Geplatzter Vergleich
Freitag, 21. Oktober 2005 | Autor: Michael C. Neubert
Zusammen mit dem Mandanten hatte ich mich über einen ganz guten Vergleich vor dem Arbeitsgericht gefreut – man einigte sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses – der ausstehende Lohn wird nachgezahlt – und obendrein gibts noch eine kleine Abfindung. Leider mit einer Woche Widerrufsfrist für den Vertreter der Arbeitgeberin – und am letzen Tag der Frist kommt der Widerruf per Fax. Noch dazu werden die Anträge hinsichtlich der Kündigung anerkannt – der Mandant soll morgen wieder zur Arbeit erscheinen – wäre ja auch nicht schlecht, wenn er nicht schon wieder einen viel besseren Job hätte. Wir sehen uns also im Kammertermin wieder!


















Nicht umsonst sprechen die Arbeitsrichter von “Höchststrafe”, wenn der verklagte Arbeitgeber “droht”, die Kündigung zurückzunehmen.
Die Kündigung zurücknehmen, wird der Arbeitgeber sicherlich nicht wollen. Es dürfte ihm wohl eher darum gehen, den Verzugslohnanspruch auszuschließen.
Wahscheinlich hat Ihr Mandant zu viel Leuten erzählt, was los ist… und irgendwie hat der alte Chef es erfahren.
Dann hätte ich als dieser Chef genauso gehandelt