiner hinweis der fuzi darf euch nicht fotografieren( Google”recht am eigenen bild)auf sofortiges löschen bestehen. notfals mit blau grünen männchen nachhelfen und anzeigen
zu Lustig:
wäre ja schön, wenn es so einfach wäre, ist es aber nicht. Beim “Recht am eigenen Bild” geht es wohl vor allem um die Veröffentlichung der Bilder – und das tun diese Leute wohl nicht. Ich hatte damals aus dem gleichen Grund gleich die Polizei gerufen. Die eierten ein bisschen herum, meinten aber letztendlich, dass man sich ja auf einem Privatgrundstück befinde und das Fotografieren gefallen lassen müsse … aber eigentlich tut das auch nichts zur Sache.
Waren die beamten aber schlecht informiert. oder hatten keine lust!
andere frage ,da es sich angeblich um studenten handelt, geben die zwei auch ihre “Einkünftebeim bafögamt an ?
wie Studenten??? Doch nicht der Knabe mit dem Pferdeschwanz und der ewig löchrigen Hose, der sich im Ernstfall in seinen roten Bus verkriecht und nach seinem Herrchen schreit … ich kanns nicht glauben, dass unsere zukünftigen Akademiker sich für sowas hergeben könnten.
Es ist wahrscheinlich schon sehr oft gesagt worden: jeglicher Papierkrieg mit dieser Firma ist ökologisch nicht zu verantworten. Kein Wunder, denn die “Vorgangsbearbeitung” ist automatisiert:
http://www.devitco.de/?menu=ref&sub=entw
Bei mir liegt der Vorgang nun schon über ein Jahr zurück. Ich bekam trotz mehrfacher Einrede durch meinen Anwalt, u.a. auch der, dass der Halter nicht Fahrer war, mit den üblichen Zeitabständen die drei Drohbriefe und habe nicht gezahlt und das ist auch gut so. Der Fall ist für mich erledigt.
Ärgerlich und ehrverletzend war an der Sache nur der Vorwurf des Erschleichens von Leistungen trotz Zahlung und das Auftreten des Photo-Futzis. Leider habe ich mich dadurch zu schriftlichen Stellungnahmen provozieren lassen, die völlig unnötig waren.
Ich kann nur raten: Spart Euch das Papier! Die bluffen nur!
Zum Schluss noch ein Tip: Wenn Ihr in die Neustadt wollt, kommt, es sei denn, es geht wirklich nicht anders, lieber mit den Öffentlichen, die Straßen sind trotz allgemeiner Gebührenpflicht immer noch zugeparkt.
Mfg
Besucher
Für diesen umschriebenen Parkraum gibt es eine BGH-Entscheidung, die klar und unmissverständlich diesen Parkraum als öffentlichen Verkehrsraum betrachtet. In diesem Urteil wird zum Ausdruck gebracht, dass selbst das Aufstellen von Parkautomaten oder dass Parken gegen Entgeld den öffentlichen Charakter nicht aufhebt.
Somit greift die Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung sowie die örtlichen Verfügungen der Stadt Dresden.
Ich habe diese Entscheidung dem Ordnungsamt Dresden zugestellt mit der Bitte, im Rahmen der örtlich- und sachlichen Zuständigkeit tätig zu werden.
Ich soll übrigens auch 40 Euro bezahlen!!!!
Grüße aus NRW
Klaus Graef
Polizeihauptkommissar i. R.
Hallo Leute!
Wie sieht denn die Rechtslage aus, wenn man auf dem Weg zum Automaten von jm.angesprochen wird, der sich vor 5 min ein Ticket gekauft hat, dessen Verabredung jedoch geplatzt ist und er fragt, ob ich ihm sein Ticket abkaufe? Wollte nur ne Stunde parken und hab es ihm für einen € abgekauft, Folge: nettes Schreiben an der Windschutzsscheibe mit Schadenersatzforderung wegen übernommenem Ticket. ????
Eine bodenlose Frechheit!
@Was soll das denn
Willkommen im Club!
Zur Sache:
Man muss den Schein selbst gezogen haben. Das steht leider in der Parkordnung. Diese wurde bis jetzt leider noch keiner Inhaltskontrolle unterzogen.
Mein (nicht origineller) Tipp: Nicht aufregen, nicht telefonieren, nicht antworten, nicht zahlen
Mit besten Grüßen
Besucher (Nicht gezahlt und lebe immer noch)
Nikolaus Köhler-Totzki (ADAC-Vorsitzender und Verkehrsrechtsanwalt) sagte im Interview auf MDR 1 Radio Sachsen: Zahlen Sie nicht. Reagieren Sie nicht.
hallo leute
habe zwei tage vor weihnachten auch eine zahlungsaufforderung bekommen. 2 stunden a 40.00 euro also 80,00 euro . ich bin nur der fahrer. das auto läuft unter dem namen meines lebensgefährten. er war sehr sauer. aber ich werde nicht bezahlen.
warum stellen sich die leute die fotos und knöllchen verteilen und sowieso dort warten nicht gleich an die einfahrt und kassieren die parkgebühr, also scheint mir doch die ganze masche mit der beobachtung etwas dubios
wann läuft denn eigentlich das gerichtsverfahren gegen die zwei heinis weiter? habe nichts mehr davon gehört.
generell hat man aber gar kein problem, wenn der fahrer des autos nicht gleichzeitig der halter ist, oder sehe ich das falsch?
Hallo,
mein Freund hatte Anfang letzten Jahres auch bei denen geparkt und hat einen Parkschein geschenkt bekommen, der noch 2 stunden gültig war. Nach einer Stunde kam er wieder und hatte diese Zahlungsaufforderung am auto. Bis heute hat er alles ignoriert. Im letzten Schreiben konnten ihm die Herren nicht mal sein Vergehen betiteln (“Sonstiges”). Nach meiner Auffassung ist in der Parkordnung auch nicht genau gesagt, dass man sich keinen Parkschein schenken lassen darf. Da steht nur sinngemäß, dass ein Parschein “erworben” werden muß. Das schließt doch eine Schenkung nicht aus, oder? Auch über eine Gebundenheit steht da nichts. Wäre dann noch das “Erschleichen von Leistungen”. Soviel ich aber weiß, müssen dafür Sicherheitsvorkehrungen wie Schranke o.ä. umgangen werden. Ist dann wohl auch nicht der Fall.
Hallo, zu meinem Beitrag 318 nachfolgende Informationen.
Das Ordnungsamt der Stadt Dresden hat auf meine Anfrage geantwortet.
Danke an die Stadt Dresden.
Aus gewerberechtlicher Sicht ist der Betrieb dieser Parkfläche in der vorgegebenen Form nicht zu beanstanden. Die Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde wurde damit nicht beantwortet. Die Stadt Dresden betrachtet diesen Parkplatz aus gewerberechtlicher Sicht als einen auf privatrechtlicher Basis betriebenen Parkplatz. Danach greift das BGB und die Inanspruchnahme des Fahrers.
Die Frage bleibt jedoch erhalten, ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Es fehlt nach meiner Einschätzung an einer sauberen Zutrittskontrolle. Weiterhin gibt es keine Schranke, die den gewünschten Personenkreis einschränken kann. Diese Verkehrsfläche ist für Jedermann und ohne jegliche Einschränkung zugänglich. Sollte der öffentliche Verkehrsraum bejaht werden, wie der BGH in einem anderen Verfahren entschieden hat, kann Parker Louis keine Parkautomaten aufstellen. Dieses Recht steht der Stadt zu.
Grüße aus NRW
Klaus Graef
Hallo Herr Graef,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
In dem von Ihnen hier angeführte Urteil des BGH, Urteil v. 4.3.2004 – 4 StR 377/03 (StV 2004 S. 488) ging es um die Frage, ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum i.S.d. § § 315b StGB handelt. Dies ist auch bei den Parkplätzen der Parker Louis GbR der Fall, was aber nur strafrechtlicher Bedeutung ist.
Dies hat daher nichts damit zu tun, wer auf dem Parkplatz kassieren darf etc. Wäre ja noch schöner, wenn die Stadt auf privatem Grund kassieren dürfte und die Politessen hier auch noch abstrafen dürften.
Kritisch ist allenfalls die so bereitwillige Halterauskunft der Stadt DD zu betrachten – ob die Parker Louis tatsächlich ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft hat, darf zumindest bezweifelt werden.
Hallo Herr Neubert,
zu der von Ihnen angeführten Halterauskunft der Stadt Dresden gibt es eine Stellungnahme des sächsischen Datenschutzbeauftragten zu diesem Thema.
Ich kann Ihnen, falls nicht schon bekannt, die Bezugsquelle mitteilen.
Grüße aus NRW
Klaus Graef
@ Klaus Graef
Wenn Sie die Stellungnahme auf dem 12. Tätigkeitsbericht SächsDSB meinen, dort äußert sich der Datenschutzbeauftragte allerdings ziemlich eindeutig unter Punkt 9.1.3 (Halteranfragen privater Parkplatzbetreiber):
“Sowohl betroffene Bürger als auch eine Zulassungsbehörde wendeten sich im Berichtszeitraum mit der Frage an mich, ob die Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen einer Halterauskunft an private Parkplatzbetreiber zulässig ist.”
Und, was für ein Zufall, das nun Folgende kommt uns doch allen bekannt vor:
“In den mir vorgetragenen Fällen vermietete jeweils der private Parkplatzbetreiber zu einem bestimmten Tarif, dessen Inanspruchnahme durch das sichtbare Hinterlegen des gelösten Parkscheins signalisiert wird. Löst der Benutzer kein Ticket, wird gemäß den Nutzungsbedingungen ein erhöhtes Nutzungsgeld erhoben. Die Fahrzeuge, die ohne Parkschein auf dem Parkplatz abgestellt sind, werden fotografiert. Kommt der Benutzer der am Fahrzeug angebrachten Aufforderung zur Zahlung des erhöhten Nutzungsentgelts nicht nach, wendet sich der private Parkplatzbetreiber mit einer Halterfrage an die Zulassungsbehörde”.
Und nun folgt unmissverständlich:
“Ich habe die Zulässigkeit der Übermittlung von Halterdaten durch die Zulassungsbehörde an private Parkplatzbetreiber bejaht.
Familienname, Vorname, Ordens- und Künstlername sowie die Anschrift als Halterdaten sind gemäß § 39 Abs. 1 StVG durch die Zulassungsbehörde unter anderem dann zu übermitteln, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigt”…..
und nicht genug………………….
“Auch der (vertragliche) Anspruch des privaten Parkplatzbetreibers ist ein Rechtsanspruch, der im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr entstanden ist.”
Offenbar kommt man auf diesem Wege nicht gegen die Brüder an.
Interessant wäre allerdings die Wirksamkeit der AGB, insbesondere der Passage über die pauschale erhöhte Nutzungsgebühr = Schadensersatz.
In der Praxis gestattet die PL GbR nämlich keineswegs den Nachweis durch den Betroffenen, dass ein Schaden nicht oder in geringerem Maße entstanden ist. Dieser Verstoß müsste eigentlich zur Unwirksamkeit der Pauschalersatzregelung führen.
Gibt es denn keine Möglichkeit, diese Parkordnung mal ins Netz zu stellen?
Mfg Besucher
Beitrag zu Nr 328,
Hallo Herr Neubert,
das abkassieren auf privatem Besitz ist in NRW isr durchaus üblich.
Die Parkplätze z.B. von Aldi und Lidl ( privater Besitz ) werden durch die jeweilige Stadt / Kommune überwacht und bei einem Verstoß mit einem Bußgeld belegt. Diese Vorgehensweise ist sicherlich auch in anderen Bundesländern üblich.
Grüße aus NRW
Klaus Graef
Nachtrag zu Nr. 331,
die Fa. Plus ist in NRW das absolute Vorzeigemodell!!
