Ventilwächter in Dresden
Dienstag, 9. August 2005 | Autor: Michael C. Neubert
Die Stadt Dresden setzt sogenannte “Ventilwächter” als Wegfahrsperre gegen zahlungsunwillig Schuldner von Kfz-Steuer und Bußgeldern ein. Der ADAC hat in seiner letzten Ausgabe der Clubzeitschrift darüber berichtet.
An der rechtlichen Zulässigkeit dieser Maßnahme bestehen wohl kaum noch Zweifel. Umstritten ist hingegegen, wer für eventuelle Schäden am Fahrzeug oder Schäden Dritter haftet, wenn der Kfz-Besitzer trotz Ventilwächter losfährt und ihm nach spätestens 500 m die Luft ausgeht (aus den Reifen zumindest).
Die Vollzugsbeamten der Stadt Dresden kleben zwar angeblich mehrere gelbe Warnaufkleber an das Auto, die auf die Ventilwächter hinweisen, aber diese Aufkleber kann man ja auch übersehen oder wer weiß, vielleicht hat sie ja jemand anderes entfernt.
Der Stadt Dresden wird es wohl schwer fallen, nachzuweisen, dass die Aufkleber noch am Auto waren, als der Fahrer eingestiegen ist. Und wenn jemand, ohne von den Ventilwächtern zu wissen, mit dem Auto losfährt und durch den Plattfuß in Schleudern gerät und dadurch andere Autos und das eigene beschädigt, dann spricht doch einiges dafür, dass die Stadt DD dafür haftet.
Ist jemand schon mal durch den Ventilwächter geschädigt wurden?
Erfahrungen bitte als Kommentar oder per mail (mail@mcneubert.de) direkt an mich.
Sollte jemand die Stadt bereits verklagt haben, wäre es auch interessant ob erfolgreich oder nicht.


















Letzte Kommentare