Spendenbetrug mit Rosen

Dienstag, 12. Dezember 2006 | Autor: Michael C. Neubert

Wie das MDR Magazin exakt soeben berichtete, sammeln in sächsischen Innenstädten junge Damen vermeintlich Spenden für karitative Zwecke. Jeder Spender erhält als Dank eine Rose. Zumindest bei dem TV-Test in Leipzig gab es den vermeintlichen Spendenempfänger nicht oder der wusste nichts von der Spendenaktion.

Gestern habe ich solche Spendensammlerinnen auch in Chemnitz an der Zenti gesehen – die hatten es ziemlich agressiv auf Rentner abgesehen. Auffällig ist der Strauß Rosen und ein Klemmbrett mit einer vermeintlich offiziellen Liste.
Also Vorsicht beim Spenden auf der Straße!

Meine Spende ging dieses Jahr an Round Table Children’s Wish e.V. – siehe auch hier.

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Flirt-Test auf flirten-lernen.com und wie-flirtest-du.de

Montag, 18. September 2006 | Autor: Michael C. Neubert

Wie auch immer ich in den E-Mail-Verteiler von flirten-lernen .com geraten bin (sollte mir das zu denken geben?), zumindest habe ich heute per E-Mail eine Aufforderung zur Überprüfung meines Flirt-Verhaltens bekommen.

Schaut man genauer hin, so erkennt man die gleiche Masche wie bei simsen oder probenzauber – man nimmt an einem Gewinnspiel teil und stimmt irgendwelchen AGB’s zu, oder auch nicht, nach denen nach einer 14-tägigen Testphase bei fehlender Kündigung 4,00 EUR pro Monat im Voraus für 24 Monate (96,00 EUR) fällig werden sollen.

Wie schon mehrfach zu simsen geschrieben, gilt auch hier – selbst bei Teilnahme und fehlendem Widerruf innerhalb von 14 Tagen – nicht zahlen – die Post abheften und ignorieren – erst wenn tatsächlich ein Mahnbescheid oder eine Klage kommen sollten, muss reagiert weden. Aber davon ist erfahrungsgemäß nicht auszugehen.

Diesmal ist DomainInhaber übrigens ein Jean-Paul Bath aus Paris, Betreiber der Homepage ist die Alblanca Gmbh aus Basel, Geschäftsführer Beat Alder (na wenn das mal kein Fake ist), info@ wie-flirtest-du. de

Bitte diese Mail-Adresse nicht zuspammen – der Betreiber hält sich schließlich auch an die Regeln und ist sehr seriös ;-)

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simsen.de gibt langsam nach und entschuldigt sich

Donnerstag, 23. Februar 2006 | Autor: Michael C. Neubert

Nachdem netzwelt und verbraucherrechtliches.de bereits über simsen.de berichtet hatten, gingen auch bei mir Anfragen wegen weiteren Forderungen und Mahnungen von simsen.de bzw. Verimount ein. Erst mehrfache emails mit Nachdruck haben zum Erfolg geführt.

Auf folgende mehrmals gesende Email:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den am xx.xx.2006 über www.simsen.de geschlossenen Vertrag über das Versenden von SMS fristgemäß. Da die Widerrufsbelehrung Ihrerseits nicht ordnungsgemäß erfolgte, kann der Vertrag jederzeit Widerrufen werden. Eine Widerrufsbelehrung muss aktiv gestaltet sein, um wirksam zu sein. Die Widerrufsbelehrung auf www.simsen.de ist in den AGB/Teilnahmebedingungen enthalten, gilt somit als “versteckt” und ist demnach nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Der Vertrag ist hiermit widerrufen, sämtliche Zahlungsansprüche gegen mich entbehren somit jeglicher Grundlage!

Ich gehe nunmehr davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und Sie von der Geltendmachung Ihrer unberechtigten Forderung absehen. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich die Angelegenheit an meinen Rechtsanwalt übergeben.