Grüße aus NRW
Klaus Graef
Na ob eine Firma als Vorzeigemodell gewertet werden kann, wenn sie Politessen auf ihrem Parkplatz agieren lässt, wage ich zu bezweifeln. Ich würde dort nie wieder einkaufen, wenn ich auf einem Plus-Parkplatz ein Knöllchen bekommen würde.
Hallo Herr Neubert,
das Vorzeigemodell war als negatives Beispiel gemeint.
Leider ist diese Verfahrensweise in NRW möglich und wird auch so praktiziert.
Grüße aus NRW
Klaus Graef
Hallo Herr Graef,
dann hatte ich das falsch verstanden – Sorry!
Hallo zusammen,
Ich dachte immer das ich nie auf Betrüger reinfallen kann aber falsch gedacht. Jetzt zu meiner Geschichte es klingt zwar wie ein schlechter Film aber ist echt so passiert.
Ich fahre gestern abend in die Neustadt nach Dresden und finde mal wieder kein Parkplatz. Doch Plötzlich sehe ich den Parkplatz auf der Louisenstraße 32. Dachte ein 1 Euro wäre auch ok bevor ich jetzt noch ewig ein Kostenlosen suche. Also bin ich auf dem Parkplatz gefahren habe mich schon gewundert wieso da nur ein Auto steht. Bei den Einfahrt habe ich schon ein Vietnamesen am Automatem rumfummeln sehen. Ich habe mein Auto abgestellt und wollte mir ein Parkticket holen pötzlich war der Vietnamese weg. Habe Geld in den Automaten gesteckt 6 stückchen aber alle sind durchgefallen. Plötzlich kam aus der ecke der Vietnamese wieder und schüttelte mit dem Kopf. Ich dachte mir da wird das ding wohl Defekt sein. Also bin ich gegang habe ca 19 Uhr mein Auto verlassen. Bin ca 21 Uhr wieder gekommen und hatte so einen schön Zettel an der Scheibe. Das ich innerhalb von 3 Tage 24,50 Euro zahlen muß oder dann halt 40 Euro also das Überliche wie hier schon berichtet wurde. Und das beste das Knöllchen wurde 19:04 uhr ausgestellt also vier Minuten nach dem ich weg war. Habe ganz stark die vermutung das der Vietnamese da mit drin steckt. Und das beste als ich wieder kam ging der Automat wieder. Echt Krasse geschichte oder? Werde wohl heute das Geld zahlen oder was meint ihr? Habe echt kein lust auf den ganzen Streß.
@ Micha
NICHT ZAHLEN !!!
Alles weitere in den obigen Kommentaren – kurz zusammengefasst: Die werden Dir noch weiter mit Anwalt und Inkassobüro drohen – einfach nicht drauf reagieren.
Nur wenn eine Klage kommen sollte, muss reagiert werden – aber sowas ist nach meinem Wissen bislang noch nicht gekommen.
Hallo,
vielleicht ein kleiner Beitrag zum fotografieren.
Tauche den Begriff Weg gegen Parkplatz!!
BGH, Urt. v. 25. April 1995 – VI ZR 272/94
Leitsatz
Die Herstellung von Bildnissen einer Person, insbesondere die Filmaufzeichnung mittels einer Videokamera, kann auch in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen, etwa auf einem öffentlichen Weg, einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen, selbst wenn keine Verbreitungsabsicht besteht. Ob ein derartiger rechtswidriger Eingriff anzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer die (verfassungs-)rechtlich geschützten Positionen der Beteiligten berücksichtigenden Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden.
LG HH Az.: 324 O einstweilige Verfügung
LG HH Az.: 324 O einstweilige Verfügung
Die Parteien wohnen auf einander gegenüberliegenden, durch einen etwa 1,20 m breiten öffentlichen Zugangsweg getrennten Grundstücken. Das Anwesen der Kläger wird auf der dem Weg zugewandten Seite von einer Hecke begrenzt. Die Beklagte hat, nachdem vom Weg aus des öfteren Unrat auf ihr Grundstück geworfen worden war, auf ihrem Anwesen eine Videokamera installieren lassen, die einen Teil des Zugangsweges in seiner gesamten Breite umfaßt. Die Beklagte nimmt mit der Videoanlage aufgrund einer automatischen Programmierung nachts und in Zeiten ihrer Abwesenheit Aufzeichnungen vor.
Entscheidungsgründe:
III. Die Kläger müssen nicht hinnehmen, von der Beklagten beliebig mittels Videoaufzeichnungen bildlich festgehalten zu werden, wenn sie sich auf dem öffentlichen Zugangsweg zu ihrem Grundstück befinden.
1. Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß niemand allgemein Schutz davor verlangen kann, außerhalb seines befriedeten Besitztums, insbesondere auf öffentlichen Wegen, durch andere beobachtet zu werden. Andererseits muß der einzelne auch in diesem Bereich keineswegs generell dulden, daß jedermann von ihm Bildnisse, insbesondere Filmaufnahmen mittels einer Videokamera, fertigt. Die spezialgesetzliche, der Gewährleistung des Rechts am eigenen Bild dienende Regelung des § 22 KUG (vgl. hierzu Senatsurteile vom 14. April 1992 – VI ZR 285/91 – VersR 1993, 66 f. und vom 12. Oktober 1993 – VI ZR 23/93 – VersR 1994, 57, 58) gewährt allerdings keinen Schutz gegen die Herstellung von Abbildungen, sondern nur gegen ihre unzulässige Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung. Zu Recht geht das Berufungsgericht jedoch davon aus, daß – da das Recht am eigenen Bild eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt (vgl. BVerfGE 35, 202, 224; Senatsurteile vom 14. April 1992 – VI ZR 285/91 – aaO und vom 12. Oktober 1993 – VI ZR 23/93 – aaO) – die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht bedeuten kann (vgl. BGHZ 24, 200, 208; Senatsurteil vom 16. September 1966 – VI ZR 268/64 -NJW 1966, 2353, 2354; s. in diesem Zusammenhang auch BGH, Urteil vom 12. August 1975 – 1 StR 42/75 – NJW 1975, 2075, 2076; vgl. auch Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. 1994, 7.15; Helle, Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, 1991, S. 71 ff.). Dabei wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht nur im Fall einer »Bildniserschleichung« verletzt, indem etwa Abbildungen einer Person in deren privatem Bereich gefertigt werden in der Absicht, sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (hierzu BGHZ 24, 200, 209). Vielmehr kann auch die Herstellung von Bildnissen einer Person, insbesondere die Filmaufzeichnung mittels Videogerät, in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen und ohne Verbreitungsabsicht einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen. Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung allerrechtlich, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden.
2. Entgegen der Auffassung der Revision ist das Berufungsgericht zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, daß die von der Beklagten durchgeführte Überwachung des Zugangsweges mittels Videoaufzeichnungen hier zu einer die Kläger in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzenden Herstellung von Bildaufnahmen führt.
a) Es geht hier nicht darum, daß nur schlicht ein öffentlicher Weg im Rahmen einer Videoaufnahme erfaßt wird, die, wie dies etwa bei Foto- und Filmaufnahmen von Touristen oder dergleichen der Fall ist, in erster Linie dem Festhalten eines Stadt- oder Straßenbildes oder von baulichen Anlagen dienen soll, wobei vorübergehende Passanten zufällig miteinbezogen werden; derartige Fertigungen seines Bildnisses muß ein Passant, der öffentlichen Wegeraum benutzt, allerdings ohne weiteres hinnehmen.
b) Vielmehr betreibt die Beklagte eine gezielte Überwachung eines bestimmten Stücks eines öffentlichen Weges über längere Zeiträume und mit Regelmäßigkeit. Diese Überwachung ist darauf angelegt, Benutzer des Weges in einer Vielzahl von Fällen abzubilden und aufzuzeichnen. Dabei geht es um den Zugangsweg zu Wohngrundstücken, darunter demjenigen der Kläger, die der Videoaufnahme nicht ausweichen können, wenn sie sich auf dem Wege von oder zu ihrem Grundstück befinden. Die Kläger können weder beeinflussen, wann sie bei solchen Gelegenheiten aufgenommen werden, noch können sie jeweils feststellen, ob solche Aufzeichnungen gefertigt worden sind oder nicht. Sie müssen daher, wenn sie den Weg benutzen, ständig mit der Überwachung dienenden Aufzeichnungen ihres Bildes rechnen.
c) Derartige Maßnahmen der Beklagten bewirken eine schwerwiegende Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Kläger. Diese müssen sich praktisch stets, wenn sie, von ihrem Haus kommend oder zu ihrem Haus gehend, den öffentlichen Zugangsweg benutzen, in einer jede ihrer Bewegungen geradezu dokumentierenden Weise kontrolliert fühlen. Auf dem jeweiligen Videofilm ist nicht nur festgehalten, wann, wie oft und in welcher Begleitung sie den Weg begangen haben, sondern auch in welcher Stimmung, mit welchem Gesichtsausdruck etc. sie dies getan haben. Die hierin liegende Beeinträchtigung der Kläger wird nicht dadurch gemindert, daß die Beklagte ihrem unwidersprochenen Vorbringen nach die Videoaufzeichnungen nach Überprüfung wieder löscht. Es kann nicht dem – für den Betroffenen letztlich gänzlich unkontrollierbaren – Belieben eines anderen überlassen bleiben, wie er mit derart hergestellten Bildaufzeichnungen verfährt.
d) Dem dargestellten, durchaus gewichtigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger stehen auf der anderen Seite keine diesen aufwiegende Gründe entgegen, die sich aus rechtlich geschützten Belangen der Beklagten ergeben könnten. Gewiß hat diese das verfassungsrechtlich garantierte (Art. 14 Abs. 1 GG) Recht, geeignete Schutzmaßnahmen für ihr Grundstückseigentum zu ergreifen. Dies darf aber nicht in unverhältnismäßiger Weise auf Kosten des Eingriffs in hochrangige Rechtsgüter unbeteiligter Dritter geschehen. Es kann hier dahinstehen, ob und in welcher Weise es der Beklagten gestattet sein könnte, Videoaufzeichnungen von den Klägern auf dem Zugangsweg zu fertigen, um im Falle eines begründeten Verdachtes ihnen gegenüber Beweismittel zu erlangen, die sie unzulässiger, gar strafbarer Handlungen in Bezug auf das Grundstück der Beklagten überführen könnten (vgl. hierzu OLG Hamm, JZ 1988, 308 mit Anm. v. Helle, JZ 1988, 309; zur Videoüberwachung eines einer Straftat Verdächtigen BGH, Urteil vom 14. Mai 1991 – 1 StR 699/90 – NJW 1991, 2651 sowie Kramer, NJW 1992, 1732 ff.); für einen derartigen Sachverhalt ist den getroffenen Feststellungen keinerlei Anhaltspunkt zu entnehmen.
Grüße aus NRW
Klaus Graef
Hallo zusammen,
Mir ist heute auch ein Brief eines Rechtsanwalts ins Hause geflattert. Angeblich wurde mein Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz in Erlangen ohne gültigen Parkschein entdeckt.
Gebühr für Parken ohne Parkschein 20€ zusäzlich soll ich 28€ für etwaige Auslagen der Betreiber überweisen. Ich kann mich nicht erinnern an diesem Tag dort geparkt zu haben… Noch dazu parke ich dort nie weil mein Arbeitgeber einen kostenfreien parkplatz um die Ecke zur Verfügung stellt…. 20€ hätte ich um des lieben Friedens willen schon bezahlt aber 48€???? Das ist doch glatter Wucher. Wie geht man nun in solch einem Fall vor?? Kann ich das Schreiben vom Anwalt ignorieren oder muß ich dann mit einer Anklage rechnen?
Hallo Andreas,
ich kenne zwar den Parkplatz und deren Betreiber in Erlangen nicht, aber es klingt nach der gleichen Masche wie in Dresden.
