Antrag auf Klageabweisung “unter Vorbehalt”

Dienstag, 17. Juni 2008 | Autor: Michael C. Neubert

In der Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht bittet der Vorsitztend ohne Zögern um Antragsstellung und diktiert meinen Antrag aus der Klageschrift. Der Beklagtenvertreter beantragt Klageaweisung “unter Vorbehalt” und der Vorsitzende erkennt sofort seine Absicht. Es wird kurz die Höhe der Gerichtskosten bei Anerkenntnis vor Antragstellung und nach Antragstellung erörtert. Er kann dem Vorsitzenden auch noch eine kurze Stellungnahme zu einer möglichen Entscheidung der Kammer entlocken und erkennt dann sofort an – also noch bevor er den Antrag auf Klageabweisung ohne Vorbehalt gestellt hat. Damit erspart er seiner Mandantin die Gerichtskosten.

Immerhin hatte er gestern telefonisch und heute vor der Verhandlung noch versucht mich in einen Vergleich zu drängen.

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ArbG Chemnitz: Keine Streiks der GDL bei der Erzgebirgsbahn

Dienstag, 7. August 2007 | Autor: Michael C. Neubert

Das Arbeitsgericht Chemnitz hat angeblich die Streiks der Lokführer in Südwestsachsen untersagt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der Unverhältnismäßigkeit des Streiks. Demnach kann es in einem Unternehmen nur einen Tarifvertrag geben und dieser wurde bereits mit der Gewerkschaft Transnet geschlossen.

Quelle

Jetzt würde mich noch interessieren, wer das entschieden hat – schließlich kennt man ja die Richter hier in Chemnitz.

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Schell will die Staatsbahn und den Beamtenstatus zurück

Dienstag, 31. Juli 2007 | Autor: Michael C. Neubert

Spiegel Online schreibt heute über ein Treffen mit Manfred Schell, dem Chef der Lokführergewerkschaft. Auch wenn er vielleicht den Bahnverkehr in Deutschland lahm legen könnte, so scheint den Ex-Lokführer und Ex-Ferrarifahrer, der vom Lokführer als Helden der Nation träumt wohl keiner richtig ernst zu nehmen. Das geht bei der Überschrift “Manfred, der Lokführer” los und zieht sich durch den gesamten Artikel. Aber wen wunderts, denn Schell schwärmt vom alten Beamtenstatus und dem systematischen Karriereaufstiegen aufgrund der Dauer der Betriebszugehörigkeit:

“Ich habe angefangen als Reservelokomotivführer zur Anstellung in der Besoldungsgruppe A 5. Damals hattest du die Hoffnung: Irgendwann kommst du nach A 6. Und dann kommt A 7. Dann kommst du irgendwann nach A 8. Dann hattest du A 9, das waren die Lokbetriebsinspektoren, und dann gab es noch die A 9 Z, die Lokbetriebsinspektoren mit Zulage. Du hattest immer noch etwas vor Augen. Wie die berühmte Wurst oder die Möhre, die man dem trabenden Esel vors Maul hält. So war das. Bomm, bomm, bomm.”

Nach Schells Aussage bekommen Lokführer heute ein Einstiegsgehalt von 1980 Euro brutto im Monat. Sechs Jahre später erhalten sie 2142 Euro, aber dann ist Schluss.
Jetzt kann man sich sicher streiten, ob 2142 Euro ein angemessenes Gehalt für den verantwortungsvollen Job eines Lokführers sind. Mir ist allerdings nicht klar, warum ein Lokführer stufenweise mehr verdienen soll, nur weil er schon 10, 15 oder 20 Jahre Lokführer ist. Vielleicht ist es eine Unterschied, ob einer Rangierlock fährt oder den ICE steuert, aber wenn er jahrelang den annähernd selben Loktyp fährt, dann wüsste ich nicht, warum es stufenweise Lohnsteigerung geben sollte, mal abgesehen vom normalen Inflationsausgleich und Anpassungen an das allgemeine Lohngefüge. Wer Lokführer wird muss sich darauf einstellen, dass er möglicherweise sein Leben lang Lokführer bleibt und es keine Oberlokführer oder Oberlokführer mit Zulage gibt.

Soweit sich Schell für eine angemessene Bezahlung seiner Mitglied einsetzt, hat er mein Verständnis (muss ja nicht gleich ein Streik sein). Wenn er aber ein altes System zurück haben möchte, nur weil es damals so schön war und dies besser in das Bild vom vermeintlichen Traumberuf Lokführer passt, dann soll er doch bitte weiterträumen, aber nicht einer Volkswirschaft durch unsinnige Streiks Schaden zuführen und weiter am ohnehin schon schlechten Image der Bahn kratzen.

