<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Contipark &#8211; Vorsicht beim Parken ohne gültigen Parkschein</title>
	<atom:link href="http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Mon, 06 Feb 2012 07:12:10 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0.4</generator>
	<item>
		<title>Von: arnie07</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-7/#comment-78827</link>
		<dc:creator>arnie07</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 11:03:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/#comment-78827</guid>
		<description>Hallo,

haben auch schon 6 oder 7 Schreiben bekommen. ra Haas letzter Brief war die Androhung eines Ger. Mahnbescheides. Contipark am Anfang mitgeteilet, das ich nur Halter des Fahrzeugs bin. Habe bisher alles weitere ignoriert. Grundlage war ein Gespräch mit der Rechtsabteilung des ADAC. Der freundliche Herr sagte, mann  kenne die Praktiken und ich hätte 2 Möglichkeiten.
1: Faust in der Tasche ballen und bezahlen.
2: aussitzen und alles ignorieren und nicht antworten oder weichwerden. Erst bei eintreffen eines Mahnbescheides diesem widersprechen. Ob es dann zu einer Klage komme sei sehr ungewiss. Allerdings sagte auch dieser Jurist, man wisse nie wie, es ausgehe. Aber im Falle eines Gerichtstermines kann man folgendes anbringen:

Die Kosten für Inkasso sind nicht einklagbar. 
Für eine ordentliche Parkraumbewirtschaftung muss im Falle einer Vermietung für solche Parkplätze ein Hinweisschild für die Parkgebühren schon bei der Einfahrt auf das Gelände für den Fahrer ersichtlich sein. Es muss so gross sein, das es jeder lesen kann. Eine Gebührenauszeichnung am Parkautomat verbunden mit den großen Hinweisschildern das es ein kostenpflichtiger Parkplatz sei reichen nicht aus.
Der Fahrer muss sich ja entscheiden können, ob er das Angebot annimmt, oder wieder wegfährt, weil es Ihm zu teuer ist. Diese Möglichkeit wird ihm genommen, wenn er dazu sein Fahrzeug erst abstellen muß.

Ich warte also mal ganz gelassen ab, was da noch so kommt.

Für alle interessierten hier ein Urteil Vom LG Rostock

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=0.jp35?showdoccase=1&amp;doc.id=KORE214562008&amp;st=ent

VG Arnie07</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>haben auch schon 6 oder 7 Schreiben bekommen. ra Haas letzter Brief war die Androhung eines Ger. Mahnbescheides. Contipark am Anfang mitgeteilet, das ich nur Halter des Fahrzeugs bin. Habe bisher alles weitere ignoriert. Grundlage war ein Gespräch mit der Rechtsabteilung des ADAC. Der freundliche Herr sagte, mann  kenne die Praktiken und ich hätte 2 Möglichkeiten.<br />
1: Faust in der Tasche ballen und bezahlen.<br />
2: aussitzen und alles ignorieren und nicht antworten oder weichwerden. Erst bei eintreffen eines Mahnbescheides diesem widersprechen. Ob es dann zu einer Klage komme sei sehr ungewiss. Allerdings sagte auch dieser Jurist, man wisse nie wie, es ausgehe. Aber im Falle eines Gerichtstermines kann man folgendes anbringen:</p>
<p>Die Kosten für Inkasso sind nicht einklagbar.<br />
Für eine ordentliche Parkraumbewirtschaftung muss im Falle einer Vermietung für solche Parkplätze ein Hinweisschild für die Parkgebühren schon bei der Einfahrt auf das Gelände für den Fahrer ersichtlich sein. Es muss so gross sein, das es jeder lesen kann. Eine Gebührenauszeichnung am Parkautomat verbunden mit den großen Hinweisschildern das es ein kostenpflichtiger Parkplatz sei reichen nicht aus.<br />
