“Wie ein Sechser im Lotto”
Dienstag, 14. März 2006 | Autor: Michael C. Neubert
So sei der heute vor dem Arbeitsgericht verhandelte Fall, meinte der Richter. Es sei ihm noch nie passiert, dass der Arbeitgeber zwar den Lohn ordnungsgemäß abgerechnet und den Nettobetrag ausgezahlt habe, aber die Sozialversicherungsbeiteräge nicht gezahlt habe. Deswegen musste er sich auch vor der Verhandlung noch mit Kollegen besprechen.
Letztlich sei er auch zu dem Schluss gekommen, dass der Arbeitnehmer den Bruttobetrag und damit die noch fehlenden Sozialversicherungsbeiträge geltend machen könne – schon um selbst für einen lückenlosen Versicherungsschutz zu sorgen.
Seltsamer Weise hatte die Rentenversicherung die unklaren Zeiten unserem Mandanten mitgeteilt und um Klärung gebeten. Die Krankenkasse hat daraufhin zwar telefonisch bestätigt, dass keine Beträge durch den Arbeitgeber gezahlt wurden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde eine diesbezügliche Bestätigung zur Vorlage bei Gericht jedoch verweigert.


















Ein Sechser in Lotto hier: http: //www . lotto wette.de