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	<title>Kommentare zu: Parken auf privatem Parkplatz ohne gültigen Parkschein &#8211; Parker Louis GbR Dresden Neustadt</title>
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		<title>Von: Chris</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2004/08/02/parken-auf-privatem-parkplatz-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-17/#comment-78236</link>
		<dc:creator>Chris</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 17:12:42 +0000</pubDate>
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		<description>wäre doch schön, wenn man hier mal zusammen gegen den Parkplatzbetrieber vorgehen könnte - in meinen Augen ist das arglistische Täuschung ... und mir ist es auch passiert. 
Theoretisch sollte die Stadt Dresden gegen diese Firma vorgehen, da es ihren Touristen auch passiert und damit dem Image der ganzen Stadt schadet ...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>wäre doch schön, wenn man hier mal zusammen gegen den Parkplatzbetrieber vorgehen könnte &#8211; in meinen Augen ist das arglistische Täuschung &#8230; und mir ist es auch passiert.<br />
Theoretisch sollte die Stadt Dresden gegen diese Firma vorgehen, da es ihren Touristen auch passiert und damit dem Image der ganzen Stadt schadet &#8230;</p>
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		<title>Von: CORINNE</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2004/08/02/parken-auf-privatem-parkplatz-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-17/#comment-78177</link>
		<dc:creator>CORINNE</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 14:02:26 +0000</pubDate>
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		<description>Zur Ehrenrettung der Dresdner und ihrer Gastfreundschaft möchte ich Euch wissen lassen, dass die Betreiber der Parker Louis GbR Dresden Neustadt der Sprache nach zu urteilen - und da kenne ich mich aus – nach meiner Ansicht KEINE gebürtigen DRESDNER sind, sondern Abzocker aus westlichen Gefilden. Sie haben 4 solche entgeltlichen Parkplätze, und jedes vermeintlich falsche Verhalten wird offenbar sofort festgehalten und geahndet. So kann man auch Geld &quot;verdienen&quot;. - Mir ist das gleiche Dilemma passiert – 40€ soll ich berappen, für etwa 7 Min.!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Ehrenrettung der Dresdner und ihrer Gastfreundschaft möchte ich Euch wissen lassen, dass die Betreiber der Parker Louis GbR Dresden Neustadt der Sprache nach zu urteilen &#8211; und da kenne ich mich aus – nach meiner Ansicht KEINE gebürtigen DRESDNER sind, sondern Abzocker aus westlichen Gefilden. Sie haben 4 solche entgeltlichen Parkplätze, und jedes vermeintlich falsche Verhalten wird offenbar sofort festgehalten und geahndet. So kann man auch Geld &#8220;verdienen&#8221;. &#8211; Mir ist das gleiche Dilemma passiert – 40€ soll ich berappen, für etwa 7 Min.!</p>
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	</item>
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		<title>Von: Wemax</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2004/08/02/parken-auf-privatem-parkplatz-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-17/#comment-78084</link>
		<dc:creator>Wemax</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 11:27:04 +0000</pubDate>
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		<description>@Robert (831)

Sehr geehrter &quot;Robert&quot;,

sollte Ihnen fälschlicherweise eine Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe zugegangen sein, tut uns das leid. Es kann durchaus mal passieren, dass es zu Ablese- oder Übertragungsfehlern bei KFZ-Kennzeichen kommt.

Falls es sich um ein bedauerliches Mißverständnis handelt, hätten Sie dies aber ganz unproblematisch mit einem Anruf in der Rechtsanwaltskanzlei klären können. Die Telefonnummer steht auf dem Briefkopf und auf der anderen Seite gehen Menschen ans Telefon, die der deutschen Sprache mächtig sind. Dort hätte man anhand vorliegender Protokolle, Fotos und Zeugenaussagen schnell herausgefunden, ob der Fehler bei uns oder doch eher bei Ihnen liegt.

Das Geltendmachen berechtigter und aus Fehlverhalten entstehender Forderungen ist keine Abzocke, und sollte eine Forderung von uns im Einzelfall mal unberechtigt sein, wird diese selbstverständlich sofort storniert.

