Vermieter darf Kaution länger behalten
Mittwoch, 29. März 2006 | Autor: Michael C. Neubert
Nach einer BGH Entscheidung darf ein Vermieter darf die Kaution eines Mieters auch noch nach dessen Auszug teilweise einbehalten, um damit ausstehende Mietnebenkosten zu verrechnen (AZ: VIII ZR 71/05). Wie viel Zeit dem Vermieter für die Auszahlung der Kaution zuzubilligen ist, hängt laut BGH vom Einzelfall ab – “mehr als sechs Monate können dabei für den Vermieter erforderlich und dem Mieter zumutbar” sein.
Laut BGH darf der Vermieter die Kaution grundsätzlich in der Höhe einbehalten, die zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis angemessen ist – anderenfalls würde die Mietkaution ihrer Sicherungsfunktion nicht gerecht.
Also werden Mieter in Zunkunft wohl noch öfters vor dem Auszug die letzten drei Mieten nicht zahlen und dem Vermieter die Verrechnung mit der Kaution nahe legen.
Da soll sich ein Vermiete erstmal gegen wehren.
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