Eskalationsstufe

Montag, 5. Juli 2010 | Autor: Michael C. Neubert

Von cleveren Inkassoanwälten lernen:

unser an Sie gerichtetes Mahnschreiben konnte nicht zugestellt werden, da die von Ihnen
angegebene Anschrift nicht zutreffend war. Auf unsere im Anschluß daran an Sie gesandte
E-Mail haben Sie nicht reagiert und keine Zahlungen geleistet. Ihre Akte wurde nunmehr hier in
die Prozeßabteilung zur Einleitung gerichtlicher Maßnahmen überstellt. Damit hat der
Inkassovorgang nunmehr die letzte Eskalationsstufe vor dem wohl jetzt unausweichlichen
Gerichtsverfahren erreicht.

Liebe Inkassoanwälte, wollt Ihr die “zustellfähige” Adresse meines Mandanten in Südamerika wissen?

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Google Adwords Gutschein 75 € für Neukunden

Freitag, 18. Juni 2010 | Autor: Michael C. Neubert

AK3R-8GDD-PMFX-7ENB-YK8

bis 15.07.2010 einzulösen

Bitte kurzen Kommentar wenn ihn jemand eingelöst hat – Danke!

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Ich bin kein Terrorist

Mittwoch, 2. Juni 2010 | Autor: Michael C. Neubert

Kann mir mal einer Sinn und Zweck einer solchen Abfrage und Checkbox-Bestätigung vor dem Download einer kostenlosen Software erklären – die spinnen, die Amis!

To download this software you must meet the following export eligibility requirements and accept the following license terms.

Export Eligibility Requirements Please confirm:

    I am not a citizen, national or resident of, and am not under the control of, the government of any country to which the United States has prohibited export of technical information, such as (as of 03/24/06): Cuba, Iran, Libya, North Korea, Sudan, or Syria.

    I will not download or otherwise export or re-export the software, directly or indirectly, to the above-prohibited countries nor to citizens, national or residents of those countries.

    I am not listed on the United States Department of Treasury list of Specially Designated Nationals, Specially Designated Terrorists, and Specially Designated Narcotics Traffickers, nor am I listed on the United States Department of Commerce Table of Denial Orders.

    I will not download or otherwise export or re-export the software, directly or indirectly, to persons on the above-mentioned lists.

    I will not use the software for, and will not allow the software to be used for, any purposes prohibited by United States law, including, without limitation, for the development, design, manufacture or production of nuclear, chemical, or biological weapons of mass destruction.

I confirm the accuracy of the statements above

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angezeigt

Montag, 22. März 2010 | Autor: Michael C. Neubert

Jetzt habe ich mir als Anwalt die erste Strafanzeige eingefangen. Der Gegner bezichtigt meinen Mandanten des Diebstahls und hat in einem Rundumschlag gleich auch mich wegen Beihilfe zu diesem Diebstahl und Hehlerei angezeigt. Immerhin geht es um eine sechstellige Summe. Ein Ermittlungsverfahren läuft wohl noch, wobei dem ermittelnden Polizeikommisar meine telefonische Mitteilung genügte, dass ich mich dazu nicht weiter äußere. Von meinem Mandanten wollte er dies schrifltlich haben.

Die Anzeige sendete der Anzeigenerstatter “zur weiteren Bearbeitung” übrigens auch an die Landesregierung von Sachsen und Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel.

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Facebook Spiele am Arbeitsplatz

Donnerstag, 25. Februar 2010 | Autor: Michael C. Neubert

Es ist schon erstaunlich wie oft in meinen Facebook Neuigkeiten Meldungen wie diese auftauchen:

Mal abgesehen davon, dass diese Spiele-Meldungen von FarmVille oder MafiaWars ohnehin etwas nervig sind, steht in der unteren Zeile auch Datum und Uhrzeit des Eintrages (bei neueren Einträgen noch “vor 54 Minuten” oder “vor 9 Stunden” – bei älteren Einträgen dann mit Datum und Uhrzeit).

Solche Spiele-Meldungen erscheinen auch oft zu Uhrzeiten, an denen der fleißige Spieler mit ziemlicher Sicherheit gerade an seinem Schreibtisch im Büro sitzt und nicht unbedingt für die Spielerei bezahlt wird.

Je nachdem, für wen die Pinnwand-Einträge sichtbar sind (siehe Einstellungen zur Privatsphäre bei Facebook), kann diese auch der Chef mitlesen – erst recht, wenn er auch auf der Freundesliste steht.

