“Widerrufsbelehrung” bei Kaffeefahrt
Donnerstag, 31. Januar 2008 | Autor: Michael C. Neubert
Die CVG Clubfahrten Verkaufsgesellschaft mbH veranstaltet offensichtlich “Kaffeefahrten” und verkauft dabei Waren an die Mitfahrer. Mir liegt ein Kaufvertrag über Bettzeug im Wert von 898,- EUR vor, der folgenden Hinweis auf der Rückseite enthält:
Lieber Kunde,
an dieser Stelle finden Sie normalerweise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als das berühmte “Kleingedruckte”.
Wir haben dies bewußt weggelassen, da wir der Meinung sind, daß es in unserem Land genügend Vorschriften und Bestimmungen gibt.
Daher gelten zwischen Ihnen und uns die rechtlichen Beziehungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei anstehenden Problemen sollten wir rechtzeitig miteinander reden. Wir werden immer einen Weg finden.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir werden Ihnen stets behilflich sein. Die Telefonnummern finden Sie auf jedem Schreiben, das Sie von uns erhalten.
Mit soliden kaufmännischen Grundsätzen gepaart mit gesundem Menschenverstand freuen wir uns auf einen partnerschaftliche Geschäftsbeziehung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kundenbetreuung
Der Kaufvertrag enthält zumindest schon mal keine Anschrift (außer 27711 Heilshorn) und keine Telefonnummer. Wenigstens wurde noch nicht gezahlt.
Jeder, der an so einer Kaffeefahrt teilnimmt und unter welchen Umständen auch immer sich zum Kauf eines Artikels überreden lässt, sollte sich nicht scheuen, den Vertrag zu widerrufen, wenn er zuhause merkt, dass er das Produkt doch eher nicht benötigt oder vielleicht zu teuer gekauft hat.
Die Firmendaten lauten wahrscheinlich wie folgt:
CVG Clubfahrten Verkaufsgesellschaft mbH
Holunderweg 1
27711 Osterholz-Scharmbeck / OT Heilshorn
Niedersachsen
Handelsregister-Nr.: HRB 31197 und 122659
Thema: Allgemein | 25 Kommentare





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