Null Promille für Fahranfänger

Freitag, 6. Juli 2007 | Autor: Michael C. Neubert

Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass für Fahranfänger während der Probezeit von zwei Jahren ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr gilt. Für junge Fahranfänger gilt das Alkoholverbot bis zur Vollendung des 21. Lebenjahres.

Die Regelung tritt ab dem 1. August in Kraft.

Bei einem Verstoß erwarten den Fahranfänger ein Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkte. Auf ein Fahrverbot wird verzichtet, wenn der Alkoholpegel noch unter 0,5 Promille liegt. Es erhöht sich jedoch die Probezeit auf 4 Jahre.

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