Der Wahnsinn an Sozialgerichten
Mittwoch, 30. April 2008 | Autor: Michael C. Neubert
Die Sozialgerichte – auch hier in Chemnitz – jammern immer über zu viel Arbeit und die Betroffenen über die lange Verfahrensdauer. Manches scheint aber auch hausgemacht, wie in folgendem Fall:
Die Eheleute erhalten Leistungen nach SGB II. Aufgrund nachträglich bekannt gewordener Einkommen ergehen
- 1 Aufhebungsbescheid
- 2 neue Bewilligungsbescheide
- 1 Erstattungsbescheid
Gegen alle 4 Bescheide legen wir Widerspruch ein.
Jetzt merkt die ARGE, dass mit den ersten 4 Bescheiden irgendwas nicht stimmte und erlässt
- 4 Bescheide, die Gegenstand des Widerpsruchsverfahrens sind
- 4 neue Bescheide, gegen die wieder Widerspruch eingelegt werden muss
Wir legen gegen die neuen 4 Bescheide Widerspruch ein.
Die ARGE erlässt bezüglich der oben genannten 4 Bescheide, die Gegenstand des Widerspruchsverfahrens sind, 4 Widerspruchsbescheide.
Gegen diese 4 Widerspruchsbescheide erheben wir (in einem Schriftsatz) Klage beim Sozialgericht. Das Sozialgericht macht 4 Klagen daraus und vergibt 4 Aktenzeichen – kommuniziert aber nur mit Schreiben in einfacher Ausführung. Die ARGE dagegen verhilft Ihren Schriftsätzen besonderes Gewicht, in dem sie immer jeweils einen Schriftsatz für jedes Aktenzeichen verfasst.
Hinsichtlich der 4 neuen Bescheide erlässt die ARGE wieder 4 Widerspruchsbescheide und wir klagen – natürlich vergibt das Gericht wieder 4 neue Aktenzeichen und wir sind damit bei 8 Klagen! Obwohl wir auf die anderen 4 Verfahren in der gleichen Sache hingewiesen haben, will das Gericht nochmals eine Originalvollmacht und die PKH-Unterlagen.
Da wird es sogar für mich schwer, bei all den Bescheiden und Klagen überhaupt noch durchzusehen – für die Kläger ist dieser bürokratische und formalistische Aufwand überhaupt nicht mehr nachvollziehbar.


















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