Verweis: “Mitarbeiter einer Registratur”
Mittwoch, 23. November 2005 | Autor: Michael C. Neubert
Die Deutsche Rentenversicherungsanstalt Mitteldeutschland verweist einen Mandanten im Rahmen eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente auf die Tätigkeit als “Mitarbeiter einer Registratur”.
Leider sagen sie nicht, was diese Tätigkeit beinhaltet. Offensichtlich ein seit Jahren benutzter Textbaustein. Die Beamten scheinen sich keine Gedanken zu machen, ob es solch eine Stelle in der freien Wirtschaft und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt noch gibt. Wahrschienlich nur in der entscheidenden Behörde.
Und auch die ärztlichen Gutachten sprechen Bände:
Zwei Entlassungsberichte nach Rehamaßnahmen sind durchaus positiv ausgefallen – klar, die Rehakliniken bekommen ihre Patienten ja nur, wenn sie auch erfolgreich sind – also fallen diese Bericht duchweg positiver aus. Dann ein ärztliches Gutachten aufgrund des Rentenantrages – nach diesem Antrag ist der Mandant voll erwerbsunfähig – kann keine 3 h täglich mehr leichte Arbeiten verrichten. Bezeichnender Weise stammt dieses Gutachten vom selben Artzt, der nach einer Reha ein viel besseres Gutachten geschrieben hat – Zeitabstand wenige Monate. Dann schaut sich eine Prüfärztin alle Unterlagen nochmal an – nicht den Patienten – und entscheidet: Keinerlei Anspruch auf EU-Rente! Ohne nachvollziehbare Begründung.
Die wollen offensichtlich nur testen, ob man klagt oder nicht….
Wir klagen!!

















