Robe eingeweiht!
Donnerstag, 20. Januar 2005 | Autor: Michael C. Neubert
Heute hatte ich meine erste Verhandlung als Rechtsanwalt vor Gericht. Leider hat mich die Beklagtenseite sitzen lassen – 15 Minuten gewartet – ich konnte noch nicht mal einen Antrag stellen – die aufmerksame Richterin hat einfach drauf los diktiert und ich brauchte nur “abnicken”. Naja – ich hoffe, der nächste Termin wird spannender.


















… dann war´s doch hoffentlich ein entzückendes VU … muss ja nicht immer ein blut-schweiß-tränen-akt sein … und auch nicken = antrag, gelle … läuft wie bei auktionen: 1 x nicken = 1000 euro … 3, 2, 1… meins
… viel erfolg bei der vollstreckung !
Natürlich ein VU !
Es gibt Anwälte, die wesentlich schlechter angefangen haben als mit einem VU.
Was mir allerdings zum Job noch aufgefallen ist: Was genau ist an der Mitarbeit frei? Deine Beschreibung klingt doch ein gaaaanz klein wenig nach typischer Scheinselbständigkeit – aber manchmal interpretiert man ja auch ein wenig zu viel….
Stimmt, klingt etwas nach Scheinselbständigkeit. Aber ich habe schon seit dem Studium als Selbständiger diverse eigene Projekte betreut – diese Freiheit wollte ich mir durch ein Anstellungsverhältnis nicht nehmen lassen. Und ich bin mir sicher, bei einem Auftraggeber wird es nicht bleiben – eigene Mandate und Kunden in anderen Bereichen wird es geben…
@ Casim: Anwälte arbeiten immer nur zum Schein selbständig. Den Rest erledigen Diktierprogramme, (üblicherweise attraktive) Anwaltsgehilfinnen und juristische Intuition. Wobei man im Falle einer Mandatierung natürlich auch daran denken könnte, dass anwaltliche Tätigkeit wegen der Abhängigkeit vom Wohlwollen und der Bereitschaft der Mandanten, Honorare zu entrichten auch “abhängige Beschäftigung” heißen könnte