Mit freundlichen Grüßen

erhielt ein Betroffener letztlich diese Email von simsen.de:

Sehr geehrter Kunde,

aus Kulanzgründen wurde Ihr Vertrag gekündigt, betrachten Sie die Sache als erledigt.
Es bestehen keine weiteren Forderungen von unserer Seite.
Alle etwaigen E-Mails und Rechnungen sind ab sofort als gegenstandslos zu betrachten.
Verimount entschuldigt sich für alle Unannehmlichkeiten und würde sich freuen, Sie demnächst als zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Simsen.de Team

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“andere Wege” angekündigt

Dienstag, 13. September 2005 | Autor: Michael C. Neubert

In meinem schon zu oft erwähntem Beitrag über den “seltsamen” Parkplatzbetreiber in DD hatten einige Kommentatoren den Realnamen von einem der Parkplatzüberwacher genannt, der dort auf dem Parkplatz Fotos von den Falschparkern (Autos, Fahrer und zum Teil angeblich auch von Beifahrern und Mitfahrern) macht.
Dieser Herr wird in den Zahlungsaufforderungen als Zeuge namentlich benannt.
Sein Anwalt hatte mich nun aufgefordert sowohl die “subjektiven” Kommentare über seinen Mandanten als auch dessen Realnamen zu löschen – ansonsten werde er “andere Wege” gehen.
Da mir im Moment recht wenig an dem Parkplatzüberwacher gelegen ist, bin ich dieser Aufforderung ganz entspannt nachgekommen ;-)

Bin mir aber sicher, dass die Nennung des Realnamen völlig legitim und gesetzlich abgesichert ist.
Vielleicht schreibe ich ja nochmal einen Kommentar zu diesem Herren. ;-)

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Hausverbot provoziert!

Donnerstag, 1. September 2005 | Autor: Michael C. Neubert

Nach meinem Beitrag zur Parkplaztabzocke in Dresden gab und gibt es sehr viele Kommentare dazu. Ich war mir sicher, dass auch der Parkplaztbetreiber mitliest, habe mich aber schon etwas geärgert, dass es bislang keinerlei Reaktion vom Betreiber gab.
Also habe ich mit einem völlig frei erfundenen Kommentar mal etwas provoziert:

# MCNeubert
am 29. August 2005 um 9:22 pm Uhr

Ich bin auch schon am Überlegen, ob es nicht Möglichkeiten gibt, aktiv gegen die Betreiber vorzugehen. Am Samstag Abend habe ich mich schon mal selbst ne halbe Stunde auf den Parkplatz in der Louisenstr. gestellt – aber es ist nix passiert (schönen Gruß an den Betreiber – was hat in der Zeit eigentlich Euer grottenschlechter Hobbyfotograf ******** getrieben??) – wollte wenigstens auch so ein Ticket haben – als “Betroffener” hätte man vielleicht mehr Möglichkeiten….

Aber deren Schreiben, die bewusst einen offiziellen, staatlichen Eindruck erwecken sollen “Parken in der Landeshauptstadt Dresden” sind sicher geeignet zumindest Unbehagen beim örtlichen Ordnungsamt hervorzurufen.

Ich informiere, sobald ich in der Sache was unternommen habe.

Irgendjemand hatte hier bereits gerichtliche Schritte angekündigt – wie ist da denn der Sachstand?

MCNeubert

Und tatsächlich, sie haben sich provozieren lassen und mir die Ehre erwiesen, einen Kommentar zu schreiben. Es kam sogar noch ein Fax hinterher!
Platzverweis und Hausverbot!!

Mehr wollte ich doch gar nicht :-)

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MDR berichtet über Thema aus dem blog!

Mittwoch, 2. Februar 2005 | Autor: Michael C. Neubert

Vor einiger Zeit habe ich über eine Parkplaztabzocke in Dresden berichtet. Offensichtlich hat dieses Thema sehr viele interessiert, weil es unzählige Betroffene gibt. In den Kommentaren entwickelte sich eine spannende Diskussion.
Eine MDR-Mitarbeiterin hatte es wohl auch auf dem Parkplatz “erwischt” – sie hat mal etwas zum Thema gegoogelt und meinen Blog-Eintrag dazu gefunden….. und so wurde eine MDR Beitrag daraus. Heute gesendet bei “Hier ab vier”.
MDR Beitrag RA Michael C. Neubert Screenshot

Und darum gehts: In Dresden-Neustadt betreibt eine GbR einen Parkplatz auf Privatgelände. Am Eingang steht ein Parkautomat – es gibt keine Schranke.
Wer länger als die imVoraus bezahlte Zeit dort parkt, erhält die Aufforderung 40,- € “Bußgeld” oder besser Schadensersatz zu zahlen. Auf Privatgelände gibt es jedoch keine Halterhaftung. Ein konkludenter Mietvertrag kommt höchstens mit dem Fahrer zustande. Der Halter ist aber meiner Ansicht nach nicht verpflichtet den Fahrer zu benennen. Dazu kann ihn keiner zwingen. Eine gerichtliche Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen den Halter dürfte daher wenig Aussicht auf Erfolg haben.