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Kündigung bei Abbruch der Alkohol-Therapie?

Montag, 22. Januar 2007 | Autor: Michael C. Neubert

Mir stellt sich gerade die Frage, ob der Abbruch einer Alkoholtherapie eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen kann.

Der Arbeitnehmer ist Alkoholiker – eine erste Therapie hat er komplett durchgehalten, wurde aber kurze Zeit später  rückfällig. Mit viel Überzeugung und Unterstützung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer eine zweite Therapie begonnen. Diese hat er nach etwa der Hälft der Zeit selbst abgebrochen und möchte nun wieder arbeiten. Gleichzeitig wurde ihm von der Therapiestelle mitgeteilt, dass er aufgrund des Abbruchs nicht nochmal einen Therapieplatz erhält. Der Arbeitgeber hatte sich für die Zeit der Therapie eine Ersatzkraft eingestellt – befristet bis zum Ende der Therapie.

Reicht der Abbruch der Therapie schon aus, um eine negative Prognose erstellen zu können oder muss der Arbeitgeber für eine Kündigung warten, ob er wieder rückfällig wird? Durfte der Arbeitgeber darauf vertrauen, dass der Arbeitnehmer frühestens nach Ende der Therapie wieder kommt.

Zum Glück hat der Arbeitnehmer noch Resturlaub, den er erstmal nehmen muss – bleibt abzuwarten, ob er den Urlaub trocken übersteht.

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Gewerkschafts-Loser

Dienstag, 28. November 2006 | Autor: Michael C. Neubert

Braucht eigentlich noch irgend jemand die IG-Metall? Nachdem die sächsischen Metaller bereits vor einiger Zeit den Gewerkschaftsforderungen nach geringer Arbeitszeit die rote Karte gezeigt hatte, handeln nun die FAG Kollegen ebenfalls gegen die Gewerkschaften ihre eigenen sinnvollen Vereinbarungen aus.

Eigentlich ein guter Tag für einen Rücktritt von Jürgen Peters.

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Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien in der Praxis

Dienstag, 12. September 2006 | Autor: Michael C. Neubert

Dieser Beitrag von JuracityBlog erinnert mich an ein Gespäch von heute Morgen mit einem Arbeitgeber. Seine Arbeitnehmerin, der er bereits zum 31.10.06 gekündigt hat, ist derzeit noch krankgeschrieben. Da die Kündigung und wohl auch die Krankheit ihren Grund in einem zerstörten Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber haben, möchten wir erreichen, dass er die Arbeitnehmerin unter Anrechnung von Resturlaub bis zum 31.10. freistellt. Gestern war die Arbeitnehmerin nochmals beim Arzt und wurde für weitere 2 Wochen krank geschrieben – wohl schon mit einem zugedrückten Auge.

Und nun verlangt der Arbeitgeber doch tatsächlich, dass die Arbeitnehmerin sich doch noch etwas “Mühe geben soll”, damit sie noch bis zum 31.10. krankgeschrieben wird. Er kenne auch die Ärztin und könnte mit der sprechen – das wäre dann kein Problem. Schließlich seien ja bald die 6 Wochen rum und dann würde ja die Krankenkasse zahlen.

Solche Betrügereien zu Lasten der Versicherten kann ich natürlich nicht unterstüzten – den Lohn bis zum 31.10. wird er wohl selbst tragen müssen.

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Arbeitsbescheinigung

Freitag, 7. Juli 2006 | Autor: Michael C. Neubert

Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes benötigt die Arbeitsagentur offenbar zwingend die vom Arbeitgeber unterschriebene Arbeitsbescheinigung.

Was soll der Arbeitnehmer aber machen, wenn sich der Arbeitgeber weigert eine solche Arbeitsbescheinigung auszustellen.

Da wir sowieso noch ausstehenden Lohn einzuklagen hatte, wurde die Herausgabe der ordnungsgemäß ausgefüllten Arbeitsbescheinigung gleich mit beantragt und auch ausgeurteilt.

Der Arbeitgeber ließ sich aber weder durch das Urteil noch durch den Gerichtsvollzieher beeindrucken. Der Gerichtsvollzieher vermerkte sogar auf seinem Protokoll, dass die Herausgabe der Arbeitsbescheinigung verweigert wurde.

