Kostenfreie Rücksendung von Waren eingeschränkt
Donnerstag, 28. Oktober 2004 | Autor: Michael C. Neubert
Gestern Abend hat der Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Änderung der Vorschriften der Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen unterbreitet.
Danach sollen dem Besteller, der bei einem Versandhaus bzw. Internethändler Waren bestellt, die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden dürfen, wenn der Preis der zurückzusendenen Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Die Rücksendekosten soll der Besteller auch dann tragen, wenn bei einem höheren Sachpreis die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht wurde. Wenn die gelieferte Ware jedoch nicht der bestellten entspricht, trägt in jedem Fall der Händler die Rücksendekosten.
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