Zeugenladung
Montag, 18. August 2008 | Autor: Michael C. Neubert
Da staunte ich nicht schlecht, als für mich die Ladung als Zeuge in einem Strafverfahren auf dem Schreibtisch lag. Die Mitarbeiterin hatte keine passende Akte gefunden und auch mir sagte der Name des Angeklagten nichts. Ich rufe in der Geschäftsstelle an und gehe zunächst von einer Verwechslung aus. Die Sache klärt sich aber recht schnell auf. Der Angeklagt ist der Anwalts-Hopper, der letztes Jahr hier in der Kanzlei war. Der vorhergehende Anwalt hatte ihn angezeigt und mich als Zeugen dafür benannt, dass der Typ sehr schnell laut und ausfallend wird. Ich habe dann auch noch mein Notiz von damals gefunden und kann von dem ungemütlichen Termin gerne bericht.
Aber warum bitte hat mich der Kollege nicht mal vorher angerufen und gefragt, ob er mich in der Sache als Zeuge benennen darf?


















Hängen bei Anwälten die Zeugenpflichten von deren Zustimmung ab???
Nein, natürlich nicht.
Aber wenn ich jemanden als Zeugen benenne, sag ich vorher Bescheid. Dann hätte ich hier auch nicht erst in der Geschäftsstelle anfrufen müssen, um zu erfahren worum es überhaupt geht.
#2
das kann man aber auch anders sehen. damit könnte man sich auch dem vorwurf einer versuchten zeugenbeeinflussung aussetzen.