OWi-Verwarnung jetzt mit Foto

Donnerstag, 4. Februar 2010 | Autor: Michael C. Neubert

Die Stadt Chemnitz hat Ihre Politessen mit Digicams ausgestattet und lässt OWis im ruhenden Verkehr durch Fotos dokumentieren. Der schriftlichen Verwarnung ist nun auch gleich ein Foto beigefügt.

Schriftliche Verwarnung .pdf

Ich denke, damit erspart sich das Ordnungsamt viele Diskussionen, wie nun genau das Fahrzeug wo falsch geparkt war. Schade eigentlich, war doch oft sehr erheiternd ;-)

Ich werde natürlich auch zahlen, denn ich stand wirklich nicht ganz korrekt – wollte eigentlich längst vor dem ersten Rundgang der Politessen weg sein, aber an dem Morgen streikte mein Auto bei unter -15 °C.

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Wechsel zu 1und1 DSL-HomeNet

Samstag, 30. Januar 2010 | Autor: Michael C. Neubert

Ich bin schon lange 1&1 DSLKunde und war nur mit der bisherigen DSL-Geschwindigkeit nicht ganz zufrieden – es blieb bis jetzt bei 3.072 kbit/s statt der ursprünglich gebuchten 6.016 kbit/s. Fürs normale Surfen hat es allemal gereicht und ich hatte keine Probleme mit 1und1.

Ende November entschloss ich mich mit dem kompletten Anschluss zu 1und1 zu wechseln – immerhin sollte ich für das bislang gezahlte Geld auch noch den ISDN-Anschluss (VoIP) hinzu bekommen. Zunächst war der Umzug nicht vollständig möglich und ich erhielt eine Gutschrift auf meine Telekomrechnung – der Telefonanschluss blieb zunächst bei der Telekom.

Für den 19.01. war der Komplettumzug angekündigt und aufgrund der vielen Horrormeldungen hatte ich schon das Schlimmste befürchtet. Tatsächlich lief aber alles völlig reibungslos – daher mal etwas Werbung für 1&1.

Der 1&1 HomeServer (FRITZ!Box Fon WLAN 7240) war schon ein paar Tage zuvor geliefert worden. Ich konnte meinen NTBA, das DSL Modem, die alte FRITZ!Box, die kleine ISDN-Anlage und die Basistation für das DECT-Telefon in eine große Kiste schmeißen und brauchte nur den HomeServer anschließen. Mit Eingabe eines Startcodes konfiguriert sich die Fritz!Box von selbst – noch etwas Feintuning (Rufnummernumleitung) und DECT-Telefon anschließen. Alles funktionierte reibungslos und war innerhalb weniger Minuten am laufen.

Leider “hakte” das DSL jedoch etwas und war deutlich langsamer als vorher, obwohl die Fritz!Box 6.909 kBit/s Download und 731 kBit/s Upload anzeigte. Ein DSL-Geschwindigkeitstest zeigte von perfekt bis grottenschlecht alles an, brach aber meistens ab. Downloads liefen eigentlich gar nicht so schlecht, aber einzelne Seiten bauten sich nur sehr langsam, teilweise nur rudimentär oder überhaupt nicht auf. Vorallem bei Seiten mit vielen Bildern (z.B. fotocommunity.de) wurden die Fotos oft überhaupt nicht angezeigt.

Der Anruf beim freundlichen Herrn Davis ergab, dass er Leitungsunterbrechungen sehen konnte. Ein Servicetechniker sollte sich bei mir melden – entweder er vereinbart einen Termin oder er schickt mir eine sms mit der Nachricht “Problem behoben”. Von Herrn Davis oder seinen Technikern haben ich nichts wieder gehört aber gefühlte 3 Tage später lief das DSL störungsfrei und das tut es bis heute.

Jetzt läuft auch der DSL-Geschwindigkeitstest und liefert ein perfektes Ergebnis:

Bleibt nur zu hoffen, dass es weiterhin so problemlos läuft.


1&1 DSL-HomeNet 6.000

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Google AdWords Gutschein über 75,00 EUR

Samstag, 30. Januar 2010 | Autor: Michael C. Neubert

Verschenke einen Google AdWords Gutschein über 75,00 EUR (bis 28.02. danach noch 50,00 EUR wert) für AdWords Neukunden. Bei der Anmeldung fällt eine Aktivierungsgebühr on 6,05 EUR an, die wohl selbst bezahlt werden muss.

Der fünfte Kommentator erhält den Gutscheincode per E-Mail zugesendet.

