Kfz-Halterdaten ermitteln??
Freitag, 29. April 2005 | Autor: Michael C. Neubert
In meinem Beitrag zur “Parkplatzabzocke” wird immer öfters die Frage gestellt, wie der Parkplatzbetreiber oder deren Anwalt an die Kfz-Halterdaten kommt.
Gibts da schon Erfahrungen, wie diese zu erhalten sind und wie ist die Rechtslage dazu?
***Edit***
Ich hab’s mir mit dem Gesetz selbst beantwortet – steht im Kommentar


















O.k. – keine besonders clevere Frage, denn die Antwort steht im Gesetz: § 39 StVG.
Ein Anwalt bekommt also, wenn er sein berechtigtes Interesse plausibel erklärt, die Halterdaten übermittelt.
Musste ich bis jetzt noch nicht machen, daher war es mir auch nicht bekannt.
Hallo ich habe auf dem Parkplatz eines Supermarktes geparkt und die Parscheibe ordnungsgemäß, wie in einem Schild ausgewiesen, eingelegt. Hatte mich dann allerdings 10 Min. verpätet und soll nun 10.00 Euro bezahlen.
Unten steht dann auf dem Zettel, daß die Feststellung der Adresse über das Straßenverkehrsamt erfolgen würde, falls man nicht bezahlt.
Ist das datenschutzrechtlich überhaupt zulässig?
Unterschrieben hatte die Hausverwaltung.
Sorry bin versehentlich in Kommentare gelandet, werde meinen Fall nocheinmal auf die Hauptseite Verkehrsrecht stellen.
Hallo Leute,
gibt es eine Verbindung mit der “Parkplatzabzocke†zum RA Holzhauser in Bautzen?
Bitte melden
E-Mail: ebay@fpl-online.de
Wie stellt sich das bei Kneuer genau dar? Immerhin wollen die ja keinen Schadensersatz, sondern eine in den AGB geregelte “erhöhte Einstellgebühr” oder sowas in der Art. Damit ist das doch quasi wieder ein Nutzungsentgelt nach Preisliste, oder nicht?
Außerdem machen mich die auf http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=49313&view=findpost&p=609510 zitierten Urteile etwas stutzig – die sind ja teilweise völlig konträr zu dem hier beschriebenen.
Parkplatzabzocke ist echt mies, hab das schonmal in Berlin beobachtet…
Im Falle Contipark sind die Anforderungen des §39 STVG regelmäßig nicht erfüllt. Privarparkplatz, keine 500 € und Möglichkeit die Daten anerweitig (Schranke) zu erhalten. Trotzdem werden Halterdaten ohne Einbeziehung eines Rechtsanwalts regelmäßig übermittelt und vor allem werden diese Daten rechtsmißbräuchlich an andere (Infoscore) weitergegeben.