Der Fahrer muss sich ja entscheiden können, ob er das Angebot annimmt, oder wieder wegfährt, weil es Ihm zu teuer ist. Diese Möglichkeit wird ihm genommen, wenn er dazu sein Fahrzeug erst abstellen muß.</p>
<p>Ich warte also mal ganz gelassen ab, was da noch so kommt.</p>
<p>Für alle interessierten hier ein Urteil Vom LG Rostock</p>
<p><a href="http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=0.jp35?showdoccase=1&#038;doc.id=KORE214562008&#038;st=ent" rel="nofollow">http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=0.jp35?showdoccase=1&#038;doc.id=KORE214562008&#038;st=ent</a></p>
<p>VG Arnie07</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hans</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-7/#comment-78571</link>
		<dc:creator>Hans</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 20:51:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/#comment-78571</guid>
		<description>01/2012 Das Thema ist nach wie vor aktuell. Und es wird immer besser: Bahnhof Gelnhausen anfang Dezember 2011: morgens Tageskarte (24h) gelöst und gut sichtbar im Auto hinterlegt, abends Auto abgeholt. Alles ok, KEIN Knöllchen oder sonstiges. Warum auch? Sechs Wochen später eine MAHNUNG, mit der Behauptung, man hätte keinen Parkschein gehabt und es wäre eine Zahlungsaufforderung am Fahrzeug hinterlassen worden! wo soll DAS bitte noch hinführen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>01/2012 Das Thema ist nach wie vor aktuell. Und es wird immer besser: Bahnhof Gelnhausen anfang Dezember 2011: morgens Tageskarte (24h) gelöst und gut sichtbar im Auto hinterlegt, abends Auto abgeholt. Alles ok, KEIN Knöllchen oder sonstiges. Warum auch? Sechs Wochen später eine MAHNUNG, mit der Behauptung, man hätte keinen Parkschein gehabt und es wäre eine Zahlungsaufforderung am Fahrzeug hinterlassen worden! wo soll DAS bitte noch hinführen?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: John.D.Doe</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-7/#comment-78560</link>
		<dc:creator>John.D.Doe</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 12:17:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/#comment-78560</guid>
		<description>Leider habe ich bezahlt. Diesen Betrügerparkplatz nutze ich jedenfalls nicht mehr und kann nur ebenfalls dazu aufrufen.

Wie wäre es mit einer &quot;I HATE CONTIPARK&quot; Seite bei Facebook, à la &quot;http://www.facebook.com/pages/I-hate-Apple/51127772446&quot;.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Leider habe ich bezahlt. Diesen Betrügerparkplatz nutze ich jedenfalls nicht mehr und kann nur ebenfalls dazu aufrufen.</p>
<p>Wie wäre es mit einer &#8220;I HATE CONTIPARK&#8221; Seite bei Facebook, à la &#8220;http://www.facebook.com/pages/I-hate-Apple/51127772446&#8243;.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Tino</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-7/#comment-78293</link>
		<dc:creator>Tino</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 09:45:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/#comment-78293</guid>
		<description>Die Contipark GmbH betreibt unter anderem auch einen Parkplatz in Magdeburg am Bahnhof. Trotz tatsächlich und rechtlich öffentlichem Verkehrsraum berufen sie sich bei Ahndung (hier schlägt das Knöllchen mit über 30 Euro erstmals zu, nach Mahnung mit knapp 50 Euro) auf einen Privatparkplatz, angeblich gut ausgeschildert! Übrigens die einzige Begründung warum nur ihre Geschäftsbedingungen und nichts anderes gilt!
