Moses Pelham, Geschäftsführer der 3p Gesellschaft für Kommunikation mbH lässt über die Kanzlei Kornmeier Kollegen Urheberrechtsverletzungen abmahnen.
Dabei geht es um das Anbieten eines Liedes von Sebastian Hämer, dessen ausschließliche Nutzungsrechte bei 3p liegen, in Peer-to-Peer-Netzwerken.
Als Nachweis wird lediglich Datum, Datei, IP Adresse und Client genannt. Kein Hinweis darauf, wie man über die IP vom Provider die Adressdaten des Anbieters bekommen hat.
Bleibt zu vermuten, dass 3p und deren Anwalt mit Logistep zusammenarbeiten. Mehr dazu auch bei heise.de
Auch hier werden 150,00 EUR Schadensersatz und Anwaltskosten in Höhe von 250,00 EUR geltend gemacht sowie die Unterzeichnung der üblichen Unterlassungserklärung gefordert.
Der Betrag schmerzt vorallem Jugendliche, aber die Versuchung zu zahlen ist größer, als sich hier auf einen etwaigen Prozess einzulassen. Fraglich ist, was passiert oder bei anderen schon passiert ist, wenn die Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird und nicht gezahlt wird. Verfahren, in denen Logistep Daten zu Grunde lagen, hat es schon gegeben – auch mit Urteilen zugunsten der Inhaber der Urheberrechte. Aber nach meiner Kenntnis handelt es sich bei den 4 Urteilen um zwei Versäumnisurteile sowei ein Anerkenntnisurteil – eine Verteidigung hat es in diesen 3 Fällen wohl nicht gegeben. Zumindest bestehen erhebliche Zweifel, ob die über Logistep ermittelten Daten der Urheberrechtsverletzer vor Gericht als Beweis standhalten würden. Die Provider sind von Logistep zumindest schon länger genervt.
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