Nun kann die Spielerei am Arbeitsplatz ja recht entspannend sein, aber nicht jeder Chef wird dies unbedingt mögen. Selbst wenn das Pflegen von Kontakten bei Xing oder facebook zumindest teilweise auch der geschäftlichen Vernetzung dienen kann, so dürfte die Spielerei den Bogen schnell überspannen und kann (nach entsprechender Abmahnung) auch zur Kündigung führen.

Wenn schon am Arbeitsplatz gespielt wird, dann besser keine so deutlichen Spuren hinterlassen, wie das bei Facebook der Fall ist.

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Halterhaftung beim Parken auf Privatparkplatz

Donnerstag, 18. Februar 2010 | Autor: Michael C. Neubert

Die Bewirtschaftung privaten Parkraums scheint immer attraktiver zu werden und wirft insbesondere bei Parkplätzen, die nicht durch Schranken gesichert sind, einige rechtliche Fragen auf.

Zu reger Diskussion haben hier im blog insbesondere die Geschäftspraktiken von Parker Louis und Contipark geführt.

Zur Frage des Abschleppens von widerrechtlich geparkten Fahrzeugen und der Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters hat der BGH am 05.06.2009 (V ZR 144/08) bereits ein Grundsatzurteil gefällt.

Umstritten scheint weiterhin die Frage, inwieweit der Fahrzeughalter auch für Ansprüche aus den jeweils gültigen Einstellbedingungen (Parkordnung, AGB etc.)  haftet. Nach den üblichen Einstellbedingungen verwirkt der Vertragspartner (üblicherweise der Fahrer des Fahrzeuges) eine Vertragsstrafe, wenn er gegen die Einstellbedingungen verstößt und z.B. ohne gültiges Parkticket parkt. Außerdem macht er sich schadenersatzpflichtig.

Das Amtsgericht Wiesbaden (Urteil vom 13.09.2007, 91 C 2193/07) hat sich mit den Einstellbedingungen von Contipark auseinandergesetzt und die Vertragsstrafenabrede für rechtswirksam erachtet. Unstrittig war in diesem Verfahren jedoch, dass der Beklagte (wahrscheinlich Halter) das Fahrzeug auch selbst auf den Parkplatz gefahren hatte. Mit der “Halterhaftung” musste sich das Gericht nicht auseinandersetzen.

Das Amtsgericht Neu-Ulm (Urteil vom 20.05.2008, 2 C 2/08) hatte sich dann jedoch mit der Frage der “Halterhaftung” auseinandergesetzt und urteilt hierzu wie folgt:

Der Beklagte hat durch Abstellen seines Fahrzeuges eine Vertragsstrafenvereinbarung getroffen.

Zwar bestreitet der Beklagte, das Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt zu haben. Das bloße Bestreiten des Vertragsschlusses reicht jedoch nicht aus. Unstrittig ist der Beklagte Halter des Fahrzeuges. Bei der Frage, wer das Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt hat, handelt es sich um einen Umstand, der zu dem dem Einblick der Klägerin entzogenen Bereich des Beklagten gehört. Es ist dem Beklagten hier daher zuzumuten, im Rahmen seiner Erklärungslast nach § 139 Abs. 3 ZPO als Halter des Fahrzeuges mitzuteilen, welche Kenntnisse er über die Nutzung seines Fahrzeuges und das Parken seines Fahrzeuges auf dem Parkplatz hat, sowie wen er als Parkenden ermitteln konnte. Den Beklagten trifft dabei auch eine Recherchepflicht, deren Erfüllung er darzulegen hat, um seiner Verpflichtung zum ausreichend substantiierten Bestreiten nachzukommen. Trotz gerichtlicher Hinweise hat der Beklagte hierzu nichts vorgetragen.

Andere bayerische Amtsgericht teilen diese Auffassung, wobei sich das AG Schwabach (Urteil vom 29.05.2009, 1 C 1279/08) eigene Gedanken gemacht hat und die Halterhaftung aus dem Ordnungswidrigkeitsrecht (§ 25a StVG) auf die zivilrechtliche Konstellation überträgt.

Die Amtsgerichte München (Urteil vom 08.04.2009, 415 C 21882/08) und Laufen (Urteil vom 19.05.2009, 3 C 0016/09) orientieren sich in ihrer Begründung für die Inanspruchnahme des Fahrzeughalters weitestgehend an der Neu-Ulmer Entscheidung.