Die Beschilderung lässt jedoch zu wünschen übrig und erinnert mich an Gebahren im Internet, wo die Geschäftbedingungen kaum oder nur im ganz klein Gedruckten zu finden waren und dies per Gesetz abgeändert wurde. Offensichtlich möchte die Contipark an Vertragsstrafen und anfallenden Gebühren kräftig verdienen! Ich denke mal schon, dass man im Einzellfall ruhig die strafrechtliche Relevanz prüfen kann!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Contipark GmbH betreibt unter anderem auch einen Parkplatz in Magdeburg am Bahnhof. Trotz tatsächlich und rechtlich öffentlichem Verkehrsraum berufen sie sich bei Ahndung (hier schlägt das Knöllchen mit über 30 Euro erstmals zu, nach Mahnung mit knapp 50 Euro) auf einen Privatparkplatz, angeblich gut ausgeschildert! Übrigens die einzige Begründung warum nur ihre Geschäftsbedingungen und nichts anderes gilt!<br />
Die Beschilderung lässt jedoch zu wünschen übrig und erinnert mich an Gebahren im Internet, wo die Geschäftbedingungen kaum oder nur im ganz klein Gedruckten zu finden waren und dies per Gesetz abgeändert wurde. Offensichtlich möchte die Contipark an Vertragsstrafen und anfallenden Gebühren kräftig verdienen! Ich denke mal schon, dass man im Einzellfall ruhig die strafrechtliche Relevanz prüfen kann!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Mario</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-7/#comment-76834</link>
		<dc:creator>Mario</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Nov 2011 21:46:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/#comment-76834</guid>
		<description>Hallo allerseits,
auch ich habe seit einiger Zeit &quot;Spaß&quot;&quot; mit Contipark. Habe auf bisherige Mahnungen nicht reagiert und bekam nun heute Post von einem Inkasso- Unternehmen. Der Hintergrund weicht aber etwas von den üblichen Fällen ab: Ich stellte mein Auto wegen einer Bahnreise für zwei Tage am Hauptbahnhof Mannheim ab. Bei meiner Ankunft ging ich auch direkt zum Ticket-Automaten, um ordnungsgemäß einen Parkschein zu ziehen. Bezahlung mit Geldscheinen war nicht möglich und 20€ in Münzen hatte ich nicht bei mir. Aber zum Glück nahm der Automat ja EC-Karten. Ich habe also die Karte eingesteckt, den Aufforderungen im Menü Folge geleistet und das Ticket angefordert. Hat bis dahin auch geklappt. Im Display kam die Bestätigung: Die Parkdauer und der Vermerk “Betrag von € 20,- wird abgebucht. Parkschein wird gedruckt.” Letzteres war auch am typischen Nadeldruckergeräusch zu hören. Dieses Geräusch hörte irgendwann auf und dann war Ruhe. Nichts geschah mehr. Es kam kein Ticket. Die Zeit drängte. Mein Zug fuhr in 15 Minuten. Ein Angestellter von Contipark war am Sonntag um 6:45 nirgends zu sehen. Ich bin zum Auto zurück und schrieb in aller Eile auf ein Blatt deutlich lesbar den Text: “So. 21.08.11 6:45 Parkticket für 48h ist mit EC-Karte bezahlt ! (€20,-) Drucker funktioniert nicht. Fahrzeug wird am Mo. 22.08. ca. 22:00 weggefahren”. Diesen Zettel legte ich unübersehbar anstelle des Tickets hinter die Windschutzscheibe.
Als ich am Montag planmäßig kurz vor 22:00 Uhr zurück kam, waren zwei in Folie gepackte Zettel mit den bekannten Zahlungsaufforderungen an der Scheibe. Auf meinen schriftlichen Vermerk wurde überhaupt nicht eingegangen. Immerhin: Die Vertragsstrafe wurde nur einmal berechnet.
Ich habe nicht bezahlt und auch bis heute nicht auf Mahnungen reagiert. Allerdings ist von meinem Konto bis heute kein Betrag abgebucht worden.
Dafür kann ich aber nichts. Ich denke, ich werde zu meiner Absicherung die normale Parkgebühr von 20€ überweisen. Dass ich nicht früher überwiesen habe, kann ich damit begründen, dass ich damit gerechnet habe, dass der Betrag abgebucht wird.
