Erste Pflichtverteidigung
Mittwoch, 15. Juli 2009 | Autor: Michael C. Neubert
Bislang bin ich abgesehen vom Markenstrafrecht und Verkehrsstrafrecht eher selten als Verteidiger aufgetreten und war auch noch nie als Pflichtverteidiger bestellt.
Ein Zivilrechtsmandant von mir ist in einer Strafsache aufgefordert worden, einen Pflichtverteidiger zu benennen. Obwohl oder gerade weil er schon mehrere andere Verteidiger hatte, bat er mich, seine Verteidigung zu übernehmen.
Heikel war die Sache insbesondere deswegen, weil er zuletzt zu einer Haftstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wurde und die einschlägige neue Tat innerhalb der Bewährungszeit begangen hatte.
Zum Glück wurde aus dem räuberischen Diebstahl im Laufe der Beweisaufnahme ein Diebstahl mit Nötigung. Im Rechtsgespräch konnte zunächst keine Lösung gefunden werden und die äußerst attraktive Staatsanwältin beantragte eine kurze Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Das Gericht verurteilte ihn, wie von mir beantragt, zu einer Geldstrafe und ihm bleibt die Haft erspart, wodurch er nun sicher seinen Job behält und hoffentlich einen (straffreien) Weg geht.
Vielen Dank an Oliver für die Beratung im Vorfeld und die vielen Tipps zur Strafverhandlung.
An der Strafverteidigung und vorallem am Plädieren könnte ich Gefallen finden.


















Wenn ein Mandant innerhalb einer laufenden Bewährung erneut eine Straftat begeht, dann hege ich ernsthafte Zweifel daran, das er in der Lage ist seinen künftigen Lebensweg straffrei zu gestalten. Aus diesem Grunde bin ich persönlich schon bei Ersttätern für deutlich höhere Strafen und bei Wiederholungstätern ist Milde meiner Meinung nach völlig fehl am Platz.