und er fährt doch
Dienstag, 15. Dezember 2009 | Autor: Michael C. Neubert
Es geht um Mängel an einem Fahrzeug. Die Karre soll nicht mehr fahrbereit sein und wurde abgemeldet. Aufgrund des klägerischen Vortrags soll der Gutachter laut Beweisbeschluss unter anderem die Fahrbereitschaft des Fahrzeuges beurteilen.
Kurz vor dem Gutachtertermin geschieht ein Wunder – das Auto fährt doch – wurde wieder angemeldet und in die Werkstatt gefahren. Eine Stunde Probefahrt mit dem Gutachter hat der Wagen locker geschafft – der Gutachter hat keinerlei Bedenken das Fahrzeug weiterfahren zu lassen.
Mögen auch etwaige Mängel weiterhin streitg sein, den Vortrag, der Wagen sei nicht mehr fahrbereit, hätte man sich sparen können – das macht nun auch die restlichen Behauptungen nicht gerade glaubhafter.
Was sagt eigentlich eine hier sicherlich vorhandene Rechtschutzversicherung dazu, wenn in der Klage so ein bullshit behauptet wird?


















Nichts – so lange sie es nicht erfährt. …