Hausverbot provoziert!
Donnerstag, 1. September 2005 | Autor: Michael C. Neubert
Nach meinem Beitrag zur Parkplaztabzocke in Dresden gab und gibt es sehr viele Kommentare dazu. Ich war mir sicher, dass auch der Parkplaztbetreiber mitliest, habe mich aber schon etwas geärgert, dass es bislang keinerlei Reaktion vom Betreiber gab.
Also habe ich mit einem völlig frei erfundenen Kommentar mal etwas provoziert:
# MCNeubert
am 29. August 2005 um 9:22 pm Uhr
Ich bin auch schon am Überlegen, ob es nicht Möglichkeiten gibt, aktiv gegen die Betreiber vorzugehen. Am Samstag Abend habe ich mich schon mal selbst ne halbe Stunde auf den Parkplatz in der Louisenstr. gestellt – aber es ist nix passiert (schönen Gruß an den Betreiber – was hat in der Zeit eigentlich Euer grottenschlechter Hobbyfotograf ******** getrieben??) – wollte wenigstens auch so ein Ticket haben – als “Betroffener†hätte man vielleicht mehr Möglichkeiten….
Aber deren Schreiben, die bewusst einen offiziellen, staatlichen Eindruck erwecken sollen “Parken in der Landeshauptstadt Dresden†sind sicher geeignet zumindest Unbehagen beim örtlichen Ordnungsamt hervorzurufen.
Ich informiere, sobald ich in der Sache was unternommen habe.
Irgendjemand hatte hier bereits gerichtliche Schritte angekündigt – wie ist da denn der Sachstand?
MCNeubert
Und tatsächlich, sie haben sich provozieren lassen und mir die Ehre erwiesen, einen Kommentar zu schreiben. Es kam sogar noch ein Fax hinterher!
Platzverweis und Hausverbot!!
Mehr wollte ich doch gar nicht


















Haha, genial! Origineller Einfall, sich zu wehren. Hattest du denn jemals die Absicht, dort zu parken?
Ich hab dort schon geparkt – und sogar mit Parkschein! – aber ich kann auch gut drauf verzichten!
Das Hausverbot schreckt mich natürlich jetzt ungemein ab…
Ja, ich würde mir jetzt auch voll die Vorwürfe machen und Gewissensbisse haben und mit Ehrfurcht am Parkplatz vorbeirauschen.
Ist das Hausverbot eigentlich wirksam erklaert worden, nachdem es provoziert wurde, was ja wohl auf eine Taeuschung hinauslaeuft? Wie ist die Rechtslage?
Und das strafrechtliche Pendant: Wurde die GbR so provoziert, dass sie sich nun dem Spott preisgegeben sieht und einen Vermoegensschaden erleidet?
Vom Rechtlichen abgesehen: Sollte man nicht eine Sammlung anleiern, damit die GbR einen besseren Fotografen engagieren oder ihm eine bessere Ausruestung beschaffen kann? Vielleicht kann als erstes Bild das Konterfei der hinter der GbR Stehenden ins Internet gestellt werden, damit man sieht, welch guten Leuten man hilft.
Also falls ich mal nach Dresden komme werde ich mal bei der netten uns allseits bekannten GbR parken
Dresden hat eine neue Touristenatraktion ^^