Leider fehlen mir Beweise für diesen Vorgang, und ein Foto habe ich leider nicht gemacht.
Wie sieht hier eigentlich die Rechtslage aus? Kann Contipark mir auf Grund der Beweislage Probleme machen?
Da Contipark darauf hingewiesen wurde, dass ich korrekt bezahlt habe und und der Drucker defekt war, sind da die Zahlungsforderungen nicht eindeutig rechtswidrig?

Das ist schon mein zweites Erlebnis mit Contipark. Von dem anderen, schon einige Monate zurück liegenden, werde ich noch berichten.

Grüße
Mario</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo allerseits,<br />
auch ich habe seit einiger Zeit &#8220;Spaß&#8221;" mit Contipark. Habe auf bisherige Mahnungen nicht reagiert und bekam nun heute Post von einem Inkasso- Unternehmen. Der Hintergrund weicht aber etwas von den üblichen Fällen ab: Ich stellte mein Auto wegen einer Bahnreise für zwei Tage am Hauptbahnhof Mannheim ab. Bei meiner Ankunft ging ich auch direkt zum Ticket-Automaten, um ordnungsgemäß einen Parkschein zu ziehen. Bezahlung mit Geldscheinen war nicht möglich und 20€ in Münzen hatte ich nicht bei mir. Aber zum Glück nahm der Automat ja EC-Karten. Ich habe also die Karte eingesteckt, den Aufforderungen im Menü Folge geleistet und das Ticket angefordert. Hat bis dahin auch geklappt. Im Display kam die Bestätigung: Die Parkdauer und der Vermerk “Betrag von € 20,- wird abgebucht. Parkschein wird gedruckt.” Letzteres war auch am typischen Nadeldruckergeräusch zu hören. Dieses Geräusch hörte irgendwann auf und dann war Ruhe. Nichts geschah mehr. Es kam kein Ticket. Die Zeit drängte. Mein Zug fuhr in 15 Minuten. Ein Angestellter von Contipark war am Sonntag um 6:45 nirgends zu sehen. Ich bin zum Auto zurück und schrieb in aller Eile auf ein Blatt deutlich lesbar den Text: “So. 21.08.11 6:45 Parkticket für 48h ist mit EC-Karte bezahlt ! (€20,-) Drucker funktioniert nicht. Fahrzeug wird am Mo. 22.08. ca. 22:00 weggefahren”. Diesen Zettel legte ich unübersehbar anstelle des Tickets hinter die Windschutzscheibe.<br />
Als ich am Montag planmäßig kurz vor 22:00 Uhr zurück kam, waren zwei in Folie gepackte Zettel mit den bekannten Zahlungsaufforderungen an der Scheibe. Auf meinen schriftlichen Vermerk wurde überhaupt nicht eingegangen. Immerhin: Die Vertragsstrafe wurde nur einmal berechnet.<br />
Ich habe nicht bezahlt und auch bis heute nicht auf Mahnungen reagiert. Allerdings ist von meinem Konto bis heute kein Betrag abgebucht worden.<br />
Dafür kann ich aber nichts. Ich denke, ich werde zu meiner Absicherung die normale Parkgebühr von 20€ überweisen. Dass ich nicht früher überwiesen habe, kann ich damit begründen, dass ich damit gerechnet habe, dass der Betrag abgebucht wird.<br />
Leider fehlen mir Beweise für diesen Vorgang, und ein Foto habe ich leider nicht gemacht.<br />
Wie sieht hier eigentlich die Rechtslage aus? Kann Contipark mir auf Grund der Beweislage Probleme machen?<br />
Da Contipark darauf hingewiesen wurde, dass ich korrekt bezahlt habe und und der Drucker defekt war, sind da die Zahlungsforderungen nicht eindeutig rechtswidrig?</p>
<p>Das ist schon mein zweites Erlebnis mit Contipark. Von dem anderen, schon einige Monate zurück liegenden, werde ich noch berichten.</p>
<p>Grüße<br />
Mario</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Heiner</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-7/#comment-76121</link>
