Ich schreibe gerade eine Kündigungsschutzklage, bei der sich immer mehr Probleme zeigen, je mehr ich nachfrage und schreibe.
Der Mandant war bei einer Firma beschäftigt (seit Mitte 2003), die zwei Mitarbieter hatte . Irgendwann lag mal ein neuer Arbeitsvertrag im Postfach, mit geringerer Bezahlung und neuem Arbeitgeber. Inhaber der alten Firma und Geschäftsführer der neuen Firma sind identisch. Viel später wird ihm mitgeteilt, dass die alte Firma aufgelöst wird. Weil er den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreibt, wird ihm von der alten Firma fristgerecht gekündigt, obwohl schon seit 2 Monaten die neue Firma als Arbeitgeberin auf dem Lohnzettel steht. Die neue Firma hat übrigens 9 Arbeitnehmer.
Jetzt die Probleme:
- in der alten Firma (2 AN) bestand kein Kündigungsschutz nach dem KSchG
- hat hier ein Betriebsübergang stattgefunden § 613a BGB – er wurde nicht informiert – der alte Arbeitgeber hat die 2 Mitarbeiter schon die ganze Zeit an den “neuen” Arbeitgeber verliehen – zumindest haben die Arbeitnehmer die Betriebsmittel (Fahrzeuge) des neuen Arbeitgebers schon die ganze Zeit benutzt
- in der neuen Firma gibt es 9 Arbeitsplätze, bei einem Betriebsübergang zählt ja die alte Betriebszugehörigkeit, aber im alten Betrieb gab es nicht genug AN für den Kündigungsschutz – im neuen Betrieb sind es mehr als 5 aber weniger als 10 AN
- hat der AN nach einem ev. Betriebsübergang nun im neuen Betrieb Kündigungsschutz?
- außerdem steht noch etwa 2000,00 EUR Lohn aus – nicht zu 100% durchsetzbar, da noch einiges unklar ist
- der Streitwert erhöht sich bei der Kündigungsschutzklage aber auf ca. 6.500,00 EUR – Mandant ist nicht rechtsschutzversicher, aber beantragt PKH – bin mir aber nicht sicher, ob er die bekommt
- jetzt habe ich den Mdt. schon aufgeklärt – er trägte seine Kosten der Klage auf jeden Fall selbst (wenn PKH abgelehnt wird oder Raten) – bei der Zahlungsklage betragen die Kosten etwa 500,00 EUR
- bei der Kündigungsschutzklage betragen die Kosten insgesamt etwa 1.100,00 EUR – einer Weiterbeschäftigung gibt er auch wenig Chancen – Betriebszugehörigkeit ist gering – da übersteigt eine eventuelle Abfindung die Kosten nur geringfügig
Risiken, Problem, Fragen….
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