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Stoppschild für 10 EUR

Freitag, 15. Januar 2010 | Autor: Michael C. Neubert


Gerade auf der Heimfahrt ein mir bislang unbekanntes Stoppschild übersehen. Keine Ahnung wer das da plötzlich hingepflanzt hat. Reflexartig fallen einem sofort die dümmsten Geschichten und Ausreden ein, warum das Stoppschild beim Abbiegen doch gerade noch nicht dort stand und überhaupt… Der freundliche Mann in grün unterbricht mich und bietet mir 10 EUR Verwarngeld an. Na da hätte ich mir doch jede Diskussion erspart – 10,00 EUR in die Kaffeekasse der Rennleitung und viel Erfolg noch heute Abend! Wusste gar nicht, dass ein Stoppschild so günstig zu haben ist – hätte mindestens mit nem Punkt gerechnet, weil der Unterschied zur roten Ampel ja nun nicht sooo groß ist – habe aber keinen behindert und damit sind es wirklich nur 10 EUR.

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und er fährt doch

Dienstag, 15. Dezember 2009 | Autor: Michael C. Neubert

Es geht um Mängel an einem Fahrzeug. Die Karre soll nicht mehr fahrbereit sein und wurde abgemeldet. Aufgrund des klägerischen Vortrags soll der Gutachter laut Beweisbeschluss unter anderem die Fahrbereitschaft des Fahrzeuges beurteilen.

Kurz vor dem Gutachtertermin geschieht ein Wunder – das Auto fährt doch – wurde wieder angemeldet und in die Werkstatt gefahren. Eine Stunde Probefahrt mit dem Gutachter hat der Wagen locker geschafft – der Gutachter hat keinerlei Bedenken das Fahrzeug weiterfahren zu lassen.

Mögen auch etwaige Mängel weiterhin streitg sein, den Vortrag, der Wagen sei nicht mehr fahrbereit, hätte man sich sparen können – das macht nun auch die restlichen Behauptungen nicht gerade glaubhafter.

Was sagt eigentlich eine hier sicherlich vorhandene Rechtschutzversicherung dazu, wenn in der Klage so ein bullshit behauptet wird?

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eBooks vom Ebook Fachverlag Deutschland

Dienstag, 1. Dezember 2009 | Autor: Michael C. Neubert

Nachdem es zu meinem Beitrag über die eBooks von iPCCS auch schon einige Kommentare zum Geschäftsgebahren des Ebook Fachverlag Deutschland gab, widme ich dem Ebook Fachverlag Deutschland nun einen eigenen Beitrag.

Dieser Verlag versendt derzeit (***zum Zeitpunkt des Erscheinens des Artikels – nach Aussage des Unternehmens werden jetzt, im Februar 2010, keine E-Mails dieser Art mehr versendet***) E-Mails, wobei die Absenderkennung seltsam erscheint (Domain ist nicht registriert) – (***Nach Aussage des Unternehmes war die Absenderkennung zum Zeitpunkt der Mail-Versendung registriert. Bei Verfassen dieses Artikels wenige Tage nach dem Mailversand war sie es dann nicht mehr***).

From: austragen@evd-kundeninformationen.de
Subject: Armbanduhr Gratis-Aktion

***Das Unternehmen versichert, dass kein SPAM versendet wird, sondern von jedem E-Mail-Empfänger eine wirksame Einwilligung in die Zusendung von Werbe-E-Mails vorliegt***

In der E-Mail heißt es, der Mail-Empfänger habe der Verwendung seiner Daten zugestimmt:

Sie erhalten dieses Angebot, weil Sie bereits mit uns oder einem unserer Partnerunternehmen in Kontakt getreten sind und einer Verwendung Ihrer Daten zugestimmt haben. Sie können dieses Einverständnis jederzeit widerrufen. Klicken Sie auf den folgenden Link um sich aus unserem Verteiler auszutragen: http://www.ebookfachverlag.de/sml/nlu.php?ML=Fox1234&F=1&EMail=***********@web.de
Sollte es Probleme mit der Austragung geben erreichen Sie uns auch per Telefon unter ************  (0,14 EUR / Minute aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz).

Die E-Mail lockt mit einer GRATIS Armbanduhr:

ebookfachverlag-mail1

Klick zum Vergrößern

Natürlich steht dort im Kleingedruckten (sowie groß im Bild) und weiter unten im Text, dass es die Uhr nur dann gratis gibt, wenn man ein eBook für 49,90 EUR erwirbt.

