Abofallen: Katja Günther beantragt Mahnbescheide für Online Content Ltd.
Donnerstag, 12. März 2009 | Autor: Michael C. Neubert
Die bestens bekannte Anwältin Katja Günther soll nun nicht nur Mahnungen verschicken, sondern auch Mahnbescheide für die Fa. Online Content Ltd. beantragen, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gemeldet hat.
Bei den Internet-Abofallen geht es meist um Forderungen von rund 100,- EUR (z.B. Gehaltsberater, simsen.de oder win-loads), die zunächst mit anwaltlichen Mahnschreiben oder Inkassoschreiben geltend gemacht werden.
Die Beantragung von Mahnbescheiden ist nun ein neuer Schritt der Internetabzocke. Es wird versucht den Zahlungsdruck durch einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erhöhen. Der Mahnbescheid ist relativ kostengünstig, da bei den geringen Forderungen zunächst nur 23,00 EUR Gerichtsgebühren (abgesehen von Anwaltskosten) anfallen.
Auf den Mahnbescheid muss nun zwingend reagiert werden: Ist die Forderung unberechtigt, muss innerhalb von
zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheides Widerspruchs
eingelegt werden. Der Mahnbescheid enthält alle dafür notwendigen Informationen und Unterlagen. Der Widerspruch ist gegen den gesamten Anspruch einzulegen.
Nach dem Widerspruch muss der Anbieter entscheiden, ob er die Sache weiter betreibt und Klage einreicht.
Bitte lassen Sie sich auch durch Mahnbescheide nicht einschüchtern!
Mehr dazu auch hier, hier und hier.
17.03.2009:
Weitere Infos rund um den Mahnbescheid auch bei Wikipedia. Die Zustellung des Mahnbescheides kann nach § 180 ZPO auch durch Einlegen in den Briefkasten erfolgen.
Legt man später als zwei Wochen Widerspruch ein, so wird dieser umgedeutet in einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid.
Thema: Allgemein | 79 Kommentare






Letzte Kommentare