Auf Anwaltsschreiben muss man nicht unbedingt reagieren – erst auf gerichtliche Schreiben. Wie weit es die Erlanger treiben, oder ob es auch nur bei Drohungen bleibt, kann ich nicht sagen. Die Erlanger haben aber sicher die gleichen Probleme nachzuweisen, wer das Auto auf den Parkplatz gefahren hat und dass dadurch tatsächlich dieser hohe Schaden entstanden ist.
Berichten Sie mal, wie es weiter geht.
Hallo,
auch in Marburg gibt es einen von der Firma Kneuer (Erlangen) betriebenen Parkplatz in Bahnhofsnähe. Angeblich haben wir im Dezember dort geparkt und sollen jetzt 48 € (20 € Nutzungsentgeld + 28 € außergerichtliche Mahnauslagen) zahlen. Wir parken zwar ab und zu in Bahnhofsnähe, haben aber definitiv nie eine Zahlungsaufforderung hinter dem Scheibenwischer gefunden. Abgesehen davon sind häufiger Nachbarn mit unserem Auto unterwegs, eine nachträgliche zeitliche Zuordnung ist unmöglich. In dem Schreiben des Rechtsanwalts wird uns “letztmals Gelegenheit” gegeben zu zahlen, obwohl wir vorher nie was gehört /gelesen haben. Alles ignorieren?
@ Stephan
Im Prinzip ist die Rechtslage in Marburg vergleichbar – daher würde ich es auch ignorieren.
Wie die Firma Kneuer vorgeht, kann ich allerdings nicht sagen – es besteht halt das Risiko, dass sie doch einmal klagen.
Hallo
also ich hab jetzt auch so ein Briefchen erhalten, das mit den 40€, ein Schreiben am Auto hatte ich allerdings nicht! Muß das nicht sein?
Und noch eine Frage versteh ich das richtig das die nachweisen müssen wer das Auto dort ABGESTELLT hat?
Habe nur gemerkt das da Fotografiert wurde (wahrscheinlich ich beim Einsteigen)!
@ 343
Am Auto hängen muss nichts.
Ja, die brauchen den richtigen Anspruchsgegner und das ist eben nicht unbedingt der Halter (keine Halterhaftung) sondern der Fahrer. Deswegen machen sie auch die Fotos vom Fahrer. Das scheint aber nur der Einschüchterung zu dienen. Bislang haben sie sich scheinbar noch nicht getraut, mit den Fotos als Beweis vor Gericht zu gehen.
Also ich habe dem Anwalt geantwortet. Ich wollte den Brief nicht einfach so hinnehmen.
Ich habe geschrieben das ich an dem Tag da nicht stand (Ich war dienstlich unterwegs also nicht in Erlangen) und von dem Vorfall auch erst durch eben diesen Brief vom Anwalt erfahren habe. Seitdem habe ich jetzt nichts mehr gehört…. Ich bin gespannt was da noch auf mich zu kommt…. Ich werds auf jeden Fall hier einstelle sobalds Neuigkeiten gibt..
In dieser Masse von Beiträgen sieht man ja fast gar nicht mehr durch
Ich habe nämlich auch vor kurzem Bekanntschaft mit den Parkplatzbetreibern in Dresden gemacht.
Wenn man beim Aussteigen fotografiert wurde (und damit ist ja der Fahrer ja eindeutig identifiziert) sollte man besser zahlen oder sehe ich das falsch?!
Ob und in welchem Umfang dort fotografiert wird, kann ich nicht sagen. Man sollte aber nach allem was man so hört und liest mit dem schlimmsten rechnen.
@ david
Sicher ist mit dem Foto der Fahrer identifiziert. Fraglich ist jedoch, ob dieses Foto als Beweismittel vor Gericht zuzulassen ist.
Diese Fotos werden auch schon seit längerer Zeit gemacht und die Betreiber haben sich trotzdem noch nicht getraut zu klagen. Die Fotos sind daher eher ein Mittel zu Abschreckung.
Ich würde trotzdem nicht zahlen.
Vielen Dank für die Antwort.
Harren wir der Dinge die da kommen. Und falls es Infos gibt, die hier noch nicht stehen, werde ich sie posten…
Heute ist mir auf diesen Parkplatz Priesnitzstr. in Dresden Neustadt ein Parkschein geschenkt wurden. Dieser war für eine Stunde gelöst und wurde von mir für die restlichen 45 Minuten genutzt. Natürlich hatte ich auch so einen Zettel an der Windschutzscheibe. Ist das O.k, wenn ich einfach ale mahnungen ignoriere?
hallo an alle!
seit Entstehung der “Parkplätze” vor vielen, vielen Monaten bin ich nun schon ein ganz besonderer Freund von “Parker Levy” ….
vorher konnten wir Dresdner da unbehelligt auf den Grundstücksbrachen stehen und unserer arbeit nachgehen, dann bekamen wir etwas Split, `nen schicken Automaten und große Hinweisschilder.
soweit so gut – zwar ärgerlich aber Engagement soll ja belohnt werden.
ABER NICHT DAS WAS DIE DA ABZIEHEN !!!
Ich habe in mindestens 7 Fällen Betroffene in meinem Geschäft gehabt, welche Geld wechseln wollten und nur wenige Minuten später wieder hinein kamen mit dem Knöllchen in der Hand – von den vielen Anderen mit echt lächerlichen Überziehungszeiten mal ganz abgesehen.
Die Leute dann zu beruhigen ist ja eine dankbare Angelegenheit – nur leider verdiene ich damit nicht mein Geld
DESHALB JETZT MAL FOLGENDE EMPFEHLUNG:
öffnen Sie nur Briefe vom Gericht (welche wir alle seit Jahren nicht bekommen!).
das/die Schreiben von PL einfach in die Tonne!
@Heusel&Co
- – - BLÖDER FEHLER , ne Menge Geld das Ihr diesmal NICHT bekommen werdet – - -
Hallo zusammen,
Ich hab am letztes Wochenende auf einem dieser Parkplätze geparkt. Und weil ich erstmal Kleingeld zusammensuchen mußte, konnte ich natürlich nicht sofort nach dem abparken aus dem Wagen springen und zum Automaten rennen. Hab dann auf dem Weg zum Automaten bemerkt, dass so n Typ auffällig um mein Auto rum lief, hatte aber, als ich einige Zeit vor Ablauf der Parkzeit wieder am Auto war, keinen Zettel an der Windschautzscheibe gehabt.
Wenn ich hier so les´wie die Betreiber bzw. deren Handlanger vorgehen, muß ich ja bald befürchten dass ich auch Post bekomme??
Den blöden Parkschein hab ich leider schon weggeworfen, wäre vielleicht im Falle eines Falles noch hilfreich gewesen.
Wer vertritt die Parker Louis GbR eigentlich anwaltlich?
@all: der brief von oben ist nicht urheberrechtlich geschützt.
die clique wird von rechtsanwaltskanzlei holzhauser und partner vertreten
Gibt es denn auch für PL-Knöllchen eine 3-monatige Verjährungsfrist?
Ich habe am 3. Dezember 2006 dort die Parkzeit 12 Minuten überzogen und eine auf den 5. März datierte Zahlungsaufforderung erhalten. Ist die Sache damit für mich erledigt?
Nein, diese Frist gilt hier zwischen Privaten nicht.
Aber erledigt dürfte sich die Sache trotzdem bald haben – siehe die Kommentare weiter oben.
Hallo zusammen,
auch mir ist heute diese unangemessen hohe Strafe ans Auto gepinnt worden – sicherlich habe ich die Parkzeit um ca. 50 Minuten überschritten, aber das Forum zeigt mir, dass ich nicht darauf reagieren werde. 5 Euro zahle ich sofort, aber nicht 24,50 oder gar 40.
Wollen wir denn nicht mal BIZZ mit “Dem Fass ohne Boden” darauf aufmerksam machen? Hat jemand Kontakte?
LG Martin
hallo martin
da waren schon das mdr-fernsehen und rtl -fernsehen. die machen trotzdem munter weiter. ich habe schon so eine hohe rechnung. ich stand 2 stunden. erst waren es 2mal 40,00 euro. jetzt sind es 2mal 96,00 euro. tschüss
Hallo.
Wie sieht es denn mit diesem Bescheid aus wenn man gar nicht geparkt hat. Sondern nur gewendet oder gehalten und das Fahrzeug gar nicht verlassen hat und dafür zwei Zeugen dabei hatte? Steht die Parkordnung direkt am eingang oder muss man um sich zu informieren an den Automaten? Darf man überhaut Fotos von Leuten verschicken (an den Halter) wenn aus dem Namen deutlich zu erkennen ist das der Fahrer mit dem Halter nicht übereinstimmen kann. (geschlechts mäßig)
Entspricht Foto einer Video Überwachung?
ich habe am 15.01.07 in der louisenstr.63 geparkt und bin kleingeld wechseln zum asiaten gegangen, nach ca 5 min wieder zum auto gegangen…ich habe keinen kontrolleur oder ähnliches bemerkt.Am 12.3.07 erhielt ich eine Mahnung mit dem pauschalisiertem Schadensersatz von 40€, habe dem PL geantwortet und Sachverhalt erklärt…Antwort: …..es wird von einer Schutzbehauptung ausgegangen…KONTROLLEURE lassen sich während Kontrollgänge genug Zeit um Kleingeld zu beschaffen…
Nun droht man mir mit Schufa,Gerichtsvollzieher vor anwesenden Nachbarn, Gehaltspfändung beim Arbeitgeber…das ist doch Nötigung!!!
Wie lange haben PL Zeit um Zahlungforderungen zu schicken, müssen PL mir die angeblich gemachten Fotos vorlegen, sollich es auf eine Klage ankommen lassen…??
@ lachtgern
Die Drohungen mit Schufaeintrag, Gerichtsvollzieher etc. sind natürlich absoluter Quatsch – ohne Titel (z.B. Urteil) geht da nix.
Zahlungsaufforderungen können die sehr lange schicken – die 3 Monate im öffentlichen Verkehr gelten hier nicht.
Fotos brauchen die auch nicht vorlegen – das müssten sie wohl erst, wenn sie tatsächlich klagen, aber das trauen sich die Jungs ja nicht – Feiglinge!
Hallo Herr Neubert,…also lass ich es auf eine Klage ankommen;reagiere auf deren Schreiben nicht mehr und zahle auch nichts…habe ich das richtig verstanden
riichtig verstanden. nicht zahlen.
Hallo zusammen,
habe heute ein knöllchen der Firma Kneuer Erlangen hintern meiner Scheibe gefunden.
Dabei stehe ich nicht einmal auf einem Privatparkplatz.
Ich wohne in einer Zone mit offentlichen Anwohnerparkausweisen.
Eigentlich habe ich einen Parkausweis habe aber ein Auto zur Probefahrt geliehen und dafür logischerweise keinen Anwohnerausweis.
Darf eine Firma Strafzettel für öffentliches Straßenland ausstellen
Sie fordern 20 Euro
Grüße
Hallo ich habe auch einen lieben brief von der anwaltskanzlei der erlanger firma bekommen
natürlich zahle ich nicht diese summe den ich weis ja nicht wer gefahren ist, auch ist es fraglich ob diese firma überhaupt einen anspruch auf dieses geld hätte.
es ist doch so das privatperson (was diese firma ja ist) auch auf meinen kosten sitzen bleibe sollte ich auf meinem grund einen “strafzettel” verteilen oder was noch schlimmer ist ein fahrzeug abschleppen lasse, das ergebniss wird immer sein das ich auf meinen kosten sitzen bleibe, da kein öffentliches interesse besteht.
eine privatperson kann auf einem grundstück nur einen obulus verlangen wenn dieser platz abgesperrt ist, und durch einen wachmann kassiert wird.
das verkaufen von parkscheinautomaten ist rechtens, aber der betrieb durch den aufsteller an einem öffentlichen ort nicht da an diesen orten die beamten der stadt (die dazu berechtigt sind) oder die polizei den ruhenden Verkehr regeln muss.
