Enquete-Kommission schwächt Patientenverfügung
Sonntag, 26. September 2004 | Autor: Michael C. Neubert
Die Enquete-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin” hat am 24.09.04 dem Bundestagspräsidenten einen Zwischenbericht zur Patientenverfügung übergeben.
Im Gegensatz zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums und den Richtlinien der Bundesärztekammer soll nach dem Zwischenbericht der Enquete-Kommission die Patientenverfügung nicht gestärkt werden – die Möglichkeit zu Behandlungsabbrüchen wird eingeschränkt.
Die Kommission fordert grundsätzlich eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung, was zu begrüßen ist.
Allerdings soll die Patientenverfügung nur dann gelten, wenn das Grundleiden des Patienten irreversibel tödlich ist. Dies bedeutet, dass lebensverlängernde Maßnahmen auch entgegen dem erklärten Willen des Patienten in einer Patientenverfügung durchgeführt werden sollen – etwa bei Wachkoma, Demenz oder bei religiös motivierten Behandlungsverboten. “Damit werden Patienten Zwangsbehandlungen gegen ihren erklärten Willen ausgeliefert”, so Flach und Kauch, Mitglieder der Kommission, die ein Sondervotum abgegeben haben.
Zudem hält die Enquete-Kommission entgegen früheren Plänen daran fest, das Vormundschaftsgericht bei der Umsetzung von Patientenverfügungen in jedem Fall einzuschalten.
Die Empfehlung der Kommission schränkt das Selbstbestimmungsrecht in nicht vertretbarem Maße ein.
Links:
Empfehlung der Enquete-Kommission als pdf
Artikel bei 123recht.net
Sondervotum
www.patiententestament.com


















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