Flotte ARAG
Freitag, 20. Februar 2009 | Autor: Michael C. Neubert
Beim RSV-Blog gibt es ja eigentlich schon genügend Einträge zur ARAG, aber der aktuelle Fall ist einen eigenen Beitrag wert.
In einer Bußgeldsache mit Fahrverbot hatte ich Einspruch eingelegt und sofort mit dem Bußgeldbescheid und dem Einspruch als Anlagen Deckungsanfrage bei der ARAG gestellt – das war am 21.11.2008. Mitte Dezember frage ich bei der ARAG nach, weil ich noch keine Antwort hatte. Der Sachbearbeiter teilte mir mit, die Deckungszusage sei schon in der Post. Von anderen Rechtsschutversicherungen erhält man innerhalb weniger Tage eine Deckungszusage per Fax. Nachdem ein neuer Bußgeldbescheid ohne Fahrverbot ergangen war, habe ich die Sache am 14.01.2009 abgerechnet – eine Deckungszusage lag mir natürlich immer noch nicht vor.
Relativ flott, nämlich schon am 2.2.09 erhalte ich eine Überweisung. Am gleichen Tag trudelt nun auch die Deckungszusage vom 29.01.2009 ein.
Klingt gut, wenn auch der Rechnungsbetrag überwiesen worden wäre. Dem ist natürlich nicht so, sondern es wurde reichlich gekürzt. Nur weiß ich nicht, wie sich der gekürzte Betrag zusammensetzt, weil es dazu natürlich kein Schreiben gibt und auch in der Überweisung keinerlei Angeben enthalten sind. Da bei Bußgeldbescheiden nicht nur Honorar sondern auch die Akteneinsichtsgebühr und die vom Mandanten bereits verauslagten Gebühren des Bußgeldbescheides abgerechnet werden, wäre es schon hilfreich zu wissen, wie sich der überwiesene Betrag zusammensetzt – immerhin könnte ja Fremdgeld enthalten sein.
Danke ARAG für die gute Zusammenarbeit!
Nachtrag: Wenn sie schon nicht ordentlich zahlen, vergeben sie doch Doktorentitel – ich werde als Dr. Michael C. Neubert angeschrieben.


















Dass das kein Zufall ist, kann ich bestätigen:
http://www.rsv-blog.de/die-arag-will-diskutieren-spater
Dieser Versicherer erlaubt sich in der Tat Dinge, die einzigartig sind. Wer so viel Geld für Fernsehwerbung ausgibt wie die ARAG, muss wohl dringend anderweitig sparen. Ob man für so etwas noch Beiträge zahlen möchte, sollten Versicherte selbst entscheiden.
Beste Grüße
Pießkalla