Logistep – Vergleich – neue Variante der Störerhaftung
Freitag, 15. Juni 2007 | Autor: Michael C. Neubert
Die Klage des Musiklabels 3p von Moses Pelham gegen meinen Mandanten wurde durch einen Vergleich beendet.
Meinem Mandanten wurde vorgeworfen ein Musikstück des Labels in einem Peer-to-Peer Netzwerk zum Upload zur Verfügung gestellt zu haben.
Leider kommt es nun doch nicht zu einer Entscheidung darüber, ob die als Beweis für die Urheberrechtsverletzung vorgelegten Daten von Logistep sich als tauglich erweisen.
Die zu zahlende Summe liegt weit unter dem Betrag von 400,00 EUR, der mit der Abmahnung als Gesamtschaden gefordert wurde (Schadenslizenz + Anwaltskosten jeweils pauschl) und damit natürlich noch weiter unter dem eingeklagten Betrag. Auch wenn das Ergebnis nicht ganz befriedigt und uns eine Urteil lieber gewesen wäre, so war es wohl eine vernünftige Entscheidung.
Die Anwälte von 3p waren überzeugt, dass ihnen der Nachweis der Urheberrechtsverletzung mittels der von Logistep gesammelten Daten gelingen würde. Den Vergleich boten sie nur deshalb an, weil es sich vorliegend um eine wohl noch nicht gerichtlich geklärte Konstellation der Störerhaftung handelte. Wir hatten vorgetragen, dass keinesfalls der Beklagte und Anschlussinhaber das Musikstück angeboten haben kann, sondern allenfalls seine 14 und 15 Jahre alten Geschwister. Der “große Bruder” hatte damit auch nicht seine Prüfpflichten verletzt, weil er nach unserer Auffassung nicht verpflichtet ist, seine Geschwister zu überwachen.
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