Ich danke Contipark für die freundliche Überlassung der oben zitierten Urteile.

Bei den Urteilen handelt es sich um amtsgerichtliche Urteile und die rechtlichen Fragen können von anderne Amtsgerichten ganz anders beurteilt werden. Eine Entscheidung eines höheren Gerichts ist mir zumindest nicht bekannt.

Das AG Hamburg (Urteil vom 28.10.2007, 7c C 52/07) sah insbesondere die Frage der Beweislast anders. Nach seiner Auffassung ist der Anspruchsteller verpflichtet nachzuweisen, wer der Fahrer zum maßgeblichen Zeitpunkt gewesen ist. In diesem Fall lag jedoch die Besonderheit vor, dass ein männlicher Halter verklagt wurde, im Protokoll des bereits gerufenen Abschleppers jedoch stand, dass die weibliche Fahrerin ohne Angabe ihrer Personalien weggefahren ist.

Soweit die oben genannten bayerischen Amtsgericht bei ihren Erwägungen zur Beweislast auf praktischen Umstände des Lebenssachverhalts abstellen und

zur Vermeidung von Ungerechtigkeiten dadurch, dass die Ermittlung des Fahrzeugführers bei Kennzeichenanzeigen weitgehend von der Einlassung des Halters abhängt, und damit einem Umstand, der regelmäßig nicht im Einblick des Dritten liegt

die Halterhaftung des § 25a StVG auch auf die zivilrechtliche Konstellation anwenden, bleibt aus meiner Sicht ein Aspekt unberücksichtigt.
Wenn der Lebenssachverhalt Einfluss auf die Verteilung der Beweislast hat, kann nach meiner Auffassung die besondere Geschäftspraktik der Parplatzbetreiber nicht unberücksichtigt bleiben. Diese entscheiden sich im Gegenstatz zu Parkhausbetreibern und vielen anderen privaten Parkplatzbetreibern gerade dafür, keine Schranken aufzustellen und verlangen vom Parkplatznutzer, dass dieser vorab die benötigte Parkzeit zahlt – dass abzuschätzten ist nicht immer ganz leicht. Sollte dem entgegnet werden, dass Aufstellen einer Schranke sei wenig praktikabel und zu teuer, so vermag auch dies nicht zu überzeugen. Wer diese Parkplätze mehr oder weniger dauerhaft auf Verstöße kontrollieren lässt, kann die Kontrolleure auch die Parkgebühren kassieren lassen. Wer durch die Art und Weise seines geschäftlichen Angebotes einige Schwierigkeiten fördert, sollte als Konsequenz daraus auch die volle Beweislast tragen. Auf der anderen Seite, wer dort parkt, sollte sich der Risiken bewusst sein und jeden Parkschein über 1,10 € für einige Monate aufbewahren.

Ob andere Gerichte eventuell anders entscheiden, kann man nicht vorhersehen. Ob die Parkplatzbetreiber in jedem Fall tatsächlich gerichtliche Schritte einleiten, auch nicht.

Jedenfalls sollte man sich dessen bewusst sein, dass bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch ein Risiko für den Fahrzeughalter besteht, den ganzen Spaß am Ende doch noch bezahlen zu müssen.

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OWi-Verwarnung jetzt mit Foto

Donnerstag, 4. Februar 2010 | Autor: Michael C. Neubert

Die Stadt Chemnitz hat Ihre Politessen mit Digicams ausgestattet und lässt OWis im ruhenden Verkehr durch Fotos dokumentieren. Der schriftlichen Verwarnung ist nun auch gleich ein Foto beigefügt.

Schriftliche Verwarnung .pdf

Ich denke, damit erspart sich das Ordnungsamt viele Diskussionen, wie nun genau das Fahrzeug wo falsch geparkt war. Schade eigentlich, war doch oft sehr erheiternd ;-)

Ich werde natürlich auch zahlen, denn ich stand wirklich nicht ganz korrekt – wollte eigentlich längst vor dem ersten Rundgang der Politessen weg sein, aber an dem Morgen streikte mein Auto bei unter -15 °C.

