Hinweis verstanden
Donnerstag, 10. Februar 2005 | Autor: Michael C. Neubert
….daher wäre es hilfreich, wenn es einen Beschluss der Geschäftsleitung mit etwa folgendem Inhalt geben würde: ….
Kommt’s im Arbeitsrecht eigentlich noch auf echte Argumente an, oder kämpft man in Klage und Widerklage eine kleine Schlammschlacht aus, die letztlich in der Güteverhandlung doch in einer Abfindung endet….


















O.k., wenn ich es jetzt so lese… vielleicht ist es wirklich etwas unklar.
Gemeint war ein Hinweis an den Arbeitgeber, es wäre für den Kündigungsschutzprozess recht hilfreich, wenn es eine dokumentierte Unternehmerentscheidung mit einem bestimmten Inhalt geben würde… die gibts dann natürlich immer!
Jetzt klarer?
Hallo Michi,
die Arbeitsgerichte sind NUR noch eine staatlich subventionierte Möglichkeit für eine der Parteien oder sogar für beide, über die Abfindung zu befinden. Natürlich gibt es noch Ausnahmen, für die wir eine Arbeitsgerichtsbarkeit benötigen, doch frage ich mich manchmal, ob es nicht sinnvoller wäre, Berechnungsgrundlagen für den “Wert” eines Kündigungsschutzes festzuzurren, der dann halt bezahlt werden muss. Ist schließlich ein geldwerter Vorteil. Ich weiss, dass es immer um nicht vergleichbare Einzelfälle geht, doch geht es ab einem gewissen Moment auch um Rechtsfrieden und vielleicht auch mal um die Arbeitsbelastung von Richtern und deren Kosten ?
Ach, und ich drücke Dir die Daumen in Deinem Job und wünsche Dir viele Mandate ! Liebe Grüße aus Frankfurt / Main,
Veit