Kurzarbeit
Freitag, 20. Februar 2009 | Autor: Michael C. Neubert
Nein, nicht bei mir aber bei einigen Mandanten.
Da es dazu immer wieder Fragen gibt, möchte ich auf die sehr informativen Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – Einsatz für Arbeit – hinweisen. Ein umfangreiches Merkplatt findet sich hier. Nutzen sie auch die Chance zur Weiterbildung während der Kurzarbeit.
Die am häufigsten gestellte Frage lautet, ob die Arbeitnehmer der Kurzarbeit zustimmen müssen. Die Anordnung von Kurzarbeit kann nicht im Rahmen des Direktionsrechtes des Arbeitgebers erfolgen. Die Mitarbeiter müssen der Kurzarbeit zustimmen. Diese Zustimmung ist in der Regel der Agentur für Arbeit mitsamt allen Antragsunterlagen vorzulegen. Fehlt es an der Zustimmung, bleibt nur eine Änderungskündigung. Besteht ein Betriebsrat, so hat dieser ein Mitbestimmungsrecht, soweit keine tarifliche Regelung besteht (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG).


















Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, ob alle AN zustimmen müssen. Ich arbeite bei einer kleinen GmbH mit zehn Mitarbeitern (inkl. Geschäftsführer, = Gesellschafter) Es gibt keinen Tarifvertrag, keine Regelung im Arbeitsvertrag und keinen Betriebsrat, sodass die Zustimmung der AN für die Kurzarbeit erforderlich ist. Müssen nun ALLE AN zustimmen oder nur die von Kurzarbeit betroffenen AN?