		<dc:creator>Heiner</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Oct 2011 12:05:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/#comment-76121</guid>
		<description>Weiter oben hatte ich schon etwas geschrieben. Derzeit (Mitte 10/2011) sind von Haas &amp; Kollegen insgesamt 4 Schreiben eingetroffen. Im letzten versucht man es doch tatsächlich auf die kulante Tour: es sollen ca. 30 EUR erlassen werden (&quot;einmaliges Angebot&quot;), um einen zum Zahlen zu bewegen. Nicht melden. Mal sehen, was da sonst noch kommt außer den Drohungen mit Gerichstvollzieher, Lohnpfändung...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Weiter oben hatte ich schon etwas geschrieben. Derzeit (Mitte 10/2011) sind von Haas &amp; Kollegen insgesamt 4 Schreiben eingetroffen. Im letzten versucht man es doch tatsächlich auf die kulante Tour: es sollen ca. 30 EUR erlassen werden (&#8220;einmaliges Angebot&#8221;), um einen zum Zahlen zu bewegen. Nicht melden. Mal sehen, was da sonst noch kommt außer den Drohungen mit Gerichstvollzieher, Lohnpfändung&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: nixe</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-7/#comment-75517</link>
		<dc:creator>nixe</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Sep 2011 12:04:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/#comment-75517</guid>
		<description>hallo, habe nun (seit 03/11) leider auch Erfahrungen mit der Contipark. In meinem Fall ist mein Freund mit meinem Auto (Halter des Autos ist meine Mutter) zum Bahnhof gefahren, um eine Fahrkarte zu kaufen. Da er kein Kleingeld dabei hatte, ist er zum im Bahnhofsgebäude befindlichen Bäcker gegangen. Als er keine 2min. später zurück kam, stellte ein Parkplatzwächter das obligatorische Knöllchen aus. Auf eine Nachfrage meines Freundes zu seinem Namen wegen einer Beschwerde reagierte er nur mit einem &quot;steht alles auf dem Zettel&quot;, was natürlich nicht der Fall war. Nach Anraten eines Anwaltes wurde die Tagesgebühr in Höhe von 3,-€ (mit separatem Schreiben &quot;ohne Anerkennung einer Rechtspflicht usw.&quot; angekündigt) überwiesen. Inzwischen erhielt meine Mutter Post von infoscore mit einer angehobenen Hauptforderung (jetzt seltsamerweise 33,20€ und nicht 23,20€) Diese nach Ansicht des konsultierten Anwaltes unberechtigten Forderungen allein nerven natürlich schon. Aber dann, eine Woche, nachdem das Schreiben von infoscore eintraf, erhielt meine Mutter einen Anruf dieses Inkasso- Unternehmens. Sie solle zur Klärung einer Rechtsangelegenheit unter anderem ihr Geburtsdatum mitteilen, was sie natürlich nicht tat. Haben hier andere auch schon solche Anrufe erhalten? Der Anwalt meinte nur, wer zu solchen Mitteln greift, kann sich seiner Sache wohl kaum sicher sein. Seine Empfehlung: ignorieren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hallo, habe nun (seit 03/11) leider auch Erfahrungen mit der Contipark. In meinem Fall ist mein Freund mit meinem Auto (Halter des Autos ist meine Mutter) zum Bahnhof gefahren, um eine Fahrkarte zu kaufen. Da er kein Kleingeld dabei hatte, ist er zum im Bahnhofsgebäude befindlichen Bäcker gegangen. Als er keine 2min. später zurück kam, stellte ein Parkplatzwächter das obligatorische Knöllchen aus. Auf eine Nachfrage meines Freundes zu seinem Namen wegen einer Beschwerde reagierte er nur mit einem &#8220;steht alles auf dem Zettel&#8221;, was natürlich nicht der Fall war. Nach Anraten eines Anwaltes wurde die Tagesgebühr in Höhe von 3,-€ (mit separatem Schreiben &#8220;ohne Anerkennung einer Rechtspflicht usw.