Arbeitgeber “bittet” um Entfristungsklage
Freitag, 7. Juli 2006 | Autor: Michael C. Neubert
Heute kommt ein neuer Mandant mit einem druckfrischen Schreiben eines öffentlichen Arbeitgebers vorbei, in dem ihm mitgeteilt wird, dass der Sachgrund für seine Befristung nicht mehr gegeben sei und das Arbeitsverhältnis mit Ablauf von 14 Tagen endet.
Der Mandant war als Vertretung für einen erkrankten Arbeitnehmer eingestellt worden. Zum Einstellungszeitpunkt war der Arbeitnehmer schon ein 3/4 Jahr krank. Die Vertretung dauert jetzt schon über 3 Jahre. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde jedoch versagt und der Arbeitnehmer muss nun theoretisch wieder zum Dienst erscheinen. Diesem Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber jedoch nahe gelegt gegen den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Widerspruch einzulegen – außerdem kann er auf seinem alten Arbeitsplatz sowieso nicht mehr beschäftigt werden.
Meinem Mandanten hat man erklärt, man würde ihn ja gerne weiter beschäftigen, aber dies sei aufgrund des derzeitigen Einstellungsstopps nicht möglich. Er solle sich aber unbedingt anwaltlich beraten lassen und ggf. klagen. Na wenn sowas schon der Arbeitgeber sagt, klingt das doch nach einer Aufforderung – vielleicht hilft dem Arbeitgeber die Klage ja zur Umgehung des Einstellungsstopps. Wir weden sehen.
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