Festplatte der Vernichtung zugeführt
Dienstag, 9. Juni 2009 | Autor: Michael C. Neubert
Aus dem Schlussvermerk eines PHM:
…weshalb das Laptop nur ohne Festplatte herausgegeben und die Festplatte der Vernichtung zugeführt werden sollte.
Der Vorwurf lautete: unberechtigte Nutzung eines ungesicherten WLAN-Access-Points. Das Laptop wurde beschlagnahmt und untersucht. Als Zufallsfund entdeckt man einige Programme, bei denen vermutet wurde, dass der Laptopeigentümer diese unberechtigt nutzt – die Seriennummern wurden auf Crack-Seiten gefunden.
Es interessiert offensichtlich wenig, dass auf dem Laptop auch viele private und geschäftliche Daten gefunden wurden – einfach weg damit.
Also regelmäßige Sicherheitskopien nicht vergessen!


















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