Wie gesagt, alles kann ziemlich einfach sein, wenn man sich normaler Kommunikation bedient. Und die Mühen des unsinnigen Anzeigeerstattens hätte es Ihnen auch noch erspart.

Mit freundlichen Grüßen

T. Märker</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Robert (831)</p>
<p>Sehr geehrter &#8220;Robert&#8221;,</p>
<p>sollte Ihnen fälschlicherweise eine Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe zugegangen sein, tut uns das leid. Es kann durchaus mal passieren, dass es zu Ablese- oder Übertragungsfehlern bei KFZ-Kennzeichen kommt.</p>
<p>Falls es sich um ein bedauerliches Mißverständnis handelt, hätten Sie dies aber ganz unproblematisch mit einem Anruf in der Rechtsanwaltskanzlei klären können. Die Telefonnummer steht auf dem Briefkopf und auf der anderen Seite gehen Menschen ans Telefon, die der deutschen Sprache mächtig sind. Dort hätte man anhand vorliegender Protokolle, Fotos und Zeugenaussagen schnell herausgefunden, ob der Fehler bei uns oder doch eher bei Ihnen liegt.</p>
<p>Das Geltendmachen berechtigter und aus Fehlverhalten entstehender Forderungen ist keine Abzocke, und sollte eine Forderung von uns im Einzelfall mal unberechtigt sein, wird diese selbstverständlich sofort storniert.</p>
<p>Wie gesagt, alles kann ziemlich einfach sein, wenn man sich normaler Kommunikation bedient. Und die Mühen des unsinnigen Anzeigeerstattens hätte es Ihnen auch noch erspart.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>T. Märker</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: tiffany rings</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2004/08/02/parken-auf-privatem-parkplatz-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-17/#comment-78071</link>
		<dc:creator>tiffany rings</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 01:45:35 +0000</pubDate>
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		<description>Please remember that vintage watches have survived for many decades by being treated Romance God created the brand since 1988, the company, registered in 102 countries around the world omega seamaster ladies watches,jewelry brand,merchandise exports to 70 countries, is a specialized manufacturer of watches and jewelry. Romance of God in 1998 to become a global brand,hire famous Swiss designer Wolfgang Jonsson program development of brand identity company logos,uniform color. Romance God omega seamaster quartz watches Korea Co., Ltd. has become the leading companies in the industry, the reputation is well known South Korean brand abroad. God watches Co.Ltd. has always been committed to technological innovation and excellence in quality romantic and fashion capture,fashion jewelry has become a world dedicated to business goals and tireless efforts.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Please remember that vintage watches have survived for many decades by being treated Romance God created the brand since 1988, the company, registered in 102 countries around the world omega seamaster ladies watches,jewelry brand,merchandise exports to 70 countries, is a specialized manufacturer of watches and jewelry. Romance of God in 1998 to become a global brand,hire famous Swiss designer Wolfgang Jonsson program development of brand identity company logos,uniform color. Romance God omega seamaster quartz watches Korea Co., Ltd. has become the leading companies in the industry, the reputation is well known South Korean brand abroad. God watches Co.Ltd. has always been committed to technological innovation and excellence in quality romantic and fashion capture,fashion jewelry has become a world dedicated to business goals and tireless efforts.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Robert</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2004/08/02/parken-auf-privatem-parkplatz-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-17/#comment-77885</link>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Dec 2011 08:54:52 +0000</pubDate>
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		<description>Ich habe Anzeige erstellt!

