Verzögerungstaktik
Mittwoch, 21. Mai 2008 | Autor: Michael C. Neubert
Heute Nachmittag wäre Güteverhandlung vor dem ArbG gewesen. Heute morgen hat sich für die Beklagte ein Anwalt angezeigt und mitgeteilt, dass er krank ist. Termin aufgehoben!
Die Methode merk ich mir.


















… wird um Terminsverlegung gebeten, da der Unterzeichner zum fraglichen Termin anderweitige Termine bei der Justiz wahrnimmt.
(Das es sich dabei um das 2. Staatsexamen handelt, muss man ja nicht schreiben, oder?)
“anderweitige Termine bei der Justiz” könnte man aber auch ganz anders verstehen – Haftantritt!
Einen besseren Entschuldigungsgrund als das 2. Examen wird es doch kaum geben. Nur an das LG sollte man das vielleicht nicht schreiben.