Auf die Augen des Gesetzes ist Verlass!
Montag, 28. Februar 2005 | Autor: Michael C. Neubert
Schön wär’s! Da bekommt mein Mandant eine anwaltliche Zahlungsaufforderung, weil er mit seinem Auto die Garage eines anderen zugeparkt haben soll. Es stellt sich raus, dass die Polizei mit 2 Beamten vor Ort war und das Kennzeichen notiert hat sowie dem Garageneigentümer die Halterdaten gegeben hat.
Da hat man mit ein paar Verwandten als Zeugen doch kaum eine Chance zu beweisen, dass man mit seinem Auto nicht dort war.
Dank der Hartnäckigkeit meines Mandanten ist die Polizei nach nunmehr 2 Monaten nochmal zu besagter Garage und dem Mehrparteienhaus dazu gefahren und hat sich nach einem Fahrer mit Kennzeichen aus DO erkundigt – und tatsächlich stellt sich heraus, dass ein Mitbewohner in besagter Nacht einen Freund aus DO zu Besuch hatte, mit fast identischem Auto – und Zahlendreher im Nummernschild. Na, klasse – Glück für meinen Mandanten!
Thema: Allgemein | Ein Kommentar






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