Neugierig und ohne gleich alles zu Lesen, wird schnell mal auf die Uhr geklickt und im grau hinterlegten Browser erscheint folgendes PopUp:

ebookfachverlag

Wer diese PopUp mit OK bestätigt, hat schwups ein tolles eBook bestellt und erhält wenig später das eBook und die Rechnung per E-Mail.

Überrascht?

Dann scroll doch mal die E-Mail ganz runter und lies das noch kleiner Gedruckte:

ebookfachverlag-mail2

Dort stehts doch:

Informationen zum Kauf
* Die Bestellung erfolgt direkt und verbindlich mit Klick auf den Bestellink.

Die Adresse des “Kunden” ist zur Kontrolle nochmal in der E-Mail angegeben und lag dem Verlag also schon vor.

Es soll schon vorgekommen sein, dass der “Kunde” das eBook entweder überhaupt nicht bestellen wollte oder ihm das eBook dann doch nicht zugesagt hat und er fragt sich, ob er den Kaufvertrag nicht widerrufen kann. Tut er dies, bekommt er jedoch zumindest teilweise eine negative Antwort. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bestellung eines eBooks nach § 312d Abs. 4 BGB kein Widerrufsrecht besteht (nach wohl überwiegender Auffassung ist Nr. 1 anwendbar, weil ein eBook nicht vollständig zurück gesendet werden kann – eine Kopie bleibt ja doch irgendwie immer beim Käufer) .

Die letzten Änderungen zum Widerrufsrecht bei Dienstleistungen in § 312 d Abs. 3 BGB greifen daher im Falle des Versendes von E-Books gerade nicht.

Das Geschäftsgebahren ähnelt doch sehr stark derjenigen, die schon die Firma iPCCS nutzt um ihre eBooks an den Mann zu bringen. Auch der Ebook Fachverlag Deutschland versendet Mahnungen. Ob die angekündigten gerichtlichen Schritte tatsächlich beschritten werden, ist noch nicht ganz klar. ***nach Auskunft des Unternehmens werden gerichtliche Schritte nach Prüfung unternommen****

Ohne hier schon eine tiefergehende rechtliche Prüfung vorzunehmen, könnten doch zumindest Zweifel daran bestehen, ob der Kunde wirklich durch Abgabe einer Willenserklärung mit dem notwendigen Erklärungsbewusstsein und Geschäftswillen (Bewußtsein, überhaupt eine rechtsgeschäftliche Erklärung durch die zwei Klicks abzugeben  und dem Wille, einen bestimmten rechtsgeschäftlichen Erfolg herbeizuführen) einen wirksamen Vertrag geschlossen hat.

Wer das eBook nicht bestellen wollte, sollte dies dem Verlag mitteilen und vorsorglich die Anfechtung erklären.

Wie mir der Verlag mitteilte, kann man sich bei Problemen über probleme@ebookfachverlag.de direkt an den Verlag wenden.

*

*** Sorry, leider habe ich im Moment keine Zeit die vielen Kommentar zu moderieren, weswegen ich diese zunächst entfernt habe und neue neue Kommentare derzeit nicht möglich sind.***

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Fotoverkauf

Dienstag, 1. Dezember 2009 | Autor: Michael C. Neubert

Einem Mandanten war ein ziemlich spektakuläres Sportfoto gelungen und er hatte es über den “Gästezugang” einer kleineren spezialisierten Fotoagentur angebeboten und die Datei hochgeladen. Zu Recht mächtig stolz war er, als er das Foto wenig später auf einer Doppelseite in einem Hochglanzmagazin entdeckt hat. Allerdings suchte er vergeblich nach seinem Namen unter dem Foto und war dann doch etwas enttäuscht. Dort stand nur “Foto: picture alliance” und er wollte gegen das Magazin vorgehen, weil er seine Urheberrechte am Foto verletzt sah.

Die Agentur, der er das Foto zur Verfügung gestellt hatte, ist Partner der picture alliance, die wiederum ein Unternehmen der dpa-Gruppe ist.

Die picture alliance schreibt in den AGB vor, dass deren Fotos zumindest mit “picture alliance” zu kennzeichnen sind, wenn in der Datenbank nichts anderes vorgegeben ist. Möglicherweise hat das Magazin das Foto daher völlig korrekt mit dem Urhebervermerk “picture alliance” versehen – hier dürfte es auf die Vereinbarung zwischen picture alliance und der Partneragentur ankommen.