öffentliche orte sind unter anderem die auf der website der betreiberfirma teilweise aufgeführten kunden
lg
hallo wiedermal…habe heute Post von Anwaltskanzlei Holzhauser in Dresden,mit der Aufforderung nun 94,20€ zu zahlen,erhalten.Nun wird mir weiterhin mit gerichtliches Mahnverfahren und SCHUFA Eintrag gedroht…
Seid ihr euch sicher, das die die Klage verlieren und die Gesamtkosten im Falle der Verhandlung zahlen müssen…ich bin allein Erziehende Mama…bitte mal zurück melden…danke danke
@ lachtgern
Lass Dir das Lachen nicht vergraulen – Schufa Eintrag ist eine leere Drohung und geklagt haben die auch noch nicht!
Hallo,
habe vor einigen Tagen auch einen netten Brief der P.L. GbR mit einer Zahlungsaufforderung von 40 Euro erhalten, mit Androhung eines Strafverfahrens, wenn ich bis zur geseztzten Frist der Zahlung nicht nachkomme. Als Beweis gaben sie an, ein Foto zu haben, doch es wurde nicht mit in dem Brief beigefügt. Der Tattag war angeblich schon Ende Januar. Ist das eigentlich rechtens, was diese “netten” Herren dort abziehen? Und wie kommen diese Leute eigentlich an meine privaten Daten? Über Informationen, wie ich mich am Besten verhalten soll, wäre ich sehr dankbar.
MfG
Hallo,
hat jemand Erfahrung mit der CONTIPARK, welche ja an den Deutschen Bahnhöfen stark vertreten ist. Wenn man von deren Inkassounternehmen (infoscore) die erste Zahlungsaufforderung erhalten hat, was sollte man dann am besten tun?
a) abwarten
b) RA aufsuchen
oder eben doch
c) zahlen
@ Heidi
Nicht zahlen – nicht reagieren – nur auf Klage oder Mahnbescheid reagieren.
Die machen eine Halteranfrage bei der Stadt und haben so die Daten. Das ist im Prinzip rechtens – auch wenn es hier eigentlich missbraucht wird – aber die Stadt Dresden macht mit – die bekommen ja auch Geld dafür.
@ ricardo
Ich kenne die Situation bei der Contipark nicht, kann daher auch keinen Tipp geben, was hier sinnvoll ist. Gibt es bei denen denn auch Parkplätze mit Parkscheinautomat und ohne Schranke?
Ja, genau
die Parkplatzsituation ist ähnlich wie hier beschrieben.
Parkscheinautomat mit kleinbuchstabigen AGB´s in 2,10 m Höhe.
Wer keinen Parkzettel hat bzw. die Zeit überschritten hat soll die Tageshöchstgebühr (in meinem Fall 3,00 EUR) + 20,00 EUR Vertragsstrafe zahlen. Bei der ersten Manung sind es dann um die 40,00 EUR und das Inkassounternehmen verlangt dann im ersten Schreiben etwas mehr als 70,00 EUR.
Contipark betreibt mittlerweile Parkplätze an ca. 500 Deutschen Bahnhöfen. Deswegen könnte es doch sein das dies kein so ein kleiner Laden sind wie die in Dresden und deswegen die gange Sache mit Mahnbescheid usw. durchziehen.
Deren Chancen vor Gericht dürften dann ebenso schlecht sein. Allerdings ist mir nicht bekannt, ob es die Contipark auf Klagen ankommen lässt. Insoweit würde ich auch raten, nicht zu zahlen – allerdings kann das Risiko doch ein Klage zu bekommen natürlich erheblich höher sein.
Danke für die Info! Habe mich auch schon bei einem Anwalt vom ADAC kundig gemacht, der mir dasselbe bestätigt hat! NICHT REAGIEREN, auch wenn der obligatorische Brief vom Anwalt dieser berüchtigten Leute ins Haus flattert! Die haben auch schon etliche Anfragen zu diesem Sachverhalt, der wahrscheinlich Ordner füllen kann!
Danke nochmals! Jetzt kann ich dieser Sache beruhigter entgegentreten!
MfG Heidi
derzeitiger Zwischenstand :
Parker Louis GbR
Betreff : AZ XX
DD, den 24.05.2007
Sehr verehrte Parker GbR,
ich möchte mich recht herzlich für Ihr freundliches Schreiben und Ihre nette Androhung zum gerichtlichen Disput bedanken. Um Ihrem Schreiben jedoch einer gewissen Glaubwürdigkeit zu unterstellen, möchte ich Sie letztmalig bitten Ihre Forderungen zu unterschreiben. Weder ein Name als Sachbearbeiter, noch ein amtliches Dienstsiegel oder die erforderliche Unterschrift zur Dokumentation von Rechtsgültigkeit sind festzustellen. Ihre GBR weist sich als eine öffentlich- rechtliche Verwaltungsgemeinschaft im Interesse der Landeshauptstadt Dresden aus, damit sind Sie als Privatperson einzustufen und es gilt §117 Verwaltungsgeschäftsordnung. Ohne ordentliche Unterschrift sind sämtliche Schreiben nichtig. Sicherheitshalber ist diese Bestimmung auch im §317 ZPO und §317 StPO manifestiert.
Die Zusendung von erneut 10,00 Euro zur Einsicht in das Beweisphoto betrachte ich – zivil rechtlich – als klare Erpressung. Der Tatvorwurf bezieht sich auf ein Firmenfahrzeug. Da dieser von mehreren Mitarbeitern genutzt wird , liegt es schon im Interesse des vermeintlich Beschuldigten in die Beweislage Einsicht nehmen zu dürfen.
In Erwartung Ihrer baldigen Antwort verbleibt
mit harmonischen Grüßen
xxx
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist – nach Ihren Aussagen (was ich nach wie vor rechtlich bezweifle) auch ohne Unterschrift gültig
Bin ich froh, dieses Forum gefunden zu haben! ja, leider hat es mich auch erwischt: Parkplatz Pfund´s Molkerei. bei dem Gedanken an diesen ***** grauhaarigen Fotografen bekomm ich schon wieder Agressionen! Jetzt seh ich der ganzen Geschichte entspannt entgegen und werde fleißig diese Post ignorieren! Schade nur, dass niemand etwas gegen diese Abzocke unternimmt!!!
hi.. ich bin völlig neben der spur wegen dem ganzen. bei mir war das ganze noch ein bissel schlimmer.. als ich auf den parkplatz gefahren bin und eingeparkt habe stand auf einmal ein typ da und fragte mich wo mein parkschein wäre.. ich relative frech und sarkastich geantwortet “darf ich erst mal aussteigen und mir einen kaufen gehen? kann ja schlecht angeschnallt mir nen ticket ziehn” auf einmal fing der an mich zu fotografieren!!! obwohl ich noch angeschnallt war.. ich wußte nicht was ich machen sollte und hab auch sonst was gedacht(auto wird geklaut und so) leider passiert sowas in dieser welt. und da bin ich gleich wieder weg gefahren,hab keine drei minuten da gestanden,ja und nun die sogenannten briefen,selbst der sogenannte anwaltsbrief kam. aber dank zeitungsbricht hab ich nicht reagiert hab ich mich bis jetzt richtig verhalten oder muß ich nun doch zahlen.. danke schon mal im vorraus
@ nervenbündel
nicht aus der Ruhe bringen lassen und natürlich nicht zahlen. die “fotografen” werden auch immer dreister – aber wahrscheinlich werden die auf “Erfolgsbasis” bezahlt – da muss man manchmal schon etwas nachhelfen um “Parksünder” zu finden.
Hallo, liebe ‘Leidtragende’,
es scheinen ja immer mehr zu werden, die mit diesen Blutsaugern in der Neustadt zu tun haben. Mir ging es im September vergangenen Jahres so, dass ich bei Rückkehr zu meinem Auto (Louisenstrasse) eine Forderung von 40,- hinter den Scheibenwischern hatte – ich habe sofort schriftlich Widerspruch eingelegt, eine weitere Zahlungsaufforderung kam erst nach einem halben Jahr, die nächste nach ungefähr zwei Wochen und nun habe ich auch einen netten Brief des Rechtsanwaltes in der Hand.
Macht es Sinn, sich ebenfalls mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen oder bringt es wirklich etwas, diese Schreiben zu ignorieren?
@ 377
Es macht keinen Sinn sich mit den RAe in Verbindung zu setzten – einfach weiter abwarten, bis die aufhören zu “mahnen”.
habe heute , auf diesen sogenannten privaten Parkplatz gewartet. Ich saß im Auto mit Kind und meine Frau war im Laden gegenüber , vielleicht 10 Minuten, deswegen habe ich keine Parkgebühr bezahlt . Nach nicht mal 10 Minuten kam ein Mann mit Fotoapparat aus einenm roten VW -Bus rausgesprungen und forderte mich auf jetzt das Ticket zu bezahlen ,da ich angeblich länger wie eine viertel Stunde im Auto gessessen haben soll, was ja nicht stimmt . Ich finde es eine Frechheit Menschen aus verdunkelten Autos zu beobachten und abzuzocken . Ich werde in Zukunft solche Parkplätze meiden. Diese Leute wenden mafiaähnliche Methoden an und sind zu keinem Gespräch bereit .
Wer kann mir helfen ?
Hallo an all die geschädigten und geprellten oder bedrohten Autofaher von der Parker Louis GbR!
Bezugnehmend auf die Geschchichte 336 von Micha hier meine Version!
Mir passierte ähnliches am 8.12.2006!
Als ich einen Parkschein lösen wollte, war der Automat defekt! Er nahm kein Geld an! Ich legte darauf hin einen Zettel mit Verweis auf defekten Automaten gut sichtbar in mein Auto! Außderdem sprach ich eine Frau an und zeigte ihr das der Automat nicht geht und bat sie sich als Zeugin zur Verfügung zu stellen falls es Ärger geben sollte! Sie erklärte sich bereit und gab mir ihre Telefonnummer!
Natürlich hatte ich, nur 10 min nachdem ich den Parkplatz verlassen hatte ein Knöllchen an meinem Auto!
Ich habe darauf hin sofort reagiert und der Parker Louis GbR mitgeteilt das ihr Automat nicht funktionierte!
Nach über 3 Monaten nämlich am 26.03.07 bekam ich ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung. Darin hieß es der Automat wäre überprüpft worden und es gäbe keinerlei Nachweis das er zum fraglichen Zeitpunkt nicht funktioniert hätte und meine Behauptung wäre nur eine Schutzbehauptung!
Auf meine Zeugin und die eingelegte Information wurde überhaupt nicht eingegangen!
Ich habe mich darauf hin noch einmal auf beides berufen und die Zahlung abgelehnt!
Heute nun, am 10.07. habe ich wieder eine Zahlungsaufforderung mit Androhung eines Gerichtsverfahrens erhalten!
Da ich der Meinung bin, das es nicht nur mir und Micha von Artikel 336 so gegangen ist, suche ich nun Leute die ähnliche Erfahrungen gemacht haben!
Im Falle einer Gerichtsverhandlung möchte ich gern dem Gericht beweisen, das es sich hier nicht um eine einmalige Angelegenheit handelt sondern das man hier bewußt versucht Menschen zu betrügen!
Ich würde mich über jede Art von Unterstützung freuen!
LG Katharina
trete jetzt in die zweite Runde.
habe Post vom Prof. Dr. Holzhauser & Partner RA GBR erhalten.
Dieser hat kurzentschlossen die Forderung auf 94,20 aufgestuft, …wegen angeblicher Schadensersatzforderung ???
