eBay – zwei verschiedene Widerrufsbelehrungen
Freitag, 14. Dezember 2007 | Autor: Michael C. Neubert
Dass derzeit hinsichtlich der richtigen Widerrufsbelehrung große Unsicherheit herrscht, ist bekannt. Jetzt versuchen einige Händler besonders clever zu sein und fügen zwei verschiedene Widerrufsbelehrungen ein. Die eine befindet sich in der Artikelbeschreibung und die andere an der von eBay vorgesehenen Stelle unter “Rücknahme”.
Eine Belehrung erhält folgende Überschrift:
BEACHTEN SIE:
Die Widerrufsbelehrung hier an dieser Stelle ist aktuell, auf Grund ständiger rechtlicher Änderungen ist die Widerrufsbelehrung, die oben in meiner Auktion “eingebaut” ist nicht immer aktuell. Die Widerrufsbelehrung die hier folgt ist aktuell.
Jetzt kommt es darauf an, ob es sich um einen Shop-Artikel oder ein Auktion handelt. Je nachdem und ob es schon Gebote gibt, kann die Artikelbeschreibung noch geändert und angepasst werden.
Die Frage ist, ob nicht bereits die Nutzung von zwei unterschiedlichen Belehrungen im Zusammenhang mit dem oben zitierten Satz irreführend und wettbewerbswidrig ist.
Soweit ich eine Belehrung in der Artikelbeschreibung finden, muss ich diejenige unter “Rücknahme” nicht auch noch lesen und kann davon ausgehen, dass beide identisch sind. Ist dies nicht der Fall, gilt für mich die günstigere oder die, die an erster Stelle steht.
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