eBay-Abmahnung – so bitte nicht!
Freitag, 14. Dezember 2007 | Autor: Michael C. Neubert
Eine mittelgroße Kanzlei mit einem Kollegen für Wettbewerbsrecht mahnt einen kleinen Textilienhändler wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei eBay ab und macht dabei gleich mehrere Fehler:
- der Mandant und angebliche Mitbewerber hat zuletzt 2005 unter seinem Account bei eBay verkauft – nicht mehr angemeldet
- aber es gibt jetzt eine GmbH, deren Geschäftsführer der Mandant ist
- diese GmbH wäre sehr wohl Mitbewerber – hat aber nicht abmahnen lassen
- die GmbH macht in der Widerrufsbelehrung den gleichen Fehler, wie er meinem Mandanten vorgeworfen wird
Also was soll das Ganze?
Nachtrag 27.12.2007: Dies hat nun auch die Gegenseite eingesehen und mitgeteilt, dass die “Angelegenheit nicht weiter verfolgt wird”. Tja, mein Mandant bleibt leider auf seinen Kosten sitzten. Bleibt die Frage, wer die gegenerischen Kosten trägt – auch der Mandant oder die Haftpflicht des Anwalts.


















Wäre wohl Zeit dem Gegenüber ein Remis anzubieten
Aber eigentlich sollte man davon ausgehen, dass jemand der in einer mittelgroßen Kanzlei tätig ist seine Hausaufgaben macht, wenn es der Mandant schon nicht hinbekommt.