Ich habe gestern über den Anwalt der Firma WEMAX eine Rechnung wegen angeblichen Falschparkens erhalten. Ich war nachweislich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub, mein Auto in meiner Tiefgarage abgestellt.
Gestern habe ich Anzeige bei der Polizei gestellt und siehe da: es gab noch mehr Anzeigen!
Bei meiner Internetrecherche bin ich überrascht darüber, dass hier professionelle Abzocke betrieben wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe Anzeige erstellt!</p>
<p>Ich habe gestern über den Anwalt der Firma WEMAX eine Rechnung wegen angeblichen Falschparkens erhalten. Ich war nachweislich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub, mein Auto in meiner Tiefgarage abgestellt.<br />
Gestern habe ich Anzeige bei der Polizei gestellt und siehe da: es gab noch mehr Anzeigen!<br />
Bei meiner Internetrecherche bin ich überrascht darüber, dass hier professionelle Abzocke betrieben wird.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: 50.000 Euro Parkgebühren in Tiefgarage aufgelaufen</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2004/08/02/parken-auf-privatem-parkplatz-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-17/#comment-77633</link>
		<dc:creator>50.000 Euro Parkgebühren in Tiefgarage aufgelaufen</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 23:10:10 +0000</pubDate>
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		<description>[...] urlaub - pro stunde 3 Euro und das war noch billig - my-YouTube.de Mundenhof In Blogs gefunden: Parken auf privatem Parkplatz ohne g&#252;ltigen Parkschein Parker kommt es nicht auch darauf an was zb am kartenautomat steht wenn dort steht dass man 40 euro [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] urlaub &#8211; pro stunde 3 Euro und das war noch billig &#8211; my-YouTube.de Mundenhof In Blogs gefunden: Parken auf privatem Parkplatz ohne g&uuml;ltigen Parkschein Parker kommt es nicht auch darauf an was zb am kartenautomat steht wenn dort steht dass man 40 euro [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Kadja</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2004/08/02/parken-auf-privatem-parkplatz-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-17/#comment-77516</link>
		<dc:creator>Kadja</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 12:25:18 +0000</pubDate>
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		<description>Um Nerven, Zeit und Geld zu sparen würde ich einfach ansagen, daß sich der Fall/Parkplatzbetreiber bei &quot;Escher&quot; os wiederfindet. War da ein Inkassounternehmen im Spiel? Dann wär doch alles klar.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Um Nerven, Zeit und Geld zu sparen würde ich einfach ansagen, daß sich der Fall/Parkplatzbetreiber bei &#8220;Escher&#8221; os wiederfindet. War da ein Inkassounternehmen im Spiel? Dann wär doch alles klar.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: tompson</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2004/08/02/parken-auf-privatem-parkplatz-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-17/#comment-76545</link>
		<dc:creator>tompson</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Nov 2011 05:05:54 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,

ich erhielte von der Firma Kneuer GmbH eine Forderung iHv. 20 EUR. Allerdings bin ich den Wagen an dem besagten Tag wirklich nicht gefahren.

Natürlich habe ich die Forderung nicht beglichen, da ich aus meinem erläuterten Fall keine Willenserklärung abgegeben haben kann und somit mit denen kein Vertrag zustande gekommen ist, welcher ein Anspruch begründen würde. Ich erhielt einige Monate später ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei, die dieses o.g. Unternehmen vertritt. Diese forderte von mir die 20 EUR nebst Auslagenersatz bis zu 52 EUR.

Ich studiere momentan Wirtschaftsrecht und habe daher über das Zivilrecht etwas Ahnung.

Ich für meinen Teil würde bei dem oft erläuterten Fall die Einbeziehung der AGB problematisieren, die ja im §305 Abs. 2 BGB geregelt ist. Danach heißt es ja, dass die AGB des Verwenders nur dann Vertragsbestandteil wird, wenn bei Vertragsschluss darauf hingewiesemn wird, was ja zu dem Fall erstmal unproblematisch ist, wenn man den Parkautomaten mit entsprechendem Schild sieht.

Allerdings setzt die Einbeziehung noch voraus, dass der Inhalt der AGB in zumutbarer Weise durch Berücksichtigung der körl. Behinderung in Kenntnis gesetzt werden kann.

Hier stellt sich für mich die Frage wie ein Fahrer solche Bedingungen vom Auto heraus ablesen kann?! Dafür müsste der Zoom-Augen verfügen um es zu schaffen. Sicherlich könnte er aussteigen und nachsehen, ihm ist es aber sicherlich nicht zumutbar mal mitten auf der Straße sein Wagen stehen zu lassen und ggf. den Straßenverkehr zu behindern, damit er die AGB liest. Wenn er zunächst dort parkt und diese dann liest, dann hat er ja theoretisch schon durch das Einparken konkludent erklärt den Nutzungsvertrag anzunehmen und die AGB wären daher nicht bei Vertragsschluss einbezogen worden.