Mit der Agentur, der mein Mandant sein Foto zur Verfügung gestellt hat, hatte er keinen Vertrag und muss nun nachträglich sehen, welche Vergütung er aushandeln kann. Notfalls muss er auf die MFM-Honorartabelle 2009 zurückgreifen, wobei dies bei einem solchen Foto eher nicht angemessen erscheint.

Fazit: Besser keine Fotos “verschenken”, sondern vorab Honorare vereinbaren und diese rechtlich absichern.

Einige Tipps zum Verkaufen von Fotos findet man bei Fotos-verkaufen.de. Insbesondere Stockfoto-Agenturen sind hier beschrieben und bewertet. Mit einem umfangreichen Repertoir kann man sich auch dirket bei den großen Agenturen bewerben – siehe picture alliance.


Fotolia

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Rentner-Mafia

Dienstag, 24. November 2009 | Autor: Michael C. Neubert

Gerade mit einer Kollegin telefoniert, die einen Kaffeefahrtverkäufer vertritt.  Dass wir in der Sache unterschiedlicher Auffassung sind, war zu erwarten. Immerhin versicherte sie mir, dasss sie sich für eine Erstattung der Anzahlung einsetzten werde, wenn die Ware zurückgesandt wird.
Das Gespräch war zuweilen derb und heftig in der Sache, aber wir wussten wohl beide, dass es nicht so ernst gemeint war und hatten unseren Spaß. Nebenbei beklagte sie ihr Leid darüber, dass die Rentner auf Kaffeefahrten auch nicht mehr das sind, was sie mal waren.

Die nehmen doch tatsächlich ständig wieder an den Fahrten teil und widerrufen dann die Verträge. Manche sind noch schlimmer und zahlen einfach nicht, schicken nichts zurück. Noch schlimmer sind die, die schon eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben und dennoch – natürlich ganz freiwillig – etwas kaufen. Alles Verbrecher diese Rentner.

Mitleid!

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heute vor 20 Jahren an der Mauer

Mittwoch, 11. November 2009 | Autor: Michael C. Neubert

Heute vor 20 Jahren stand ich zum ersten Mal in meinem Leben vor der Mauer auf der Westberliner Seite. Nachdem die Mauer am Brandenburger Tor einen Tag zuvor noch von jubelnden Menschen “besetzt” war, hatten Ost-Grenzer diese wieder “gesichert”.

11-11-1989-mauer

11.11.1989 - Berliner Mauer am Brandenburger Tor - gemeinsam mit meiner Schwester

Wir wollten an diesem Wochenende Freunde in Berlin besuchen und als mein Vater am 9.11.1989 die Rede oder den Versprecher von Schabowski im Radio gehört hatte,  disponierten wir “spontan” etwas um. Gleich am nächsten Tag holten wir uns das mehr oder weniger notwendige Visum zur  “mehrmaligen AUSREISE nach der BRD und Westberlin”.

Ausweis-DDR-Visum

Mein DDR Ausweis mit Visum zur Ausreise in die BRD und nach Westberlin

Am 11.11.1989 fuhren wir mit dem Wartburg früh zeitig in Chemnitz los – standen mit vielen hunderten Trabbis und Wartburgs im Stau vor der Berliner Grenze – konnten nur schwer begreifen, was es bedeutete, die Grenze zu passieren und erlebten einen spannenden und bewegenden Tag in Westberlin.

Vielen Dank an meine Eltern, Verwandte, Bekannte und all diejenigen, die den Anstoß für diese friedliche Revolution gegeben haben und mir – uns – ein weiteres Leben in Freiheit ermöglicht haben.

Wer hätte gedacht, dass ich nur knapp drei Jahre später in der Berliner US-Botschaft ein Visum in meinen DDR-Reisepass geklebt bekomme – ohne die Wende unvorstellbar.

DDR-Reisepass mit USA Visum

DDR-Reisepass mit USA Visum

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ohne Zulassung verhandelt

Mittwoch, 4. November 2009 | Autor: Michael C. Neubert

In einem Zivilverfahren vor einem süddeutschen Landgericht vertrete ich einen der beiden Beklagten und wie sich heute herausstellt, wurde der zweite Beklagte bis zum letzten Termin im September diesen Jahres von einem ehemaligen Anwalt vertreten, der seine Zulassung wohl schon seit über einem Jahr verloren oder abgegeben hat. Die zuständige Kammer hat jetzt einen Abwickler bestellt, der nun alle Erklärungen des Ex-Anwalts anficht und Berufung einlegt. Ich bin gespannt wie das Verfahren nun weitergeht – alles nochmal von vorne am Landgericht oder Berufung vor dem OLG?

Ja, ja – ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ;-)

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