Warum weißt sich die Parker GBR als prvater Nutzer mit dem Siegel
von DD aus ?
werde Euch auf den laufenden halten
mit harmonischen Grüßen
Andreas
das schreiben von hozhauser bekam ich im märz. ich habe nicht reagiert. seitdem kam nichts mehr. tschüssi
Parker Louis GbR
Andreas Heusel und Ludwig Grau
Postanschrift Hausanschrift
Postfach 10 04 45 Louisenstr. 62
01074 Dresden 01099 Dresden (kein Publikumsverkehr)
Tel: 03221 – 117 1413
Fax: 03221 – 117 1413
Email: mail(at)parker-louis.de
Wichtig: Reklamationen, Beschwerden und Einreden bezüglich Zahlungsaufforderungen können nur schriftlich oder per Fax an die folgende Fax-Nr bearbeitet werden: 03221 – 01158 610
Hab ich grad im Netz gefunden; also die Daten aus 383… Die haben sogar ne eigene HP und stellen sich dort als Helden da, weil sie Parkflächen geschaffen haben… Da kann ich ja nur lachen!
Bin vor kurzem auch Opfer geworden und überlege wie ich weiter vorgehe… Hab nen Auto von einer Firma geliehen und nicht bezahlt… war nicht mal 5 Minuten weg und schon hat ich nen Zettel.
Kann mal jemand, der in Dresden wohnt, zum Parkplatz gehen und den Text der Parkordnung hier posten? Das wäre super! Komme selbst nicht aus Dresden…
@unbekannt
“Kann mal jemand, der in Dresden wohnt, zum Parkplatz gehen und den Text der Parkordnung hier posten? Das wäre super! Komme selbst nicht aus Dresden…”
Da gäbe es drei Möglichkeiten:
Die Parkordnung liegt, soweit ich mich erinnere, in Klarsichtfolie eingehüllt, als Zettelform vor. Also kurz ungefragt ausborgen, ins nächste Copy-Geschäft, kopieren und wieder zurück.
Ich weiß nicht, inwieweit man sich mit so einer Aktion in einen Konflikt mit dem Gesetz begibt. Parker Louis weiß das bestimmt ganz genau und würde sich sicherlich nicht scheuen, den “Räuber auf Zeit” anzuzeigen. Also ist dieser Weg der Informationsbeschaffung zumindest riskant!
Und wer stellt sich hin und schreibt eine ganze Parkordnung ab? Das geht im Zeitalter von Handykameras sicherlich einfacher. Bis jetzt hat sich aber noch niemand erbarmt, dafür Speicherplatz oder Fotopapier zu verschwenden.
Die dritte Möglichkeit setzt ein Stück Öffentlicharbeitsarbeit der Betreiber selbst voraus. Die Betreiber lesen doch regelmäßig mit. Was hindert Sie, Herr Grau, Herr Heusel oder Jürgen D., Ines, Max und Co. eigentlich daran, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer breiten Öffentlichkeit auch außerhalb Dresdens zugänglich zu machen? Warum fehlen die auf Ihrer Homepage? Trauen Sie Ihrer angeblich vorhandenen Rechtsabteilung nicht und zweifeln Sie insgeheim selbst an der Wirksamkeit einzelner Klauseln? Es müsste doch eigentlich in Ihrem Interesse liegen, hier Klarheit zu schaffen, da Sie sich doch regelmäßig in Ihren Antwortschreiben auf diese Parkordnung berufen.
Mit freundlichen Grüßen
Besucher
Nicht gezahlt und trotzdem noch am Leben (vor ca. 2 Jahren)
Hallo,
ich hab den Brief jetzt auch (“Tattag: 01.06.2007″).
Mir fallen zu den älteren Postings aber Änderungen auf. U.a. werde ich nicht als Fahrzeughalter, sondern als Fahrzeugführer adressiert, auch das Logo der Stadt Dresden wurde wohl entfernt. Es gibt eine richtige Adresse nebst (normalem” Telefon und Fax. Man lernt wohl dazu.
Sollte ich schriftlich klarstellen, dass ich der Halter aber nicht der Fahrzeugführer bin oder die Sache auch einfach nur ignorieren?
@MCNeubert:
Besteht Interesse an einem Scan des Briefes, um sich das neue Format mal aus rechtlicher Sicht anzusehen?
Besteht noch Bedarf an den ausgehangenen AGBs – könnte morgen mal mit der Digicam vorbeifahen…
Beste Grüße aus der Dresdner Neustadt
Christian
@ Christian
Eine “Klarstellung” halte ich weiterhin für entbehrlich – zumindest solange es bei den Briefen und Mahnungen bleibt – bei einer Klage kann das immer noch nachgeholt werden.
Über einen Scan des Briefes würde ich mich freuen – allerdings war auch der früher verwendete Brief wohl juristisch nur schwer angreifbar – höchstens frech!
Die AGB kenne ich, danke!
Beste Grüße
Michael Neubert
Habe heute einen netten brief vom rechtbeistand der firma kneuer bekommen, in dem wird mir angedroht das ich wenn ich nicht zahle ein gelände und parkverbot bekommen werde
sollte mich oder mein auto anfassen wird er mal ne ganz schnelle anzeige wegen sachbeschädigung bzw körperverletzung bekommen oder es fehlen ihm dann ein paar sehr wichtige körperteile *g* das gesieht dann jedoch nur in notwehr.
der anwalt beruft sich auch irgendwelche § die er einreichen will (auskunpftsklage)
sollte ich ihn vergessen???
Hallo,
ich habe das gleiche in Erlangen erlebt. Im dritten Anwaltsschreiben wird mir mit Gelände-und Parkverbot gedroht und ich habe mit der Einreichung einer Auskunftsklage zu rechnen (Palandt, § 261 BGB, Randnummer 14 und Emde in EWiR 2003, 179).
Was ist davon zu halten?
Viele Grüße,
Daniel
An alle die immernoch Post von PL GbR bekommen, nicht reagieren. Erstens mal kommen die Briefe per normaler Post..könnten also auch nie angekommen sein. Zweitens erst reagieren wenn ein Brief (gelber Umschlag) vom Gericht kommen söllte, ist aber auch noch nie vorgekommen, wie schon mehrmals erwähnt.
Ich hatte 2006 das Problem, seit Januar diesen Jahres ist aber Ruhe.
Einfach alles ignorieren und auf keinen Fall was zahlen. Die PL GbR steht erstmal in der Beweispflicht!
@ Daniel
Eine Auskunftspflicht gegenüber einem Dritten ergibt sich allenfalls aus Treu und Glauben.
In der zitierten Entscheidung ging es um ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug auf einem Firmenparkplatz, welches abgeschleppt wurde – hier war der Halter des Fahrzeuges nach Ansicht des Gerichts verpflichtet, den Fahrer zu benennen.
Ob sich jemand auf Treu und Glauben berufen kann, der – wie in Dresden – auf äußerst fraglicher Grundlage pauschalen Schadensersatz in Höhe von 40,00 EUR für Parkzeitüberschreitungen verlangt, halte ich für fraglich – hier dürfte es auch an der Verhältnismäßigkeit scheitern.
Zu dem Fall in Erlangen kann ich allerdings nichts sagen, da ich hier die weiteren Umstände nicht kenne.
@Daniel
Hi Daniel,
ich nehme an es handelt sich um die wundervolle Kneuer GmbH aus Erlangen…
Poste bitte hier falls sich was Neues ergibt. Vielen Dank!
Hallo zusammen,
Kleine Fragen zur Legalität des Vorgehens dieser Unternehmen:
1) Kann denn überhaupt erwartet werden, dass ich auf einen Zettel an meiner Windschutzscheibe, auf dem irgendeine Kontonummer steht, mit einer Überweisung reagiere?? 20 Euro?! Da könnte ja jeder kommen!
2) Natürlich überweise ich kein Geld an irgendwelche Kontonummern hinter meiner Windschutzscheibe, sondern warte auf eine ERSTE Zahlungsaufforderung per Post. Stattdessen kommt… eine “letzte” Mahnung inkl. der schon so oft erwähnten Aufwands- oder was-auch-immer-Gebühr von nochmal knapp 20 Euro. Bei der m.E. ersten richtigen Kontaktaufnahme also gleich Parkgebühr plus irgendwas-Gebühr (macht ca. 40 Euro). Das kann doch einfach nicht rechtens sein, oder?
Mit anderen Worten: Sind die nicht verpflichtet, eine erste Zahlungsaufforderung _ohne_ zusätzliche Gebühren per Post zu schicken, bevor sie mit Inkassounternehmen säbelrasseln??
Bin gespannt, was Ihr antwortet. Es geht übrigens um Contipark… Die kam ja hier auch schon vor…
fee
PS. Hatte eine vergleichbare Situation schon einmal: ein Knöllchen mit Kontonummer auf einem Zettel am Auto. Fand das schon damals dreist, habe nicht reagiert – und es ist auch nichts weiter passiert.
hallo leute..
sorry aber ich muß euch echt mal fragen ob ihr alle nicht lesen könnt was das mit “parker louise” betrifft!!! denn hier stehen so viele beiträge drin und der liebe gute herr neubert opfert trotzdem seine zeit um alles noch einmal zu beantworten. was er eigentlich nicht machen müßte. bitte lest doch einfach mal ein parr kommentare durch und was darauf geantwortet wurde.. klar ist es scheiße das man in der heutigen zeit abgezockt wird und das auch noch von einem parkplatz betreiber “wo es sowieso schon so weniog parkplätze gibt in der neustadt” aber der brief vom sogenannten rechtsanwalt ist bis jetzt der letzte brief den die raus schicken!!! ich habe nie wieder was von denen erhalten!! vieleicht auch aus dem grund das die genau wissen das das nicht rechtens is was die betreiben!!! ich hab vieles durchgelesen und mein fall war da noch nicht aufgetreten,deshalb hab ich nach gefragt,aber ales was bis jetzt danach kam,is alles schon vorhanden ihr müßt nur nachlesen!!!! ich will euch nicht ankreifen,aber mal ehrlich ohne diesen forum und ohne herr neubert, wären wie alle ziemlich aufgeschmissen und würden wahrscheinlich die hosen voll haben nach dem rechtsanwalts brief und wir würden alle fleißig zahlen!! AN dieser stelle ein ganz ganz großes DANKE AN SIE ” HERR NEUBERT “.das sie sich die zeit nehmen und uns helfen. VIELEN DANK.
@ nervenbündel
VIELEN DANK !
Hallo zusammen,
ich habe in diesem Forum sehr viele Beiträge zu den Machenschaften der Parker Louis GbR gelesen. Nun möchte ich kurz meinen Sachverhalt schildern. Da ich die Parkplätze berufsbedingt sehr häufig nutzte, habe ich bisher auch immer die Parkscheine gelöst, auch wenn die Gebühren dafür sehr hoch sind, sowie die Mindestparkzeit völlig falsch bemessen ist, im Vergleich zu Parkautomaten der Stadt Dresden im Bereich Neustadt. Aber egal! Da ich ja nun öfters dort parke kenne ich die Personen welche dort fotografieren schon sehr “gut”. Aber dadurch das ich immer ein Parkschein gezogen habe, also auch keine Probleme.
Neulich jedoch ist mir doch wirklich Folgendes passiert:
Ich befuhr den Parkplatz und als ich gerade ein Parkschein lösen wollte, fuhr ein netter älterer Herr (nicht aus DD) vor mich, öffnete seine Scheibe und schenkte mir seinen Parkschein, da er diesen nicht mehr benötige. Toll, denke ich, es gibt wirklich noch gute Menschen auf dieser Erde. Nachdem ich mich von der Richtigkeit des Parkausweises überzeugt hatte (richtiger Parkplatz, Datum usw.), legte ich diesen wie immer gut sichtbar in meine Frontscheibe. Man sollte erwähnen dass dieser Parkschein noch 2 Stunden volle Gültigkeit hatte. Dieser Vorgang wurde aus dem roten VW-Bus ganz genau verfolgt. Jedoch hat mich niemand darauf angesprochen.
Als ich nun ca. 15 Minuten später wieder an meinem Fahrzeug war, steckt doch nicht etwa allen Ernstes diese Zahlungsaufforderung am Scheibenwischer.
Und sogar noch mit dem dezenten Hinweis (Parkschein wurde übernommen). Das nenne ich ja mal richtig dreist.
