simsen.de gibt langsam nach und entschuldigt sich
Donnerstag, 23. Februar 2006 | Autor: Michael C. Neubert
Nachdem netzwelt und verbraucherrechtliches.de bereits über simsen.de berichtet hatten, gingen auch bei mir Anfragen wegen weiteren Forderungen und Mahnungen von simsen.de bzw. Verimount ein. Erst mehrfache emails mit Nachdruck haben zum Erfolg geführt.
Auf folgende mehrmals gesende Email:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den am xx.xx.2006 über www.simsen.de geschlossenen Vertrag über das Versenden von SMS fristgemäß. Da die Widerrufsbelehrung Ihrerseits nicht ordnungsgemäß erfolgte, kann der Vertrag jederzeit Widerrufen werden. Eine Widerrufsbelehrung muss aktiv gestaltet sein, um wirksam zu sein. Die Widerrufsbelehrung auf www.simsen.de ist in den AGB/Teilnahmebedingungen enthalten, gilt somit als “versteckt” und ist demnach nicht ordnungsgemäß erfolgt.
Der Vertrag ist hiermit widerrufen, sämtliche Zahlungsansprüche gegen mich entbehren somit jeglicher Grundlage!
Ich gehe nunmehr davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und Sie von der Geltendmachung Ihrer unberechtigten Forderung absehen. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich die Angelegenheit an meinen Rechtsanwalt übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
erhielt ein Betroffener letztlich diese Email von simsen.de:
Sehr geehrter Kunde,
aus Kulanzgründen wurde Ihr Vertrag gekündigt, betrachten Sie die Sache als erledigt.
Es bestehen keine weiteren Forderungen von unserer Seite.
Alle etwaigen E-Mails und Rechnungen sind ab sofort als gegenstandslos zu betrachten.
Verimount entschuldigt sich für alle Unannehmlichkeiten und würde sich freuen, Sie demnächst als zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Simsen.de Team
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