Dyson vs. Siemens
Donnerstag, 11. November 2004 | Autor: Michael C. Neubert
Per Einstweiliger Verfügung lies Siemens eine Print-Werbung von Dyson verbieten – gestritten wird über den Slogan “kein Saugkraftverlust”.
Vor dem Landgericht München I ist Siemens allerdings die Puste ausgegangen – die Vollstreckung der Einstweiligen Verfügung wurde ausgesetzt – bis zur endgültigen Entscheidung darf Dyson damit weiter werben.
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Dyson saugt auch nicht viel besser.
Die Kohle hätte Siemens auch in die Werbung stecken können.