Sofort habe ich mich nochmals an der Parkordnung vergewissert, aber es steht nichts darin, das es verboten ist den noch gültigen Parkschein von jemand anderen zu übernehmen. Da dieser Parkschein weder Personen noch KFZ -gebunden ist fühle ich mich zu Unrecht behandelt.
Natürlich habe ich, und werde ich auch nicht auf irgendwelche Schreiben seitens der Parker Louis GbR reagieren. Erst wenn der unwahrscheinliche Fall passiert, dass ich Post vom Gericht bekomme, werde ich reagieren. So mit Gegenklagen wie hier im Forum bereits erwähnt (Sachbeschädigung an meinem Fahrzeug etc.)
Da Witzige an der Sache ist aber, wenn ich dieses Forum so verfolge, scheinen ja auch die Betreiber dieser Parkplätze hier kräftig zu stöbern (siehe immer neue Änderungen was die Schreiben dieser Firma betrifft).
Was mich zu einem kleinem Ausruf verleitet: Sollte ihr mich verklagen wollen, freue ich mich schon jetzt darauf! Das wird ein großer Spaß! So viel hat mir mein Anwalt schon versprochen (und der hat mich schon in ganzen anderen Sachen, und letztendlich noch zu meinem Vorteil vertreten)! Also in diesen Sinne: Wir dürfen gespannt sein!!!
Grüße an den jungen Mann aus dem roten VW-Bus! Ich denke er weiß wer ich bin, wenn er dies lesen sollte!
So das war meine kleine Geschichte zur Parker Louis GbR! Ich hoffe sie war irgendwie nützlich.
Aber ich möchte mich ebenfalls bei Herr Neubert bedanken, dass er sich hier so viel Mühe gibt mit der Beantwortung der Fragen!
In diesem Sinne “Immer schön ruhig bleiben”!!!!
Auch ich habe Ärger mit der PL GbR in Dresden.
Am 24.02.2007 besuchte ich mit meiner Mutter und meiner Tante Pfund´s Molkerei.
Ich parkte in der ersten freien Parkbucht in der Prießnitzstr., das ist die hintere Zufahrt zum Parkplatz hinter der Molkerei. Am Automaten in der Prießnitzstr. löste ich einen Parkschein und legte in hinter die Windschutzscheibe meines Autos.
Nach dem Besuch der Molkerei und einem Essen im darüber befindlichen Restaurant ging ich zum Auto, meine Mutter und meine Tante verblieben zunächst noch in der Molkerei.
Da es an diesem Tag sehr stürmisch war, wollte ich den beiden älteren Damen einen Gefallen tun und ihnen den Weg zum Auto etwas verkürzen. Also verließ ich meine Parkbucht und befuhr den Parkplatz direkt hinter der Molkerei. Aufgrund meiner Ortsunkenntnis war mir überhaupt nicht bewußt, dass es sich parktechnisch hier um zwei unterschiedliche Bereiche handelt. Ich bin davon ausgegangen, dass mein Parkschein auch hier gültig ist. Auf dem Parkplatz Prießnitzstr. 9 habe ich das Auto nicht verlassen und wenige Minuten gewartet, bis die beiden Damen eingestiegen waren.
In dem Moment kam der „Parkplatzwächter“ an mein Auto und forderte mich auf, meinen Parkschein vorzuweisen. Der war weg!
Wie schon erwähnt, war es an diesem Tag sehr windig, so dass der Schein beim Öffnen der Autotür von mir unbemerkt weggeweht wurde. Ich habe ihm die Situation erklärt, fand aber offensichtlich kein Verständnis. Sofort wurden ich und meine Mitfahrer fotografiert, was ich sehr befremdlich fand.
Ich hatte den Parkplatz gerade verlassen und befand mich auf der Bauzener Straße Richtung Altstadt, als meine neben mir sitzende Mutter den Parkschein im Fußraum fand. Sofort fuhr ich zurück, um meinen Parkschein vorzuweisen und die Angelegenheit zu klären. Obwohl nur wenige Minuten vergangen waren, war der Kontrolleur nicht mehr anzutreffen.
Ich hatte übrigens Parkgebühren bis 15.00 Uhr bezahlt, mehr als ich hätte zahlen müssen, da ich den Parkplatz bereits mehr als eine Stunde vor Ablauf der Parkzeit verlassen habe.
Am 20.05.2007 erhielt ich dann die Zahlungsaufforderung über 40,- €. Dagegen legte ich mit Schreiben vom gleichen Tag Widerspruch ein. Ich habe die Situation geschildert und eine Kopie meines Parkscheins beigelegt. Allerdings habe ich den Fehler gemacht, mich als Fahrer zu erkennen zu geben. Ich fühlte mich keiner Schuld bewußt und hatte die Angelegenheit damit als erledigt betrachtet.
Am 03.07.2007 folgte die 2. Zahlungsaufforderung mit welcher mein Widerspruch abgewiesen wurde. Begründung war, dass der von mir vorgelegte Parkschein nicht für den genutzten Privatparkplatz gültig war.
Auf diese Zahlungsforderung habe ich nicht reagiert.
Bereits am 13.08.2007 folgte dann das Schreiben der Anwaltskanzlei. Insgesamt soll ich jetzt 94,20 € zahlen und das für vielleicht 3 Minuten Halten!!!
Zahlungstermin ist der 22.08.2007.
Ich bin sauer, ratlos und will vor allem nicht wieder einen Fehler machen.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Hallo liebe Parker Louis GbR Gestresste,
mein Fall ist bestimmt ein besonders guter Nachweis für die Zweifelhaften Methoden dieses Betreibers.
Passiert 18.08.2007 11:30 Uhr Parkplatz Pfunds Molkerei (Bautzener Straße). Wir machen mit 7 Personen aus Berlin einen Abstecher nach den schönen Dresden. Nach dem Zwinger wird auch die Pfunds Molkerei besucht. Ein Parkplatz, ziemlich leer, auf dem Hof ist schnell gefunden. Beim Gang zum Parkscheinautomaten kommt mir ein freundlicher Herr aus seinem Auto entgegen und gibt mir seinen noch ca 1 Stunde gültigen Parkschein. Prima denke ich, spar ich mir den weiteren Weg zum
Automaten und die Parkplatzgebühr. Der Parkschein wird sichtbar im Auto hinterlegt und ich glaube es kaum als wir nach ca 30 Minuten Besichtigung wieder weiter fahren wollen klebt doch die schon zitierte Schadenersatz- forderung von 40,- € unter meinen Scheibenwischer. Die Parkzeit beträgt noch knapp 20 Minuten aber die Forderung lautet ” wegen Parkschein- übernahme ist der Parkschein ungültig. Das finde ich ziemlich dreist, bin mir auch keiner Schuld bewußt, es ist ja kein Schaden entstanden der Parkplatz wurde ja bezahlt. Über die Rechtmäßigkeit einer Parkschein- überlassung habe ich noch keine klärenden Beiträge gefunden aber über den Betreiber sind ja schon zig Internetseiten geschrieben worden.
Mein Rechtsempfinden steht in diesen Fall auf ABZOCKE und ich werde, komme was wolle, nicht bezahlen. Das Glück ist mir jedenfalls in einen Fall hold, ich habe in diesem Jahr eine ADAC Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen und so kann ich gelassen der kommenden Entwicklung entgegen sehen.
Hallo zusammen,
auch ich möchte Ihnen M.C. Neubart danken für die Pflege des Forums, tolle Infos liest man da.
Mir ist es heute in Düsseldorf auch passiert, habe die Parkzeit um fast eine Stunde überschritten, (Termin hat eben so lange gedauert) würde auch der Stadt Düsseldorf 10€ daufür zahlen, aber nicht der Contipark GmbH in Berlin 29€, das finde ich unverschämt. (20 € Pauschal + 9€ 3facher Stundensatz)
Meine Frage nun an Sie alle, es ist in allen Beiträgen von Parker Louis aus DD die Rede,
Hat jemand Erfahrung was passiert, wenn man nicht zahlt bei Contipark?
Habe nämlich eine Firmen PKW und will nicht das die Firma Ärger bekommt.
Ob der kleine Parkwächter ein Foto von mir gemacht nicht, weiss ich nicht, vielleicht aus der Hüfte geschossen!
Vielen Dank für Ihre Infos.
Gruss aus Köln
Hatte ja wieter oben auch mal berichtet über meinen Ärger mit Contipark.
Also bei mir ging die so weiter Sache weiter:
1. Mahnung nach ca 4 Wochen (43 EUR) – da waren dann Mahngebühren und Halterermittlungskosten mit dabei.
Danach wurde Inkasso Infoscore (Baden Baden) eingeschaltet , die wollten dann ca. 70 EUR
Danach bekam ich ein Schreiben eines RA Haas aus Baden Baden, die wollten ca. 83 EUR.
Habe die Sache dann einem RA übergeben, der etwa Mitte Juli ein kurzes Schreiben hingeschickt und seitdem ist Ruhe.
Hallo,
ich habe ebenfalls mit Contipark Sress. Ich übernachtete im Juli 07 im Hotel “Savoy” in Köln. Das Hotel liegt in Nähe HBF und aufgrund von Baumassnahmen ist das Parken dort etwas chaotisch. Der Wagen wurde irgendwo geparkt, dafür habe ich im Hotel pro Tag 18.- EUR bezahlt. Bevor ich am zweiten Abend zum Essen wollte, stellte ich den Wagen kurz in Hotelnähe ab. Meines Erachtens kein DB Parkplatz. Kurz danach hatte ich dann einen Zettel mit 34.-EUR dran. Ich hätte ja sogar noch gezahlt, aber 34.-EUR sind danndoch des Guten zuviel (auf dem Zettel war als Fahrzeugtyp “Aoidi” gestanden).
Anyway, ich habe versucht das Ganze per Telefon zwischenmenschlich zu lösen und der Erstkontakt war auch ganz nett. Allerdings hat man mittlerweile eine Halteranfrage gemacht und so kommt nochmals Geld hinzu. Mittlerweile bin ich bei 51,70 EUR und Zahlungsfrist bis 28.09. Dies hat man mir heute schriftlich mitgeteilt.
Morgen gehe ich zu meinem Rechtsanwalt. Den Fehdehandschuh nehme ich auf.
An Dietmar Bautzer: Der von dir beschriebene Sachverhalt erfüllt eindeutig den Straftatbestand des Betruges. Lt. AGB beträgt das Mindesstparkentgelt 1 €. Der Parkschein ist lediglich der Nachweis, dass dieses Entgelt auch von DIR bezahlt wurde (und nicht dass irgend jemand vor dir bezahlt hatte). Indem Du den Schaverhalt so schön eindeutig beschrieben hast, hast du einwandfrei zugegeben, dass du das Parkentgelt bewust/vorsätzlich nicht bezahlt hast und mit Auslegen des “geschenkten” Parkscheins die Bezahlung vorgetäuscht hast. Dumm nur, dass du dabei gesehen wurdest und es auch noch öffentlich zugegeben hast. Noch dümmer: die Rechtschutz deckt keine Verteidigung bei vorsätzlichen Straftaten. Lies mal §263 STGB. Wir freuen uns auf das Schreiben deines Anwaltes.
Wieso glaubst Du eigentlich im Recht zu sein, wenn du – wie von dir beschrieben – unsere Dienstleistung eindeutig in Anspruch genommen hast, aber nicht bereit bist dafür den vereinbarten Preis zu bezahlen? Also du hälst dich eindeutig nicht an die Spielregeln, Gebote von Fairness und ordentlichem Geschäftsgebahren. Aber dann beschwerst du dich über die Konsequenzen deines unfairen Handlens. Das ist mies – aber wie gesagt, das ist schließlich im Strafgesetz geregelt.
Du nennst das “Abzocke”? Was ist dann das was du tust? BESCHEISSEN
arschloch !!!!!!!!!!!
@ Parker Louis
WILLKOMMEN im Forum!!
