Saublöder Tipp
Montag, 11. Dezember 2006 | Autor: Michael C. Neubert
Alkoholisiert Auto fahren = 1 Monat Fahrverbot
“Vergessen” den Führerschein dann auch abzugeben = Fahren ohne Fahrerlaubnis
Deutlich zu schnell fahren, während man von der Polizei gefilmt wird = nochmal einen Monat Führerschein abgeben
Zwischenzeitlich wurde der Führerschein wegen der Trunkenheitsfahrt beschlagnahmt und in Verwahrung genommen – die Verwahrung des Führerscheins für einen Monat wird schriftlich bestätigt.
Auf den Tipp eines Kumpels hören und die Bestätigung über die Verwahrung des Führerscheins wegen der Trunkenheitsfahrt mit dem Aktenzeichen des Geschwindigkeitsverstoßes versehen und an diese Behörde faxen = Urkundenfälschung und ein stinkiger Staatsanwalt sowie Ermittlungsrichter, der den mitlerweile wieder ausgehändigten Führerschein vorläufig entziehen lässt und ein drohendes Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein und Urkundenfälschung nebst Sperre von mindestens 6 Monaten.
Hätte nicht sein müssen.


















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