angezeigt
Montag, 22. März 2010 | Autor: Michael C. Neubert
Jetzt habe ich mir als Anwalt die erste Strafanzeige eingefangen. Der Gegner bezichtigt meinen Mandanten des Diebstahls und hat in einem Rundumschlag gleich auch mich wegen Beihilfe zu diesem Diebstahl und Hehlerei angezeigt. Immerhin geht es um eine sechstellige Summe. Ein Ermittlungsverfahren läuft wohl noch, wobei dem ermittelnden Polizeikommisar meine telefonische Mitteilung genügte, dass ich mich dazu nicht weiter äußere. Von meinem Mandanten wollte er dies schrifltlich haben.
Die Anzeige sendete der Anzeigenerstatter “zur weiteren Bearbeitung” übrigens auch an die Landesregierung von Sachsen und Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel.


















Warum gibt es eigentlich keine Lästigkeitsgebühr nach § 32 BVerfGG analog für die Sta? Dann würde sich manche Strafanzeige von selbst erledigen. Ich wäre für eine Novellierung der StPO dahingehend.
Entschuldigung ist § 34 BVerfGG
guter Plan!
… und dann wären da noch die §§ 145 d, 164 StGB.
§§ 185 ff. StGB gibt es dann auch noch…
eingestellt, 170 II StPO
I worship the spirit of creation, worship of force blood heart, I worship, sorrow bomb damage, one of the greatest, popular person get everything. Wealth lose heart, wealth is lost. Therefore we should node popularity.