Kein Dosenpfand beim Dönerimbiss
Freitag, 7. November 2008 | Autor: Michael C. Neubert
Nachdem ich mich eben beim Versuch, eine österreichische ColaDose abzugeben, ordentlich blamiert habe, geht ein lieber Gruß an den anatolischen Dönerimbiss auf der Limbacher Straße in Chemnitz, bei dem ich die Dose erworben habe, verbunden mit dem Hinweis, dass er nach § 8 Abs. 1 VerpackV verpflichtet ist, Dosenpfand zu erheben. Er muss also Dosen verkaufen, die auch bundesweit gegen Pfanderstattung zurückgenommen werden. Eine österreichische Dose, dürfte diese Anforderungen nicht erfüllen und ich vermute, dass in den 1,20 EUR auch kein Pfand inbegriffen war. Dies ist nach § 15 Nr. 18 VerpackV in Verbindung mit § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG eine Ordnungswidrigkeit und kann nach § 61 Abs. 3 KrW-/AbfG mit bis zu 50.000 EUR geahndet werden.
Mir egal, beim nächsten Mal schau ich mir die Dose einfach genauer an und werfe sie in den nächsten Papierkorb.


















Über Ernährungsgewohnheiten lässt sich zwar auch diskutieren
Aber ich bin mir bis heute nicht sicher, ob der Dosenpfand wirklich im Einzelhandel angekommen ist. Ich erinnere mich da gerne an eine Diskussion mit einem Kioskbesitzer, eine von Ihm gekaufte Dose wieder abzunehmen…
Der Umwelt zu liebe würde ich allerdings den grünen Punkt als Wurfziel für die Dose empfehlen…