&#8221; angekündigt) überwiesen. Inzwischen erhielt meine Mutter Post von infoscore mit einer angehobenen Hauptforderung (jetzt seltsamerweise 33,20€ und nicht 23,20€) Diese nach Ansicht des konsultierten Anwaltes unberechtigten Forderungen allein nerven natürlich schon. Aber dann, eine Woche, nachdem das Schreiben von infoscore eintraf, erhielt meine Mutter einen Anruf dieses Inkasso- Unternehmens. Sie solle zur Klärung einer Rechtsangelegenheit unter anderem ihr Geburtsdatum mitteilen, was sie natürlich nicht tat. Haben hier andere auch schon solche Anrufe erhalten? Der Anwalt meinte nur, wer zu solchen Mitteln greift, kann sich seiner Sache wohl kaum sicher sein. Seine Empfehlung: ignorieren.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Stefan2456</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-7/#comment-75347</link>
		<dc:creator>Stefan2456</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Sep 2011 07:56:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/#comment-75347</guid>
		<description>Nun trifft es auch die schwächsten der Gesellschaft - Behinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung.
Am 19.07.2011 parkte eine Person, zu der ich zumindest im zutreffenden Geltungsbereich der StPO- und dazu gehört auch das Straßenverkehrsrecht- ein Zeugnisverweigerungsrecht habe, mit meinem PKW und einer ag-behinderten Person auf dem ausgewiesenen Behindertenparkplatz am Bahnhof Berlin-Schönefeld. Das war früher ein kostenfreier Parken-und Reisen-Parkplatz.
Dass es sich um einen Privatparkplatz handelte, war nicht eindeutig erkennbar, denn u.a. befand sich das StVO-Zeichen 314 im Zufahrtsbereich. Erst nach Erhalt der unverschämten Forderung von 31,-- € wurde festgestellt, dass sich neben dem StVO-Parkplatzzeichen ein weiteres befand, mit einem großen P und  extra klein darunter geschrieben: Privatparkplatz. Also für den Fahrzeugführer im fließendem Verkehr nicht lesbar. Offenbar hatte der Fahrzeugführer hier im Schilderwald ein Wahlrecht.
Der international gültige Parkausweis für Behinderte wurde hinter der Frontscheibe ausgelegt. Da Inhaber dieser Sondererlaubnis an Parkuhren und Parkscheinautomaten kostenlos parken dürfen, wurde auch der Parkscheinautomat nicht aufgesucht. Damit konnte auch nicht festgestellt werden, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt.
Als mir die Zahlungsaufforderung vorlag, habe ich mir den Parkplatz und die dortigen Bedingungen genau angeschaut. Der Parkplatz ist von zwei Seiten zu befahren, fährt man direkt am Bahnhof vorbei auf dem Parkplatz, ist die geschilderte Schildervielfalt vorhanden. Von der anderen Seite stellt sich die Situation anders dar, das steht aber auch nicht zur Diskussion. 
Allgemeine Rechtsauffassung ist auch, dass es sich bei einem  Privat-Parkplatz um öffentlichen Verkehrsraum handeln kann. Denn bei einem öffentlichen Verkehrsraum kommt es nicht auf  die Eigentumsverhältnisse an. Im vorliegenden Fall  ist von mehreren Seiten befahrbar und uneingeschränkt begehbar, durch keine Begrenzungsmaßnahmen wie Schranke, Tor oder Umzäunung eingeschränkt. Damit entfalten die Vorschriften der StVO ihre Wirkung. 