Urteil und Vollstreckungsprotokoll gingen zusammen mit einem anwaltlichen Anschreiben an die Arbeitsagentur. Dieser reichen die Bemühungen des Arbeitnehmers aber nicht aus – man will den Arbeitgeber jetzt selbst nochmals anschreiben, und ihm ggf. in einem weiteren Schreiben ein Bußgeld etc. androhen. Reine Verzögerungsktaktik.

Dabei kann mir die Arbeitsagentur noch nicht mal genau sagen, warum sie diese Arbeitsbescheinigung nun tatsächlich benötigen – immerhin liegen ihnen alle darin enthaltenen Daten (teilweise sogar per Gerichtsurteil) vor.

Wir brauchen die Bescheinigung und Basta!

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Arbeitgeber “bittet” um Entfristungsklage

Freitag, 7. Juli 2006 | Autor: Michael C. Neubert

Heute kommt ein neuer Mandant mit einem druckfrischen Schreiben eines öffentlichen Arbeitgebers vorbei, in dem ihm mitgeteilt wird, dass der Sachgrund für seine Befristung nicht mehr gegeben sei und das Arbeitsverhältnis mit Ablauf von 14 Tagen endet.

Der Mandant war als Vertretung für einen erkrankten Arbeitnehmer eingestellt worden. Zum Einstellungszeitpunkt war der Arbeitnehmer schon ein 3/4 Jahr krank. Die Vertretung dauert jetzt schon über 3 Jahre. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde jedoch versagt und der Arbeitnehmer muss nun theoretisch wieder zum Dienst erscheinen. Diesem Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber jedoch nahe gelegt gegen den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Widerspruch einzulegen – außerdem kann er auf seinem alten Arbeitsplatz sowieso nicht mehr beschäftigt werden.

Meinem Mandanten hat man erklärt, man würde ihn ja gerne weiter beschäftigen, aber dies sei aufgrund des derzeitigen Einstellungsstopps nicht möglich. Er solle sich aber unbedingt anwaltlich beraten lassen und ggf. klagen. Na wenn sowas schon der Arbeitgeber sagt, klingt das doch nach einer Aufforderung – vielleicht hilft dem Arbeitgeber die Klage ja zur Umgehung des Einstellungsstopps. Wir weden sehen.

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Der böse Arbeitsrechtler

Dienstag, 23. Mai 2006 | Autor: Michael C. Neubert

Gestern war ich in einem von mir betreuten Unternehmen um Gespräche mit dem Einkauf und der Geschäftsleitung zu führen. Es war gerade Mittagszeit und die Arbeiter auf dem Weg in ihre verdiente Pause. Zwar grüßten mich alle, aber ich spürte schon eine gewisse “Feindseligkeit”.
Mag daran liegen, dass ich das Unternehmen unter anderem in einigen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten betreut habe und auch weiterhin betreue. Bei den Streitigkeiten waren nicht nur Arbeiter, sondern teilweise auch Angestellte unterhalb der Geschäftleitung betroffen.

Wenn ich jetzt den Einkauf bei rechtlichen Fragen berate, frage ich mich, wie offen diese Mitarbeiter mir gegenüber sind. Immerhin wäre ich derjenige, der das Unternehmen in einem arbeitsrechtlichen Streit mit ihnen vertreten würde.

Wäre es daher nicht besser, für das Arbeitsrecht gäbe es einen eigenen Anwalt. Eine Überlegung, die mir sinnvoll erscheint, auch wenn mir bei diesem Unternehmen einige Mandate entgehen würden.

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“Wie ein Sechser im Lotto”

Dienstag, 14. März 2006 | Autor: Michael C. Neubert

So sei der heute vor dem Arbeitsgericht verhandelte Fall, meinte der Richter. Es sei ihm noch nie passiert, dass der Arbeitgeber zwar den Lohn ordnungsgemäß abgerechnet und den Nettobetrag ausgezahlt habe, aber die Sozialversicherungsbeiteräge nicht gezahlt habe. Deswegen musste er sich auch vor der Verhandlung noch mit Kollegen besprechen.
Letztlich sei er auch zu dem Schluss gekommen, dass der Arbeitnehmer den Bruttobetrag und damit die noch fehlenden Sozialversicherungsbeiträge geltend machen könne – schon um selbst für einen lückenlosen Versicherungsschutz zu sorgen.

Seltsamer Weise hatte die Rentenversicherung die unklaren Zeiten unserem Mandanten mitgeteilt und um Klärung gebeten. Die Krankenkasse hat daraufhin zwar telefonisch bestätigt, dass keine Beträge durch den Arbeitgeber gezahlt wurden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde eine diesbezügliche Bestätigung zur Vorlage bei Gericht jedoch verweigert.

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