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Parken auf privatem Parkplatz ohne gültigen Parkschein – Parker Louis GbR Dresden Neustadt

Montag, 2. August 2004 | Autor: Michael C. Neubert

    ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG

Da dieser Blog-Eintrag mit seinen bislang weit über 150 Kommentaren für einen “Neuling” nicht mehr ganz übersichtlich ist und eventuell für mehr Verwirrung als für Klarheit sorgt, habe ich die “Sache mit den Parkplätzen in der Dresdner Neustadt” nochmal zusammengefasst.

Und hier gibts die Zusammenfassung!

    ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG

weiter im alten Text….

Heute morgen legte mir mein Anwalt in der Wahlstation den Brief eines Dresdner Kollegen vor, der den Betreiber eines privaten Parkplatzes vertritt. Es entwickelte sich gleich eine heftige Diskussion über dessen Inhalt. Ich war auch nicht ganz unvorbereitet, da mein Cousin den gleichen Brief bereits erhalten hatte und ich schon etwas recherchiert hatte.

Zum Hintergrund:
In Dresden betreibt eine Privatperson (oder Firma) in einer Häuserlücke einen Parkplatz. Der Betreiber hat keine Schranke aufgestellt sondern einen Parkscheinautomaten, wie man ihn auch von öffentlichen Parkplätzen kennt. Aus eigener Erfahrung glaube ich mich daran zu erinnern, dass am Automaten ein Hinweis angebracht ist, dass Parken ohne gültigen Parkschein 40,- € kostet. Ich habe auch selbst gesehen, dass “Parküberwacher” Fotos von Autos gemacht haben, die ohne gültigen Parkschein abgestellt waren.

Nun hat der Eigentümer oder Betreiber des Parkplatzes an die Halter von Fahrzeugen, die ohne gültigen Parkschein abgestellt waren, Briefe mit der Aufforderung zur Zahlung von 40,- € verschickt.
Diejenigen, die darauf nicht reagierten, haben dann (etwa 1 Monat später) den oben erwähnten Brief eines Anwalts erhalten. Auch dieser fordert zur Zahlung der 40,- € auf – zzgl. nun noch 10,- € für die Halterfestellung, diverse Auslagen und Anwaltsgebühren – die Summe beträgt nunmehr ca. 100,- €.

Nun hat sich uns heute morgen die Frage gestellt, ob dieser Zahlungsanspruch tatsächlich besteht und durchsetzbar ist.
Sicherlich kann davon ausgegangen werden, dass zwischen dem Betreiber des Parkplatzes und dem Fahrer des Pkw zumindest konkludent ein Mietvertrag zustande kommt. Lässt nun jemand seinen Pkw mit abgelaufenem Parkschein weiter stehen, so verletzt er seine Pflichten aus dem Mietvertrag und macht sich schadensersatzpflichtig. Allerdings müsste er den tatsächlichen Schaden doch eigentlich nachweisen – fraglich ob wirklich ein Schaden in Höhe von 40,- € entstanden ist – einen pauschalisierten Schadensersatz kann er aber doch sicher nicht verlangen. Seltsam auch, dass erst im zweiten anwaltlichen Schreiben die Kosten für eine Halterfeststellung geltend gemacht werden – schon für das erste Anschreiben musste doch der Halter ermittelt werden – wie bekommt eigentlich eine Privatperson oder eine Firma die Halterinformationen??

Das Hauptproblem ist aber wohl eher, dass hier doch keine Halterhaftung besteht. Der Parkplatzbetreiber muss ja wissen, mit wem er einen Mietvertrag geschlossen hat und kann höchsten diesen in Anspruch nehmen. Wenn nun der Halter des Pkw behauptet, er habe den Wagen an dem Tag nicht gefahren….
So kann es also eigentlich nicht gehen.

Dann bleibt eventuell noch Hausfriedensbruch durch Abstellen des Pkw ohne Einwilligung des Parkplatz-Betreibers. Hierfür kann vielleicht der Halter verantwortlich gemacht werden – aber wieviel solche Hausfriedensbruch-Anzeigen wird sich die Staatsanwaltschaft wohl gefallen lassen…

Ich bin wirklich auf andere Meinungen gespannt!!!

    ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG

Da dieser Blog-Eintrag mit seinen bislang weit über 150 Kommentaren für einen “Neuling” nicht mehr ganz übersichtlich ist und eventuell für mehr Verwirrung als für Klarheit sorgt, habe ich die “Sache mit den Parkplätzen in der Dresdner Neustadt” nochmal zusammengefasst.

Und hier gibts die Zusammenfassung!

    ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG

Nicht unerwähnt lassen möchte ich das Risiko für den Fahrzeughalter, dass er am Ende doch zahlen muss, falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.

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