Auch Betreiber privater Parkplätze müssen aufgrund öffentlicher Vorschriften eine bestimmte Mindestanzahl von Behindertenparkplätzen bereithalten. Sind diese vorhanden, gelten sie als „öffentlich angeordnet“.
Auch mir ging nunmehr ein Schreiben von  ContiPark zu, die eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 48,70  €(Halterermittlung, Mahngebühren) enthielt. Unter Hinweis, dass ich nicht der Fahrer war und damit nicht Adressat ihrer Forderung sein kann, ich auch keine Angaben zum Fahrer machen werde, es sich um ein berechtigtes kostenfreies Parken auf einem Behindertenparkplatz handelte und mich vor Gericht eines Fachanwaltes bedienen werde, lehnte ich eine Begleichung der Forderung ab. Durch die Androhung der Abtretung der Forderung an die Inkasso GmbH Infoscore lasse ich mich nicht einschüchtern. Ich werde das letztlich vor Gericht austragen, um mein Recht zu bekommen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nun trifft es auch die schwächsten der Gesellschaft &#8211; Behinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung.<br />
Am 19.07.2011 parkte eine Person, zu der ich zumindest im zutreffenden Geltungsbereich der StPO- und dazu gehört auch das Straßenverkehrsrecht- ein Zeugnisverweigerungsrecht habe, mit meinem PKW und einer ag-behinderten Person auf dem ausgewiesenen Behindertenparkplatz am Bahnhof Berlin-Schönefeld. Das war früher ein kostenfreier Parken-und Reisen-Parkplatz.<br />
Dass es sich um einen Privatparkplatz handelte, war nicht eindeutig erkennbar, denn u.a. befand sich das StVO-Zeichen 314 im Zufahrtsbereich. Erst nach Erhalt der unverschämten Forderung von 31,&#8211; € wurde festgestellt, dass sich neben dem StVO-Parkplatzzeichen ein weiteres befand, mit einem großen P und  extra klein darunter geschrieben: Privatparkplatz. Also für den Fahrzeugführer im fließendem Verkehr nicht lesbar. Offenbar hatte der Fahrzeugführer hier im Schilderwald ein Wahlrecht.<br />
Der international gültige Parkausweis für Behinderte wurde hinter der Frontscheibe ausgelegt. Da Inhaber dieser Sondererlaubnis an Parkuhren und Parkscheinautomaten kostenlos parken dürfen, wurde auch der Parkscheinautomat nicht aufgesucht. Damit konnte auch nicht festgestellt werden, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt.<br />
Als mir die Zahlungsaufforderung vorlag, habe ich mir den Parkplatz und die dortigen Bedingungen genau angeschaut. Der Parkplatz ist von zwei Seiten zu befahren, fährt man direkt am Bahnhof vorbei auf dem Parkplatz, ist die geschilderte Schildervielfalt vorhanden. Von der anderen Seite stellt sich die Situation anders dar, das steht aber auch nicht zur Diskussion.<br />
Allgemeine Rechtsauffassung ist auch, dass es sich bei einem  Privat-Parkplatz um öffentlichen Verkehrsraum handeln kann. Denn bei einem öffentlichen Verkehrsraum kommt es nicht auf  die Eigentumsverhältnisse an. Im vorliegenden Fall  ist von mehreren Seiten befahrbar und uneingeschränkt begehbar, durch keine Begrenzungsmaßnahmen wie Schranke, Tor oder Umzäunung eingeschränkt. Damit entfalten die Vorschriften der StVO ihre Wirkung.<br />
Auch Betreiber privater Parkplätze müssen aufgrund öffentlicher Vorschriften eine bestimmte Mindestanzahl von Behindertenparkplätzen bereithalten. Sind diese vorhanden, gelten sie als „öffentlich angeordnet“.<br />
Auch mir ging nunmehr ein Schreiben von  ContiPark zu, die eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 48,70  €(Halterermittlung, Mahngebühren) enthielt. Unter Hinweis, dass ich nicht der Fahrer war und damit nicht Adressat ihrer Forderung sein kann, ich auch keine Angaben zum Fahrer machen werde, es sich um ein berechtigtes kostenfreies Parken auf einem Behindertenparkplatz handelte und mich vor Gericht eines Fachanwaltes bedienen werde, lehnte ich eine Begleichung der Forderung ab. Durch die Androhung der Abtretung der Forderung an die Inkasso GmbH Infoscore lasse ich mich nicht einschüchtern. Ich werde das letztlich vor Gericht austragen, um mein Recht zu bekommen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Koki</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-7/#comment-75330</link>
		<dc:creator>Koki</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 13:21:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/#comment-75330</guid>
		<description>Habe über ein Jahr etliche Brife von Conti,Inkassounternehmen und Rechtsverdrehern erhalten. Ich hab alle ignoriert und seit dem Ruhe.
