Verwertbarkeit eines mitgehörten Telefonats II
Mittwoch, 26. März 2008 | Autor: Michael C. Neubert
In dem bereits hier angsprochenen Fall wurde nun ein Urteil gefällt und die Vernehmung der Zeugin, die das Telefonat mitgehört hatte, abgelehnt.
Eine Einigung … konnte der Kläger nicht nachweisen. Zwar hat er insoweit das Zeugnis seiner Lebensgefährtin angeboten, die das Telefongespräch bei eingeschalteter Mithörfunktion mitgehört hat, diese Aussage ist jdeoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unverwertbar (BVerfG 1. Senat, NJW 2002, 3619 ff.). Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I in Verbindung mit Art. 1 I GG umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit von Telefongesprächen. Dieses Recht ist verletzt, wenn bei einem Telefongespräch die Mithörfunktion eingeschaltet wird, ohne den Gesprächspartner darüber zu informieren.


















steht ungefähr so auch im T/P. Hatte in einem Verfahren, daß ich als RRef zu betreuen hatte, die Vernehmung eines solchen Mithörers auch abgelehnt.