Lieber Betteln als Arbeiten!
Freitag, 3. April 2009 | Autor: Michael C. Neubert
Große Aufregung über eine Vorgehensweise in Göttingen, wonach einem oder mehreren Bettlern die erbettelten Einnahmen auf ihr Arbeitlosengeld II angerechnet wurden. Nach zahlreichen Protesten wurde diese Regelung zurückgenommen. Warum eigentlich?
Wo bleibt der Protest derjenigen, die nicht nur zur Gewissensberuhigung der anderen in Einkaufsstraßen betteln, sondern Zeitungen austragen, Kellnern, Putzen oder sonstwas machen um ihr Hartz IV aufzubessern? Denen wird nach § 11 und 12 SGB II Einkommen und Vermögen angerechnet. Es gibt Freibeträge nach § 30 SGB II – erst ab 100 bis 800 EUR werden 20 % angerechnet. Und jetzt nicht denken, die Bettler erreichen diese Grenzen ohnehin nicht – wer einigermaßen Gitarre spielen kann (eigentlich keine Bettler), kommt da locker hin und auch Bettler schaffen das wohl auf guten Plätzen.
Und warum sollte jemand seine Einkünfte überhaupt angeben, wenn er weiß, dass diejenigen, die betteln, ihre Einkünfte nicht anerechnet bekommen. Dann doch lieber schwarz putzen oder oder ohne Rechnung Trockenbauwände hochziehen.
Jetzt könnte man ja argumentieren, die “Spenden” der Passanten sind so eine Art Trinkgeld. Egal, auch dieses wird – soweit ermittelbar – auf Hartz IV angerechnet.
Die ursprüngliche Entscheidung der Göttinger war jedenfalls konsequent und aus meiner Sicht gerecht für all diejenigen, die ihr Hartz IV mit angemeldeter Arbeit aufbessern – warum sollten Bettler bevorzugt werden?


















*unterschreib*
1. Versuchen sie nur 3 Monate mit ALG 2 zu leben.
2. Der Mann hat, warum auch immer, scheinbar psychische Probleme und ist Alkoholiker. Bevor wie solche Leute in den Arbeitsmarkt zurückbringen können, sollten wir doch erstmal dafür sorgen, dass diejenigen, die diese Probleme nicht haben wieder einen Arbeitsplatz finden, von dem sie auch leben können. Damit tragen wir auch noch dazu bei, psychische und soziale Folgen der Arbeitslosigkeit bei diesen Personen zu mindern oder gar zu verhindern.
Bitte das Gesetz genau lesen: Die Freibeträge beziehen sich auf Erwerbsarbeit, wozu betteln eher nicht gehört.
@ Peter
Dann wäre das erbettelte Geld ohne Freibetrag anzurechnen, oder?
Im Übrigen halte ich regelmäßiges Betteln für Erwerbsarbeit.
Sie haben Recht Herr Neubert.Das erbettelte Geld sollte auf jeden Fall angerechnet werden.Leider hat in diesem Fall die Mitleidsmasche (obdachlos ect.) und damit der damit entstandene öffentliche Druck Erfolg gehabt.Problematisch sehe ich jedoch die Kontrolle über die Höhe der Einkünfte in solchen Fällen.Schätzen der Einkünfte wäre meiner Meinung nach auch nicht gerecht.Somit werden wir wohl damit leben müssen,wie mit so vielen anderen gefühlten und echten Ungerechtigkeiten.Da fällt mir grad noch ein passendes Sprichwort ein … Der Ehrliche ist immer der Dumme. In diesem Sinne … Danke für Ihren geilen Blog!