Null Promille für Fahranfänger
Freitag, 6. Juli 2007 | Autor: Michael C. Neubert
Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass für Fahranfänger während der Probezeit von zwei Jahren ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr gilt. Für junge Fahranfänger gilt das Alkoholverbot bis zur Vollendung des 21. Lebenjahres.
Die Regelung tritt ab dem 1. August in Kraft.
Bei einem Verstoß erwarten den Fahranfänger ein Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkte. Auf ein Fahrverbot wird verzichtet, wenn der Alkoholpegel noch unter 0,5 Promille liegt. Es erhöht sich jedoch die Probezeit auf 4 Jahre.





Samstag, 7. Juli 2007
dumme frage: war das bisher nicht genauso?? ich hab vor knapp 2 jahren führerschein gemacht, bin also noch in der probezeit, und mir wurde von der fahrschule gesagt, dass man in der probezeit immer bei 0,0 sein muss.
Samstag, 7. Juli 2007
Nein, diese Regelung gilt erst ab August. Deine Fahrschule hat Dir da nicht ganz die Wahrheit gesagt, was aber sicher auch nicht so schlimm war…