Von daher wären diese Parkbedingungen, die das Unternehmen stellt, kein Bestandteil dieses Vertrages.

Ich werde es jedenfalls auf eine Klage kommen lassen und werde mich denen gegenüber außergerichtlich nicht äußern.

Soll die Firma ihre Kohle dafür verballern. Mir ist das recht.

Ich wollte dies nur mal los gewollt haben und mir gerne eure Betrachtungsweise dazu anlesen. :)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich erhielte von der Firma Kneuer GmbH eine Forderung iHv. 20 EUR. Allerdings bin ich den Wagen an dem besagten Tag wirklich nicht gefahren.</p>
<p>Natürlich habe ich die Forderung nicht beglichen, da ich aus meinem erläuterten Fall keine Willenserklärung abgegeben haben kann und somit mit denen kein Vertrag zustande gekommen ist, welcher ein Anspruch begründen würde. Ich erhielt einige Monate später ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei, die dieses o.g. Unternehmen vertritt. Diese forderte von mir die 20 EUR nebst Auslagenersatz bis zu 52 EUR.</p>
<p>Ich studiere momentan Wirtschaftsrecht und habe daher über das Zivilrecht etwas Ahnung.</p>
<p>Ich für meinen Teil würde bei dem oft erläuterten Fall die Einbeziehung der AGB problematisieren, die ja im <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html" target="_blank" title="&sect; 305 BGB: Einbeziehung Allgemeiner Gesch&auml;ftsbedingungen in den Vertrag">§305 Abs. 2 BGB</a> geregelt ist. Danach heißt es ja, dass die AGB des Verwenders nur dann Vertragsbestandteil wird, wenn bei Vertragsschluss darauf hingewiesemn wird, was ja zu dem Fall erstmal unproblematisch ist, wenn man den Parkautomaten mit entsprechendem Schild sieht.</p>
<p>Allerdings setzt die Einbeziehung noch voraus, dass der Inhalt der AGB in zumutbarer Weise durch Berücksichtigung der körl. Behinderung in Kenntnis gesetzt werden kann.</p>
<p>Hier stellt sich für mich die Frage wie ein Fahrer solche Bedingungen vom Auto heraus ablesen kann?! Dafür müsste der Zoom-Augen verfügen um es zu schaffen. Sicherlich könnte er aussteigen und nachsehen, ihm ist es aber sicherlich nicht zumutbar mal mitten auf der Straße sein Wagen stehen zu lassen und ggf. den Straßenverkehr zu behindern, damit er die AGB liest. Wenn er zunächst dort parkt und diese dann liest, dann hat er ja theoretisch schon durch das Einparken konkludent erklärt den Nutzungsvertrag anzunehmen und die AGB wären daher nicht bei Vertragsschluss einbezogen worden.</p>
<p>Von daher wären diese Parkbedingungen, die das Unternehmen stellt, kein Bestandteil dieses Vertrages.</p>
<p>Ich werde es jedenfalls auf eine Klage kommen lassen und werde mich denen gegenüber außergerichtlich nicht äußern.</p>
<p>Soll die Firma ihre Kohle dafür verballern. Mir ist das recht.</p>
<p>Ich wollte dies nur mal los gewollt haben und mir gerne eure Betrachtungsweise dazu anlesen. <img src='http://lawblog.mcneubert.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Claudi</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2004/08/02/parken-auf-privatem-parkplatz-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-17/#comment-76243</link>
		<dc:creator>Claudi</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 11:45:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://lawblog.mcneubert.de/?p=41#comment-76243</guid>
		<description>Hallo an alle,

habe eine kurze Frage, ich weiss, dass die bestimmt schon öfters gestellt wurde, aber kann mir bitte jemand helfen!

