Lohnfortzahlung
Samstag, 17. Dezember 2005 | Autor: Michael C. Neubert
Unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat das BAG (Az. 5 AZR 389/04) entschieden, dass ein Arbeitnehmer seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden muss, um bei Zweifeln nachweisen zu können, dass er nicht aufgrund einer Fortsetzungserkrankung erneut arbeitsunfähig krank ist, sondern es sich um eine andere Krankheit handelt.


















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