Unternehmenskennzeichen vs. Marke
Samstag, 30. September 2006 | Autor: Michael C. Neubert
Ein Mandant nutzt seit etwa 3 Jahren 2 Worte, die in einem Logo enthalten sind, als Firma. Die entsprechende Domain hat er ebenso lange registriert. Sein Ladengeschäft hat eher einen lokalen Einzugsbereich – im Internet vertreibt er deutschlandweit.
Als er jetzt das Logo und die beiden Worte als Wort-/Bildmarke registrieren lassen wollte, stellte er fest, dass ein anderer die Anmeldung vor etwa einem Monat eingereicht hat – auch als Wort-/Bildmarke, wobei in der jetztigen Phase das Logo noch nicht abrufbar ist. Die Worte sind so spezifisch, dass vermutet werden muss, dass der andere auf jeden Fall auch die gleichen Waren anbieten möchte.
Die Anmeldung der Marke stellt noch keine Benutzung dar – insoweit stehen meinem Mandanten noch kein Rechte aus § 15 MarkenG zu. Eventuell besteht jedoch schon eine “Erstbegehungsgefahr”, die eine vorbeugende Unterlassungsklage rechtfertigt.
Einen Widerspruch gegen die Markenregistrierung kann der Inhaber eines Unternehmenskennzeichens leider nicht einlegen.
Das Geschäft des Mandanten ist nicht groß – teure Unterlassungsklagen und Schadensersatzklagen kann er sich nicht leisten.
Nicht ganz einfach, ein sinnvolles Vorgehen zur raten.


















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