Bringen sie bitte den gegnerischen Zeugen mit!
Donnerstag, 28. Juni 2007 | Autor: Michael C. Neubert
Ich vertrete den Kläger. Der Beklagtenvertreter benennt in seiner Klageerwiderung einen Zeugen, der über die Klägerin zu laden sei. Es handelt sich dabei um den Ehemann der Beklagten, den ich ganz sicher nicht als Zeugen brauche.
Das Gericht teilt mir heute mit:
Es wird gebeten, den Zeugen xy zum Termin mitzubringen, da eine Ladung nach Vorschuss aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich ist.”
Der Termin ist am Mittwoch nächste Woche und dem Gericht ist insoweit Recht zu geben. Jetzt bin ich mal gespannt, ob die Beklagte ihren Ehemann mitbringt – ich werde es auf jeden Fall nicht tun.


















Und heute wundern sich alle, warum der Zeuge nicht da ist. Mir solls Recht sein.