Ich nehme an, Sie haben gegen Herrn Dietmar Bautzner bereits Strafanzeige erstattet, dann werden wir ja sehen, ob ein Amtsrichter Ihre recht gewagte Rechtsansicht zu § 263 StGB teilt.
Ist aber auch egal, oder? Solange rund 80% der “Parksünder” bezahlen, spielt die tatsächliche Rechtslage doch gar keine Rolle. Kann man aus wirtschaftlicher Sicht auch nicht wirklich übel nehmen…
Viele Grüße
Hallo. Gibt es nicht inzwischen so eine Art Standardbrief a la … Da ich zwar Fahrzeughalter, aber am 00.00.07 nicht fahrzeugführer war.
Bitte um schnelle Hilfe. Oder lieber abwarten bis zum Mahnbescheid? Gruß Peter
@ Peter
So ein Schreiben können Sie sich sparen – abwarten, ob was ernsthaftes kommt.
@Parker Louis
Offenbar läuft das Geschäft nicht mehr so gut, jedenfalls nicht mit 80 % Zahlungsquote+. Sonst hätten Sie nicht extra einen neuen Mitarbeiter eingestellt, der im Forum ein bisschen Troll spielt, um den einen oder anderen Teilnehmer zu verunsichern und damit vielleicht doch noch zur Zahlung zu ermuntern.
Aber für die Personalauswahl gebührt Ihnen ein großes Lob. Sie scheinen ja tatsächlich so etwas wie ein soziales Gewissen zu haben. Ich finde nämlich auch, dass Legasteniker eine faire Chance verdient haben.
Viele Grüße an meinen Freund Jay Dee, den Star-Paparazzi!
Mfg Besucher
@besucher: Ich glaube, die Geschäfte von Parker Louis liefen von Anfang an nicht gut. Sonst wären sie doch nicht schon zu Beginn so agressiv gewesen.
@ dresden-lady
Die Geschäfte laufen angeblich besser, als wir denken. Ein Anwalt von Parker Louis soll sich nach Aussage eines Journalisten mal bei einem oder zwei Bierchen verplappert haben und hat berichtet, wie gut es läuft. Ich glaub das auch.
Eine Nachricht für @Parker Louis,
wenn Du wirklich einer von den Betreibern dieser Firma bist, dann möchte ich Dich bitte mal vor einen Richter sehen. Und das, als öffentliche Verhandlung. Denn wenn Du so solche Aussagen zu Sachverhalten bzgl. einer Parkscheinübernahme machst, freue ich mich auf das Grinsen des Richters.
Nach deiner Aussage ist es ja sogar Betrug, wenn ich meine Frau losschicke einen Parkschein zu holen.
Eine Nachricht an @Dietmar Bautzner
Bitte ärgere Dich nicht und warte erst mal ab was passiert! Dein Anwalt wird Dich, wenn es nötig ist auch unterstützen.
Ich (gebürtiger und gern in DD lebender Mensch) möchte mich eigentlich bei Dir und allen anderen Geschädigten die unsere schöne Stadt besuchen entschuldigen. Es ist Schade, das durch solche Sachen immer eine schlechte Erinnerung an den Aufenthalt in Dresden bleibt. Vielleicht sollten auch mal die Betreiber darüber nachdenken, wie oft Gäste unserer Stadt deren Parkplatz nutzen und auch dafür bezahlen. Jedenfalls hoffe ich, es hat euch trotzdem in DD gefallen.
Schöne Grüße und „Immer schön ruhig bleibenâ€!!!!
Hallo zusammen,
erst einmal finde ich solch ein Forum absolut klasse ich möchte diese Plattform auch keinesfalls nutzen, um Werbung zu betreiben. Zumal Herr Neubert ja selber eine Rechtsanwaltskanzlei besitzt, was bei vielen aber auch ein geographisches Problem ist.
Ich lebe im Süden der Republik und hatte, wie im Bericht 402 erwähnt, Ärger mit Contipark. Wie gesagt hatte, denn mein Rechtsanwalt hat mich da mit einer dermaßen guten Strategie rausgeboxt. Durch seine Recherche und sein Fachwissen hat ein gepfeffertes Schreiben von seiner Seite genügt, damit die Contipark diese Angelegenheit gegen mich nach nur einem Anschreiben eingestellt hat.
Daher kann ich RA Mazur aus Augsburg nur wärmstens empfehlen, da er in diesem Thema aus meiner Sicht ein “Profi” ist.
Sollte also jemand seine Kontaktdaten benötigen, kann er mich gerne unter tante_kaethe_@freenet.de kontaktieren.
Es handelt sich wirklich um keinen Fake und ich werde definitiv antworten.
So, nun wünsche ich euch den gleichen Erfolg und ich kann euch nur empfehlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Lasst euch diese Abzocke nicht bieten.
Kind regards
Markus
großes lob erstmal an herrn Neubert, dafür das er diese seite gemacht hat und er sie so pflegt
sehr geehrter Herr “parker louis”
sie sprechen hier mit und vergreifen sich gehörig in der wortwahl, den der beschuldigte herr ist mit sicherheit nicht mit ihnen zur schule oder kindergarten gegangen, deshalb sollten sie es an der angemessenen form der anrede nicht fehlen lassen.
da sie wie sie vorgeben ein mitarbeiter oder beauftragter der firma “parker louis” sind, würde ich sie bitten die damen und herren hier mit Sie anzusprechen und nicht mit Du, den mit ihrer anrede stellen sie den betroffenen personen ein soziales minderheitengefühl anheim.
somit verstossen sie gegen den privatspähren§ und machen sich strafbar
im übrigen, so wie man in den wald rein ruft so schallt es zurück
Hallo,
in meinem Bekannten-/Verwandtenkreis ist auch vor ein paar Tagen ein derartiger Abzockversuch gelaufen: Ticket für 1 Stunde war gelöst, Besuch bei Pfunds hat dann doch länger gedauert (Schlange an der Kasse, spontane Kaffeepause im Pfunds Restaurant, ein Teilnehmer gehbehindert), als dann nachgelöst werden sollte (Überziehung ca. 30 Minuten), war schon die “nette” Zahlungsaufforderung unter dem Scheibenwischer, aber es war keine Person auffindbar, bei der eine Nachgebühr hätte bezahlt werden können.
>> 40 Euro für 30 Minuten Parken, dass dürfte Weltrekord sein!!
Jetzt nach Lektüre dieses Forums sind wir einerseits “erleichtert”, daß der Betreiber Schwierigkeiten haben dürfte, das Geld einzutreiben (- ist ein Dienstfahrzeug, das auch von Kollegen genutzt wird, keiner erinnert sich derzeit an den Besuch .-), andererseits ist es absolut unverständlich, dass keiner den Betreibern das Handwerk legt! Wenn man die Intensität der Diskussion hier verfolgt und die aktuelle Trefferzahl auf “deren” Homepage, dürfte es sich um jährlich mehrere 100 Geschädigte handeln, die Pfunds und/oder Dresden in schlechter Erinnerung behalten werden. WARUM TUT KEINER ETWAS? Für den Fremdenverkehr dürfte dies eine eindeutige Negativwerbung sein!
Meine Vorschläge:
1) Stadt schreitet ein und sorgt für Zustände, wie man sie in einem zivilisierten Europäischen Land erwartet.
2) Betreiber hängt einen großen Hinweis auf, dass kein Nachlösen möglich ist und bei jeglicher Überschreitung 40 Euro fällig werden.
3) Betreiber kalkuliert die Parkgebühr so, daß eine gewisse Überschreitung noch toleriert wird
4) Pfunds weist ausdrücklich auf die “Problematik” hin
…was darüber hinaus noch bemerkenswert ist: “Parker Louis” scheint sich nur einmal konkret (#402) zu äußern, und zwar exakt in einer Konstellation, die man durchaus für diskussionswürdig halten kann (Überlassen eines noch gültigen Parkausweises), ansonsten herrscht “Funkstille” bei den anderen Vorfällen, die wesentlich eindeutiger “unseriös” sind – was den Eindruck verstärkt, dass es sich hier um eine Abzock-Firma handelt, ansonsten wäre es ja interessant zu erfahren, warum keine “ordentliche” Möglichkeit zum Nachlösen besteht, bzw. warum man eine derartig exorbitante Strafgebühr verlangt, die eindeutig “jenseits von Gut und Böse” ist (- wenn jemand den ganzen Tag das Auto dort ohne Parkschein stehen liesse, wäre der Betrag sicher ok, aber offensichtlich handelt es sich teilweise um “Minutenüberziehungen”…)
Hallo,
hab mir schon gedacht, dass ich hier etwas über contipark finde.
ich habe von dieser firma auch einen strafzettel erhalten, obwohl ich nur in der nähe von den parkplätzen parke, nicht einmal auf deren. sehr dubios finde ich diese geschichte. zudem habe ich nicht einmal einen strafzettel an meinem auto hängen gehabt sondern einfach nur einen brief das ich dort angeblich geparkt habe. das lustigste an der ganze sache ist das ich zu dem zeitpunkt mir das handgelenk gebrochen hatte und gar nicht mit dem auto fahren konnte. was soll ich in diesem fall tun?
@ Parker Louis
Verstehe ich die Beiträge im Blog richtig? ……. Ich brauche bei Euch gar keine Parkgebühren zahlen da Ihr das eh’ nicht vor Gericht einklagt? Cool!
Dann werde ich das wohl mal nutzen. Kostenlos parken in DD.
(Bitte nicht nachmachen =:o)) )
vielen Dank an Herr Neubert !!
Auch in Leipzig gibt es diese Abzocker!
Aber Betrüger gibt es ja überall.
Da ist so ein aktiver Mensch wie Herr Neubert schon sehr wichtig.
Kann man nicht generell gegen diese Betreiber und ihre Machenschaften vorgehen?
Contipark-Knöllchen bekommen und werde nicht bezahlen. Weiterer Text nur zum besseren Ergooglen und zur Belustigung!
Und wieder einer mehr…
Ich habe soeben auch ein Knöllchen bekommen und zwar ebenfalls von der Contipark Parkgaragen GmbH die nun also auch den Hauptbahnhof von Wittlich in ihren Fängen hat.
Ich war echt leicht verwirrt als ich nach etwa 10 Minuten bereits ein Knöllchen über !!! 22,50€ !!! am Wischer hatte, und das am späten Sonntag Nachmittag auf leerem Parkplatz. Da scheint auch so ein Heckenschütze am Werk gewesen zu sein. Ich frage mich wie sich das mit dem demografischen Wandel ändern wird. Irgendwann kommen ja auf jeden Falschparker 5 Rentner die ihn fotografieren und anzeigen
Ich gebe ja zu, dass ich ein chronischer Kein-Parkschein-Holer bin, normalerweise bezahle ich dann ja auch anstandslos die gerechtfertigten Knöllchen. Bei so einer Betrugsmasche bin ich aber schon froh, dass ich kein Ticket gezogen habe! Bin darüber hinaus auch nicht der Halter so dass ich mir wohl selbst bei lückenloser Videodokumentation keine Sorgen machen müsste…
Ich werde hier alle Aktionen der Ganoven posten um endlich auch ein lückenloses, anwaltfreies Contiparkverfahren zu dokumentieren
…kleine Ergänzung….
habe nun eine Drohung bekommen, es würden die geforderten 72,50 Euro -so wörtlich-
“ohne weitere Ankündigung durch den zuständigen Gerichtsvollzieher zwangsweise beizutreiben. Die Beitreibung wird Ihnen vorraussichtlich große Unannehmlichkeiten bereiten………” und so weiter auf diese Art.
Was schlagen Sie vor Hr. Neubert?
@ Newcomer
bereits an dem zitierten Satz können Sie sehen, dass es wirklich nur leere Drohungen sind.
Der Gerichtsvollzieher bewegt seinen Hintern erst, wenn er einen Titel hat, dass heißt ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Beides bekommt man aber NICHT “ohne weitere Ankündigung” – dazu muss Ihnen ein Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid zugestellt werden oder eben eine Klage.