Habe auf PArkplatz, wie fast alle geparkt, mit einem PArkschein und habe den um 15 Minuten überzogen. Dann kam Schreiben von P&amp;L GbR. Und ich machte mich kun dig in diesem Forum und ignorierte es. Dann noch 1. und 2. Mahnung. Jetzt nach cira.8-10 Wochen ein Schreiben der RA Kühn. Was nun mittlerweile bin ich bei 80Euro und überlege zu zahlen. Bitte um Hilfe. LG Claudi</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo an alle,</p>
<p>habe eine kurze Frage, ich weiss, dass die bestimmt schon öfters gestellt wurde, aber kann mir bitte jemand helfen!</p>
<p>Habe auf PArkplatz, wie fast alle geparkt, mit einem PArkschein und habe den um 15 Minuten überzogen. Dann kam Schreiben von P&amp;L GbR. Und ich machte mich kun dig in diesem Forum und ignorierte es. Dann noch 1. und 2. Mahnung. Jetzt nach cira.8-10 Wochen ein Schreiben der RA Kühn. Was nun mittlerweile bin ich bei 80Euro und überlege zu zahlen. Bitte um Hilfe. LG Claudi</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: besucher</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2004/08/02/parken-auf-privatem-parkplatz-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-17/#comment-76220</link>
		<dc:creator>besucher</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Oct 2011 12:07:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://lawblog.mcneubert.de/?p=41#comment-76220</guid>
		<description>@hugaar

So gut kenne ich die Beförderungsordnung dann doch nicht. Wie gut aber, dass diese Beförderungsordnung immerhin nicht jeden als Schwarzfahrer diffarmiert, der bei einer Kontrolle kein Ticket vorweisen kann. Ich denke nur, wenn die privaten Parkplatzbetreiber bei ihrer Argumentation immer wieder auf den Umgang mit Schwarzfahrern verweisen, sollten sie das ebenfalls bedenken. Wie gesagt, zumindest die AGB der Parker Louis definiert jeden als &quot;Falschparker&quot;, bei dem der Kontrolleur keinen gültigen Parkschein vorfindet, egal wieviel Geld er vor der Kontrolle nachweislich in den Automaten gesteckt hat. Zwar gestattet die AGB, um ein entsprechendes Klauselverbot zu umgehen, jedem formal den Nachweis,dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, im Gegenzug rechnet sie aber gleich die Kosten für Kontrollpersonal,Halteranfrage etc. gegen, um die erhöhten Nutzungsgebühren auch für diesen Fall zu rechtfertigen. Allerdings hat sich die Parker-Louis meines Wissens noch nicht getraut, gerichtlich prüfen zu lassen, ob die entsprechende AGB-Klausel tatsächlich zulässig ist, da somit ja selbst ein Dauerparkscheinbesitzer (in Analogie zum Jahreskartenbesitzer in Öffentlichen Verkehrsmitteln)zur Kasse gebeten werden könnte, wenn diesem die Jahreskarte mal runtergefallen ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@hugaar</p>
<p>So gut kenne ich die Beförderungsordnung dann doch nicht. Wie gut aber, dass diese Beförderungsordnung immerhin nicht jeden als Schwarzfahrer diffarmiert, der bei einer Kontrolle kein Ticket vorweisen kann. Ich denke nur, wenn die privaten Parkplatzbetreiber bei ihrer Argumentation immer wieder auf den Umgang mit Schwarzfahrern verweisen, sollten sie das ebenfalls bedenken. Wie gesagt, zumindest die AGB der Parker Louis definiert jeden als &#8220;Falschparker&#8221;, bei dem der Kontrolleur keinen gültigen Parkschein vorfindet, egal wieviel Geld er vor der Kontrolle nachweislich in den Automaten gesteckt hat. Zwar gestattet die AGB, um ein entsprechendes Klauselverbot zu umgehen, jedem formal den Nachweis,dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, im Gegenzug rechnet sie aber gleich die Kosten für Kontrollpersonal,Halteranfrage etc. gegen, um die erhöhten Nutzungsgebühren auch für diesen Fall zu rechtfertigen. Allerdings hat sich die Parker-Louis meines Wissens noch nicht getraut, gerichtlich prüfen zu lassen, ob die entsprechende AGB-Klausel tatsächlich zulässig ist, da somit ja selbst ein Dauerparkscheinbesitzer (in Analogie zum Jahreskartenbesitzer in Öffentlichen Verkehrsmitteln)zur Kasse gebeten werden könnte, wenn diesem die Jahreskarte mal runtergefallen ist.</p>
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