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Wechsel zu 1und1 DSL-HomeNet

Samstag, 30. Januar 2010 | Autor: Michael C. Neubert

Ich bin schon lange 1&1 DSLKunde und war nur mit der bisherigen DSL-Geschwindigkeit nicht ganz zufrieden – es blieb bis jetzt bei 3.072 kbit/s statt der ursprünglich gebuchten 6.016 kbit/s. Fürs normale Surfen hat es allemal gereicht und ich hatte keine Probleme mit 1und1.

Ende November entschloss ich mich mit dem kompletten Anschluss zu 1und1 zu wechseln – immerhin sollte ich für das bislang gezahlte Geld auch noch den ISDN-Anschluss (VoIP) hinzu bekommen. Zunächst war der Umzug nicht vollständig möglich und ich erhielt eine Gutschrift auf meine Telekomrechnung – der Telefonanschluss blieb zunächst bei der Telekom.

Für den 19.01. war der Komplettumzug angekündigt und aufgrund der vielen Horrormeldungen hatte ich schon das Schlimmste befürchtet. Tatsächlich lief aber alles völlig reibungslos – daher mal etwas Werbung für 1&1.

Der 1&1 HomeServer (FRITZ!Box Fon WLAN 7240) war schon ein paar Tage zuvor geliefert worden. Ich konnte meinen NTBA, das DSL Modem, die alte FRITZ!Box, die kleine ISDN-Anlage und die Basistation für das DECT-Telefon in eine große Kiste schmeißen und brauchte nur den HomeServer anschließen. Mit Eingabe eines Startcodes konfiguriert sich die Fritz!Box von selbst – noch etwas Feintuning (Rufnummernumleitung) und DECT-Telefon anschließen. Alles funktionierte reibungslos und war innerhalb weniger Minuten am laufen.

Leider “hakte” das DSL jedoch etwas und war deutlich langsamer als vorher, obwohl die Fritz!Box 6.909 kBit/s Download und 731 kBit/s Upload anzeigte. Ein DSL-Geschwindigkeitstest zeigte von perfekt bis grottenschlecht alles an, brach aber meistens ab. Downloads liefen eigentlich gar nicht so schlecht, aber einzelne Seiten bauten sich nur sehr langsam, teilweise nur rudimentär oder überhaupt nicht auf. Vorallem bei Seiten mit vielen Bildern (z.B. fotocommunity.de) wurden die Fotos oft überhaupt nicht angezeigt.

Der Anruf beim freundlichen Herrn Davis ergab, dass er Leitungsunterbrechungen sehen konnte. Ein Servicetechniker sollte sich bei mir melden – entweder er vereinbart einen Termin oder er schickt mir eine sms mit der Nachricht “Problem behoben”. Von Herrn Davis oder seinen Technikern haben ich nichts wieder gehört aber gefühlte 3 Tage später lief das DSL störungsfrei und das tut es bis heute.

Jetzt läuft auch der DSL-Geschwindigkeitstest und liefert ein perfektes Ergebnis:

Bleibt nur zu hoffen, dass es weiterhin so problemlos läuft.


1&1 DSL-HomeNet 6.000

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Google AdWords Gutschein über 75,00 EUR

Samstag, 30. Januar 2010 | Autor: Michael C. Neubert

Verschenke einen Google AdWords Gutschein über 75,00 EUR (bis 28.02. danach noch 50,00 EUR wert) für AdWords Neukunden. Bei der Anmeldung fällt eine Aktivierungsgebühr on 6,05 EUR an, die wohl selbst bezahlt werden muss.

Der fünfte Kommentator erhält den Gutscheincode per E-Mail zugesendet.

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Stoppschild für 10 EUR

Freitag, 15. Januar 2010 | Autor: Michael C. Neubert


Gerade auf der Heimfahrt ein mir bislang unbekanntes Stoppschild übersehen. Keine Ahnung wer das da plötzlich hingepflanzt hat. Reflexartig fallen einem sofort die dümmsten Geschichten und Ausreden ein, warum das Stoppschild beim Abbiegen doch gerade noch nicht dort stand und überhaupt… Der freundliche Mann in grün unterbricht mich und bietet mir 10 EUR Verwarngeld an. Na da hätte ich mir doch jede Diskussion erspart – 10,00 EUR in die Kaffeekasse der Rennleitung und viel Erfolg noch heute Abend! Wusste gar nicht, dass ein Stoppschild so günstig zu haben ist – hätte mindestens mit nem Punkt gerechnet, weil der Unterschied zur roten Ampel ja nun nicht sooo groß ist – habe aber keinen behindert und damit sind es wirklich nur 10 EUR.

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