Richterwechsel
Donnerstag, 17. April 2008 | Autor: Michael C. Neubert
In einer simplen Verkehrsrechtssache vor dem AG Hohenstein-Ernstthal war am 19.02.2008 Verhandlungstermin (schon der zweite, weil der Richter vergessen hatte zum ersten Termin die Zeugin zu laden – sagt er selbst). Den Verkündungstermin setzt er auf den 10.04.2008 und gibt sich reichlich Zeit, weil Ostern und überhaupt. Zwei Tage vor dem Termin ruft die Geschäfsstelle an und teilt mit, dass der Termin wegen eines Richterwechsels aufgehoben wird – neuer Verhandlungstermin einen Monat später. Ich habe nochmal nachgefragt – der Richter ist nicht verstorben, nur versetzt.
Kann der Richter seinen Schreibtisch nicht aufräumen, bevor er geht?


















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