Das hab ich auch mit anderen Gangstern gemacht, die Geld für irgendwelche Abos wollten.
Wenn jemand mit &quot;letzte Mahnung&quot; oder &quot;Androhung einer Vollstreckung&quot;droht, dann blufft er nur. Mit einer rechtlichen Grundlage könnte der &quot;Gläubiger&quot; sofort einen Mahnbescheid und spätere Vollstreckung erwirken.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Habe über ein Jahr etliche Brife von Conti,Inkassounternehmen und Rechtsverdrehern erhalten. Ich hab alle ignoriert und seit dem Ruhe.<br />
Das hab ich auch mit anderen Gangstern gemacht, die Geld für irgendwelche Abos wollten.<br />
Wenn jemand mit &#8220;letzte Mahnung&#8221; oder &#8220;Androhung einer Vollstreckung&#8221;droht, dann blufft er nur. Mit einer rechtlichen Grundlage könnte der &#8220;Gläubiger&#8221; sofort einen Mahnbescheid und spätere Vollstreckung erwirken.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: DIETER</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/comment-page-7/#comment-75323</link>
		<dc:creator>DIETER</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 08:47:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/contipark-vorsicht-beim-parken-ohne-gultigen-parkschein/#comment-75323</guid>
		<description>Auch ich habe als Bahncard-Kunde -wie ich jetzt weis Conti-Parkplatz- geparkt. Da ich das Fahrtzeug in den frühen Morgenstunden auf dem Parkplatz abstellte und keine Wechselmöglichkeit bestand, andererseits aber auch die Zahlungsweise EC oder Karte nicht funktionierte, meine Barbestand von € 4,60 in den Automaten geworfen. Die Parkgebühr hätte 5,20 betragen. Wegen der € 0,60 führt nun Contipsrk einen gewaltigen Schriftwechsel, natürlich mit horrenden Gebührenforderungen und Drohungen mit Infoscore usw. Hat der ADAC hier weitere Infos ? Hier sollte über die Presse auch mal eine breitere Information über diese Machenschaften dargestellt werden. Stehe hier gerne zur Verfügung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auch ich habe als Bahncard-Kunde -wie ich jetzt weis Conti-Parkplatz- geparkt. Da ich das Fahrtzeug in den frühen Morgenstunden auf dem Parkplatz abstellte und keine Wechselmöglichkeit bestand, andererseits aber auch die Zahlungsweise EC oder Karte nicht funktionierte, meine Barbestand von € 4,60 in den Automaten geworfen. Die Parkgebühr hätte 5,20 betragen. Wegen der € 0,60 führt nun Contipsrk einen gewaltigen Schriftwechsel, natürlich mit horrenden Gebührenforderungen und Drohungen mit Infoscore usw. Hat der ADAC hier weitere Infos ? Hier sollte über die Presse auch mal eine breitere Information über diese Machenschaften dargestellt werden. Stehe hier gerne zur Verfügung.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