Genauso verhält es sich mit der üblichen Drohung mit einem Schufa-Eintrag.
Also weiter nicht zahlen!
nach 12 verhandlungstagen sprach die amtsrichterin nun ihr urteil gegen die beiden betreiber. wegen zweifacher versuchter erpressung und versuchter nötigung. soll hr. g. 110 tagessätze (16.500,- eu) und wegen dreifacher versuchter nötigung soll hr. h. 90 tagessätze (13.500,- eu) zahlen. außerdem rügte die richterin auch die mahnbriefe der beiden angeklagten. deren anwälte legten jedoch sofort berufung ein, so dass die posse nun vor dem landgericht weitergehen wird. auf jeden fall ein deutliches zeichen der justiz, dass man sich nicht alles gefallen lassen sollte u. gegen kriminelle methoden auch mit der strafrechtlichen keule vorgehen sollte.
mfg ich
Auch mich hat es getroffen mit einem Contipark Knöllchen. Bei mir ist noch das Problem, daß ich nicht die Halterin bin und somit die Schreiben von Contipark über meinen Arbeitgeber gehen und mich somit viel zu spät erreichen. Nachdem ich den ersten Brief dann erhalten habe, habe ich auch die Grundforderung von € 25,- bezahlt. Und das war wohl mein Fehler. Ich frage mich, ob man nicht öffentlich od. über die Verbraucherzentralen gegen die Firma angehen kann. Denn das ganze ist doch ein “Fass ohne Boden”. Weiß jemand, ob hier bereits etwas unternommen wurde?
Hallo Herr Neubert, hallo liebe Interessierte,
es gibt auch gute Nachrichten aus Dresden: Laut SZ vom 06.11. sind die Parkülatzbetreiber wegen versuchter Erpressung und Nötigung zu 16.500 bzw. 13.500 € verurteilt worden
Hallo Marc,
vielen Dank für die Info!!
Hallo zusammen,
ich habe ein Schreiben von Dr. Doerr & Partner Grundstücksverwaltungsgesellschaft in Dresden erhalten wegen “Nutzung unseres privaten Parkplatzes in Johanngeorgenstadt”. Der Inhalt ist vergleichbar mit dem hier schon häufig geschilderten Inhalt der Schreiben von Parker-Louis (Verstoß gegen Parkordnung, durch Inanspruchnahme Parkordnung anerkannt, pauschalierter Schadensersatz für Einsatz Kontrollpersonal, Halteranfrage, Adressprüfung etc. in Höhe von “nur” 25 EUR).
Ich bin zwar Halter, habe den Wagen aber nicht gefahren. Der Fahrer wurde nach seiner Aussage nicht fotografiert.
Ich beabsichtige daher, das Schreiben zu ignorieren… Gibt es noch weitere Erfahrungen mit dieser Grundstücksverwaltungsgesellschaft?
Hallo Marc,
ist es möglich, den ganzen Artikel der Zeitung hier einzustellen??
Per Internet erhalte ich lediglich die Kopfzeile der Ausgabe.
Grüße aus NRW
Klaus Graef
<p>Anbei der Kompletttext des SZ-Artikels:</p>
Danke Marco für den Artikel – aber hier bitte keine kompletten Zeitungsartikel reinkopieren – nur Zitate sind erlaubt.
Ich habe einen eigenen Beitrag dazu geschrieben.
Hallo Marc,
ich danke für die schnelle Rückmeldung.
Grüße aus NRW
Klaus Graef
tja, da kann man sich die Schadenfreude nun wirklich nicht verkneifen
ganz schön happig das Urteil (könnt mir ja fast schon wieder leid tun :-p) aber da haben die zwei Herren wohl den Falschen angepi… – zu blöd wenn man gleich einen ganzen Stadtteil gegen sich aufbringt …
ärgert mich nur, das man nicht gegen diese Abmahnanwälte im Speziellen und besonders im Allgemeinen vorgeht!
Hallo,
ich habe ja schon weiter oben über meinen Ärger mit Contipark (Parken am Bahnhof) geschrieben.
Trotz Schreiben meines Anwaltes, dass die Forderung zu Unrecht bestehen würde, besteht der Anwalt von Contipark bzw. Inkasso Infoscore auf die Zahlung des geforderten Betrages.
Es bleibt nun abzuwarten, ob diese Klage erheben bzw. einen Mahnbescheid vernalassen.
Werde weiter hier berichten, da ja hier auch schon manche Contipark-Opfer am Schreiben sind.
Hallo! Habe mir diese Woche ebenfalls eine 28 Euro Forderung von Conti eingefangen. Bin mitten in der Nacht bei starken Regen auf den Parkplatz gefahren. Bei der Einfahrt habe ich keine Schilder oder Parkautomaten bemerkt. Am nächsten Morgen hole ich das Auto ab und habe 20min vorher den Zettel an die Scheibe bekommen. Die Forderung ist IMO völlig überzogen, allerdings frage ich mich, ob ich mich als armer Azubi
auf eine Auseinandersetzung einlassen sollte?
Hallo Leute,
hab das heute auch bekommen und denke mir nach dem ganzen Forenbeiträgen hier wäre es doch einfacher ne Schranke dahinzubauen.
Aber ich glaube fast das sich durch die 40 Eurobescheide mehr Geld verdienen lässt. Stellt sich doch die große Frage, warum unten im Kleingedruckten das Angebot mit den 24,50 gemacht wird. Warum legen sie den Betrag nicht gleich so fest. Alles sehr merkwürdig, aber lustig.
MFG
In Anlehnung an Ricardo (wenige Beiträge über mir):
Mir gehts ganz genauso. Die Tage bekam ich statt von derConti ein Schreiben von der Infoscore.
Die Firma droht nicht, sie schreiben nur, dass keine weiteren Kosten entstehen, wenn ich die 75 Euro bezahle.
Herzlichen Dank für diese Webseite ! Sehr amüsant zu lesen – und jetzt schlafe ich auch wieder ruhig – ich hab auch mal um 10 Minuten auf einem Dresdner Parkplatz überzogen – nach dem dritten Brief kam nichts mehr – und ich gehe davon aus, das die Herren schon Probleme haben werden, zu beweisen, dass mir überhaupt je etwas zugegangen ist.
Da ab und zu auch Wortmeldungen der lieben Betreiber hier zu finden sind – wer hat denen erlaubt, die Nutzer hier zu “DUzen” – kann man die nicht für das unerlaubte Betreten dieser Seite auch mal zur Kasse bitten ? Ist das schon Hausfriedensbruch? ist schliesslich eine “HOME”-Page!!!!
Elso – meine kleine Überziehung war im April – bisher hab ich nix bezahlt – und hab es bisher vermieden überhaupt drauf zu reagieren.
Ach so – für den Betreiber dieser Seite…. es gibt so viele Seiten im Internet, wo der Betreiber für seine Kosten um eine kleine Spende bittet – hier wäre ich zum ersten mal bereit, was zu überweisen !! Ein Anwalt lebt schließlich davon, sein Wissen anderen zur Verfügung zu stellen !!
Vielleicht einfach ein kostenfreies Paypalkonto eröffnen oder sowas … von mir gibt es auf jeden Fall was …. (weiss aber nicht ob meine Rechtschutz dass dann übernimmt….)
Schön dass es noch Anwälte gibt – die sowas just for fun machen – andere hätten eine Sammelklage von allen Geschädigten vorbereitet – und die Kohle von vielen Hundert Geschädigten kassiert…..
Diese Seite ist Werbung für die Stadt Dresden !!
>Stephan
Hallo,
auch ich habe Schwierigkeiten mit der Contipark International.
Meine Vorgehensweise mit Contipark ist bislang genauso wie von ricardo1170 beschrieben.
Mitlerweile habe ich auch ein Schreiben von ihrem RA auf dem Tisch liegen, wo trotz Hinweis, dass das Fahrzeug von mehreren Leuten benutzt wird, auf die Begleichung der Forderung wert gelegt wird.
@ricardo1170 gibts vielleicht schon was Neues? Weil mitlerweile glaube ich, dass ich wohl in den sauren Apfel beißen muss und die Forderung begleiche, da ich keine Lust auf ein mögliches Verfahren habe.
Viele Grüße,
Martin
@ maex
Es gibt bisher nichts neues von contipark.
Mein Anwalt hat bisher lediglich 2 x auf Schreiben geantworet dass die Forderung zu unrecht besteht. Ins Detail, dass ich den Wagen nicht gefahren habe usw. ist mein RA noch gar nicht gegangen.
Als nächster Schritt erwartet er eine Klage bzw. ein Mahnbescheid.
Oder eben gar nichts mehr.
Da ich über meine RV ein bisschen “abgesichtert” bin, lass ich alles mal auf mich zukommen.
Wäre schön, wenn Du auch hier über Deinen Fall weiter berichtet Maex.
gerne auch per mail
ricardo1170@yahoo.de
Sehr geehrter Herr Neubert,
ich bin durch Zufall auf Ihre Internet-Seite gestoßen. Dabei musste ich feststellen, dass Sie doch recht eigenartige Rechtsansichten haben.
Auch ich habe Gegenstände, die ich ab und zu an meine Bekannten zur Nutzung überlasse. Doch dabei gilt für mich aber der Grundsatz „Eigentum verpflichtet“.
Ich bin als Eigentümer in erster Linie dafür verpflichtet und verantwortlich, was mit meinem Besitz und Eigentum passiert.
Wenn ich mein Eigentum an andere Menschen ausleihe,
- dann muss ich wissen, was mit meinem Eigentum in der Hand anderer passiert,
- dann möchte ich es auch wieder ordentlich und funktionstüchtig zurück haben,
- dann ist bei Schäden durch den Gegenstand der Nutzer dafür haftbar,
- dann muss der Nutzer auch für Verbrauchsmaterial bezahlen (z.B. Benzin),
- dann führe ich Buch, damit ich weiß â€žwer“ nutzte „wann“ „wie lange“ „welchen“ Gegenstand.
Ich kann es nicht glauben, dass Sie es nicht wissen wollen, wer mit Ihrem Fahrzeug eine Straftat begangen hat. Und nichts anderes als Zechprellerei ist es doch, wenn Sie und einige andere nicht ordnungsgemäß nach Parkplatzordnung bezahlen.
Wie verhalten Sie sich, wenn einer der vielen Nutzer Ihres Fahrzeuges mit Ihrem Fahrzeug ein Kind tötet und Fahrerflucht begeht? Wollen Sie dann ebenfalls nicht wissen, wer zum entsprechenden Zeitpunkt der Nutzer des Fahrzeuges war?
Es ist schon erstaunlich, dass Sie des deutschen Mannes liebstes Spielzeug an so unendlich viele Bekannte ausleihen, das sie nicht deren Namen nennen können!
Wenn ich in das Szeneviertel der Inneren Neustadt fahre und die Parksituation kenne, muss ich mich vorher entscheiden, ob ich die Straßenbahn oder das Auto nehme.
- Die Straßenbahn kostet in Dresden pro Person und Fahrt 1,80 €. Also hin und zurück 3,60 €.
- Bei 2 Personen ist dann ein 10-Stunden-Parkplatz-Ticket für 4 € auf diesen genannten Parker-Louis-Parkplätzen ein Schnäppchen.
Wenn ich das Auto auf einem Parkplatz abstelle, dann merke ich mir auch die auf dem Ticket ausgedruckte Parkdauer. Denn sollte es passieren, dass meine bezahlte Parkdauer zu Ende geht und ich sie nicht überschreiten will, dann muss ich vorher rechtzeitig das Lokal verlassen, zum Parkplatz gehen und nachlösen. Bisher hat das immer gut geklappt.
Wenn ich ein intensives Gespräch mit meinen Freunden hatte, übernahm auch meine Frau mal den kurzen Weg zum Parkplatz.
Ich kann auch nicht verstehen, warum Sie und einige andere sich über die geforderte Strafzahlung beschweren. Bei